Nutzung der Esbecker Sportschänke
Protokoll:
Ratsherr Rehkuh berichtete den Ausschussmitgliedern über die im Ortsrat Esbeck stattgefundene Beratung zur Nachnutzung der Esbecker Sportschänke. Der Ortsrat Esbeck habe sich darauf geeinigt, die Bürgerstuben Esbeck aufzugeben, da diese Örtlichkeit für Feiern nach 22.00 Uhr nicht nutzbar sei. Außerdem seien die Toiletten für Menschen mit Behinderungen nur schwer erreichbar. Es sei vorgeschlagen worden, die Esbecker Sportschänke künftig als Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen und der Versammlungsstätte den Namen „Esbecker Dorftreff“ zu geben. Durch die Beantragung von Fördermitteln soll versucht werden, das Gebäude aufzuwerten. Vorgesehen sei, die organisatorischen Abläufe in dem Gebäude durch einen neu zu gründenden Förderverein mit dem Namen „Verein zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft Esbeck“ zu managen und die anfallenden Nebenkosten mit allen Nutzern (Vereine und Private) in Eigenregie abzurechnen. Die Nutzungsordnung müsste den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Geplante Investitionen sollen zum größten Teil in Eigenleistung erbracht werden, so dass lediglich die Materialkosten von der Stadt übernommen werden müssten. Die Wohnung im Obergeschoss soll als Aktenlager für alle Vereine zur Verfügung gestellt werden. Die Bewirtschaftung der Sportschänke habe durchschnittlich 10.000,-- € jährlich gekostet, nach den Berechnungen des Arbeitskreises der Vereine würde die Stadt durch den Wegfall der Miete der Bürgerstuben und Einnahmen durch Privatfeiern in der Sportschänke ca. 6.500,-- € einsparen. Ratsherr Melzer gab zu bedenken, dass eine prozentuale Aufteilung der entstehenden Bewirtschaftungskosten zu Problemen führen könnte. Im Haus der Vereine in Schöningen habe jeder Verein Zwischenzähler. Nach Kenntnisnahme der Ausführungen von Ratsherrn Rehkuh und eingehender Diskussion empfahl der Ausschuss für Technik und Umwelt einstimmig dem Verwaltungsausschuss, dem zukünftigen Förderverein den „Esbecker Dorftreff“ in Eigenregie zu überlassen. Es wurde Wert darauf gelegt, dass eine Überprüfung der anfallenden Bewirtschaftungskosten nach einem Jahr erfolge, um einen Vergleich zu den Vorjahren zu erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Mietvertrag für die Bürgerstuben schnellstmöglich zu kündigen.
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