Ortsrat Esbeck

Dienstag, 07. Juni 2016 , 17:00 Uhr
Bürgerstuben Esbeck



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ortsbürgermeister Meier eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und stellte die ordnungsgemäß erfolgte Ladung, die Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung fest.

 

Ortsbürgermeister Meier teilte mit, dass der geplante TOP 7 „Verkauf einer Grünfläche im Nordwinkel in Esbeck“ von der öffentlichen Tagesordnung abgesetzt und im nichtöffentlichen Teil behandelt werde.

 

Ortsratsmitglied Wolff beantragte, als weiteren TOP „Umgang mit Schreiben von Bürgern“ zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Nach einstimmiger Abstimmung wurde der von Ortsratsmitglied Wolff vorgeschlagene Tagesordnungspunkt „Umgang mit Schreiben von Bürgern “ nachträglich auf die Tagesordnung aufgenommen und diese beschlossen.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsrates Esbeck vom 02.03.2016

Protokoll:

 

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsrates Esbeck vom 02.03.2016 wurde einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Änderung der Verwaltungskostensatzung

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 61/2016 und der Erläuterungen von Bürgermeister Bäsecke, empfahl der Ortsrat Esbeck, dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der kundeneigenen Absetzzähler auf 22,00 € festzusetzen und die damit verbundene Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung).

 


TOP 4 Erlass einer neuen Aufwandsentschädigungssatzung

Protokoll:

Ortsratsmitglied Frau Löhrke nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 19-1/2016 und den Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke stellte Ortsratsmitglied Rehkuh die kritische Frage, wieso die Aufwandsentschädigung des Hallenwartes der Mehrzweckhalle gleichermaßen wie die Betreuung der Bürgerstuben bewertet werden könne und schlug vor, die Aufwandsentschädigung der Bürgerstuben auf 100,00 € herabzusetzen. Bürgermeister Bäsecke entgegnete, dass es sich um eine sogenannte „Anerkennungsgebühr“ handele, die gerade nicht vergleichbar wäre.

 

Ortsratsmitglied Hecht stimmte Herrn Rehkuh zu und merkte an, dass auch er einen Unterschied in der Wertigkeit der beiden Tätigkeiten sehe, er wies auf das große Engagement des Hallenwartes hin und beantrage, die Aufwandsentschädigung des Hallenwartes dementsprechend auf 200,00 € zu erhöhen und die 150,00 € für die Betreuung der Bürgerstuben zu belassen.

 

Ortsbürgermeister Herr Meier übertrug den Vorsitz auf Herrn Rehkuh und äußerte sich als Ortsratsmitglied, dass nicht außeracht gelassen werden sollte, dass die Verwaltung aufgrund der guten Betreuung der Bürgerstuben viel Geld einspare und er somit für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung des Hallenwartes, jedoch nicht für die Kürzung des Betrages der Bürgerstuben stimmen werde.

 

Herr Meier drückte weiterhin sein Unverständnis darüber aus, das die Ortsbrandmeister der beiden Ortsteile Esbeck und Hoiersdorf 10,00 € weniger Aufwandsentschädigung bekommen würden als der Ortsbrandmeister in Schöningen. Bürgermeister Bäsecke erklärte daraufhin, dass es sich bei den Ortsfeuerwehren um Grundfeuerwehren und bei der Schöninger Feuerwehr um eine Stützpunktfeuerwehr handele und bei dieser aufgrund der höher unterstellten Kameraden und anfallenden Aufgaben, der Aufwand fast dreimal so hoch wäre.

 

Anschließend übertrug stellvertretender Ortsbürgermeister Rehkuh die Leitung der Sitzung zurück an Herrn Meier, welcher über den Antrag die Aufwandsentschädigung des Hallenwartes von 150,00 € auf 200,00 € zu erhöhen abstimmen lies.

 

Dem Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme (Much) bei einer Stimmenthaltung (Heinemann) entsprochen.

 

Alsdann empfahl der Ortsrat Esbeck, dem Rat der Stadt, unter Berücksichtigung der Änderung die Aufwandsentschädigung des Hallenwartes auf 200,00 € zu erhöhen,                    mit 10 Ja- Stimmen zu 1 Nein-Stimme (Much) bei einer Stimmenthaltung (Heinemann) ,die beigefügte Neufassung der Satzung der Stadt Schöningen über die Zahlung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Mitglieder der Ortsräte, Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) zu beschließen.



TOP 5 Bauantrag zur Errichtung einer doppelseitig beleuchteten Plakatanschlagtafel auf dem Grundstück Hauptstraße 2a

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 69/2016, der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke und der Wortbeiträge mehrerer Ortsratsmitglieder, die darauf hinwiesen, das das grelle und aggressive Konzept nicht in das Erscheinungsbild von Esbeck passen würde, die sporadisch wechselnde Werbung ebenso ein Problem darstellen würde, wie auch die Nähe zur Fußgängerampel und die damit entstehenden Sicherheitsfaktoren, beschloss der Ortsrat einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorgenannten Bauantrag nicht herzustellen.


TOP 6 Ersatzpflanzung Ulmenweg

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 70/2016 erläuterte Bürgermeister Bäsecke, dass die Verwaltung abweichend zur Vorlage vorschlage, die Nachbepflanzung des Ulmenweges nicht vorzunehmen. Eine Begehung des städtischen Betriebshofes und die Mitteilung einzelner Anwohner habe ergeben, dass die Idylle des Ulmenweges zurzeit gegeben und keine Neuplanzungen nötig seien.

 

Ortsratsmitglied Hecht äußerte seinen Unmut darüber, dass aufgrund einzelner Meinungen der Anwohner, welche an die Verwaltung herangetreten seien, der Beschluss des Ortsrates, der die Fällung der Ulmen nur unter der Bedingung eine Neupflanzung vorzunehmen zugestimmt habe, widersprochen werde. Er erklärte, dass keine Benachteiligungen bei den Anwohnern entstehen dürften und zu der Entscheidung den Ulmenweg neu zu bepflanzen gestanden werden sollte. Es müssten mindestens 6 Felsenbirnen gepflanzt werden um einen Alleecharakter zu erhalten.

 

Die Ortsratsmitglieder Rehkuh, Wolff und Merkle entgegneten, dass ein Beschluss abgeändert werden könne, wenn die Notwendigkeit nicht mehr gegeben sei. Die Entwicklung in den privaten Gärten, deren Bäume und Sträucher inzwischen hoch gewachsen und ein ideales Erscheinungsbild für den Ulmenweg bilden, seien genauso zu beachten, wie die Einsparungen der Grünpflegearbeiten sowohl bei den Anwohnern als auch bei der Verwaltung. Auf eine Neupflanzung könnte somit verzichtet werden.

 

Auf den Vorschlag der Ortsratsmitglieder Göbecke und Much, die Anwohner des Ulmenweges zu befragen, ob eine Neupflanzung erfolgen solle, beauftragte der Ortsrat die Verwaltung eine schriftliche Befragung der Anwohner vorzunehmen und den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung wieder aufzunehmen.


TOP 7 Verkauf einer Grünfläche im Nordwinkel in Esbeck

Protokoll:

von der TO abgesetzt


TOP 7 neu Umgang mit Schreiben von Bürgern

Protokoll:

Ortsratsmitglied Wolff schilderte, dass er bereits mehrfach bezüglich der Lärmbelästigung durch die Veranstaltungen des Waldfriedens an die Verwaltung herangetreten und eine Antwort des letztes Schreibens vom 05.04.2016 noch ausstehe. Außerdem sei er bereits von mehreren Bürgern angesprochen worden, dass die Verwaltung auf Anfragen nicht reagiere, und bat den Sachverhalt zu klären.

 

Bürgermeister Bäsecke erläuterte kurz die Abläufe der Posteingänge der Verwaltung und versicherte, dass der Aufgabenbereich Ordnungswesen unmittelbar nach Klärung des Tatbestandes und der Rücksprache mit der Polizei ein Antwortschreiben verfassen und dieses an Herrn Wolff aushändigen werde.

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:


 

8a.       Aufwandsentschädigungssatzung

 

Auf die Frage von Herrn Gloger, warum die Aufwandsentschädigungen nicht anhand einer analytischen Arbeitsplatzbewertung gezahlt werden könnten, entgegnete Bürgermeister Bäsecke, dass die Verwaltung die ehrenamtlich Tätigen nicht kontrollieren kann, da diese sonst gegen das Kommunal Verfassungsgesetz verstoße und somit eine solche Bewertung unzulässig sei.

8b.      Ruhezeiten der Stadt Schöningen

 

Des Weiteren bat Herr Gloger um Klärung, wie die Mittagsruhe an den Wochentagen geregelt sei und ob an den Tagen Montag bis Freitag von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr für die Stadt Schöningen das Verbot der Lärmbelästigung abgeschafft wurde.                                    Das Ortsrecht der Stadt Schöningen regelt in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen vom 06.07.2005 im                       § 6 Ruhezeiten, dass an Werktagen die Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Mittagsruhe einzuhalten und der Betrieb von hand-, motor- oder ähnlich betriebenen Bau-, Garten- oder sonstigen Geräten wie z.B. Rasenmäher, Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen verboten sei.

 

8c.       Schlaglöcher Kindergarten

 

Herr Thöler bat die Verwaltung die Schlaglöcher vor dem Eingang des Kindergartens zu beseitigen um einer Unfallgefahr vorzubeugen.

 

8d.       Arbeiten der Firma Heider GmbH

 

Auf die Nachfrage des Herrn Thöler erklärte Ortsbürgermeister Meier, das die Firma Heider einzelne Aufträge von der Stadtverwaltung erteilt bekommen würde und nur diese Arbeiten ausführen könne, die Arbeiten die von der E.ON Avacon beauftragt werden, müssten auch von dieser überwacht und ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt werden.

 

8e.       Rückschnittarbeiten

 

Außerdem wies Herr Thöler darauf hin, dass bei den Grundstücken Hauptstraße Nr. 5 und Nr. 7 die Anwohner aufgefordert werden sollten, Ihre Äste zurückzuschneiden.

 

8f.        Überdachung Sitzmöglichkeiten

 

Herr Thöler schlug vor, die Sitzmöglichkeiten auf der Alten Kirchstraße vor der Feuerwehr zu überdachen.

 

8g.       Tagesausfahrt Weser

 

Die Einladung des Männerkreises für Mittwoch, den 22.06.2016 an der Tagesausfahrt an die Weser teilzunehmen, wurde dem Protokoll als Anlage beigefügt

 

 

 

8h.       Kiefernweg Grünanlagen

 

Die Bepflanzungen und die weiteren Vorgehensweisen der Grundstücke am Kiefernweg werden in der nichtöffentlichen Sitzung der heutigen Tagesordnung thematisiert.

8i.        Lärmschutzmaßnahmen Lange Trifft

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob den Anwohnern der Langen Trifft Lärmschutzmaßnahmen versprochen und diese nach Fertigstellung umgesetzt wurden.

 

Zurück zur Übersicht