Ausschuss für Bürgerdienste

Dienstag, 12. Juni 2018 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP - Vor Eintritt in die Tagessordnung fand eine Besichtigung der Kindertagesstätte St. Lorenz, Obere Burgbreite 17, statt

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau begrüßte alle Anwesenden und bedankte sich bei der Leiterin der Kindertagesstätte St. Lorenz, Frau Taube, für die Möglichkeit, die Einrichtung zu besichtigen.

Alsdann berichtete Frau Taube, dass der Kindergarten seit über 40 Jahren bestehe. Es befänden sich zur Zeit 64 Kinder in der Einrichtung, die in zwei Halbtags- und einer Ganztagsgruppe betreut würden. Die Mittagsverpflegung der 38 Kinder werde durch die Firma Buscopella sichergestellt. Frau Taube führte die Anwesenden durch die Räumlichkeiten der Einrichtung und erläuterte deren Nutzung. So sind die meisten Räumlichkeiten in  dem an ein Einfamilienhaus  angebauten Flachdachgebäude. Ein Gruppen- und Sanitärraum befinden sich im Untergeschoss des Einfamilienhauses. Das Obergeschoss sei vermietet, so Frau Taube.

 

Des Weiteren informierte Frau Taube die Ausschussmitglieder über einen möglichen Anbau zur Betreuung von Krippenkindern. Derzeit werde die Machbarkeit durch ein Architekturbüro geprüft. Ein Anbau sei zwar möglich aber aufwendig, so der aktuelle Zwischenstand.

 

Frau Taube führte ins Außengelände der Einrichtung und erläuterte die notwendigen Baumaßnahmen zum Ende des letzten Jahres und zu Beginn diesen Jahres, um den Betrieb der Kindertagesstätte aufrecht zu erhalten. Die Kirchengemeinde beantragte hierzu einen Investitionszuschuss bei der Stadt Schöningen.

 

Herr Waldau dankte Frau Taube für ihre Ausführungen.

 

 
TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau  eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gäste vom DRK-Kreisverband Helmstedt Frau Heldsdörfer und Herrn Spindler sowie Frau Wehmeyer und Herrn Wischmann vom Architekturbüro Wehmeyer BS, Frau Brömse als Praktikantin in der Kita Kräuterwichtel in Hoiersdorf, die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, die Mitarbeiter der  Verwaltung, die Teamleiterin der Städtischen Kindertagesstätten und den Vertreter der Presse. Er stellte die mit Schreiben vom 01.06.2018 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Eine Erweiterung der Tagesordnung um eine Einwohnerfragestunde erfolgte nicht.

Zu Tagesordnungspunkt 11 teilte Herr Waldau  mit, dass der  Antragsteller Herr Fricke in Abwesenheit um die Absetzung des Tagesordnungspunktes gebeten habe. Herr Fricke benötige noch rechtliche Beratung zu den neuerlichen Einlassungen der Verwaltung.

Ratsherr Eppert sprach sich dagegen aus, da bereits dieses Thema schon mehrfach verschoben wurde. Er beantragte den TOP auf der Tagesordnung zu belassen. Diesem Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen zu 4 Nein-Stimmen stattgegeben und die Tagessordnung somit festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 06.03.2018

Protokoll:

Die Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste vom 06.03.2018  wurde empfohlen bei 3 Enthaltungen (Eppert, Melzer, Merkle).

 
TOP 3 Pädagogische Konzeption der Städtischen Kindertagesstätten

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 83/2018 berichtete Teamleiterin Frau Hein, dass die pädagogische Konzeption in einem mehrjährigen Prozess mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet und im Januar 2018 fertiggestellt wurde. Neben den allgemeinen Informationen über die Städtischen Kindertagesstätten, beinhalte sie auch Informationen über die Hausschwerpunkte jeder einzelnen Einrichtung. Die pädagogische Konzeption sei Bestandteil der Betriebserlaubnis und werde dem Landesjugendamt übersandt.

Erfreut teilte Frau Hein mit, dass Bewerberinnen und Bewerber für den Beruf des Erziehers, als auch Eltern, die ihre Kinder in den Einrichtungen anmelden wollen, sich durch die Konzeption angesprochen fühlten und sich positiv darüber äußerten.

 

Alsdann wurde die pädagogische Konzeption der Städtischen Kindertagesstätten in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.

 

Herr Waldau dankte Frau Hein für die Ausführungen.


TOP 4 Entwicklung der Kinderzahlen – geplante Vorhaben – Raumgewinnung U3/ Ü3 a) Absichtserklärung der Kirchengemeinde St. Lorenz/ St. Vincenz zur Einrichtung einer Krippengruppe im Kindergarten St. Lorenz b) Erweiterung des Betreuungsangebotes im Kindergarten Elmzwerge in Esbeck c) Neubau einer Kindertagesstätte im Hopfengarten durch das DRK und Erweiterung der Kinderkrippe Rumpumpel, Steintor

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 21-2/2018 führte Herr Bock aus, dass durch die Entwicklung der Kinderzahlen, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, die Beitragsfreiheit für Kinder ab dem 3. Lebensjahr und die sich verändernden Bedarfe der Eltern, die Stadt Schöningen immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt werde. So sei abzusehen, dass Krippen- und Kindergartenplätze dringend benötigt würden. Um den Rechtsanspruch auf Betreuung sicher zu stellen, seien   eigene Maßnahmen und weitere Projekte mit dem DRK-Kreisverband Helmstedt e.V. und der Kirchengemeinde St. Lorenz/ St. Vincenz geplant, so Herr Bock:

 

a)    Die Kirchengemeinde St. Lorenz/ St. Vincenz bekundeten ihr Interesse an der Erweiterung der Kindertagesstätte St. Lorenz, um eine Krippengruppe mit 15 Betreuungsplätzen. Die angedachte Baumaßnahme, so Herr Bock, wurde von Frau Taube während der Besichtigung der Einrichtung beschrieben. Die Machbarkeit werde derzeit geprüft. Zuschüsse für das Bauvorhaben könnten beim Land Niedersachsen (RAT- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren) und beim Landkreis Helmstedt generiert werden.

 

b)    Im Kindergarten Elmzwerge in Esbeck entstünde zum 01.09.2018 eine Kleingruppe mit 8 Betreuungsplätzen. Um die Attraktivität der Einrichtung für Berufstätige zu steigern, soll die bestehende Gruppe auf ganztätige Betreuung umgestellt werden. Für die Kleingruppe sei eine Betreuungszeit von 5 Stunden vorgesehen. Die angemieteten Räumlichkeiten würden renoviert und die erforderlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände angeschafft. Zwei weitere pädagogische Fachkräfte seien für das erweiterte Angebot vorgesehen.

 

c)    Das Deutsche Rote Kreuz plane einen Neubau im Hopfengarten für 2 Kindergartengruppen oder 1 Krippengruppe und 1 Kindergartengruppe, welches vom St. Lorenz-Projekt abhinge. Die Ganztagsbetreuung soll zum 01.08.2019/ 01.01.2020  angeboten werden.

 Des Weiteren soll der für das Jahr 2018 bereits geplante Erweiterungsbau in der  Kinderkrippe „Rumpumpel“ nunmehr zum 01.01.2010 umgesetzt werden. Hier entstünden wie vorgesehen, 10 Kindergartenplätze mit einer ganztägigen Betreuung.

Herr Bock führte weiterhin aus, dass die Planunterlagen für beide Bauvorhaben den Ratsmitgliedern bereits zugegangen wären. Nähere Erläuterungen dazu, habe werde die Architektin Frau Wehmeyer im Anschluss geben.

Herr Waldau dankte Herrn Bock für die Ausführungen und bat Frau Wehmeyer, sich zum Neubau im Hopfengarten zu äußern.

Frau Wehmeyer erläuterte die Vorgaben und das Bauprojekt anhand der projizierten Pläne.

Ratsherr Marschalleck fragte, ob die eingezeichneten 5 Stellplätze für Kfz ausreichend seien. Frau Wehmeyer antwortete, dass gesetzlich sogar nur 2 Stellplätze vorzuhalten seien. Es wäre allerdings kein Problem weitere Stellplätze vorzusehen.

Ratsherr Melzer äußerte Bedenken zur Lage des Standortes. So sei die Straße Hopfengarten die einzige Zuwegung zum gesamten Neubaugebiet. Gerade zu den Bring- und Holzeiten entstünde seiner Meinung nach ein gefährlicher Engpass.

Ratsherr Eppert begrüßte den Bau einer neuen Kindertagesstätte. Um den   Bring- und Holverkehr zu entschärfen könnten aber sicher Lösungen gefunden werden, wie z.B. der Bau von Parkbuchten, Fahrbahnverbreiterung, Wendemöglichkeit etc.

Ratsfrau Porth und Ratsherr Merkle regten an, die gesamte vorhandene Fläche für den Bau einer Kindertagesstätte zu nutzen und den geplanten Spielplatz an einer anderen Stelle vorzusehen. Frau Heldsdörfer entgegnete, dass aus Bewirtschaftungsgründen nur ein Teilstück als Fläche für die Kindertagesstätte vorgesehen sei.

Herr Bock äußerte seine Verwunderung über die Diskussion des Standortes der geplanten Einrichtung. Im Bebauungsplan sei  genau diese Fläche für eine Kindertagesstätte vorgesehen. Bisher gab es dagegen keinerlei Einwendungen. Jetzt würden damalige Planungsabsichten in Frage gestellt. Auch sei ihm  nicht bekannt, dass es in/ an den Kindergärten St. Vincenz und St. Lorenz und am Steintor während der Bring- und Holzeiten in der Vergangenheit zu Unfällen gekommen wäre. Frau Taube konnte dies auf Nachfrage bestätigen.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig dem Verwaltungsausschuss:

Die Verwaltung zu beauftragen, weitere Gespräche mit der Kirchengemeinde St. Lorenz/ St. Vincenz zur Errichtung einer Krippengruppe (U3) zu führen.

Die Betreuungszeit in der Kita Elmzwerge Esbeck in der bestehenden Gruppe von 5 Stunden auf 8 Stunden zu verlängern und die Kleingruppe mit einer Betreuungszeit von 5 Stunden auszustatten.

Ergänzend die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit dem DRK und dem Architekturbüro Wehmeyer zu führen, zur Planung weiterer Stellplätze an der Kindertagesstätte Hopfengarten. Ein modifizierter Plan soll dann im ATU vorgestellt werden.

Herr Waldau dankte Frau Wehmeyer und Herrn Wischmann für ihre Teilnahme und ihre Ausführungen.




TOP 5 Grundstücksveräußerung zum Zwecke der Errichtung einer Kindertagesstätte im Hopfengarten Hier: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem DRK Kreisverband Helmstedt e.V.

Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 87/2018 und den Ausführungen von Herrn Bock empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste  bei 4 Enthaltungen (Eppert, Melzer, Merkle, Rautenschlein) dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, mit dem DRK-Kreisverband Helmstedt e.V. einen Erbbaurechtsvertrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf der westlichen Teilfläche des Flurstücks 85/4 der Flur 29 im Baugebiet Hopfengarten entsprechend der Vorlage beiliegenden Entwurfs abzuschließen.


TOP 6 Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten für Kinder ab 3 Jahren Hier: Abwicklung der Gebührenpflicht ab 01.08.2018

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 91/2018 teilte Frau Backhauß mit, dass die Gesetzesänderungen zum Kindertagesstättengesetz KiTaG im Juni-Plenum des Niedersächsischen Landtages (19.06.-22.06.2018) beraten und voraussichtlich beschlossen würden. Das Gesetz solle zum 01.08.2018 in Kraft treten.

Die Verwaltung könne  die Gebührenbescheide erst ändern bzw. aufheben, wenn der genaue Gesetzestext vorläge. Es sei geplant, die Kindertagesstättengebührensatzung dahingehend entsprechend zu ändern. Überzahlte Beiträge werden selbstverständlich erstattet.

Die Frage von Ratsherrn Merkle, ob Sonderdienste wie Früh- und Spätdienste gebührenpflichtig seien, bejahte Frau Backhauß.

Ratsherr Eppert bat um Prüfung einer Angebotserweiterung der Betreuungszeit im Kindergarten Kräuterwichtel in Hoiersdorf bis 15.00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtung wären angeblichdazu bereit.

Herr Waldau dankte Frau Heldsdörfer und Herrn Spindler für ihre Teilnahme und Frau Backhauß für die Ausführungen.


TOP 7 Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 104/2018 führte Herr Bock aus, dass die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren aus Haushaltskonsolidierungsgründen bezüglich der Marktstandgebühren und aus Gefahrenabwehrgründen notwendig gewesen sei. Die Gebührensätze für die Marktbeschicker orientierten sich nunmehr an den im Landkreis Helmstedt üblichen Gebührensätzen. Mit der Aufnahme der Flucht- und Rettungswege werde der Gefahrenabwehr Rechnung getragen.

Ratsfrau Porth merkte an, dass ihr die Kontrolle der Einhaltung der Flucht- und Rettungswege bisher nicht aufgefallen sei. Sie fragte, ob diese Kontrolle überhaupt stattfände. Herr Bock entgegnete, dass er in der nächsten Dienstbesprechung diese Frage klären werde.


TOP 8 Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung

Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 105/2018 und den Erläuterungen von Herrn Bock empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss  und dem Rat einstimmig, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen zu beschließen.

 

Hinweis des Dienstbereiches Ordnungswesen:

1. Das Anbringen von Spanntransparenten darf ausschließlich vom städt. Baubetriebshof erfolgen. Ein Anbringen derartiger Transparente durch Privatpersonen oder der Feuerwehr wird aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen abgelehnt. Lediglich ein Anbringen durch Bedienstete des Baubetriebshofes kann die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Es handelt sich zudem um Maßnahmen im Bereich von Bundes- und Landesstraßen, die einer erhöhte Frequenz und somit besonderen Vorsichtsmaßnahmen unterliegen. Einem Anbringen von Transparenten durch Private/ Vereine/ Feuerwehr kann daher aus ordnungsrechtlicher Sicht ausdrücklich nicht zugestimmt werden.

 

2. Bei der Prüfung des Antrages zur Anbringung von Spanntransparenten sind Billigkeitsmaßnahmen bereits inbegriffen. So sind beispielsweise gemeinnützige Veranstaltungen (Orgeltage, Blutspende usw.) gebührenfrei. Kommerzielle Veranstaltungen (z.B. Kirschweinfest usw.) sind hingegen gebührenpflichtig. Der Dienstbereich Ordnungswesen prüft Billigkeitsmaßnahmen zielgerichtet bei jedem Antrag.


TOP 9 Grüne Sheriffs

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 95/2018 und den Ausführungen von Herrn Bock empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, die Arbeit der „Grünen Sheriffs“ der Stadt Schöningen aus Konsolidierungsgründen mit Wirkung vom 30.06.2018 einzustellen. Die Aufwandsentschädigungssatzung ist entsprechend zu ändern


TOP 10 Verkehrssituation im Bereich der „unteren“ Niedernstraße

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 94/2018 berichtete Herr Bock, dass auf der nördlichen Seite der unteren Niedernstraße häufig widerrechtlich geparkt werde. In dem verkehrsberuhigten Bereich dürfe nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden.  Die Kontrollen und Ahndungen des Parkvergehens führten zwar zu Unmutsäußerungen, müssten aber permanent durchgeführt werden, um das bestehende Haltverbot durchzusetzen. Um den Anwohnern und Gewerbetreibenden ein kurzzeitiges Be- und Entladen dennoch zu ermöglichen, sei angedacht anstelle eines verkehrsberuhigten Bereiches ein eingeschränktes Haltverbot einzurichten.

Ratsherr Mechow gab zu Bedenken, dass durch ein eingeschränktes Haltverbot der Gehweg freibleiben müsse, es sei denn man erlaube die halbe Gehwegbeparkung.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig dem Verwaltungsausschuss, die Verkehrsregelung in der unteren Niedernstraße weiterhin als verkehrsberuhigt zu belassen.


TOP 11 Verkehrsberuhigung im Stadtgebiet Schöningen; Einrichtung weiterer Tempo 30 Zonen oder anderer auf das Tempo 30 reduzierter Maßnahmen

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 96/2018, den Ausführungen von Herrn Bock und den Einlassungen der Ratsmitglieder Mechow, Eppert, Porth, Marschalleck und Rautenschlein empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste mit 5 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme (Mechow) und 3 Enthaltungen (Hoffmann, Melzer, Waldau) dem Verwaltungsausschuss und dem Rat die Anträge auf die Errichtung von Tempo 30 Zonen sowie anderer auf das Tempo 30 reduzierte Maßnahmen abzulehnen.


TOP 12 Standesamtsbezirk Süd-Elm

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 102/2018 berichtete Frau Backhauß, dass sich die Pro-Kopf-Pauschale des Standesamtsbezirks Süd-Elm für 2017 leicht erhöht habe. Durch das Ausscheiden der Mitgliedsgemeinde Büddenstedt und der Verringerung der Einwohnerzahl sei nur eine Kostensteigerung von 0,10 € auf 3,64 € zu verzeichnen. Des Weiteren seien nach dem Ausscheiden des Standesbeamten Melzer, zwei neue Standesbeamten ausgebildet worden (Spörl, Wahl). Eine weitere Mitarbeiterin (Kaya) des Bürgerbüros werde ebenfalls noch den Standesbeamtenlehrgang besuchen. Erfreut teilte Frau Backhauß mit, dass in Schöningen gern geheiratet werde.

Auf die Frage von Ratsfrau Rautenschlein, wo der „weiße Saal“ wäre, antwortet Frau Backhauß, dass sich dieser im Herrenhaus in Groß Denkte befände.


TOP 13 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

Keine Mitteilungen, Hinweise und Anfragen

Herr Waldau dankte allen Anwesenden für die Wortbeiträge und verabschiedete die Presse.

 

 

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