Haushaltsplan-Entwurf 2017
Hier: Beratung des Teilhaushaltes Bürgerdienstleistungen
Protokoll:
Nach Kenntnisnahme der Vorlage 23/2017 erläuterte die Leiterin des Fachbereichs Bürgerdienste, Frau Backhauß, den Anwesenden anhand einer PowerPoint-Präsentation zunächst die Aufgaben des Fachbereichs sowie der einzelnen Dienstbereiche und ging hierbei auch auf die entsprechende personelle Ausstattung ein. Insbesondere wurden auf die sich im Haushaltsjahr 2017 ergebenden Personalveränderungen eingegangen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Anschließend wurden die Haushaltsansätze der einzelnen Produkte der Teilhaushalte vorgestellt und erläutert, bevor sodann die seitens der Ausschussmitglieder gestellten Fragen beantwortet wurden. So wurden u.a. Fragen hinsichtlich der im Haushaltsjahr 2017 anstehenden Investitionen im Teilhaushalt Bürgerdienstleistungen sowie zu den veranschlagten Kostenerstattungen in Produkt 1211 (Statistik und Wahlen) gestellt.
Bei Produkt 1261 (Aufgaben des Brandschutzes, Feuerlöschwesen und Hilfeleistungen) regten die Ausschussmitglieder an, dass die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 19.03.1997 in der Fassung der Änderung vom 14.06.2001 seitens der Verwaltung mit dem Ziel angepasst werden sollte, in diesem Produkt Mehrerträge zu generieren. Herr Bürgermeister Bäsecke wies daraufhin, dass die Verwaltung nach Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes gemeinsam mit den ab 01.04.2017 amtierenden neuen Stadtfeuerwehrführungskräften einen Entwurf erarbeiten werde.
Nachdem die Fragen hinsichtlich der Notwendigkeit der Aufwendungen für die Führerscheine der Feuerwehr geklärt werden konnten, wurden die internen Verrechnungen im Produkt 1261 näher erläutert. In diesem Zusammenhang wies der Ausschussvorsitzende Herr Rehkuh darauf hin, dass die Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude (u.a. Heizkosten) in den einzelnen Produkten, denen sie zuzuordnen sind, konkreter abgebildet werden sollten. Die Leiterin des Fachbereichs Finanzmanagement Schäfer, teilte hierauf mit, dass die Verwaltung den Ausschussmitgliedern entsprechende Auswertungen zur Verfügung stellen könne, falls der Verwaltung dies angetragen werde. Eine entsprechende Vorlage wird seitens des Fachbereichs Finanzmanagement erstellt.
Ferner wurde seitens der Ausschussmitglieder die Erstellung einer Energiebilanz für die städtischen Gebäude angeregt.
Anschließend wurden die im Vergleich zu den Vorjahren stark gestiegenen Stromkosten im Bereich der Asylbewerberunterbringung (Produkt 3155: Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer) thematisiert. Insbesondere die Problematik der Nachtspeicheröfen wurde erörtert. Die Ausschussmitglieder regten zur Reduzierung der Stromkosten zum einen an, bei der Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern vornehmlich solche anzumieten, die nicht mit Nachtspeicheröfen ausgestattet sind. Zum anderen wurde die Verwaltung darum gebeten, mit dem Vermieter der Wohnungen zu klären, inwieweit eine Steuerung für Nachspeicherheizungen, bspw. durch Außenfühler, nachgerüstet werden könnte.
Darüber hinaus wurde bei Produkt 3625 (Jugendarbeit) die Auslastung des Herzoginnensaals im Schöninger Schloss thematisiert. Hierbei wurde vor allem auf die bisher unterbliebene Erhebung von Nutzungsgebühren bei fremden Veranstaltungen eingegangen. Frau Fachbereichsleiterin Schäfer und Herr Städtischer Direktor Bock wiesen darauf hin, dass die Schaffung entsprechender Gebührentatbestände für den Herzoginnensaal ein Bestandteil der Stabilisierungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Helmstedt ist, welcher von der Verwaltung geprüft und sodann den politischen Gremien vorgelegt wird.
Abschließend wurde in Produkt 5733 (Jahr-, Wochen- und sonstige Märkte) die Frage aufgeworfen, wonach sich die Höhe der Marktgebühren für die Marktbesteller bemisst. Da diese Frage nicht abschließend geklärt werden konnte, wird die Verwaltung eine entsprechende Antwort nachreichen.
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