Tagesordnungspunkt:
Bauleitplanung der Stadt Schöningen, 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“
hier:
1) Kenntnisnahme der aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB und Beschlussfassung über die Abwägungsvorschläge
2) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Beteili-gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB
Protokoll:
Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte kurz die Vorlage 183/2019. Nach einer kurzen Diskussion gab der Vorsitzende den Punkt zur Abstimmung. Der ATU gab mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme (Schnalke) und einer Enthaltung (Merkle) die folgende Beschluss-empfehlung ab:
1) Im Rahmen des Beschlusses über Bedenken und Anregungen - die Stellungnahme der Rechtsanwältin und Notarin Dr. K. Stolle im Auftrage von Grundeigentümern nahegelegener Grundstücke vom 16.08.2019.
- die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen vom 11.07.2019.
- die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 17.07.2019.
- die Stellungnahme der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH vom 15.08.2019.
- die Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig vom 02.08.2019.
- die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 15.07.2019.
- die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 19.08.2019.
- die Stellungnahme des LGLN Katasteramt Helmstedt vom 19.07.2019.
- die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 08.08.2019.
- die Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz vom 11.07.2019.
- die Stellungnahme der Purena GmbH vom 01.08.2019.
- die Stellungnahme des Zweckverbandes Großraum Braunschweig vom 31.07.2019.
entsprechend den Beschlussvorschlägen in der Anlage 2 zu behandeln.
2) den Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB zu fassen und auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
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