Beschluss über den Jahresabschluss 2010
Beschluss:
Beschluss über den Jahresabschluss 2010
Protokoll:
Folgend informierte Bürgermeister Bäsecke über den Jahresabschluss 2010 (Vorlage 130/2018).
Es wurde vom Rat beschlossen (09.12.2015, Vorlage: 147/15), der Firma Schüllermann den Auftrag für den Jahresabschluss 2010 und 2011 zu erteilen.
Er erklärte, dass der Jahresabschluss 2010 von dieser Firma durchgeführt und vom Rechnungsprüfungsamt geprüft wurde.
Bei dem Jahresabschluss 2010 handelt es sich um den ersten Jahresabschluss seit der Einführung der Doppik.
In dem Prüfbericht wurde angemerkt, dass die Beeinflussung der Folgejahre genauer betrachtet werden müsste.
Hierfür verdeutlichte Ausschussvorsitzender Rehkuh die verschiedenen Auswirkungen unterschiedlicher Abschreibungswerte. Er betonte, dass die Abschreibungswerte dringend überdacht werden sollten.
Bürgermeister Bäsecke erinnerte, dass erst mit dem Jahresabschluss 2011 begonnen werden könne, wenn der Jahresabschluss 2010 veröffentlicht ist.
Außerdem erklärte er, dass sich die Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Haushaltsjahr 2010 lediglich für die Zukunft ändern lassen.
Insgesamt habe das Rechnungsprüfungsamt 3 Beanstandungen.
Aufgabe des Haushaltsausschusses sei es nun, eine Empfehlung für den Rat abzugeben, den Jahresabschluss 2010 zu beschließen, bzw. nicht zu beschließen.
Ausschussmitglied Sobotta wies darauf hin, dass eine Kommune bei einer negativen Nettoposition keine Kredite mehr aufnehmen dürfte und es somit wichtig sei, die Nettoposition der Stadt Schöningen genau zu verfolgen.
Ausschussmitglied Waldau hinterfragte die Kompetenz der Firma Schüllermann, aufgrund der Beanstandungen.
Bürgermeister Bäsecke erklärte daraufhin jedoch, dass die Firma Schüllermann den Jahresabschluss lediglich anhand der Buchungen durchführt. Somit wird nur die buchhalterische Richtigkeit, jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit von Verträgen etc. überprüft.
Ausschussmitglied Sobotta bestätigte, dass dies nicht Aufgabe der Firma, sondern die der zuständigen Fachbereiche und Organe der Verwaltung sei.
Ausschussvorsitzender Rehkuh schlug vor, die Vorlage 130/2018 Seite für Seite durchzugehen.
(Herr Jäkel vom „Helmstedter Sonntag“ verlies die Sitzung).
Ausschussmitglied Sobotta betonte erneut die hohe Wichtigkeit der Beachtung der Abschreibungswerte (1.3.2 (1)).
Weiterhin fragte er bezüglich der Stellungnahme der Verwaltung zu 1.3.2 (3), wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Kommunikationsfehler zwischen ausscheidenden und neuen Mitarbeitern nicht mehr auftreten und wer für diese Überwachung zuständig sei.
Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass es Dienstanweisungen gebe, die die Anfertigung von Vermerken ausdrücklich vorschreibt, damit nachfolgende Mitarbeiter die Sachlage genau nachvollziehen können.
Ebenfalls wurde z.B. im Bereich des Anlagevermögens auf eine neue Dokumentationsvorgehensweise umgestellt, die einen besseren Überblick über alle Anlagen der Stadt Schöningen geben soll. Außerdem wurde erklärt, dass keine Buchung ohne einen aussagekräftigen Beleg oder sonstigen Anhang durchgeführt werden darf.
Sichergestellt wird dies durch die Überwachung des jeweiligen Fachbereichsleiters.
Anschließend erfragte Ausschussmitglied Sobotta die Regelung der Erheblichkeitsgrenze im Bezug auf die Nachtragshaushaltspflicht (2.4 (2)).
Bürgermeister Bäsecke antwortete, dass eine Festlegung diese Grenze erstmals für 2019 geplant sei.
Des Weiteren hinterfragte er die fehlende Liquiditätsplanung (5.5.2.2.2).
Fachbereichsleiterin Schäfer schilderte, dass diese ab dem Haushaltsjahr 2011 vorliegen würde.
Weiterhin fragte er nach der Anordnung von Mehrstunden, angesichts der Androhung einer Sonderprüfung der Kommunalaufsicht (5.5.2.2.3 (1)).
Bürgermeister Bäsecke und Fachbereichsleiterin Schäfer erklärten, dass bei Überstunden aufgrund von Sitzungen der Hauptverwaltungsbeamte und bei sonstiger Mehrarbeit die zuständige Fachbereichsleitung für die Anordnung zuständig seien. Am Ende eines jeden Haushaltsjahres werden dann die Rückstellungen für Mehrarbeiten und Urlaub gebucht. Unterjährig hat somit nur der FB 10 einen Überblick über Überstunden und Urlaubstage.
Auf die Hinterfragung des Ausgleiches erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass es nur einen Freizeitausgleich gäbe.
Auf Nachfrage von Frau Rybotycky nach der Beteiligung des Personalrates antwortete Bürgermeister Bäsecke, dass der Personalrat erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 11 Stunden unterrichtet wird. Dieser bekommt jedoch den Sitzungskalender im Vorfeld zur Kenntnis.
Ausschussmitglied Melzer betonte, dass es bei der Stadt Schöningen zu Überlastungen der Angestellten aufgrund von zu wenig Stellen kommen würde. Die Folge davon sei Mehrarbeit.
Herr Marschalleck fragte nach weiteren Möglichkeiten, Überstunden abzubauen. Hierbei nannte er die Möglichkeit der Einführung von Langzeitkonten.
Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass dies bereits in Einzelfällen umgesetzt wird, es jedoch aufgrund der Position des Personalrates zu keiner generellen Einführung dieser Konten käme.
Folgend äußerte Bürgermeister Bäsecke seine Verwunderung gegenüber der Äußerung zu 6.2 (5), worin das RPA vorschlägt, die Städtepartnerschaften über die entsprechenden Partnerschaftsvereine zu pflegen. Seines Erachtens übernehmen die Partnerschaftsvereine bereits den Großteil dieser Pflege.
Weiterhin hinterfragte Ausschussmitglied Sobotta den in (6.4) genannten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und betonte, dass es wichtig sei, dieses Gebot zu beachten. Bürgermeister Bäsecke wies ihn daraufhin auf die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung hin.
Anschließend wurden die Zuarbeiten der einzelnen Fachbereiche besprochen.
Ausschussvorsitzender Rehkuh sprach den hohen Ertragsausfall 2017 durch den Ausfall der Pacht des Schlosses an.
Seiner Meinung nach müsste dieser Schaden schnellst möglichst beseitigt werden. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass der FB 21 den Pächter zu einem Gespräch gebeten habe, er aber auf die Einhaltung seines Pachtvertrages von 1994-2023 bestehen würde. Er erklärte, dass eine vorzeitige Beendigung des Vertrages seitens der Stadt Schöningen möglicherweise hohe Schadensersatzansprüche seitens des Pächters haben könnte.
Ausschussmitglied Sobotta empfahl, den Vertrag genauestens prüfen zu lassen, um eventuelle Rechtswidrigkeiten zu offenbaren.
Alsdann erfragte Ausschussvorsitzender Rehkuh, ob der Jahresabschluss 2010 dem Rat zur Beschließung empfohlen werden soll.
Der Ausschuss stimmte einstimmig für eine Empfehlung.
Ausschussmitglied Waldau betonte jedoch, dass die Feststellungen im Jahresabschluss 2010 keinesfalls erneut im Jahresabschluss 2011 auftreten dürften.
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