Betreuungsbedarf für Kinder in der Stadt Schöningen
Protokoll:
a) Übersicht über den Stand der Kinderzahlen (August 2019)
Nach Kenntnisnahme der Vorlage 37-1/2019 berichtete Stadträtin Frau Backhauß, dass mit Stichtag 16.08.2019 481 Kinder im Einzugsgebiet der Stadt Schöningen gemeldet sind, die zwischen dem 01.10.2013 und dem 31.07.2018 geboren worden sind und somit einen Rechtsanspruch auf Kita-Platz zum 01.08.2019 hatten. Danach ergibt sich folgender Versorgungsstand zum 01.08.2019:
Kinder, für die ein Betreuungsplatz vergeben wurde: 289 (60%) davon 46 U3 (16%)
Kinder, für die bisher kein Bedarf angemeldet wurde: 70 (15%) davon 39 U3 (56%)
Kinder, die auf der Warteliste geführt werden: 142 (30%) davon 23 U3 (16%)
Insgesamt sei aus den vorliegenden Zahlen abzuleiten, dass die Kinderbetreuungsquote in der Stadt Schöningen für das KiTa-Jahr 2019/2020 bei 60 % läge. Für 15 % der Kinder sei bisher kein Bedarf angemeldet worden. Unversorgt blieben voraussichtlich 142 Kinder, von denen aktuell 119 Plätze im Ü3-Bereich und 23 Plätze im U3-Bereich benötigt würden.
b) Sachstand Ausbau Betreuungsangebot
Herr Bock führte aus, dass die erhöhte Nachfrage auf Betreuungsplätze u. a. mit der Beitragsfreiheit der Kindergartengebühren seit 01.08.2018 einhergehe und durch die finanzielle Entlastung der Eltern vermehrt Betreuungsplätze in Anspruch genommen würden. Herr Bock berichtete weiter, dass die Errichtung einer Kindertagesstätte im Hopfengarten mit 50 Ü3 sowie 15 U3-Plätzen und die Erweiterung der DRK-Krippe Rumpumpel um 10 Ü3 Plätze eingeplant sei. Zur Erweiterung der DRK-Krippe werde eine Übergangseinrichtung benötigt, die in der Schule Hoiersdorf hergerichtet werden könnte. Alternativ stünde noch die Errichtung von Containern auf einem geeigneten Gelände zur Prüfung.
Ratsfrau Rautenschlein fragte wie geduldig die Eltern bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz seien. Herr Bock antwortete darauf, dass es bislang keine Klagen seitens der Eltern gäbe und eine Klage auch zu keinem bevorzugten Anspruch auf einen Betreuungsplatz führen würde.
Ratsherr Eppert möchte wissen, woran es bei dem Bauvorhaben „Hopfengarten“ läge. Herr Bock entgegnete, dass es am Bauantrag liegen würde, dieser dem Vernehmen nach zwischenzeitlich gestellt worden sei. Weitere aktuelle Erkenntnisse hierüber lägen ihm nicht vor. Herr Waldau ergänzte, dass eine weitere Verzögerung auch nicht mehr zu rechtfertigen wäre. Ratsfrau Rybotycky fragte an, ob die Container beispielsweise im Außenbereich des Astrid-Lindgren-Kindergartens aufgestellt werden könnten. Herr Bock antwortete darauf, hier noch einige Gesichtspunkte zu prüfen. Ratsherr Melzer möchte die Kosten für die Container wissen und in welcher Relation diese zu den Instandsetzungskosten der Schule in Hoiersdorf stehen würden. Er fragte weiter, ob ein Verkauf des Schulgebäudes nicht sinnvoller wäre, der Verkaufserlös könnte dann in die Errichtung der Container investiert werden. Herr Bock entgegnete, dass dies der nächste Schritt der Verwaltung sei die Kosten für alle Varianten zu kalkulieren und gegenüber zu stellen, da es hierfür noch keine verlässlichen Zahlen gäbe. Ratsherr Marschalleck merkte an, dass alles eine Frage der Kosten sei und regte an zu prüfen, die Container zu kaufen, anstelle zu mieten. Er fragte, ob es nicht Fördermöglichkeiten bzw. Kostenbeteiligungen gäbe. Herr Bock antwortete, dass man seitens der Verwaltung weitere Informationen einholen werde. Das hinzugewählte Mitglied Frau Schaper fragte nach, ob es überhaupt ausreichend Personal gäbe, um dem erweiterten Betreuungsangebot gerecht zu werden. Herr Bock antwortete, dass dies der wichtigste Punkt bei der Planung von neuen Betreuungsplätzen sei und weiterhin eine schwierige Situation darstelle. Er ergänzte, dass es Entwürfe des Landes für neue Richtlinien „Qualität“ und „Billigkeit“ gäbe, die hier helfen sollen. Herr Marschalleck stellte einen Änderungsantrag für Punkt 2 des Beschlussvorschlages. Statt „anderenfalls“ soll hier „gleichzeitig“ geschrieben werden. Der Änderungsantrag wurde einstimmig beschlossen.
Alsdann wurde dem Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen, zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Bauvorhaben des Kreisverbandes des Deutschen Roten Kreuzes im Baugebiet „Hopfengarten“ nachdrücklich darin zu unterstützen, schnellstmöglich eine Baugenehmigung zu erhalten und für die Zeit des Erweiterungsbaues der Krippe „Rumpumpel“ am Steintor eine Übergangslösung zu generieren, indem die Verwaltung – jeweils unter Beantragung einer Kostenbeteiligung des Landkreises -, die Liegenschaft „Am Kirchhang 14“ auf eine mögliche, wirtschaftlich darstellbare Eignung als Übergangslösung und gleichzeitig eine Containerlösung prüft.
|