Rat

Donnerstag, 25. März 2021 , 17:00 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Ratssitzung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bekanntgabe der Tagesordnung und evtl. Beschlussfassung über die Behandlung von Beratungsgegenständen in nichtöffentlicher Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Rautenschlein eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ratsmitglieder, die Ehrenratsmitglieder, die Angehörigen der Verwaltung, die Vertreter der Presse sowie die Gäste. Weiterhin weist sie auf die reduzierte Anzahl der Ratsmitglieder hin.

Die ordnungsgemäße Ladung und die Bekanntgabe der Tagesordnung wird von der Ratsvorsitzenden Rautenschlein festgestellt.

Bürgermeister Schneider weist darauf hin, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben sei und demnach nach der Einladung in Verbindung mit § 65 Abs. 2 NKomVG der Rat ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig sei.

Ratsvorsitzende Rautenschlein stellt somit die Beschlussfähigkeit nach § 65 Abs. 2 NKomVG fest.

Außerdem teilt Sie mit, dass das Ingenieurbüro Wehmeyer in der nichtöffentlichen Sitzung zugeschaltet werde.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 03.12.2020

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Schöningen vom 03.12.2020 wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses (TOP gemäß § 4 Ziffer e der Geschäftsordnung des Rates)

Protokoll:

Bürgermeister Schneider berichtet, dass alle Tagesordnungspunkte der Tagesordnung im vergangenen Verwaltungsausschuss Gegenstand gewesen seien und an den Rat zur Beschlussfassung empfohlen worden seien.

 
TOP 4 Beanstandung Stellenplan

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig den Beanstandungen der Kommunalaufsicht beizutreten und den entsprechend angepassten Stellenplan gemäß der Vorlage 33/2021 zu beschließen.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider stellt den Sachverhalt der Vorlage 33/2021 dar.

Ratsherr Rehkuh berichtet, dass der Rat im Dezember den Erwartungen zum Stellenplan gefolgt sei, was Hoffnung bei den betroffenen Mitarbeitern geweckt habe, die nicht erfüllt worden sei. Er bittet in Zukunft der Sorgfaltspflicht im höheren Umfang nachzukommen. Weiterhin bemängelt Ratsherr Rehkuh, dass eine Höhergruppierung trotz eines nicht genehmigten Haushalt stattgefunden habe und bittet die Frage zu klären, ob der Stadt Schöningen ein Vermögensschaden entstanden sei. Abschließend betont er, dass aus dem Schreiben hervorgehe, dass die Stadt Schöningen insolvent sei.

Ratsherr Backhauß regt an, seitens der Verwaltung solle aufgegriffen werden, zukünftig im Haushalt für das Jahr 2022, eine Übereinstimmung der Bewertungen mit denen der Kommunalaufsichtsbehörde zu erlangen. Zudem erklärt er, dass es keine neue Erkenntnis sei, dass die Stadt Schöningen verschuldet sei.


TOP 5 Kommunalwahl am 12.09.2021; hier weitere Stellvertretung der Wahlleitung

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig gemäß der Vorlage 21/2021, dass der Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 gem. § 9 Abs.1 NKWG Bürgermeister Malte Schneider und Stellvertreter der Städtische Direktor Karsten Bock. Gem. § 9 Abs. 1 S. 2 NKWG wird als 2. Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters die Stadträtin Claudia Backhauß berufen.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider erläutert den Sachverhalt der Vorlage 21/2021.

Stadträtin Backhauß berichtet, dass in der Vorlage die gesetzlichen Zahlen der Anzahl der Mitglieder der Ortsräte angegeben seien und berichtigt die zu wählenden Mitgliederzahlen für Esbeck auf 13 Mitglieder und für Hoiersdorf auf 9 Mitglieder.


TOP 6 Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Schöningen, Ortsfeuerwehr Esbeck / Bewilligung von zusätzlichen Mitteln im Nachtragshaushalt 2021

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig gemäß der Vorlage 23/2021 die notwendigen Mittel für die Beschaffung eines Löschfahrzeuges LF 20 in Höhe von  70.000,00 € überplanmäßig bzw. im Nachtragshaushalt bereitzustellen. Der Gesamtansatz zur Beschaffung wird somit auf 370.000,00 € erhöht.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider stellt den Sachverhalt der Vorlage 23/2021 dar.

Ratsherr Schliephake betont, dass eine Ersatzbeschaffung sehr wichtig und notwendig sei, bittet jedoch um Prüfung, ob eine Auflastung von 16 auf 18 Tonnen sinnvoller wäre.


TOP 7 Umsetzung der Sondernutzungsgebührensatzung

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig gemäß der Vorlage 25/2021 die Aussetzung der Erhebung von Gebühren, die gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 21.06.2018 zu Zwecken der Außengastronomie und des Einzelhandels für das Kalenderjahr 2021 zu erheben wären. Insofern stellt der Rat fest, dass die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorgenannten Straßennutzungen aufgrund der erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Gaststättengewerbe und den Einzelhandel in jedem Fall unbillig im Sinne von § 6 der Sondernutzungssatzung ist.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider erläutert den Sachverhalt der Vorlage 25/2021.

Keine Aussprache.


TOP 8 Beschluss über den Jahresabschluss 2011

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig gemäß Vorlage 19/2021 den Jahresabschluss der Stadt Schöningen für das Haushaltsjahr 2011 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider legt den Sachverhalt der Vorlage 19/2021 dar.

Ratsherr Rehkuh betont, dass das Diskutieren der einzelnen Punkte den Rahmen sprengen würde und eine ausführliche Analyse im Haushaltsausschuss erfolgen solle. Zudem bezieht er sich auf die Überschuldung der Stadt Schöningen und das Erwähnen der Elmregia GmbH im Jahresabschlussbericht 2011. Er bittet darum, dass der Prüfer Bericht erstatten möge in den Anmerkungen unter 3.3 des Jahresabschlussberichtes.


TOP 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig gemäß Vorlage 20/2021, dass dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2011 die Entlastung erteilt wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider schildert den Sachverhalt der Vorlage 20/2021.

Keine Aussprache.


TOP 10 Kenntnisnahme der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Jahre 2012-2019

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen nimmt gem. § 117 I 2 NKomVG die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Jahre 2012-2019 zur Kenntnis.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider legt den Sachverhalt der Vorlage 28/2021 dar.

Keine Aussprache.


TOP 11 Bauleitplanung der Stadt Schöningen - Bebauungsplan „Auf dem Bruckberge“ hier: Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig gemäß Vorlage 22/2021:

  1. Der Bebauungsplan soll den Namen "Am Kaffeebeek" erhalten
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes "Am Kaffeebeek" einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
  3. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider schildert den Sachverhalt der Vorlage 22/2021 und bezieht sich auf den Zeitungsbericht der Braunschweiger Zeitung. Es sei möglich Änderungswünsche aus mehreren Bereichen aufzunehmen und noch keine Endabstimmung.

Zur Ratssitzung eingeladen wurde Rainer Fricke vom Planungsbüro HHF, der das Projekt "Am Kaffeebeek" vorstellt.

Ratsherr Waldheim äußert, dass es bemerkenswert sei, wie schnell das Projekt beschlossen werden solle. Vor fünf Wochen habe der Verwaltungsausschuss über den Erschließungsvertrag abgestimmt. Weiterhin sei die Pressemitteilung überraschend gewesen und für die Ratsmitglieder empörend. Es sei wichtig auch die Gebiete in der Innenstadt zu fördern und zu berücksichtigen. Er wünsche sich ein schnelleres Vorantreiben der Problemflächen. Außerdem betont er, dass die Einbeziehung der Ortsratsmitglieder und Ratsmitglieder verstärkt werden solle.


TOP 12 Ausbau des Radtourismus in Schöningen hier: Planung eines Bikeparks

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig gemäß Vorlage 30/2021 die Verwaltung zu beauftragen:

  1. fristgerecht einen Antrag auf Förderung durch LEADER Grünes Band im Landkreis Helmstedt für das Projekt „Bikepark in Schöningen“ zu stellen. Der Eigenanteil beläuft sich auf 24.000,00 Euro (Gesamtsumme 120.000,00 Euro, Fördersumme 96.000,00 Euro).
  2. nach Antragsbewilligung die detaillierte Planung des Projektes in Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Planungsbüro und unter Einbindung der beteiligten Akteure in Form von Workshops auszuschreiben und zu beauftragen.
  3. die Planungsgrundlagen den Gremien erneut vorzustellen und anschließend die Bauausführung zu beauftragen.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider erläutert den Sachverhalt der Vorlage 30/2021 und berichtet, dass es eine interfraktionelle Online-Informationsveranstaltung gegeben habe.

Ratsherr Mechow befürwortet das Projekt und schätze die Bemühungen des Jugendfreizeitzentrums. Er hoffe auf eine positive Rückmeldung seitens der LEADER bezüglich der Fördermaßnahmen.

Ratsherr Rehkuh spricht sich ebenfalls positiv für das Objekt aus, weist jedoch darauf hin, dass Baukosten von den Folgekosten abzugrenzen seien. Es handle sich um freiwillige Leistungen, welche mit einer Millionen Euro im Haushalt bereits sehr eng bemessen seien. Er betont, dass es ein toller Zusammenhang mit dem Elmstadion ergebe, dennoch die Abdeckung der Kosten gesichert sein müsste.

Ratsherr Schliephake teilt mit, dass er es als ein positives Zeichen für die Jugend sehe.


TOP 13 Annahme von Spenden

Protokoll:

Keine Spenden.

 
TOP 14 Antrag der UWG-Gruppe

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen verweist den Antrag der UWG-Gruppe einstimmig in den Fachausschuss.



Protokoll:

Ratsherr Much stellt den Antrag der UWG-Gruppe (Vorlage 36/2021) vor.

Ratsherr Schliephake halte den Antrag für eine gute Idee, sei jedoch mit viel Verantwortung und Kosten verbunden, weshalb er dies kritisch sehe.

Ratsherr Schnabel erkundigt sich bei Ratsherrn Much, ob er bereits Vorstellungen habe oder einen möglichen Betreiber kenne. Ratsherr Much äußert, dass er einen solchen Gnadenhof nicht selber betreiben wolle.

Ratsherr Backhauß betont, dass es wichtig und notwendig sei, den Antrag in den Fachausschuss zu überweisen.

Ratsherr Rehkuh halte den Antrag für einen guten Vorschlag, der viele Fragen hervorrufe. Er wolle die Verwaltung beauftragen, herauszufinden, ob eine solche Möglichkeit grundlegend bestehe.


TOP 15 Antrag der CDU-Fraktion "Straßenausbaubeiträge in der Stadt Schöningen"

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen verweist den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig in den Fachausschuss.



Protokoll:

Ratsherr Rehkuh stellt den Antrag der CDU-Fraktion (Vorlage 37/2021) vor.

Bürgermeister Schneider erklärt, dass er über den Antrag erstaunt sei, da Ratsherr Rehkuh bereits mehrfach die finanzielle Lage der Stadt Schöningen angesprochen habe, sodass er wissen müsse, dass die rechtliche Lage eine Aufhebung nicht ermöglicht.

Ratsherr Backhauß befürwortet den Antrag der CDU-Fraktion und verstehe, dass die Verwaltung die Genehmigung von der Kommunalaufsicht habe. Er wolle den Antrag in einem Fachausschuss näher diskutieren. Weiterhin trägt Ratsherr Backhauß die Fragen aus der Anfrage der SPD-Fraktion in TOP 16 vor.

Ratsherr Rehkuh erklärt, dass er die Satzung nicht abschaffen, sondern aufheben wolle und für eine neue Gestaltung plädiere, die in gemeinsamer Arbeit erstellt werden solle. Weiterhin sei die Ausbaubeitragssatzung nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Ratsherr Schnabel hinterfragt die Aussage von Ratsherrn Rehkuh. Dieser erklärt, dass er eine neue Satzung schaffen wolle, die die finanzielle Auswirkung auf breitere Schultern verteile.

Ratsherr Schliephake bittet den Antrag an den Fachausschuss zu überweisen, um eine Klärung herbeizuführen.


TOP 16 Anfrage der SPD-Fraktion "Straßenausbaubeiträge"

Protokoll:

Bürgermeister Schneider beantwortet die Fragen der Anfrage der SPD-Fraktion:

1. Wieviel Geld hat die Stadt Schöningen in den vergangenen Jahren mit den Straßenausbaubeiträgen von den Grundstückseigentümern eingenommen?

Die letzten Straßenausbaubeiträge wurden 2012 für den Teilabschnitt Burgstraße/Untere Burgbreite abgerechnet. Diese betrugen insgesamt 55.367,11 €.

2. Wieviel Anträge auf Stundung bzw. Ratenzahlung wurden gestellt?

Die Straßenausbaumaßnahme betraf 10 Grundstücke mit 7 Eigentümern. Es wurden 4 Stundungsanträge gestellt, von denen jedoch zwei wieder zurückgezogen wurden.

3. Wie hoch ist die Summe der ausstehenden Straßenausbaubeiträge, sind alle Straßen Stand: 31.12.2020 abgerechnet und welche Straßenbaumaßnahmen stehen mittelfristig an?

0; derzeit liegen keine abzurechnenden Maßnahmen oder offene Planungen für den grundhaften Ausbau von Straßen vor.

4. Ist eine mögliche Abschaffung der Straßenausbausatzung ohne alternative Finanzierung z.B. Land Niedersachsen oder der Erhöhung der Grundsteuer zu realisieren?

5. Ist eine Abschaffung der Straßenausbaubeitragsatzung mit der Stabilisierungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Schöningen zur Erreichung einer Haushaltsstabilisierung über 21.290.000 EUR vereinbar?

Trotz umfangreicher Konsolidierungsbemühungen konnte in den vergangenen Jahren ein Haushaltsausgleich nicht immer herbeigeführt werden. Auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung werden Defizite ausgewiesen. Die erforderlichen Voraussetzungen der dauernden Leistungsfähigkeit werden gegenwärtig nicht erfüllt und werden auch aus langfristig aus eigener Kraft nicht erfüllt werden können. Daher stellte das Land Niedersachsen 2016 eine finanzielle Unterstützung in  Form einer Stabilisierungshilfe zur Verfügung. Diese Vereinbarung endet mit dem Erreichen der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Schöningen bzw. spätestens nach einem Zeitraum von 10 Jahren nach Unterzeichnung. Die Stadt hat sich darin u.a. verpflichtet, die Hebesätze für die Grundsteuer B um 133% Hebepunktsatz über den arithmetischen Mittel der entsprechenden Gemeindegrößenklasse festzusetzen sowie regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Weiterhin wurde vereinbart, dass die Einnahme-/Ertragserhebung vollständig und in rechtlich zulässiger Höhe erfolgt. Solange es rechtlich zulässig ist, hat die Stadt Schöningen daher keinen Ermessensspielraum bei der Einnahme-/Ertragserhebung und somit auch Straßenausbaubeiträge zu erheben. Letzten Montag (15.03.) wurde über dieses Thema auch in der BZ berichtet, da die SG Velpke eine entsprechende Anfrage an die Kommunalaufsicht gestellt hatte.

6. Welche Alternativen gibt es zu der jetzigen Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen?

Keine

Ratsherr Sobotta fragt, welche Wirkung von einer rechtswidrigen Satzung ausgehe, die nach 20 Jahren nicht mehr ausreichend sei.

Ratsherr Much stellt fest, dass die Fragen zwar beantwortet seien, jedoch nicht zufriedenstellend in Bezug auf Punkt 6, da andere Kommunen ebenfalls andere Regelungen hätten.

Bürgermeister Schneider betont, dass man nicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten könne.

Ratsherr Much entgegnet, dass man eine neue Satzung erstellen müsse, die gerecht sei.


TOP 17 Anfrage der CDU-Fraktion

Protokoll:

Ratsherr Merkle trägt seine Anfrage zur Thematik des Eichendorffquartiers vor, die bereits schriftlich durch Bürgermeister Schneider beantwortet worden sei. Aus dieser Antwort seien neue Fragen entstanden. Demnach bittet Ratsherr Merkle zu prüfen, wann es möglich sei, Fachausschüsse tagen zu lassen, um entsprechend zu diskutieren. Er würde es begrüßen, wenn die Beratungen alternativ Online stattfinden würden, da dies gut funktioniert habe bei der Vorstellung des Bikeparks.

Bürgermeister Schneider erwähnt, dass der Antrag zur Ratssitzung am 03.12.2020 gestellt worden sei, bei dem der Haushalt beschlossen worden sei, in dem entsprechende Mittel vorgesehen seien. Es werde gewartet, bis der Haushalt genehmigt werde. Das erste Strategiepapier sei Ratsherrn Merkle zugesandt worden. Bürgermeister Schneider betont ebenfalls die Möglichkeit Fachausschüsse digital tagen zu lassen.

Ratsherr Eppert berichtet, dass Ratsherr Schnalke als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Stadtentwicklung ebenfalls eine Anfrage diesbezüglich im September 2020 gestellt habe. In dem Zusammenhang stellt Ratsherr Eppert fest, dass das angehängte Strategiepapier aus dem September 2020 stamme. Er hätte dies gerne früher zur Verfügung gestellt bekommen.


TOP 18 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Dubenkropp stellt die Frage, ob es vorgesehen sei, einen Zaun um den Bikepark zu ziehen, da es sich um ein abgeschlossenes Gelände handle. Weiterhin habe er in der Zeitung einen Leserbrief gelesen, in dem vorgeschlagen worden sei, den Bikepark am paläon zu planen, was er ebenfalls für eine sehr gute Idee halte. Bürgermeister Schneider bedankt sich für die Anregung und erklärt, dass es sich derzeit nur um die Sicherung der Förderung handle und Details zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert würden.

Herr Jäkel erkundigt sich, ob die Beschlussempfehlung der Fachausschüsse auch im Umlaufverfahren erfolgen könne, wenn man online tagen würde, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Bürgermeister bejahte dies.

Herr Brich erkundigt sich nach dem Bebauungsplan, der im Februar durch einen Beschluss des Verwaltungsausschusses angestoßen worden sei und ob dieser nicht durch eine öffentliche Bekanntmachung auf der Homepage hätte bekannt gemacht werden müssen. Bürgermeister Schneider nimmt die Anregung mit, betont aber, dass der Beschluss Sache des Verwaltungsausschusses sei. Es gebe immer einen Zeitpunkt, an dem es öffentlich gemacht werde und sich immer jemand hintergangen fühle. Bürgermeister Schneider erwähnt, dass durch eine neue Norm im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz gebe und eine digitale Form angestrebt werde.

 
TOP 19 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Rautenschlein schließt die öffentliche Sitzung um 18:45 Uhr und bedankt sich bei den Gästen.

 

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