Neukalkulation der Friedhofsgebühren sowie Neuaufstellung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schöningen
Beschluss:
Der Ortsrat Hoiersdorf stimmt mit einer Nein-Stimme (Boog) und 6 Enthaltungen gegen die Empfehlung des Beschlussvorschlages:
- Die betriebliche Friedhofsgebührenkalkulation für das Friedhofswesen der Stadt Schöningen im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 sowie die Nachkalkulation 2018 bis 2020 wird als Grundlage zur Entscheidung über die "Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Schöningen" zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die "Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesens der Stadt Schöningen (Friedhofsgebührensatzung)" wird beschlossen. Die Satzung tritt am 01.08.2022 in Kraft, gleichzeitig tritt die "Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schöningen vom 11.06.2014" außer Kraft.
Protokoll:
Bürgermeister Schneider schildert den Sachverhalt der Vorlage 45/2022. Er betont, dass eine solche vorliegende Kalkulation wichtig sei, um rechtliche und betriebswirtschaftliche Sicherheit mit der Satzung schaffen zu können.
Ortsratsmitglied Dittmann erkundigt sich, wie viele Gutachter es geben würde. Bürgermeister Schneider entgegnet, dass es mehrere Gutachter gebe, die Kalkulation der Friedhofsgebühren sei jedoch ausgeschrieben worden.
Ortsratsmitglied Besenfelder versichert sich, dass die tabellarisch aufgeführten Kosten einen jährlichen Betrag darstellen und merkt an, dass dies missverständlich dargestellt worden sei. Weiterhin versichert er sich, dass die 91-prozentige Erhöhung der Kosten der Baumgrabstätte Urne nicht gezielt von der Firma derartig hoch kalkuliert worden sei.
Bürgermeister Schneider erklärt, dass in früheren Zeiten die Gebührensatzungen von Nachbarkommunen übernommen worden seien.
Ortsratsmitglied Kuntze stellt die Frage, warum bei einer Baumgrabstelle die doppelte Fläche berechnet werde als bei anderen Grabstätten. Bürgermeister Schneider erörtert, dass nicht nur das Urnenloch zu betrachten sei, sondern die ganze Fläche, auf der die Urnen bestattet werden. Ortsbürgermeister Eppert ergänzt, dass Frau Hilal erklärt habe, dass es für die übrigen Bestattungen neben der Baumbestattung ein Raster gebe, nach dem 1 m2 zur Berechnung herangezogen werde. Bei der Baumbestattung bestehe ein solches Raster nicht, weshalb der Kalkulator 2,5 m2 verwendet hat, was jedoch nicht nachvollziehbar sei.
Ortsbürgermeister Eppert erklärt, dass die Hauptkritik darin bestünde, dass den Ratsmitgliedern und Ortsratsmitgliedern erst eine Woche vor der Beratung die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt würden. Für ein entsprechend umfangreiches Thema sei dies zu wenig Zeit, um darüber sprechen zu können und sich Gedanken zu machen.
Bürgermeister Schneider berichtet aus dem Ausschuss für Bauen und Umwelt, dass der Referent und Kalkulator Herr Hagedorn von den anwesenden Ratsmitgliedern nicht gehört werden wollte. Der Referent sei bereit gewesen, ausführliche Erklärungen abzugeben und die Leute abzuholen, diese hätten dies jedoch nicht zugelassen.
Ortsbürgermeister Eppert erwähnt, dass es sinnvoll gewesen wäre, mehrere Lesungen für diese Thematik vorzusehen, da diese sehr umfangreich sei.
Ortsratsmitglied Besenfelder erkundigt sich über den weiteren Durchlauf der Vorlage in den Gremien. Bürgermeister Schneider entgegnet, dass der Ausschuss für Bauen und Umwelt nur beratenden Charakter habe, sodass die Vorlage Beratungsgegenstand im Verwaltungsausschuss werde, um danach im Rat endgültig darüber abzustimmen.
Bürgermeister Schneider weist darauf hin, dass es schwierig sei, über einzelne Positionen der Kalkulation zu verhandeln, da diese nicht betriebswirtschaftlich fundiere und gerichtlich überprüfbar wäre. Es könne dazu führen, dass sich die Kommunalaufsicht einschalte.
|