Ausschuss für Technik und Umwelt

Donnerstag, 18. Mai 2017 , 16:30 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfä-higkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ratsherr Melzer eröffnete die Sitzung, begrüßte die Besucher, die Vertreter der Presse, die Ausschussmitglieder sowie die Angehörigen der Verwaltung und stellte die mit Schreiben vom 10.05.2017 erfolgte ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke begrüßte die Herren Bürger, Eggers und Schwarzer als hinzugewählte, nicht stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt, wies auf ihre Pflichten hin, die sich aus den §§ 40 bis 42 NKomVG ergeben und verpflichtete sie per Handschlag.

Die Herren Bürger, Eggers und Schwarzer bestätigten durch ihre Unterschrift die erfolgte Pflichtenbelehrung durch Bürgermeister Bäsecke.

Herr Keller war nicht anwesend und muss in der nächsten Sitzung verpflichtet werden.

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschus-ses für Technik und Umwelt vom 09.02.2017

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt  vom 09.02.2017 wurde mit 7 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen (Mechow, Sobotta) genehmigt.

 
TOP 4 Aldi – Handlungsmöglichkeiten der Stadt Schöningen nach dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hier: Städtebaulicher Vertrag

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass diese Sitzung auf Wunsch einer Fraktion einberufen wurde und keine Vorlagen zu den einzelnen TOP erstellt wurden.

 

Der Bürgermeister informierte die Anwesenden, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Bebauungsplan für den Bau des Aldi-Marktes für unwirksam erklärt habe, da dieser gegen das Integrationsgebot verstoße. Der Landkreis Helmstedt habe daraufhin die Baugenehmigung zurückgenommen.

 

Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass der Investor bestrebt sei, das Verfahren weiterzuführen. Es soll nunmehr ein Verträglichkeitsgutachten erstellt werden, um zu prüfen, ob das Vorhaben doch noch realisiert werden könne. Verw.-Fachwirt Hoffmann bestätigte auf weitere Nachfragen des Ausschusses, dass die Stadt keinen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen habe. Es wurden lediglich die Auflagen des Verwaltungsausschusses (Sitzung vom 25.06.2013, TOP 13) an den Investor im Rahmen einer Vereinbarung weitergegeben.

Diese wird auf Forderung von Ratsherrn Sobotta dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Nach ausführlicher Diskussion schlug Bürgermeister Bäsecke abschließend vor, das Ergebnis des Verträglichkeitsgutachtens abzuwarten.

 

Ratsherr Sobotta wies auf den teilweise umgestürzten Bauzaun auf der Baustelle Aldi hin und bat um Baustellensicherung.

 
TOP 5 Penny – Verfahrensstand des Bauantrages und Stellung der Stadt Schöningen zum Bauvorhaben

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke informierte den Ausschuss, dass es für das Bauvorhaben Penny noch keine Baugenehmigung gäbe. Die Stadt habe bisher keine Stellungnahme zum Bauantrag abgegeben, da die Oberflächenentwässerung nicht plausibel sei und der entsprechende Entwässerungsantrag fehle. Gerade im Bereich Hötensleber Straße gäbe es bei Starkregen erhebliche Probleme, weshalb die Firma Elmregia zur Zeit einen 2. Kanal parallel zum bisherigen Kanal plane.

Ratsherr Göbecke fragte an, was mit dem alten Penny-Markt passiere und ob die Stadt keinen Einfluss auf den Eigentümer ausüben könne. Gerade für Innenstadtbewohner sei der Markt lebenswichtig. Ratsherr Sobotta fragte außerdem an, ob die Stadt darüber nachgedacht habe, wie ein Wegzug verhindert werden könne.

Bürgermeister Bäsecke antwortete, dass die Stadt nicht Herr des Verfahrens sei. Penny sei nicht Eigentümer des Grundstücks an der Beguinenstraße und für einen Erweiterungsbau sei der Standort zu klein. Außerdem habe Penny das Grundstück an der Hötensleber Straße gekauft, ohne die Stadt vorher davon in Kenntnis zu setzen.

 
TOP 6 Badezentrum Negenborn – Reparaturmaßnahmen an der Filtertechnik, baulicher Mangel , möglicher Regressanspruch oder Planungsfehler ?

Protokoll:

Verw.-Fachwirt Hoffmann führte aus, dass der Grund für die längere Schließung des Badezentrums ein Defekt an der Filtertechnik war. Insbesondere die Beschichtung der Betonfilter (Düsenboden) war durch Blasenbildung und teilweise Ablösung fehlerhaft. Ein Planungsfehler des Architekten werde von Seiten der Verwaltung nicht gesehen. Ein Gutachter habe zwischenzeitlich die fehlerhaften Stellen in der Beschichtung bestätigt, ein Regressanspruch an die ausführende Firma wurde geltend gemacht.

Ratsherr Granzow fragte nach dem Fazit des Gutachtens, das der letzten Niederschrift seines Erachtens nur auszugsweise beigefügt worden war und forderte die Beifügung des vollständigen Gutachtens an das Protokoll. Ein Farbausdruck der Fotos wäre zur besseren Übersicht wünschenswert gewesen.

Auf Nachfrage, ob die Mannlöcher in der Filteranlage von 600 mm Durchmesser noch auf die eigentlich geforderten 800 mm Durchmesser vergrößert werden müssen, erwiderte Verw.-Fachwirt Hoffmann, dass der Gemeindeunfallversicherungsverband das Badezentrum vollständig vor Inbetriebnahme abgenommen habe. Ratsherr Kuntze gab zu bedenken, dass der falsche Durchmesser bei der Abnahme hätte auffallen müssen.

 
TOP 7 Baulandflächen in Schöningen und Ortsteilen

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke gab bekannt, dass im Baugebiet „Hopfengarten“ nur noch 5 Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung stünden. Seitens der Verwaltung sei angedacht, nicht mehr frequentierte Spielplatzflächen im Stadtgebiet zurückzubauen und als Bauplätze zu verkaufen. Für den gültigen Bebauungsplan „Fabrikhof“ im OT Hoiersdorf habe er bereits Gespräche mit Erschließungsträgern geführt. Ein Konzept liege noch nicht vor.

Auch der östliche Teil des Baugebietes „Hopfengarten“ könnte erschlossen werden.

Ratsherr Granzow fragte in diesem Zusammenhang an, seit wann die im Bebauungsplan „Hopfengarten“ festgesetzten Bestimmungen geändert worden seien.

Verw.-Fachwirt Hoffmann antwortete, dass lt. Verwaltungsausschuss-Beschluss vom 28.08.2007 nicht nur rote, sondern auch schwarze Dächer und Dachneigungen von 22 ° bzw. 25° zugelassen seien. Das entsprechende Protokoll des Verwaltungsausschusses wird auf Forderung von Ratsmitglied Granzow der Niederschrift beigefügt.

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

8 a)

Herr Jäkel vom „Helmstedter Sonntag“ fragte an, ob es denkbar wäre, dass Firma Penny und Firma Aldi ihre Geländeflächen tauschen würden.

Verw.-Fachwirt Hoffmann antwortete, dass der Stadt nicht bekannt sei, ob Firma Aldi ihren Markt an der Hötensleber Straße überhaupt schließen werde, da bekanntlich gegen den Neubau geklagt wird. 


8 b)

Weitere Anfragen von Ratsfrau Rautenschlein und Ehrenortsratsherrn Gloger wurden von Bürgermeister Bäsecke beantwortet.

 

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