Ausschuss für Bürgerdienste

Dienstag, 06. März 2018 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau  eröffnete die Sitzung, begrüßte den anwesenden Gast Herrn Heinz Renner, die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, den Bürgermeister, die Mitarbeiter der  Verwaltung, die Teamleiterin der Städtischen Kindertagesstätten, die Mitarbeiter des Jugendfreizeitzentrums  und die Vertreter der Presse. Er stellte die mit Schreiben vom 27.02.2018 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Einstimmung wurde die Tagesordnung um eine Einwohnerfragstunde als TOP 14 erweitert. Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 07.11.2017

Protokoll:

Die Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste vom 07.11.2017 wurde mehrheitlich bei 2 Enthaltungen (Rybotycky, Sobotta)  genehmigt.

 
TOP 3 Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungs-Programms (KitEP 2016 – 2021)

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 44/2018 wies die Teamleiterin der Städtischen Kindertagesstätten, Frau Hein, darauf hin, dass das Kindertagesstätten-Entwicklungs-Programm (KitEP) sich in neuer Darstellung präsentiert und um eine Inhaltsangabe erweitert wurde.

Im Wesentlichen wurden die Ziele der bekannten Tätigkeitsfelder definiert und der aktuelle Stand der Umsetzung dargelegt (siehe Anlage). Ferner wies sie darauf hin, dass die in einem mehrjährigen Prozess erarbeitete pädagogische Konzeption der Städtischen Kindertagesstätten inzwischen fertiggestellt  und als  Entwurf auf der Homepage  hinterlegt sei http://www.schoeningen.de/service-und-aemter/politik/ratsinformationen/buergerdienste/.

Ratsfrau Rautenschlein bat um Auskunft, wie die regionale Sprachförderung in den Einrichtungen durchgeführt werde. Frau Hein berichtete daraufhin, dass die Sprachförderung innerhalb der einzelnen Gruppen mit eigenen Mitarbeitern praktiziert werde. Die Mitarbeiter nehmen hierzu an den Fortbildungsangeboten des Landkreises Helmstedt teil.

Ratsherr Marschalleck interessierte sich für die Ergebnisse der genannten Fachberatung und bat um Mitteilung, wo diese nachzulesen seien.

Frau Hein erwiderte dazu, dass eine externe Fachberatung nur in einem speziellen Fall hinzu gezogen worden sei.

Herr Bock ergänzte, dass grundsätzlich zur Unterstützung der pädagogischen Mitarbeiter in Kindertagesstätten eine Fachberatung durch den Träger der örtlichen Jugendhilfe (Landkreis Helmstedt) bereitgestellt werden müsse. Leider werde die Bereitstellung schon seit Jahren mit dem Landkreis erfolglos diskutiert.

Für akuten Beratungsbedarf werde unter Nutzung der Kontakte der Teamleiterin aus ihrer früheren Arbeitsstelle, externe Hilfe beauftragt und aus eigenen Haushaltsmitteln bezahlt.

Nach einem Hinweis von Herrn Marschalleck ist die Homepage der Schöninger Kindertagesstätten unter www.schoeningerkitas.de zu erreichen. Sie wird in der Regel monatlich oder anlassbezogen aktualisiert.

Der Ausschussvorsitzende Waldau dankte Frau Hein für die Ausführungen.


TOP 4 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung)

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 209/2017 berichtete Frau Backhauß dazu, dass sich durch die gestiegene Nachfrage nach Plätzen in der Ü3-Betreuung und der Auslastung der Krippen- und Kindergartengruppen ein zeitnaher Handlungsbedarf bezüglich einer Satzungsänderung ergeben habe, sodass der Ausschuss für Bürgerdienste ausnahmsweise nur nachrichtlich beteiligt werden konnte.

Die zum damaligen Zeitpunkt gültige Satzung enthielt keine Regelung über die Dauer und das Ende des Betreuungsverhältnisses. Durch die Aufnahme einer diesbezüglichen Regelung in die Kindertagesstättensatzung wurde die Dauer des Betreuungsverhältnisses geklärt und somit auch rechtskonform mit dem Kinderagesstättengesetz (KiTaG) sei.

Die Änderungssatzung trat mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft.


TOP 5 Entwicklung der Kinderzahlen – geplante Maßnahmen

Protokoll:

Ergänzend zu den Vorlagen 21/2018 und 21-1/2018 berichtete Frau Backhauß, dass gegenüber dem Vorjahr die Kinderzahlen mit einem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zum 01.08.2018 von bisher insgesamt 415 auf insgesamt 480 Kinder gestiegen seien. Auch für das Kindergartenjahr 2019/2020 zeichneten sich ähnliche, wenn  nicht sogar höhere Zahlen ab.

Von den insgesamt 480 Kindern hätten 289 Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Kindergartenplätze und der bestehenden Wartelisten ergäbe sich eine Unterversorgung von 62 Betreuungsplätzen im Ü3 Bereich. Weitere 59 Kinder seien bisher noch nicht angemeldet.

Für die insgesamt 191 anspruchsberechtigten Krippenkinder stünden 68 Betreuungsplätze zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Krippenplätze und der bestehenden Wartelisten ergäbe sich eine Unterversorgung von 36  Betreuungsplätzen im U3 Bereich. Weitere 68 Kinder seien bisher noch nicht angemeldet.

Frau Backhauß führte weiterhin aus, dass bereits im letzten Jahr die Schaffung von mindesten 22 Kindergartenplätzen durch das DRK angestrebt wurde (Vorlage 148/2017). Die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen an der vorhandenen Krippe Rumpumpel, Steintor, konnten durch fortwährende bauamtliche Auflagen des Landkreises Helmstedt bisher nicht verwirklicht werden. Zwischenzeitlich bestehe seitens des Deutschen Roten Kreuzes das Interesse an einem Kindergartenneubau im  Baugebiet Hopfengarten, am Fasanenweg in Schöningen. Die Einrichtung soll 50 Betreuungsplätze für den Ü3 Bereich ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 vorhalten.

Kurzfristig war bekanntlich  die Einrichtung einer Kleingruppe (bis zu 10 Kinder) im Städtischen Kindergarten Elmzwerge in Esbeck zum 01.08.2018 geplant (Vorlage 45/2017), konnte aber mangels Nachfrage nicht realisiert werden. Nun werde für Esbeck eine ganztägige Betreuung für Kinder  berufstätiger Eltern angestrebt.

Herr Marschalleck bat um Mitteilung, was mit dem vorhandenen Spiel- und Bolzplatz passiere, wenn es zu einer Bebauung durch das DRK käme. Herr Bäsecke erwiderte daraufhin, dass ein Spielplatz mit den vorhandenen Geräten weiterhin Platz hätte, der Bolzplatz allerdings weichen müsse.

Herr Marschalleck fragte weiterhin, ob es mögliche Alternativen für einen Spiel- und Bolzplatz gäbe, zumal schon einmal öffentlich über den Rückbau des Spiel- und Bolzplatzes diskutiert wurde. Herr Bäsecke verwies auf eine mögliche intensivere Nutzung des Spiel- und Bolzplatzes an der Eichendorffstraße.

Herr Bock wies darauf hin, dass die eingereichten Unterlagen für einen Kindergartenneubau zunächst auf Machbarkeit geprüft und Gespräche geführt werden müssten. Des Weiteren müsse sich um die Erweiterung in Esbeck gekümmert werden. Dazu benötige die Verwaltung zunächst die Ermächtigung des Ausschusses. Über einen Ort für den Ersatz des Bolzplatzes könne doch im zuständigen Ausschuss (ATU) noch gesprochen werden.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, nach Prüfung der Unterlagen, Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz über den Neubau einer Kindertagesstätte im Hopfengarten, Fasanenweg, zu führen und die Verhandlungen über die Einrichtung einer Ganztagsbetreuung im Esbecker Kindergarten „Elmzwerge“ mit dem Landesjugendamt weiterzuführen.         



TOP 6 Entwicklung des Jugendfreizeitzentrums

Protokoll:

Frau Backhauß merkte an, dass die Vorlage 22/2018 auf den anstehenden Handlungsbedarf, durch das Ausscheiden von Frau Felgenträger, im Jugendfreizeitzentrum aufmerksam machen soll. Sie führte weiter aus, dass das Jugendfreizeitzentrum Anfang der 80er Jahre entstanden und seitdem ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und Jugendliche im Zentrum der Stadt sei. Durch Veränderungen in der Gesellschaft hätten sich  die Aufgaben der dort tätigen Sozialpädagogen verändert. So bedeute das Jugendfreizeitzentrum nicht nur Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sondern auch Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei Schwierigkeiten in Familie, Schule und Ausbildung. Durch ein intensives Netzwerk mit Institutionen, Vereinen und Verbänden stelle das Jugendzentrum inzwischen eine wichtige Anlaufstelle im ländlichen Raum dar.

Seit dem Ausscheiden einer vollzeitbeschäftigten Sozialpädagogin vor fast drei Jahren, werde das Jugendfreizeitzentrum von einem vollzeitbeschäftigten Sozialpädagogen und einer teilzeitbeschäftigten Sozialpädagogin geführt. Um das Angebot gleichermaßen kompetent und auch attraktiv aufrecht zu erhalten, seien bisher eine Vielzahl an Ehrenamtlichen mit in den Ablauf eingebunden. Im Zuge der umzusetzenden Brandschutzmaßnahmen solle versucht werden das JFZ als kulturellen Mittelpunkt der Stadt aus- und umzubauen.

Herr Bock ergänzte dazu, dass die politische Willensbildung sich auf die anstehende Personalbesetzung und der damit verbundenen Ausschreibungen etc. einstellen müsse.

Es wäre vorstellbar, das Jugendfreizeitzentrum als Freizeit-, Bildungs- und Kulturzentrum aufzuwerten und für Vereine und Verbände zu öffnen, um andere Gebäude möglicherweise aufzugeben.

In der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste am 12.06.2018 wären bereits entsprechende Beschlüsse zu fassen.

Herr Nöring schloss sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Er führte weiterhin aus, dass  durch das Ausscheiden von Frau Felgenträger, als langjährige erfahrene Mitarbeiterin die Anforderungen an das Jugendfreizeitzentrum nicht mehr in vollem Umfang erbracht werden könnten. Das Jugendzentrum müsse sich neu orientieren, in welche Richtung dies geschähe, hänge von den Anforderungen und der personellen Besetzung ab. Durch die und gesellschaftlichen Veränderungen benötigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch und gerade in ihrer Freizeit eine qualifizierte Hilfe und Betreuung in angemessenem Umfang.

Durch Erfahrungen und Wahrnehmungen bestätigte Herr Sobotta den immensen Handlungsbedarf durch die gesellschaftlichen Veränderungen. Er regte an, das Gespräch mit dem Jugendamt, Schulen, Ärzten etc. zu suchen, um den Zustand/ die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien zu erfahren. Man könne sich vorstellen, dass Jugendzentrum auch als Familienzentrum neu auszurichten.

Herr Bock regte ebenfalls die Familienberatung an, um den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Frau Schaper bat um Mitteilung über die Öffnungszeiten und deren Frequentierung.

Herr Nöring antwortete, dass das JFZ an 4 Tagen/ Woche geöffnet sei und alle 2 Wochen auch samstags. Am Tag sind ca. 25 – 40 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene  im Alter zwischen 6 und 21 Jahren anwesend. Der Besuch sei vom Wochentag und vom Wetter abhängig. Zusätzlich träfen sich täglich 5 – 15 Besucher der JFZ-I im Alter von 10 – 50 Jahren, die aber in dieser Zeit auch ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten. Die Unterstützung der Mitglieder der Jugendfreizeit-Initiative bei Veranstaltungen, Ferienpassprogrammen etc. betrage ca. 3100 Stunden im Jahr.

Herr Waldau dankte allen Beteiligten für die Ausführungen.


TOP 7 Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII

Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 23/2018 wies Frau Backhauß darauf hin, dass aus Anlass der im November 2017 geschlossenen Erneuerung der Vereinbarung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII aus dem Jahr 2014, die Stadt Schöningen sämtliche Schöninger Vereine, Verbände und Kirchen erinnert bzw. aufgefordert habe, präventiv die Vorlage und Einsichtnahme von erweiterten  Führungszeugnissen bei in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen vorzunehmen und zu dokumentieren.

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zuschüsse zu Freizeit- und Ferienmaßnahmen nur durch den Nachweis der Einsichtnahme des Antragstellers gezahlt würden.


TOP 8 Einbeziehung des Schöninger Sportforums

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 48/2018 wiesen Herr Waldau und Bürgermeister Bäsecke  darauf hin, dass auf Wunsch des Verwaltungsausschusses vom 13.02.2018 die Angelegenheiten der Schöninger Sportvereine künftig im Ausschuss für Bürgerdienste, als zuständigen Fachausschuss, beraten werden sollen.  Begleitend soll  ein „Schöninger Sportforum“ aus  Vertretern der Sportvereine, Politik und Verwaltung gebildet werden, welche Vorschläge zur Gestaltung der Schöninger Sportlandschaft entwickeln  und in die Meinungsbildung der Ratsgremien einfließen können. Zur Konstituierung des Schöninger Sportforums soll in Kürze ein Termin vereinbart werden.

Zudem dankte Herr Waldau  Herrn Bock für die zeitnahe Beantwortung der sich aus dem offenen Brief der Schöninger Sportvereine vom 04.01.2018 und aus der Besprechung vom 23.01.2018 ergebenen Handlungsfelder.

Ratsfrau Rybotycky schlug seitens der SPD-Fraktion die Ratsherren Wolfgang Hoffmann und Wolfgang Waldau für das Schöninger Sportforum vor.

Der als Gast anwesende Herr Renner bemerkte, dass die Schöninger Sportvereine ausdrücklich auf die maroden Sportanlagen aufmerksam machen möchten.

Auf die Frage von Ratsfrau Rautenschlein, ob es sich nur um Fußballvereine handele, entgegnete Herr Waldau, dass alle Schöninger Sportvereine beteiligt seien.


TOP 9 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Schöningen

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 29/2018 berichtete Herr Ebert, dass die  Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft aus dem Jahr 1991 überarbeitet werden musste, da beispielsweise zwei Obdachlosenunterkünfte vor längerer Zeit  geschlossen und somit nicht mehr zur Verfügung stünden. Nunmehr wurde die Satzung den aktuellen und ordnungsrechtlichen und örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Ferner berichtete er, dass in der Obdachlosenunterkunft „Alversdorfer Weg 3b“ 5 Obdachlose untergebracht werden können. Auf Obdachlosigkeit könne jederzeit reagiert werden, da die Schlüsselgewalt sowohl im Fachbereich Ordnungswesen als auch bei der Polizei läge. Vorrangiges Ziel sei es jedoch, die Obdachlosogkeit zu vermeiden, wobei auf fachkundige und pädagogische Hilfe der Stiftung „Wohnen und Beraten“ in Helmstedt zurückgegriffen werde.

 

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, dem Rat der Stadt Schöningen, die Beschlussfassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Schöningen zu empfehlen.


TOP 10 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft der Stadt Schöningen

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 30/2018 machte Herr Ebert deutlich, dass die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren aus dem Jahr 2001 im Rahmen einer Rechtsbereinigung und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werde.

Auch wenn die Benutzungsgebühr von bisher 2,28 € auf nunmehr 2,50 € erhöht werde, sei anzumerken, dass die Erhöhung zu keiner nachhaltigen Einnahmeverbesserung beitragen werde, da die Ausfallquote der Benutzungsgebühren rund 75 % betrage. Die Obdachlosen verfügen oftmals über keinerlei Einkommen, Grundsicherungsleistungen werden nicht oder erst verspätet beantragt. Auch sind derartige Sozialleistungen nicht pfändbar.

Herr Marschalleck fragte, wie oft die Unterkünfte genützt würden, ob die Benutzungsgebühr per Rechnung zu zahlen seien und ob man gänzlich auf die Einziehung von Benutzungsgebühren verzichten könne, da offensichtlich der/die Verwaltungsaufwand/ - kosten weitaus höher lägen.

Herr Ebert antwortete dazu, dass zwei Obdachlose die Unterkunft schon seit einem längeren Zeitraum nutzen würden. Die Benutzungsgebühren werden in Rechnung gestellt, bei Nichtzahlung erfolgt eine Mahnung mit Mahngebühren, Vollstreckung etc. Herr Bäsecke und Herr Bock ergänzten, dass durch das Kommunalabgabengesetz die Kommunen verpflichtet seien, Benutzungsgebühren zu erheben und einzutreiben.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Marschalleck), dem Rat der Stadt Schöningen, die Beschlussfassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft der Stadt Schöningen zu empfehlen.


TOP 11 Browserbasiertes Mängel-Verwaltungssystem „Meldoo“ – Testphase

Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 31/2018 wies Herr Ebert darauf hin, dass das Beschwerdemanagement des Fachbereichs Ordnungswesen wie dargestellt ausreichend sei. Die Stadt Schöningen biete den Bürgern umfassende Möglichkeiten, sich mit Anregungen und Beschwerden an die jeweils zuständigen Kollegen zu wenden. Eine zielgerichtete Arbeitsweise, verbunden mit dem persönlichen Kontakt, sichere auch weiterhin eine effektive und effiziente Beschwerdebearbeitung. In der Regel würden Beschwerden innerhalb von 1 – 2 Arbeitstagen in Augenschein genommen und bearbeitet werden. Der Beschwerdeführer bekomme dann eine Rückmeldung.

Ein browserbasiertes Mängel-Verwaltungssystem „Meldoo“ sei verwaltungsseitig nicht zwingend erforderlich.

Herr Bäsecke merkte an, dass er durch die Meldo – App und Webformular auch weitere Fachbereiche wie Bauamt oder Bauhof erreicht werden könnten. Er empfiehlt zumindest für die anderen Fachbereiche dieses Mängel-Meldesystem zu testen.

Herr Sobotta bat um Mitteilung, ob das Mängel-Verwaltungssystem „meldoo“ bereits eingeführt wurde. Herr Bäsecke verneinte dies, sprach sich aber zumindest für ein Testphase aus.

Herr Bock wies darauf hin, dass  mit der Einführung eines solchen Mängelsystems auch  Erwartungen an eine schnellere Bearbeitung/ Abhilfe geweckt würden. Er verwies auf den Handlungsdruck durch anonyme Beschwerdeplattformen wie „Alarm 38“ durch die die Bürger den Eindruck gewönnen, dass sie ihren  Unmut bzw. Beschwerde nur öffentlich machen müssten, um ihre Ziele  zu erreichen. Vielmehr wäre der persönliche Anruf oder der Besuch im Rathaus zielführender.

Die Ratsmitglieder Koch, Marschalleck und Sobotta sprachen sich gegen eine Einführung der einjährigen Testphase von „Meldoo“ aufgrund der anfallenden Kosten aus.

Die Einführung des browserbasierten Mängel-Verwaltungssystems „Meldoo“ wurde dem Verwaltungsausschuss mit 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen (Hoffmann, Rybotycky) nicht empfohlen.


TOP 12 Erweiterungsantrag Ratsherr Jan Fricke – „Tempo 30 Zonen im Stadtgebiet“

Protokoll:

Herr Bock teilte mit, dass der Antragsteller um die Zurückstellung seines Antrages gebeten habe. Mit Rücksicht auf den Antragsteller bat Herr Bock um Verschiebung des Beratungsgegenstandes in die nächste Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste.

Die Ausschussmitglieder waren einverstanden.

 
TOP 13 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

Zu 13 a. Sperrmüllablagerungen

Herr Sobotta wies darauf hin, dass auf dem Schützenplatz Sperrmüll abgelegt worden sei. Er bat um Klärung wer der Verursacher sei und weitere Veranlassung.  Herr Ebert werde sich um diese Angelegenheit kümmern.

 

Frau Schaper wies ebenfalls auf Sperrmüllablagerungen auf der Marienstraße und Moltkestraße hin. Herr Ebert entgegnete, dass diese beiden Fälle bereits dem Fachbereich Ordnungswesen bekannt seien und diesbezüglich bereits Kontakt zum Umweltamt des Landkreises Helmstedt aufgenommen worden sei. Es wurde mitgeteilt, dass es zurzeit einen personellen Engpass bei der Sperrmüllabfuhr gäbe und somit die Abfuhrtermine nicht eingehalten werden könnten. Seitens des Ordnungswesen werde nunmehr ein Veranlasser ermittelt.

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Besucher hatte keine Fragen.

 

 

Herr Waldau dankte allen Anwesenden für die Wortbeiträge und verabschiedete den Gast und die Presse.

 

 

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