Haushaltsausschuss

Dienstag, 06. November 2018 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Rehkuh, eröffnete die Sitzung. Er begrüßte Bürgermeister Bäsecke, die Mitglieder des Haushaltsausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Brich von der „Braunschweiger Zeitung“ und den anwesenden Gast.

Er stellte die mit Schreiben vom 29.10.2018 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

Aufgrund des anwesenden Gastes wurde die Tagesordnung um den TOP 12 „Einwohnerfragestunde“ erweitert. Da der Gast die Sitzung jedoch bei TOP 10 (ca. 18:30 Uhr) verließ, entfiel dieser Tagesordnungspunkt.

 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vom 25.07.2018

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende erfragte, ob es Anmerkungen zur Niederschrift des Haushaltsausschusses vom 25.07.2018 gäbe. Diese gab es jedoch nicht.

Sodann wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 25.07.2018 einstimmig, mit 2 Enthaltungen, genehmigt.

Ausschussmitglied Daether war zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend. Er nahm erst gegen Anfang des TOP 3 (ca. 16:05 Uhr) an der Sitzung teil.

 
TOP 3 Stand der Finanzwirtschaft; hier: 3. Quartalsbericht 2018

Protokoll:

Fachbereichsleiterin Schäfer präsentierte den Stand der Finanzwirtschaft des 3. Quartals des Haushaltsjahres 2018.

Sie wies darauf hin, dass 2017 und 2018 höhere Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erzielt wurden. Dies läge an den Gewerbesteueranpassungen und –nachzahlungen. Aufgrund der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer habe die Stadt 2018 jedoch weniger Schlüsselzuweisung erhalten.

Insgesamt käme es nur zu geringen Abweichungen bei den Steuern.

Ausschussmitglied Daether hinterfragte auf Folie 6 der Präsentation die rechte Spalte mit den grünen Punkten, denn obwohl es im Jahr 2017 mehr Erträge als 2018 gab, sind die Punkte grün dargestellt. Frau Schäfer korrigierte, dass dies nicht der Vergleich zum Vorjahr sei, sondern der Vergleich des Ansatzes des Haushaltsjahres mit dem Ergebnis des jeweiligen Jahres.

Es wurde sich geeinigt, auch zukünftig den Vergleich von Ansatz und Ergebnis zu betrachten. Zusätzlich soll jedoch auch der Vergleich zum Vorjahr erkennbar sein.

Der Ausschuss diskutierte, wie die Quartalsberichte zukünftig dargestellt werden sollen. Es wurde sich geeinigt, dass die bisherige Darstellung noch einmal überarbeitet werden soll.

Auf Hinterfragung der Differenz bei dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer durch Ausschussmitglied Waldheim, erklärte Frau Schäfer, dass noch 2 Zahlungen offen wären. Es wurde kurz diskutiert, ob zukünftig die noch ausstehenden Zahlungen separat mit in die Grafik aufgenommen werden sollen. Es wurde sich jedoch darauf geeinigt, diese nicht zusätzlich darzustellen.

Folgend erklärte Fachbereichsleiterin Schäfer, dass die Stadt Schöningen 2018 weniger Bedarfszuweisungen erhalten habe als im Haushaltsjahr 2017.

Ausschussmitglied Riegel wies darauf hin, dass die Summen der Folie 8 nicht stimmen würden. Daraufhin erklärte sie, dass nur die größten Einzelpositionen dargestellt seien. Die Summe ergebe sich jedoch aus allen Positionen.

Auf der Folie 9 war erkennbar, dass deutlich mehr Abwassergebühren als im Vorjahr erwirtschaftet wurden. 2017 gab es einen Ertrag von 1,7 MIO EUR und 2018 von 2,7 MIO EUR.

Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass das Badezentrum Negenborn pro Monat ca. 12.000 EUR für den Eintritt einnimmt. Hochgerechnet sind die Erträge der Haushaltsjahre 2017 und 2018 ungefähr identisch, wenn man die Schließzeiten einberechnet.

Weiterhin berichtete sie, dass die Kindergartengebühren seit dem 01.08.2018 vom Land übernommen wurden. Somit müssen die Eltern lediglich die Gebühr für die Krippenbetreuung entrichten.

Anschließend wurden die Personal- und Versorgungsaufwendungen thematisiert. Diese sind auf der Folie 12 dargestellt. Es wurde deutlich, dass die Aufwendungen von ca. 6,2 MIO EUR (2017) auf 6,3 MIO EUR (2018) im Ansatz gestiegen sind. Diese Steigerung von ca. 2 % entstand durch Einstellungen von zusätzlichen Erziehern und der allgemeinen Lohnsteigerung.

Folgend wurden die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Folie 13) betrachtet. Hierbei war ein leichter Anstieg der Aufwendungen erkennbar. Aus den Buchungen sei jedoch nichts „ausschlaggebendes“ zu erkennen, welches diesen Anstieg begründen würde. Diese Aufwendungen liegen im Anbetracht des Ansatzes im Normalbereich.

 Zuletzt erklärte Frau Schäfer die Differenzen der Jahre 2017 und 2018 bei den Transferaufwendungen und Kreisumlagen (Folie 14). Da es im 4. Quartal noch zu Nachzahlungen kommen werde, werden die Vorjahresniveaus noch erreicht werden.

Ausschussvorsitzender Rehkuh fasste zusammen, dass insgesamt im Haushaltsjahr 2018 bessere Ergebnisse erzielt wurden, als es im Ansatz ursprünglich geplant war.


TOP 4 Beschluss über den Jahresabschluss 2010

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke erinnerte, dass dieser Beschlussvorschlag bereits in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 25.07.2018 (Sitzungsnummer 25/2018, TOP 5) vorlag. In dieser Sitzung wurde der Jahresabschluss 2010 zwar einstimmig dem Rat empfohlen, jedoch traten nach der Sitzung noch eine Vielzahl von Fragen und Unklarheiten auf, sodass es zu der interfraktionellen Sitzung am 04.09.2018 kam.

In dieser Sitzung, an der auch die Rechnungsprüferinnen und Frau Schüllermann teilnahmen, wurden alle Unklarheiten beseitigt, sodass der Jahresabschluss 2010 nun beschlossen werden sollte.

Er betonte erneut, dass Frau Stuckenberg es ablehnte, einen neuen Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zu prüfen. Änderungen sollten mit dem Jahresabschluss 2011 erfolgen.

Der Ausschussvorsitzende merkte an, dass er sich bei den nachfolgenden Abstimmungen enthalten werde, da seiner Ansicht nach keine Ergebnisse aus der Arbeitssitzung vorliegen würden. Daraufhin erklärte Fachbereichsleiterin Schäfer, dass die Ergebnisse gerne vorgelegt werden könnten, diese aber erst in den Jahresabschluss 2011 einfließen würden.

Die Bewertungen der Gebäude werden erneut überprüft und die Eröffnungsbilanz wird im Jahresabschluss 2011 korrigiert.

Sodann wurde der Jahresabschluss 2010 mit 5 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, beschlossen.



TOP 5 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke betonte erneut, dass die Beanstandungen der Reisen des ehemaligen Bürgermeister Wunderling-Weilbier in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses nicht die Voraussetzungen einer Nichtentlastung erfüllen würden. Diese Ansicht vertritt auch die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes.

Ausschussmitglied Sobotta verlangte jedoch eine Stellungnahme über die weitere Behandlung dieser Reisekosten.

Die Entlastung wurde mit 4 Ja-Stimmen, bei 5 Enthaltungen, erteilt.


TOP 6 Bericht über die durchgeführte unvermutete Kassenprüfung der Stadt Schöningen 2017

Protokoll:

Fachbereichsleiterin Schäfer informierte, dass die Kasse der Stadt Schöningen vom 12.12.2017 bis zum 21.06.2018 geprüft wurde. Der Prüfbericht der unvermuteten Kassenprüfung mit der dazugehörigen Stellungnahme liegt den Ratsmitgliedern als Vorlage 176/2018 vor.

Sie erklärte, dass die Feststellungen der Stellungnahme bereits berücksichtigt worden sind. Unter anderem wurden Buchungen nachgeholt, wodurch Differenzen beseitigt wurden und Bürgermeister Bäsecke, als Kassenaufsichtsbeamter, hat an einer Schulung des Rechnungsprüfungsamtes teilgenommen.

Ausschussmitglied Daether wies darauf hin, dass somit im Jahr 2017 keine Kassenprüfung erfolgte, im Jahr 2018 hingegen 2 Prüfungen durchgeführt wurden.


TOP 7 Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Schöningen (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke schilderte, dass es bei den Straßenreinigungsgebühren der Reinigungsklasse 1 in den letzten Jahren zu einem Überschuss gekommen sei. Dies dürfte jedoch aufgrund des Kostendeckungsprinzips des Niedersächsischen Kommunalabgabegesetzes nicht sein.

Die Gebühr soll deshalb für das Haushaltsjahr 2019 von 2,78 auf 1,80 EUR/lfd. Meter Straßenfront verringert werden.

Künftig soll diese Gebühr jedoch noch einmal geändert werden und mithilfe des Quadratwurzelmaßstabs ermittelt werden. Da die Gebühr jedoch für jedes Grundstück einzeln berechnet werden muss, soll dieser Maßstab erst 2020 eingeführt werden.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Riegel, ob die neue Kehrmaschine in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt wurde, erklärte Frau Schäfer, dass der Wirtschaftsplan des Bauhofes die Grundlage der Berechnung bilden würde. In diesem seien sowohl die Anschaffung, als auch die Abschreibung berücksichtigt wurden.

Ausschussmitglied Sobotta erfragte, ob es eine vorgeschriebene Frist gäbe, bis zu der die fehlerhafte Satzung durch eine neue Gebührensatzung ersetzt werden müsste. Bürgermeister Bäsecke antwortete, dass keine Frist vorgeschrieben sei und dass die alte Satzung gelten würde bis die neue Satzung in Kraft treten wird.

Fachbereichsleiterin Schäfer wies darauf hin, dass die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr mit Hilfe des Quadratwurzelmaßstabs momentan von der einzigen Mitarbeiterin im Steueramt nicht zu bewältigen sei.

Ausschussmitglied Daether bat, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg über den Frontmetermaßstab dem Protokoll beizufügen. Dies ist als Anlage 1 anbei.

Ausschussvorsitzender Rehkuh schlug zuletzt vor, den freiwilligen Anteil der Straßenreinigung in der Satzung von 30 % auf 20 % zu reduzieren.

Die Änderung der Gebührensatzung wurde mit 5 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, beschlossen.


TOP 8 Wertgrenzen für Investitionen gem. § 12 Abs. 1 S. 1 KomHKVO

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung

(KomHKVO) seit 2017 vorschreibt, eine Wertgrenze für Investitionen zu bestimmen. Wenn

eine Investition dann diesen Wert überschreitet, dann muss zusätzlich zu dem Vergabeverfahren ein Wirtschaftlichkeitsvergleich durchgeführt werden.

Er schilderte, dass die Stadt Schöningen bisher keine Wertgrenze festgelegt habe.

Hierbei sei unter anderem die Größe der Kommune ausschlaggebend.

Es wurden folgende Wertgrenzen zum Beschluss vorgeschlagen:

  • Kosten für Baumaßnahmen: 500.000 €
  • Kosten für Beschaffungen: 250.000 €

 

Bürgermeister Bäsecke zog Vergleiche zur Samtgemeinde Heeseberg und zur Stadt Helmstedt.

Ausschussmitglied Sobotta betonte, dass diese Wertgrenzen im Anbetracht der Haushaltslage der Stadt Schöningen zu hoch wären.

Daraufhin antwortete Bürgermeister Bäsecke, dass die kreisangehörigen Gemeinden die Kommunalaufsicht um eine Empfehlung gebeten haben, diese eine Wertgrenze jedoch nicht empfehlen werden.

Weiterhin hinterfragte Ausschussmitglied Sobotta, ob für diese Wirtschaftlichkeitsprüfung ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben sei. Es wurde erklärt, dass kein Verfahren vorgeschrieben sei, es muss lediglich erkennbar sein, dass dieses Angebot das wirtschaftlichste sei.

Bürgermeister Bäsecke betonte, dass eine niedrige Wertgrenze noch mehr Arbeit für die Mitarbeiter bedeuten würde. Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung möchte er diese nicht noch zusätzlich erhöhen.

Ausschussmitglied Fricke stellte den Antrag, diese Wertgrenze noch nicht zu empfehlen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.


TOP 9 Freiwillige Leistungen der Stadt Schöningen; hier: Einigung über die Freiwilligkeit mit dem Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Fachbereichsleiterin Schäfer sagte einleitend, dass die Liste der freiwilligen Leistungen schon mehrmals im Haushaltsausschuss thematisiert wurde.

Grundlage hierfür sei die Handreichung des LSN (Landesamt für Statistik Niedersachsen).

Sie erklärte, dass aufgrund der Haushaltsgenehmigung 2018 bislang 20 % der freiwilligen Leistungen gesperrt seien, bis sich die Stadt Schöningen mit der Kommunalaufsicht geeinigt habe und der Rat der Stadt Schöningen die Liste der freiwilligen Leistungen beschlossen habe.

Sie erklärte folgend, dass die Anlage 1 der Vorlage die Handreichung des LSN und die Anlage 2 die Abstimmung mit dem Landkreis Helmstedt beinhalten würde.

 

Die Summe des Ansatzes der freiwilligen Leistungen im Haushaltsjahr 2019 beträgt rd. 1,3 MIO EUR. Somit liegt der Ansatz 300.000 EUR über der vereinbarten 1-Millionen-Grenze.

Daraufhin erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass diese Grenze nicht mehr zeitgemäß sei.

 

2018 lag dieser Ansatz ebenfalls über der Grenze (1.374.306 EUR). Der Landkreis hat erlaubt, dass für das Jahr 2018 diese Grenze überschritten werden darf, wenn der Rat der Stadt Schöningen die Liste der freiwilligen Leistungen beschließt.

Bürgermeister Bäsecke zeigte sich zuversichtlich, dass somit auch im Haushaltsjahr 2019 die Grenze überschritten werden dürfte.

Fachbereichsleiterin Schäfer betonte, dass es keinen Handlungsspielraum gäbe. Um die festgesetzte Grenze einzuhalten, müsse man unter anderem die Straßenbeleuchtung einstellen, den Park verpachten und sowohl das paläon als auch das Badezentrum schließen.

 

Ausschussmitglied Riegel hinterfragte, ob die vorgesehenen Änderungen im Jahresabschluss 2011 Auswirkungen auf die Summe der freiwilligen Leistungen haben würden. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass dies noch nicht errechnet worden sei, es jedoch nur geringfügige Auswirkungen haben werde.

 

Weiterhin hinterfragte Ausschussmitglied Fricke die Differenz des Budgets 2511 (paläon). Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass die 95 % vom gesamten ordentlichen Ergebnis berechnet werden und nicht nur vom Zuschuss an die paläon GmbH.

Es wurde jedoch angemerkt, dass die vorgesehene Kürzung des Zuschusses noch berücksichtigt werden müsse.         

 

Ausschussmitglied Fricke merkte an, dass die Liste der freiwilligen Leistungen nochmals überarbeitet werden und man darüber erneut abstimmen müsse, wenn der Landkreis Helmstedt die Überschreitung für 2019 nicht akzeptieren würde.

 

Ausschussmitglied Daether verdeutlichte, dass die Grenze nicht immer mit der Begründung                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

überschritten werden dürfe, dass in einem Haushaltsjahr mehr erwirtschaftet wurde, als ursprünglich geplant war. Dies könne sich seiner Ansicht nach die Stadt Schöningen bei der derzeitigen Haushaltslage nicht leisten.

 

Ausschussmitglied Riegel schlug vor, die Liste nicht zu beschließen, um damit den restlichen Zuschuss an die paläon GmbH einzusparen.

Bürgermeister Bäsecke lehnte diesen Vorschlag jedoch mit der Begründung „Trugschluss“ ab.

 

Ausschussmitglied Sobotta stellte den Antrag, noch keine Empfehlung auszusprechen. Dieser Antrag wurde jedoch mit 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die Liste der freiwilligen Leistungen wurde somit mit 5 Ja-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, dem Rat empfohlen.


TOP 10 Erlass der Haushaltssatzung 2019, des Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushaltssicherungsberichtes

Protokoll:

Folgend wurde der Haushaltsplan 2018 thematisiert.

Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Rehkuh schlug Ausschussmitglied Waldau vor, den Vorbericht Seite für Seite durchzuarbeiten.

 

Ausschussmitglied Daether erklärte, dass die UWG-Fraktion bei der heutigen Sitzung noch keine Empfehlung aussprechen werde. Die jetzige Sitzung sei nur dafür, Fragen zu sammeln und diese zu klären. Ausschussmitglied Waldheim berichtigte, dass dieser TOP nur zur Vorberatung bestimmt sei.

 

Bürgermeister Bäsecke berichtete, dass der Haushaltsplan 2019 einen Fehlbetrag von rd. 1,7 MIO EUR im Ergebnishaushalt aufweisen würde. Die Stabilisierungsvereinbarung erlaube einen Fehlbetrag von rd. 2,1 MIO EUR, wodurch diese Vereinbarung für das Haushaltsjahr 2019 eingehalten wurde.

 

Die Wertgrenzen in § 6 der Haushaltssatzung 2019 müssen aufgrund des Ergebnisses in TOP 8 noch diskutiert und beschlossen werden.

 

Anschließend wurde der Vorbericht durchgearbeitet.

 

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass bei den Erträgen der Kindertagesstätten die „Härtefallregelung“ noch nicht eingeplant sei.

 

Ausschussmitglied Fricke erfragte, ob es rein planerisch möglich sei, den Haushalt auszugleichen. Bürgermeister Bäsecke betonte, dass dies zwar möglich sei, in dem man nur die Pflichtaufgaben wahrnehmen würde, das Leben in Schöningen dann jedoch nicht mehr lebenswert wäre.

 

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Einwohnerzahlen seit 2013 erfreulicherweise wieder leicht angestiegen seien.

 

Ausschussvorsitzender Rehkuh hinterfragte die Kennzahlen auf Seite 10, da seiner Ansicht nach alle Einnahmen für weniger als ½ der Ausgaben reichen würden. Bürgermeister Bäsecke und Fachbereichsleiterin Schäfer erklärten, dass in dieser Auflistung nur die Steuereinnahmen berücksichtigt wurden. Gebühren, Beiträge usw. wurden hierbei nicht berücksichtigt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass noch ausstehende Steuereinnahmen in dieser Summe fehlen würden.

 

Weiterhin bemängelte er die Grafik auf der Seite 17, da der Begriff „prozentualer Anteil“ nicht zutreffend sei. Frau Schäfer versicherte, dass sie diesen Begriff verbessern werde.

 

Folgend erfragte er, wie die Steuereinnahmekraft (S.18) beeinflusst werden könne, da diese bei der Stadt Schöningen unter dem Durchschnitt läge. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Steuersätze bereits angehoben wurden. Da ein Großteil der Einwohner ein niedriges Einkommen einfährt oder über 65 Jahre alt ist, kann die Steuereinnahmekraft nicht weiter beeinflusst werden.

 

Weiterhin erklärte er, dass die Darstellung auf der Seite 35 falsch sei, da auch die unbesetzten Stellen in die Grafik einfließen würden.

 

Folgend machte er darauf aufmerksam, dass noch nie Maßnahmen ergriffen wurden, um Energiekosten zu senken (S. 36). Ausschussmitglied Fricke korrigierte ihn, indem er erklärte, dass z.B. die Grundschule energetisch saniert wurde.

Ausschussvorsitzender Rehkuh thematisierte die Energiekosten der Asylbewerberwohnungen. Seiner Meinung nach gäbe es optimalere Wohnungen, um die Energiekosten zu reduzieren.

Bürgermeister Bäsecke schilderte, dass die Mieten der Asylbewerberunterkünfte vom Landkreis Helmstedt erstattet werden. Hierbei setze der Landkreis eine Kostengrenze pro Mietwohnungen. Diese Voraussetzungen erfüllen die Wohnungen der WBG, welche allerdings mit Nachtspeicheröfen betrieben werden. Wenn man nun allerdings Wohnungen anmieten würde, die zwar eine höhere Grundmiete kosten, jedoch weniger Energiekosten verursachen, dann würden die Mieten nicht durch den Landkreis erstattet werden.

Bürgermeister Bäsecke versicherte jedoch, dass er schon versuche die WBG zu Sanierungen zu überreden. Es wird geplant, die Energiekosten im geplanten „Quartiersmanagement“ möglichst gering zu halten.

Ausschussmitglied Sobotta wies darauf hin, dass ein Mieter eine Renovierung der Wohnung vom Vermieter verlangen könne.

Ausschussmitglied Rybotycky machte darauf aufmerksam, dass die Asylbewerber den Umgang mit den Nachtspeicheröfen nie richtig erlernt haben und deshalb die Energiekosten so drastisch hoch wären.

Ausschussmitglied Sobotta zog den Vergleich zu den Harz IV-Empfängern, bei denen nur ein bestimmter Anteil der Energiekosten vom Staat übernommen werde und zusätzliche Kosten vom Mieter selber getragen werden müssten.

 

Ausschussvorsitzender Rehkuh hinterfragte die Differenz von 5.000 EUR im Vergleich von 2017 und 2018 im Budget 5751 (S.41). Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass 5.000 EUR zusätzlich für das „Quartiersmanagement“ eingeplant wurden. Außerdem erklärte sie, dass  sich diese Aufstellung nur auf die Zuschüsse und nicht auf das gesamte Budget beziehen würde.

 

Es wurde angefordert, die Verträge mit dem Unterhaltungsverband dem Protokoll beizufügen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bis zur Fertigstellung des Protokolls lag keine Antwort des Fachbereichs vor.

 

Ausschussmitglied Waldau hinterfragte wiederholt die Nebenkostenabrechnung des Elmstadions. Fachbereichsleiterin erklärte, dass der Fachbereich 21 dafür ursprünglich eine Vorlage erstellen sollte, dies jedoch nicht geschah. Sie sicherte jedoch zu, dem Fachbereich ein Auszug auf diesem Protokoll zu senden, um daran zu erinnern.

Bürgermeister Bäsecke will den Fachbereich 21 darüber hinaus anweisen, diese Frage endgültig zu beantworten.

 

Ausschussmitglied Waldheim erbat eine Aufstellung über das Gesamtvolumen von „LEADER-Grünes Band im Landkreis Helmstedt“. Dies ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

 

Ausschussmitglied Sobotta erfragte, wer die Führung über LEADER habe und welche Projekte damit umgesetzt werden würden. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass der Amtshof Eicklingen die Führung übernehme und dass mit diesem Programm Projekte in der ganzen LEADER-Region umgesetzt werden würden. Wenn sich die Stadt Schöningen bei Projekten anderer Kommunen beteiligt, dann bekäme sie diesen Anteil erstattet.

 

Zu der Seite 45 Abschnitt 2 betonte Ausschussvorsitzender Rehkuh, dass die Kosten-Leistungs-Rechnung weiter fortentwickelt werden müsse.

 

Zur Seite 49 erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass der Markt 2019 komplett saniert werden soll und nicht wie vorher geplant über 2 Jahre.

Außerdem habe sich die Planung zu KIPP II geändert, da ein Gebäudetausch mit dem Landkreis Helmstedt erfolgen soll.

Ausschussmitglied Waldheim erfragte, ob dieser Tausch schon vollzogen sei. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Gebäude zum neuen Schuljahr 2018/2019 getauscht wurden. Der Vertragsentwurf ist momentan noch bei der Prüfung. Mit einer Einigung wird jedoch gerechnet, wodurch die Mittel im Haushalt 2019 eingeplant seien.

Der Vertragsentwurf soll dem Protokoll beigefügt werden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Vereinbarung wird im Verwaltungsausschuss am 29.01.2019 bekanntgegeben.

 

 

Zur Seite 50, INV-048 (Produkt: 5112), Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass die Maßnahmen zu einem Drittel aus Zuwendungen

des Bundes und zu einem Drittel aus Zuwendungen des Landes finanziert werden. Für den

Restbetrag sind Eigenmittel zu verwenden. Die Stadt müsse jedoch zuerst in Vorleistung gehen und erhält dann in den nächsten Jahren die Zuwendungen. Gem. § 10 Absatz 2 KomHKVO werden Aufwendungen und Erträge in dem Haushaltsjahr veranschlagt, in dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, wohingegen die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge veranschlagt werden.

 

Ausschussmitglied Sobotta hinterfragte, ob für den Endausbau des Hopfengartens eine Rückstellung gebildet wurde. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass diese nicht gebildet wurde, da die früheren Daten des Hopfengartens nicht mehr nachvollziehbar waren (Fehler in der Kameralistik). Die Grundstückseigentümer haben damals das Grundstück vollständig entschlossen gekauft, obwohl die Straßen noch nicht ausgebaut waren. Der Grund und Boden der Straßen wurden damals bilanziert, der Aufbau jedoch nicht, wodurch kein doppelter Aufwand entstand.

 

Alle Seiten es Vorberichts wurden somit durchgearbeitet.

 

Ausschussmitglied Waldau stellte den Antrag, den Ansatz der Planungskosten für die Sportentwicklungsplanung in den Haushalt 2019 aufzunehmen. Dieser Antrag wurde mit 8 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.

 

Folgend stellte Ausschussmitglied einige Fragen zum Haushaltsplan 2019:

 

·         2721 (Büchereien) Kennzahlen: Warum werden 10.900 Bücher entsorgt?

→ Bücherbestand 2018: 16.600; 2019: 5.700

→ lt. Frau Grundmann fehlerhaft im letzten Jahr gemeldet. Richtig: 2017: 5.394, 2018: 5.045, 2019: 5.700

 

·         2811 (Heimat und sonstige Kulturpflege), Position 19: Aufwandsentschädigungen für wen?

→ Archivar, Grabpflege und Kränze

Gewünschter Beschluss über Grabpflege ist Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

·         5751 (Tourismus und Fremdenverkehr), Position 13: 11.800 EUR Steigerung Aufwendungen aktives Personal

→ 2018: 85.600 EUR; 2019: 97.400 EUR

→ 2018 in Planung PK wg. Aufgabenzuordnung (Gremienbetreuung) mit rd. 10.000 € in Produkt 1112. Ab 2019 PK für 2 MA insgesamt in Produkt 5751

 

·         1111 (Gemeindeorgane), Position 15: 5.000 EUR Reduktion?

→ 2018: 13.000 EUR ; 2019: 8.000 EUR

→ Fachbereich 10 hat irrtümlich vergessen, die Dienstleistungen Dritter anzumelden.

Diese Differenz soll jedoch mit Hilfe einer Nachtragsliste berichtigt werden.

 

·         1112 (Innere Verwaltungsangelegenheiten) Position 15: 27.800 EUR Reduktion?

→ 2018: 81.300 EUR; 2019: 53.500 EUR

→  Hierbei waren für 2018 unter anderem die Kosten für die Personal-entwicklungsuntersuchung von Herrn Bachmann eingeplant.

 

·         1221 (Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) Position 13: 28.800 EUR Steigerung?

→ 2018: 238.200 EUR; 2019: 267.000 EUR

→ Kosten für den Gerätewart

 

·         1221 (Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) Position 15: 9.200 EUR Steigerung?

→ 2018: 18.600 EUR; 2019: 27.800 EUR

→ Differenz durch Änderung der Zuordnungsschriften

 

·         1222 (Einwohnermeldewesen) Position 15: 34.700 EUR Steigerung?

→ 2018: 55.100 EUR ; 2019: 20.400 EUR

→ lt. Änderung Zuordnungsvorschriften Aufwendungen für Pässe, Ausweise etc. von SK 4281400 (Nr. 15 – 35.000 €) auf SK 4431125 (Nr. 19 – 37.000 €)

 

·         1222 (Einwohnermeldewesen) Position 19: 37.700 EUR Steigerung?

→ 2018: 9.100 EUR; 2019: 46.800 EUR

lt. Änderung Zuordnungsvorschriften Aufwendungen für Pässe, Ausweise etc. von SK 4281400 (Nr. 15 – 35.000 €) auf SK 4431125 (Nr. 19 – 37.000 €)

 

 

Ausschussmitglied Sobotta betonte, dass die Kostenordnung für den Einsatz der Feuerwehr dringend überarbeitet werden müsste. Ausschussvorsitzender Rehkuh berichtete, dass die Satzung noch aus dem Jahr 2001 stamme. Bürgermeister Bäseck erklärte, dass der Fachbereich 13 bereits an einer neuen Satzung arbeiten würde. Der von Ausschussmitglied Sobotta verlangte Jahresbericht 2017 der Feuerwehr ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

·         2111 (Grundschule) Position 13: 29.100 EUR Steigerung?

→ 2018: 266.700 EUR; 2019: 295.800 EUR

 

·         3651 (Kindergärten) Position 06: 9.000 EUR Steigerung?

→ 2018: 24.200 EUR; 2019: 33.200 EUR

→ Anstieg der Anzahl der Kinder erhöht Essensgeld (privatrechtliches Entgelt)

 

·         1113 (Finanzverwaltung) Position 13: 40.000 EUR Reduktion? (2018-2019)

→ 2018: 586.100 EUR; 2019: 546.100 EUR

→ Personalwechsel Backhauß + Lutz

 

     2019: 546.100 EUR; 2020: 573.500 EUR - Steigerung 27.400 EUR

→ Freizeitausgleich Gruhnert

 

·         1113 (Finanzverwaltung) Position 19: 7.300 EUR Steigerung

→ 2018: 29.700 EUR; 2019: 37.000 EUR

→ Höhere Aufwendungen für Zwangsvollstreckungsverfahren; Reisekosten bei Personalkostenplanung durch FB 10 höher veranschlagt (Ansatz war im letzten Jahr zu niedrig veranschlagt)

 

 

·         1122 ( Gebäude und Liegenschaftswirtschaft) Position 03: 11.600 EUR Steigerung?

→ 2018: 34.900 EUR; 2019: 46.500 EUR

→ Korrekturbuchungen, da Ansatz zu niedrig

 

·         1122 ( Gebäude und Liegenschaftswirtschaft) Position 06: 8.300 EUR Reduktion?

→ 2018: 45.800 EUR; 2019: 37.500 EUR

→ Ansatz der Nebenkosten wurde geringer kalkuliert

 

·         2511 (Wissenschaftliche Sammlungen) Position 18: 100.000 EUR sollten ausreichen

→ 2019: 125.000 EUR

→ 125.000 EUR wurden an 100.000 EUR angepasst

 

·         4243 (Bäder) Position 05: 70.000 EUR Reduktion?

→ 2018: 200.000 EUR; 2019: 130.000 EUR

→ Anpassung an die tatsächliche Besucherzahl (ca. 12.000 EUR monatlich, 1 Monat Schließzeit)

Ausschussmitglied Sobotta wies darauf hin, dass der Rat eine Grenze von mindestens 250.000 EUR Eintrittsgebühren des BZN gesetzt habe.

 

·         5111 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen) Position 13: 39.600 EUR Reduktion?

2018: 273.600 EUR; 2019: 234.000 EUR

→ Auslauf der Altersteilzeit Keinerth

 

·         5411 (Gemeindestraßen) Position 13: 210.200 EUR Steigerung

→ 2018: 80.500 EUR, 2019: 290.700 EUR

→ Korrekturbuchungen, da Differenzen Buchungen Personalkosten Bauhof und LOGA

 

·         5451 (Straßenreinigung / Winterdienst) Position 13: 21.400 EUR Steigerung?

→ 2018: 145.200 EUR; 2019: 166.600 EUR

→ Anpassung der Personalkosten

 

·         5511 ( Öffentlicher Grün- und Landschaftsbau) Positionen 7+13?

→ es wurden bis März 2020 4 Landzeitarbeitslose eingestellt, um die Parkanlagen zu pflegen. Diese Personalkosten werden der Stadt jedoch erstattet.

 

·         5531 (Friedhofs- und Bestattungswesen) Position 13: 29.900 EUR Steigerung?

→ 2018: 135.600 EUR; 2019: 165.500 EUR

→ Anpassung der Personalkosten

Ausschussvorsitzender Rehkuh wies darauf hin, dass die Gebührensatzung des Friedhofs- und Bestattungswesens überarbeitet werden sollte. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies für 2019 geplant war, jedoch aufgrund einer längeren Krankheit 2020 erfolgen soll.

 

·         5734 (Bauhof) Position 13: 255.200 EUR Reduktion?

→ 2018: 382.700 EUR; 2019: 127.500 EUR

→ Anpassung Personalkosten

 

·         5734 (Bauhof) Position 18: 17.000 EUR Reduktion?

2018: 90.000 EUR; 2019: 73.000 EUR

→ Ansatz entsprechend tatsächl. Aufwand und Wirtschaftsplan Baubetriebshof 2019 (der Aufwandsansatz bei den Gemeindestraßen 5411 wurde höher veranschlagt)

 

Folgend stellte Ausschussmitglied Fricke Fragen zum Investitionsplan.

Hierbei wurde zuerst erklärt, dass Ausgaben zwischen 150 - 1.000 EUR nicht mehr eine Investition darstellen, sondern zur laufenden Unterhaltung zählen.

 

Zu den Investitionen des Produkts 1122 Gebäude und Liegenschaftswirtschaft wurde erklärt, dass die Kosten für den Brandschutz nicht komplett auf einmal bezahlt werden müssen, sondern die Maßnahmen nach und nach umgesetzt und überwiesen werden.

Bei dem Schloss zum Beispiel werden die Kosten des Brandschutzes über 3 Jahre aufgeteilt.

 

INV-161 KIP II Infrastruktur habe sich durch den Gebäudetausch mit dem Landkreis Helmstedt erledigt.

 

Weiterhin wurden die Pauschalansätze bei den Ansätzen für die Anschaffungen von Spielgeräten der Kindergärten hinterfragt.

Hierbei wurde erklärt, dass es bei den Kindergärten immer wieder zu Neubeschaffungen käme und deshalb diese Pauschale veranschlagt wurde. Bei den kirchlichen Kindergärten hingegen gebe es diese Pauschale nicht. Nur vorgeplante Anschaffungen dürfen vollzogen werden.

 

Es wurde hinterfragt, warum diese Pauschale nicht auch beim Badezentrum (4243) veranschlagt würde. Hierbei wurde erklärt, dass das Badezentrum erst vollständig saniert wurde und deshalb keine Investitionsmöglichkeiten vorhersehbar seien.

 

Weiterhin wurde erfragt, warum es keine Investitionen beim zukünftigen „Esbecker Dorftreff“ gebe. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass darüber noch keine Gremienentscheidung erfolgt sei.

 

Weiterhin erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass es keine Änderungen im Beteiligungsbericht gegenüber dem Vorjahr geben würden.

 

Ausschussmitglied Sobotta erfragte, bis wann es möglich sei, Änderungsanträge einzureichen. Bürgermeister Bäsecke schlug vor, dass die Anträge auch noch nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses eingereicht werden können, soweit niemand etwas dagegen habe.

 

Ausschussmitglied und Ratsvorsitzender Sobotta ordnete den TOP „Aussprache zum paläon“ an.

 

Die Vorlage 179/2018 wurde mit 7 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, beschlossen.


TOP 11 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Rehkuh thematisierte die E-Mail des Personalrates (06.11.2018) an Bürgermeister Bäsecke und die Mitglieder des Haushaltsausschusses.

Diese ist als Anlage 5 dem Protokoll beigefügt.

Darin bezieht der Personalrat Stellung zu der Einführung von Langzeitarbeitskonten. Der Personalrat habe bereits 2016 diese Möglichkeit initiiert. Nach anfänglicher Unterstützung durch den Bürgermeister habe sich die Verwaltung jedoch nicht daran beteiligt.

 

Anschließend schlug Ausschussmitglied Rybotycky vor, die Sitzungen zukünftig immer um 16.00 Uhr zu beginnen. Dieser Vorschlag fand von den restlichen Ausschussmitgliedern Zuspruch. Es wurde jedoch betont, dass diese Uhrzeit nicht noch weiter vorgezogen werden dürfte.

 

Zum Schluss der Sitzung bat Ausschussmitglied Sobotta um einen Entwurf der Tabelle für die Mittelanmeldungen. Dieser ist als Anlage 6 dem Protokoll beigefügt.

 

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