Ausschuss für Bürgerdienste

Donnerstag, 31. August 2017 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Beschluss:



Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau  eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gäste, die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, die Mitarbeiter der  Verwaltung und den Vertreter der Presse. Er stellte die mit Schreiben vom 22.08.2017 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es bestand Einmütigkeit, die Sitzung im Anschluss an TOP 6 für eine Aussprache zu TOP 4 zu unterbrechen und keine Einwohnerfragestunde am Ende der Sitzung vorzusehen. Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

 
TOP 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Protokoll:

Die „anderen Personen“ des Ausschusses für Bürgerdienste, Frau Schaper und Frau Watteroth, wurden durch den Ausschussvorsitzenden gem. § 43 NKomVG auf die sich aus den §§ 40 bis 42 NKomVG ergebenden Pflichten hingewiesen. Eine Fotokopie dieser Paragraphen aus der NKomVG wurde ausgehändigt.

Die weiteren „anderen Personen“, Frau Wende und Herr Schwarzer fehlten entschuldigt

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 16.03.2017

Beschluss:



Protokoll:

Die Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste vom 16.03.2017 wurde mehrheitlich bei 1  Stimmenthaltung (Porth) genehmigt.

 
TOP 4 Begrüßung der örtlichen ehrenamtlichen Akteure in der Arbeit für und mit Geflüchteten durch den Ausschuss für Bürgerdienste

Protokoll:

Der Städtische Direktor Herr Bock begrüßte die ehrenamtlichen Akteure in der Arbeit für und mit Geflüchteten in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und sprach ihnen den Dank und Anerkennung dafür aus.

Zunächst hieß er die Damen Frau Hannelore Behse, Frau Regina Hotfilter und Frau Sabine Heine von der unentgeltlichen „Kleiderkammer“, Stettiner 24 (Frau Gabriele Behse war nicht anwesend) sowie Frau Regina Rösner für die soziale Integration herzlich willkommen. Es folgten die Herren mit Herrn Ekke Seifert von der Diakonie im Braunschweiger Land – Kreisstelle Helmstedt (als Vertretung für Frau Schönfeld), Herr Andreas Neef vom Arbeitskreis Flüchtlinge und dem Begegnungscafè, Herrn Bernd Rösner als „quasi Mitarbeiter“ der Stadt Schöningen für die soziale Integration und die Koordination zwischen WBG und Stadt sowie Herrn Dr. Karl Wilhelm Neubauer und Herrn Dr. Michael Künne, Vorstände der Flüchtlingshilfe e.V. für Sprachförderung und Integration.

Die Stadt Schöningen, so Herr Bock, könne sich glücklich schätzen, dass sich so engagierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer um die soziale Alltagsbegleitung und die Integration der Schutzsuchenden kümmerten. Dieses außerordentliche Engagement sei für die Stadt Schöningen von unschätzbarem Wert und verwaltungsseitig nicht zu leisten.

Diese Sitzung sei eine Gelegenheit, in einen Dialog zwischen Politik und engagierten Flüchtlingshelfern zu kommen. Dazu werde die Sitzung nach den Tagesordnungspunkten 5 und 6 für eine Aussprache unterbrochen, so Herr Bock.

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau bedankte sich ebenfalls bei den anwesenden Gästen für deren Engagement und sprach ihnen seine Anerkennung aus.

 

 
TOP 5 Finanzierung der Betreuung Geflüchteter – Akquise, Quellen, Verwendungszwecke und Schranken

Protokoll:

Dipl.-Verwaltungswirt Herr Ebert stellte anhand einer Präsentation die Finanzierung der Betreuung Geflüchteter dar (Anlage 1).

 

Ratsfrau Rybotycky bat um Auskunft, wie viele Personen sich in den Unterkünften Alversdorfer Weg 3 a und 3b aufhielten und welche Kosten seitens der Stadt Schöningen für Vandalismus und Müllentsorgung aufgewendet werden müssten.

Herr Ebert erwiderte, dass zur Zeit im Alversdorfer Weg 3a insgesamt 9 Personen, davon 6 Kinder sowie im Alversdorfer Weg 3 b eine Person ohne Kinder untergebracht wären. Die Kosten für Vandalismus und Müllentsorgung betrügen zwischen 4.000 € und 6.000 € pro Jahr.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau dankte Herrn Ebert für die Ausführungen.

 

 
TOP 6 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Heranziehung nach § 3 Abs. 2 Aufnahmegesetz (AufnG) Hier: Schreiben des Landkreises Helmstedt vom 07.07.2017

Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 157/2017 berichtete Herr Bock, dass der Landkreis Helmstedt gemäß des Aufnahmegesetzes für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sei. Er habe die rechtlich legitimierte Möglichkeit, für diese Aufgaben die kreisangehörigen Kommunen heranzuziehen. Die daraus entstehenden Kosten für die Kommunen seien durch den Landkreis Helmstedt zu erstatten. In den zurückliegenden Jahren wurde durch eine Heranziehungsvereinbarung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die aus der Heranziehungsvereinbarung erfolgte Kostenerstattung war für die Asylbewerberbetreuung nicht mehr auskömmlich, sodass die kreisangehörigen Kommunen stets einen defizitären Teilhaushalt ausweisen mussten. So würden zwar die Unterbringungskosten vom Landkreis Helmstedt übernommen, nicht aber die darüber hinaus gehenden Kosten wie Vandalismus, Müllentsorgung oder überhöhte Stromforderungen etc..

Eine durchgeführte kreisweite Abfrage erbrachte das Ergebnis, dass erst bei einer Erstattung in Höhe von 1.717 € als Mittelwert pro Asylbewerber pro Jahr von einer Verbesserung der Kostenerstattung gesprochen werden könne.

Obwohl in diversen Arbeitsgruppen und Gesprächen der Landkreis Helmstedt auf die Problematik hingewiesen wurde, erkenne er die Forderungen der Kommunen nicht an und bietet lediglich eine Erstattung in Höhe von 1.000 € pro Asylbewerber an.

Eine Einigung zwischen dem Landkreises Helmstedt und den kreisangehörigen Kommunen konnte nicht erzielt werden, so dass der Landkreis Helmstedt nunmehr den kreisangehörigen Kommunen per Satzung die Aufgaben aus der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes übertragen will. Die Satzung beinhalte eine Kostenpauschale in Höhe von lediglich 1.000 € pro Asylbewerber.

Die kreisangehörigen Kommunen seien sich einig, im Falle einer Heranziehung per Satzung und einer Kostenerstattungspauschale von 1.000 € durch den Landkreis Helmstedt den Rechtsweg zu beschreiten, um gerichtlich feststellen zu lassen, ob die Kostenerstattung durch den Landkreis angemessen und auskömmlich ist.

Herr Bock bat insoweit bei den Flüchtlingshelfern um Verständnis. Er sehe es als seine Verpflichtung an, transparent darzustellen, welchen engen finanziellen Spielraum die Stadt Schöningen habe. Er habe aus den Gesprächen seit Ende Juni 2017 mit verschiedenen Akteuren entnommen, dass durch Zahlungen aus der Vergangenheit eine Erwartungshaltung an die Fortsetzung des finanziellen Engagements der Stadt vorhanden sei. Keinesfalls sei beabsichtigt, demotivierend zu sein. Es wäre aber verantwortungslos, hier falsche Erwartungen zu bedienen.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig dem Verwaltungsausschuss und dem Rat die Heranziehung per Satzung für die Stadt Schöningen abzulehnen und im Falle einer Heranziehung per Satzung mit einer vom Landkreis Helmstedt festgesetzten Pauschale von 1.000 € pro Asylbewerber die Stadt Schöningen zu ermächtigen, den Rechtsweg zu beschreiten.


TOP 7 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen

Protokoll:

Zur Erläuterung der Vorlage 161/2017 wies Herr Ebert darauf hin, dass künftig nur noch traditionelle Brauchtumsfeuer zugelassen werden und die Durchführung ausschließlich der stadteigenen Feuerwehr gestattet sei. Andere sogenannte „Brauchtumsfeuer“ könnten seitens der Verwaltung so rechtssicher abgelehnt werden.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste empfahl einstimmig dem Verwaltungsausschuss und dem Rat die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen zu beschließen.

 


TOP 8 Kreisweites Zeltlager der Jugendwehren im Jahr 2019 im Schöninger Elmstadion

Beschluss:



Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 136/2017 berichtete Herr Ebert, dass umfangreiche Planungen erforderlich wären, um ein Zeltlager in dieser Größenordnung durchführen zu können. Die Schöninger Wehren seien hoch motiviert und müssten bereits 2 Jahre im Voraus  mit der Bildung und Besetzung verschiedener Arbeitsgruppen etc. beginnen.

Eine Grundsatzentscheidung über die Durchführung der Veranstaltung im Jahr 2019 sei daher bereits jetzt zu treffen.

Ratsherr Eppert regte die Mitfinanzierung der anfallenden Kosten durch Sponsoren z. B. Bürgerstiftung Ostfalen, Brandschutzfirmen, Versicherungen etc. an.

Ratsfrau Rautenschlein bat um Auskunft über Kosten der  Verpflegung der Kinder und Betreuer. Herr Ebert teilte mit, dass das THW und das DRK die Kosten für die Verpflegung der Kinder übernehmen. Die Teilnehmer zahlten hierfür einen geringen Beitrag. Die Kosten für die Betreuer übernehme die Stadt Schöningen als Anerkennung für deren Einsatz bei dieser Veranstaltung.

Ratsherr Marschalleck wies darauf hin, dass in den Kosten u.a. der Aufbau von Buden durch den Baubetriebshof enthalten seien, die doch  bei einem geplanten Verkauf (Vorlage 123/2017) aber dann nicht mehr zur Verfügung stünden.

Herr Bock bedauerte, dass die Vorlage ohne genannte Kenntnis und Beteiligung der übrigen Fachbereiche erstellt wurde. Er befürchte auch, dass traditionelle städtische Veranstaltungen dadurch nicht mehr wie gewohnt stattfinden könnten. Es müsse nach anderen Möglichkeiten gesucht  werden.

Bei der Planung des kreisweiten Zeltlagers der Jugendfeuerwehren bat Herr Waldau die Sportvereine und Schulen etc. über  Belegung des Elmstadions frühzeitig zu informieren.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, die Durchführung des Kreiszeltlagers in den Sommerferien 2019 zu beschließen.


TOP 9 Bericht über die Cycle Tour am 17.09.2017 –Braunschweig–Schöningen - Magdeburg

Protokoll:

Herr Ebert berichtete, dass auch im Jahr 2017 wieder eine Cycle Tour im Rahmen der Städtepartnerschaft zwischen Braunschweig und Magdeburg stattfinden werde. Anders als im Jahr 2016 werden aber diesmal die teilnehmenden Fahrradfahrer in zwei Gruppen geteilt. In der einen Gruppe fahren die „professionellen“ Fahrer, die vom Elm kommend über das Gewerbegebiet Am Galgenberg zur Langen Trift geleitet werden. Der Straßenverkehr wird in diesem Bereich gesperrt bzw. umgeleitet.

Die zweite Gruppe, die sogenannten „Touristikfahrer“ befahren vom Elm kommend den Westendorf, den Markt, die Niedernstraße in Richtung Gabelsbergerstraße. Im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat Schöningen werden seitens der Stadt Schöningen  hier keine Serviceabsperrungen erfolgen, die Teilnehmer haben sich also an die Straßenverkehrsordnung zu halten.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßten die zurückhaltende Beteiligung der Stadt Schöningen bezüglich der Straßensperrungen, da im letzten Jahr viel Unmut über die überzogenen Sperrungen in der Bevölkerung aufgekommen war

 

Herr Waldau dankte Herrn Ebert für die Ausführungen.

 

Anmerkung des Fachbereichs

Die der Ausführungen von Herrn Ebert im Ausschuss zu diesem Thema stellen sich durch die handschriftliche Verfügung des Bürgermeisters vom 30.08.2017 (Anlage 2), die zum Zeitpunkt der Sitzung nicht vorlag, anders dar.

 
TOP 10 Sachstand zur Wahlhelfergewinnung zur vorgezogenen Landtagswahl 2017

Protokoll:

Herr Bock teilte mit, dass für die Bundestagswahl 2017 knapp ausreichend Wahlhelfer gewonnen werden konnten. Als Anreiz und als Dankeschön für die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer habe der Bundesminister des Innern zwei neue Auszeichnungen vorgestellt (Anlage 3) – eine Urkunde und eine Anstecknadel.

 

Für die Landtagswahl werden allerdings noch dringend Wahlhelfer benötigt. Er bat um Mithilfe bei Gewinnung von ehrenamtlichen Helfern.

 

 
TOP 11 Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 144/ 2017 und den ergänzenden Erläuterungen von  Herrn Bock empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss und dem Rat einstimmig, die Vereinbarung über die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt in der Fassung des Entwurfs vom 31.07.2017 zu beschließen


TOP 12 Erweiterung der Betreuungszeit in der Blauen Gruppe der Kindertagesstätte Astrid-Lindgren

Protokoll:

Entsprechend der Vorlage 145/2017 berichtete Stadtamtsrätin Frau Backhauß, dass es zur Sicherstellung des weiterhin ganztägigen Betreuungsbedarfs der wechselnden Krippenkinder erforderlich sei, die Betreuungszeit bis 16.00 Uhr für 25 Kinder mit 2 Erzieherinnen zu erweitern. Der Kita-Beirat war bereits beteiligt worden.

 

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, den Beschluss zu fassen. die Betreuungszeit in der Blauen Gruppe der Kindertagesstätte Astrid-Lindgren ab 01.10.2017 auf 16.00 Uhr für 25 Kinder zu erweitern


TOP 13 Anträge auf Änderung der Betriebserlaubnis

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 146/2017 und den Erläuterungen von Frau Backhauß beschloss der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig, die altersübergreifenden Kindergartengruppen sukzessive zurückzuführen und dafür keine Investitionen mehr vorzusehen.


TOP 14 Erweiterung der DRK-Kinderkrippe Rumpumpel Hier: Ü3 Plätze

Protokoll:

Ergänzend zu der Vorlage 148/2017 präsentierte Herr Bock an der Leinwand die beabsichtigten baulichen Veränderungen am Gebäude der Kinderkrippe Rumpumpel, am Steintor 24 in Schöningen zur Gewinnung weiterer 20 + Kindergartenplätze.

 

Ratsfrau Porth bat um eine Aufstellung aller genehmigten und belegten Kita-Plätze in der Stadt Schöningen. Die Aufstellung wird als Anlage 4 dem Protokoll beigefügt.

 

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig dem Verwaltungsausschuss, dem Bauantrag zur Erweiterung der DRK-Kinderkrippe Rumpumpel entsprechend der vorgestellten Planungsunterlagen des Planungsbüros Wehmeyer ohne eine Verpflichtung zur Beteiligung an Planungs- und Baukosten sowie eines generell erhöhten Defizitausgleichs bei den Betriebskosten zuzustimmen


TOP 15 Bericht über die Seniorenfahrten nach Wernigerode 2017

Protokoll:

Ergänzend zu der Vorlage 149/2017 berichtete Frau Backhauß, dass die diesjährigen Seniorenfahrten nach Wernigerode nur sehr zögerlich angenommen worden seien. Von insgesamt 204 vorgesehen Teilnehmern hätten nur 159 Seniorinnen und Senioren an der Fahrt teilgenommen. Demzufolge ergäbe das ein Defizit für die Stadt Schöningen in Höhe von 1.980,00 €.

Für die Seniorenfahrt 2018 könnte dies bedeuten, dass aufgrund der geringen Nachfrage anstatt mit vier Bussen nur noch mit drei Bussen gefahren wird. Die grundsätzliche Entscheidung über Seniorenveranstaltungen und Seniorenfahrten 2018 werde seitens der Verwaltung für die Sitzungen des Ausschusses für Bürgerdienste und des Verwaltungsausschusses im November 2017 vorbereitet.

Frau Rybotycky bat um Mitteilung, ob die Gründe für die geringe Beteiligung bekannt seien.

Verwaltungsfachangestellte Frau Bock teilte mit, dass möglicherweise die Terminlage (ein Tag direkt nach Pfingsten) und zuvor stattgefundene Mehrtagesfahrten von Vereinen und Verbänden Ausschlag gebend für die geringe Beteiligung sein könnten.

 

 


TOP 16 Mitteilungen, Hinweise, Anregungen

Beschluss:




Protokoll:

Zu 16 a. Verkehrslage Salzstraße 

 

Frau Porth wies daraufhin, dass viele Autofahrer im Zusammenhang mit  der Baustelle in der Salzstraße und der damit verbundenen Verkehrsbeschränkungen keinerlei Verkehrsregeln beachten würden. Sie bat um Überwachung der Verkehrsvorschriften durch das Ordnungsamt und die Polizei.

Die Verwaltung sicherte umgehend Kontakt mit dem Polizeikommissariat Schöningen aufzunehmen (Anlage 5).

 

 

 

Zu 16 b. Würdigung des Einsatzes der Grünen Sheriffs

 

Die dem Ausschuss für Bürgerdienste angehörende „andere Person“ Frau Schaper bat um eine Befassung zum Einsatz der Grünen Sheriffs im Ausschuss für Bürgerdienste. Die Grünen Sheriffs seien nunmehr seit 10 Jahren im Einsatz der Stadt Schöningen und hätten ihrer Ansicht eine Wahrnehmung durch die Politik verdient.

Herr Bock wies darauf hin, dass die Zuständigkeit für die Grünen Sheriffs erst seit dem Jahr 2015 dem Geschäftsbereich I und somit auch dem Ausschuss für Bürgerdienste zugeordnet wurde. Zu einer der nächsten Ausschusssitzungen werden die „Grünen Sheriffs“ eine Einladung erhalten und Gelegenheit erhalten, über ihre Arbeit und deren Nutzen zu berichten.

 

 

 

Zu 16 c. Glascontainer an der Hötensleber Straße

 

Frau Rautenschlein wies darauf hin, dass an den Altglascontainern an der Hötensleber Straße auch anderer Müll abgeliefert werde. Dementsprechend sei diese Stelle sehr unansehnlich und wegen des  Durchgangsverkehrs wenig einladend für die Stadt. Sie bat die Verwaltung, sich um einen anderen Standort für die Glascontainer zu bemühen.

Herr Ebert erwiderte, dass der Zustand bekannt sei und dass es bereits Bemühungen in dieser Angelegenheit beim Umweltamt des Landkreises Helmstedt seitens der Stadt Schöningen gegeben habe. Er versicherte, sich erneut mit dem Umweltamt diesbezüglich in Verbindung zu setzen. Leider dürften die Erwartungen aber nicht zu hoch sein. In Anlage 6 ist der Sachstand dargelegt.

 

 

 

Zu 16 d. Verunreinigungen in der Innenstadt  während der Veranstaltung der                       „Marktschreier“

 

Herr Eppert bemängelte die Verunreinigungen und die überquellenden Mülleimer während der Veranstaltung der „Marktschreier“ vom 07.07.2017 bis zum 09.07.2017.

 

Herr Ebert antwortete, dass das Ordnungsamt erst drei Werktage zuvor von der Veranstaltung erfahren habe und kurzfristig Erlaubnisse und  Genehmigungen zu erteilen hatte. Grundsätzlich sei jedoch der Veranstalter für die Müllbeseitigung verantwortlich.

Die dem Ausschuss für Bürgerdienste angehörende „andere Person“ Frau Watteroth bemängelte im Allgemeinen das schmutzige und ungepflegte Erscheinungsbild der Stadt Schöningen.

Herr Marschalleck regte an, die Schöninger Werbegemeinschaft bei Gesprächen um das Erscheinungsbild der Stadt Schöningen künftig mit einzubeziehen.

 

 

Herr Waldau dankte allen Anwesenden für die Wortbeiträge und verabschiedete die Gäste.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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