Haushaltsausschuss

Mittwoch, 25. Juli 2018 , 17:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Rehkuh, eröffnete die Sitzung. Er begrüßte Bürgermeister Bäsecke, die Mitglieder des Haushaltsausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jäkel vom „Helmstedter Sonntag“, sowie Herrn Brich von der „Braunschweiger Zeitung“.

Der Ausschussvorsitzende entschuldigte die fehlenden Ausschussmitglieder Waldheim, Riegel, Fricke und Daether.

Als Vertretung für Ausschussmitglied Riegel war Herr Marschalleck anwesend.

Er stellte die mit Schreiben vom 16.07.2018 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vom 17.04.2018

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende erfragte, ob es Anmerkungen zur Niederschrift des Haushaltsausschusses vom 17.04.2018 gäbe. Diese gab es jedoch nicht.

 

Sodann wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 17.04.2018 einstimmig, mit 2 Enthaltungen, genehmigt.

 
TOP 3 Stand der Finanzwirtschaft; hier: 1. Quartalsbericht 2018

Protokoll:

Fachbereichsleiterin Schäfer gab mithilfe einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über das 1. Quartal 2018 (Vorlage 128/2018).

Hierbei verdeutlichte sie die Ertragssteigerung bei der Gewerbe- und der Grundsteuer.

Diese Steigerungen ergäben sich aus Anpassungen der Hebesätze.

Sie merkte an, dass davon ausgegangen wird, dass die Vergnügungssteuererträge den Ansatz des Haushaltsplanes 2018 erreichen werden.

Die Abweichung sei durch die Erhöhung des Hebesatzes zu erklären. Schwankungen bei dieser Steuer ergeben sich aus der Abhängigkeit der Einspielergebnisse. Es wurde eine Steuereinnahme in geplanter Höhe errechnet.

Sie erklärte, dass die Hundesteuer erst am 01.07. jeden Jahres fällig sei, wodurch bisher nur ein kleiner Betrag eingegangen ist.

Die Stadt habe im I. Quartal Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis in Höhe von 1.031.442 EUR erhalten. Bei den übrigen Zuweisungen handele es sich um Finanzhilfen und Zuschüsse für die Kindergärten, einschließlich I-Kinder.

Bei der Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entgelte informierte sie darüber, dass die Einnahmen beim Badezentrum Negenborn aufgrund der langen Schließzeit im Jahr 2017 sehr niedrig seien.

Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen wurde mit einer Steigerung von rund 2 % geplant. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte jedoch, dass sich aus den vorläufigen Ergebnissen für 2018 schließen lässt, dass die Steigerung geringer ausfallen würde, als bisher vermutet.

Sie erklärte weiterhin, dass ca. 60.000 EUR höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen anfallen würden.

Auch die Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen sind laut Aussage von Frau Schäfer fast identisch. Hierbei gibt es lediglich Unterschiede beim Verbuchungsdatum. Im Jahr 2017 wurden die Aufwendungen vor und im Jahr 2018 nach dem 31.03. verbucht. Dies ist die Ursache für die Differenz zum Stichtag 31.03.

Aufgrund Nachbeschaffungen von Dienstbekleidung für die freiwillige Feuerwehr sind die besonderen Aufwendungen für Beschäftigte im Vergleich zum Jahr 2017 gestiegen.

Bei den Transferaufwendungen wurde im I. Quartal 2018 eine deutliche Minderung der Transferaufwendungen und Kreisumlagen erkennbar.


TOP 4 Stand der Finanzwirtschaft; hier: 2. Quartalsbericht 2018

Protokoll:

Anschließend präsentierte Fachbereichsleiterin Schäfer das 2. Quartal 2018 (Vorlage 129/2018).

Durch die Gewerbesteuerneufestlegungen kam es 2017 zu Mehreinnahmen von insgesamt 1 MIO EUR.

Durch die Stabilisierungsvereinbarung kam es zu einer Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Vergnügungssteuer.

Somit wurde mit einer Steigerung der Steuererträge von 4,34 % geplant.

Ausschussmitglied Rybotycky hinterfragte den Wert von 25 EUR bei der Hundesteuer 2018. Frau Schäfer antwortete, dass es sich hierbei um eine Gutschrift für einen abgemeldeten Hund handeln würde, der die Steuer im Voraus bezahlt habe.

Weiterhin erklärte sie, dass es aufgrund der Änderung der Umverteilungsschlüssel des gemeindlichen Einkommensteueranteils zu einer Steigerung der Erträge kommen würde.

Außerdem kommt es bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten aufgrund der Erhöhung der Abwassergebühr zu einer Steigerung von 30.000 EUR monatlich.

Ausschussmitglied Melzer erfragte, ob die Einnahmen des Badezentrums Negenborn den Erwartungen der Verwaltung entsprechen würden.

Frau Schäfer sagte daraufhin, dass es schwierig sei, Vergleiche zu den Vorjahren zu ziehen, da das Badezentrum aufgrund langer Schließzeiten nie ein ganzes Jahr vollständig geöffnet war.

Die Einnahmen befinden sich nach Einschätzungen von Frau Schäfer im Normalbereich.

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist bei den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte auch im 2. Quartal 2018 die Auswirkung der Neubeschaffung der Dienstbekleidung der freiwilligen Feuerwehr zu erkennen.

Bei den Transferaufwendungen erklärte sie, dass die Zuwendung an das paläon aufgrund des Beschlusses nur anteilig ausgezahlt wurde, wodurch die Differenz zum Vorjahr zu erklären sei.

Ratsvorsitzender Rehkuh erklärte, dass das Rechnungsprüfungsamt der Ansicht sei, dass es zwar für jedes Quartal einen Quartalsbericht im Haushaltsausschuss gäbe, der Ausschuss jedoch nicht das Controlling so durchführt, wie es gefordert wird.

Er appellierte an alle Mitglieder des Ausschusses, gemeinsam mit der Verwaltung, die für ein zielführendes Controlling relevanten Daten zu erarbeiten.

Fachbereichsleiterin Schäfer erwähnte, dass das Rechnungsprüfungsamt im Prüfbericht vorschlägt, eine Auswertung nach den jeweiligen Kostenstellen zu erstellen.

Hierfür müssten die relevanten Kostenstellen in Abstimmung mit dem Haushaltsausschuss erarbeitet werden.

Bürgermeister Bäsecke schlug vor, dass die Verwaltung eine Liste aller „großen“ Kostenstellen inklusive Prioritäten erstellen soll, an der sich der Haushaltsausschuss orientieren könne.

Ausschussmitglied Waldau verwies auf den Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes, eine Dienstanweisung über die Berichterstattung zu erlassen.


TOP 5 Beschluss über den Jahresabschluss 2010

Beschluss:

Beschluss über den Jahresabschluss 2010



Protokoll:

Folgend informierte Bürgermeister Bäsecke über den Jahresabschluss 2010 (Vorlage 130/2018).

Es wurde vom Rat beschlossen (09.12.2015, Vorlage: 147/15), der Firma Schüllermann den Auftrag für den Jahresabschluss 2010 und 2011 zu erteilen.

Er erklärte, dass der Jahresabschluss 2010 von dieser Firma durchgeführt und vom Rechnungsprüfungsamt geprüft wurde.

Bei dem Jahresabschluss 2010 handelt es sich um den ersten Jahresabschluss seit der Einführung der Doppik.

In dem Prüfbericht wurde angemerkt, dass die Beeinflussung der Folgejahre genauer betrachtet werden müsste.

Hierfür verdeutlichte Ausschussvorsitzender Rehkuh die verschiedenen Auswirkungen unterschiedlicher Abschreibungswerte. Er betonte, dass die Abschreibungswerte dringend überdacht werden sollten.

Bürgermeister Bäsecke erinnerte, dass erst mit dem Jahresabschluss 2011 begonnen werden könne, wenn der Jahresabschluss 2010 veröffentlicht ist.

Außerdem erklärte er, dass sich die Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Haushaltsjahr 2010 lediglich für die Zukunft ändern lassen.

Insgesamt habe das Rechnungsprüfungsamt 3 Beanstandungen.

Aufgabe des Haushaltsausschusses sei es nun, eine Empfehlung für den Rat abzugeben, den Jahresabschluss 2010 zu beschließen, bzw. nicht zu beschließen.

Ausschussmitglied Sobotta wies darauf hin, dass eine Kommune bei einer negativen Nettoposition keine Kredite mehr aufnehmen dürfte und es somit wichtig sei, die Nettoposition der Stadt Schöningen genau zu verfolgen.

Ausschussmitglied Waldau hinterfragte die Kompetenz der Firma Schüllermann, aufgrund der Beanstandungen.

Bürgermeister Bäsecke erklärte daraufhin jedoch, dass die Firma Schüllermann den Jahresabschluss lediglich anhand der Buchungen durchführt. Somit wird nur die buchhalterische Richtigkeit, jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit von Verträgen etc. überprüft.

Ausschussmitglied Sobotta bestätigte, dass dies nicht Aufgabe der Firma, sondern die der zuständigen Fachbereiche und Organe der Verwaltung sei.

Ausschussvorsitzender Rehkuh schlug vor, die Vorlage 130/2018 Seite für Seite durchzugehen.

(Herr Jäkel vom „Helmstedter Sonntag“ verlies die Sitzung).

Ausschussmitglied Sobotta betonte erneut die hohe Wichtigkeit der Beachtung der Abschreibungswerte (1.3.2 (1)).

Weiterhin fragte er bezüglich der Stellungnahme der Verwaltung zu 1.3.2 (3), wie zukünftig sichergestellt werden kann, dass Kommunikationsfehler zwischen ausscheidenden und neuen Mitarbeitern nicht mehr auftreten und wer für diese Überwachung zuständig sei.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass es Dienstanweisungen gebe, die die Anfertigung von Vermerken ausdrücklich vorschreibt, damit nachfolgende Mitarbeiter die Sachlage genau nachvollziehen können.

Ebenfalls wurde z.B. im Bereich des Anlagevermögens auf eine neue Dokumentationsvorgehensweise umgestellt, die einen besseren Überblick über alle Anlagen der Stadt Schöningen geben soll. Außerdem wurde erklärt, dass keine Buchung ohne einen aussagekräftigen Beleg oder sonstigen Anhang durchgeführt werden darf.

Sichergestellt wird dies durch die Überwachung des jeweiligen Fachbereichsleiters.

Anschließend erfragte Ausschussmitglied Sobotta die Regelung der Erheblichkeitsgrenze im Bezug auf die Nachtragshaushaltspflicht (2.4 (2)).

Bürgermeister Bäsecke antwortete, dass eine Festlegung diese Grenze erstmals für 2019 geplant sei.

Des Weiteren hinterfragte er die fehlende Liquiditätsplanung (5.5.2.2.2).

Fachbereichsleiterin Schäfer schilderte, dass diese ab dem Haushaltsjahr 2011 vorliegen würde.

Weiterhin fragte er nach der Anordnung von Mehrstunden, angesichts der Androhung einer Sonderprüfung der Kommunalaufsicht (5.5.2.2.3 (1)).

Bürgermeister Bäsecke  und Fachbereichsleiterin Schäfer erklärten, dass bei Überstunden aufgrund von Sitzungen der Hauptverwaltungsbeamte und bei sonstiger Mehrarbeit die zuständige Fachbereichsleitung für die Anordnung zuständig seien. Am Ende eines jeden Haushaltsjahres werden dann die Rückstellungen für Mehrarbeiten und Urlaub gebucht. Unterjährig hat somit nur der FB 10 einen Überblick über Überstunden und Urlaubstage.

Auf die Hinterfragung des Ausgleiches erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass es nur einen Freizeitausgleich gäbe.

Auf Nachfrage von Frau Rybotycky nach der Beteiligung des Personalrates antwortete Bürgermeister Bäsecke, dass der Personalrat erst bei einer Arbeitszeit von mehr als 11 Stunden unterrichtet wird. Dieser bekommt jedoch den Sitzungskalender im Vorfeld zur Kenntnis.

Ausschussmitglied Melzer betonte, dass es bei der Stadt Schöningen zu Überlastungen der Angestellten aufgrund von zu wenig Stellen kommen würde. Die Folge davon sei Mehrarbeit.

Herr Marschalleck fragte nach weiteren Möglichkeiten, Überstunden abzubauen. Hierbei nannte er die Möglichkeit der Einführung von Langzeitkonten.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass dies bereits in Einzelfällen umgesetzt wird, es jedoch aufgrund der Position des Personalrates zu keiner generellen Einführung dieser Konten käme.

 

Folgend äußerte Bürgermeister Bäsecke seine Verwunderung gegenüber der Äußerung zu 6.2 (5), worin das RPA vorschlägt, die Städtepartnerschaften über die entsprechenden Partnerschaftsvereine zu pflegen. Seines Erachtens übernehmen die Partnerschaftsvereine bereits den Großteil dieser Pflege.

 

Weiterhin hinterfragte Ausschussmitglied Sobotta den in (6.4) genannten Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot und betonte, dass es wichtig sei, dieses Gebot zu beachten. Bürgermeister Bäsecke wies ihn daraufhin auf die beigefügte Stellungnahme der Verwaltung hin.

 

Anschließend wurden die Zuarbeiten der einzelnen Fachbereiche besprochen.

 

Ausschussvorsitzender Rehkuh sprach den hohen Ertragsausfall 2017 durch den Ausfall der Pacht des Schlosses an.

Seiner Meinung nach müsste dieser Schaden schnellst möglichst beseitigt werden. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass der FB 21 den Pächter zu einem Gespräch gebeten habe, er aber auf die Einhaltung seines Pachtvertrages von 1994-2023 bestehen würde. Er erklärte, dass eine vorzeitige Beendigung des Vertrages seitens der Stadt Schöningen möglicherweise hohe Schadensersatzansprüche seitens des Pächters haben könnte.

Ausschussmitglied Sobotta empfahl, den Vertrag genauestens prüfen zu lassen, um eventuelle Rechtswidrigkeiten zu offenbaren.

 

Alsdann erfragte Ausschussvorsitzender Rehkuh, ob der Jahresabschluss 2010 dem Rat zur Beschließung empfohlen werden soll.

Der Ausschuss stimmte einstimmig für eine Empfehlung.

 

Ausschussmitglied Waldau betonte jedoch, dass die Feststellungen im Jahresabschluss 2010 keinesfalls erneut im Jahresabschluss 2011 auftreten dürften.


TOP 6 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke erklärte einleitend, dass bei einer Fraktionssitzung die Frage aufgekommen sei, welche Konsequenzen eine Nichtentlastung des Bürgermeisters habe.

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt würde diese zwar zur Kenntnis genommen, es jedoch keinerlei Konsequenzen für den Bürgermeister haben.

Ausschussmitglied Sobotta stellte den Antrag, dem Bürgermeister des Haushaltsjahres 2010 keine Entlastung zu erteilen. Aus seiner Sicht können die Prüfungsfeststellungen nicht ignoriert werden, sondern die Themenbereiche müssten geklärt werden, ggf. auch, ob Regressansprüche bestehen.

Daraufhin zitierte Bürgermeister Bäsecke die Erläuterung des § 129 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Hierbei soll der Entlastung nur nicht zugestimmt werden, wenn ein wesentlicher Verstoß des Hauptverwaltungsbeamten vorliegt, der eine schwerwiegende Unkorrektheit darstellt, welche beim Gesamtumfang der Haushaltswirtschaft ins Gewicht fällt und bei der die Beseitigung nur für die Zukunft unzureichend wäre.

Ausschussmitglied Sobotta bestand jedoch auf seinen Antrag, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 keine Entlastung zu erteilen und die Sachlage erneut prüfen zu lassen.

Hierbei wurde er von Herrn Marschalleck unterstützt.

Mit 3 Zustimmungen und 3 Enthaltungen wurde der Antrag angenommen.

 
TOP 7 Bericht über den Stand der Umsetzung der Stabilisierungsvereinbarung

Protokoll:

Fachbereichsleiterin Schäfer gab einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Stabilisierungshilfe (Vorlage 132/2018).

Sie fasste zusammen, dass das Ziel noch nicht erreicht sei. Es ist erforderlich, die vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen zeitnah zu realisieren und weitere Maßnahmen zu entwickeln.

 

Der Ausschuss stimmte einstimmig dafür.


TOP 8 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Protokoll:

Der Bürgermeister wies auf eine E-Mail des Städtischen Direktors Bock hin, in der dieser seine Ansicht verdeutlicht, die Mittelanmeldungen, wie bisher, zentral im Haushaltsausschuss beraten zu lassen.

Es wird allerdings empfohlen, dass die Mittelanmeldungen der jeweiligen Fachbereiche in naher Zukunft von den zuständigen Fachausschüssen selbst  wahrgenommen werden sollen, da diese ihre Sachlage besser beurteilen können.

Ausschussvorsitzender Rehkuh führte die aus seiner Sicht erforderliche Beratung der Mittelanmeldungen in den Fachausschüssen aus.

Herr Waldau gab an, dass sich seine Fraktion noch einmal zusammensetzen werde, um dieses Thema anzusprechen.

Das Ergebnis will die Fraktion der Verwaltung zeitnah mitteilen.

Ausschussmitglied Sobotta wies erneut auf die Aufgabe des Controllings hin.

Des Weiteren merkte Ausschussmitglied Waldau an, dass er auf seine Nachfrage vom 17.04.2018 bezüglich der Nebenkosten des Elmstadions bis heute keine Antwort habe.

 

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