Ortsrat Hoiersdorf

Donnerstag, 16. März 2017 , 18:30 Uhr
Männergesangsvereinsheim Hoiersdorf



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ortsbürgermeister Eppert eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und stellte die ordnungsgemäß erfolgte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsrates Hoiersdorf vom 30.11.2016

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsrates vom 30.11.2016 wurde einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Verpflichtung eines Ortsratsmitgliedes

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock wies das Ortsratsmitglied Eva Wiesner gem. § 43 NKomVG auf ihre Pflichten als Ortsratsmitglieder hin, die sich aus den §§ 40 bis 42 NKomVG ergeben. Er verpflichtete gem. § 43 NKomVG Frau Wiesner, ihre Aufgaben als Ortsratsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Frau Wiesner bestätigte durch ihre Unterschrift die erfolgte Pflichtenbelehrung. Frau Wiesner wurde ein Auszug aus der NKomVG §§ 40 bis 42 ausgehändigt.

 
TOP 4 Erlass der Haushaltssatzung 2017, des Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushaltssicherungsberichtes

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 38/2017, der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock, empfahl der Ortsrat Hoiersdorf dem Rat der Stadt Schöningen einstimmig, die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für den doppischen Haushalt 2017 zu beschließen.

 Die Frage von Herrn Eppert hinsichtlich der im Haushaltsplan ausgewiesenen Schülerzahlen beantwortete Städtischer Direktor zuvor.


TOP 5 Neufassung der Verwaltungskostensatzung

Protokoll:


Nach Ausführungen des Städtischen Direktors Bock und Kenntnisnahme der Vorlage 41/2017 empfahl der Ortsrat Hoiersdorf dem Rat der Stadt einstimmig, die Neufassung der Satzung der Stadt Schöningen über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 23.03.2017 zu beschließen.

Auf die Frage von Herrn Kuntze teilte Städtischer Direktor Bock mit, dass die Stadt eine Feuerwehrgebührensatzung habe, die noch im Jahr 2017 nach Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes mit der ab 01.04.2017 amtierenden neuen Feuerwehrführung aktualisiert werde.

 Herr Eppert bat um Aktualisierung dieser Satzung in kürzeren Zeitintervallen. Die letzte Aktualisierung erfolgte 1985.


TOP 6 Richtlinie des Rates der Stadt Schöningen nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zur Abgrenzung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG (Geschäfte der laufenden Verwaltung) (zu § 3 Abs. 2 des Entwurfs einer Hauptsatzung der Stadt Schöningen)

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 15/2017 und der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock nahm der Ortsrat Hoiersdorf, die Richtlinie des Rates der Stadt Schöningen nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 des  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zur Abgrenzung bestimmter Angelegenheiten gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG (Geschäfte der laufenden Verwaltung) vom 23.03.2017 zustimmend zur Kenntnis.


TOP 7 Übertragung von Zuständigkeiten auf den Haushaltsausschuss gemäß § 76 Abs. 3 NKomVG (zu § 4 des Entwurfs einer Hauptsatzung der Stadt Schöningen)

Protokoll:

Der Ortsrat Hoiersdorf nahm die Vorlage 16/2017 sowie die Darstellungen von Städtischem Direktor Bock zustimmend zur Kenntnis.


TOP 8 Zuständigkeiten der Ortsräte gemäß § 93 Abs. 1 NKomVG (zu § 5 des Entwurf einer Hauptsatzung der Stadt Schöningen; Antrag der Esbecker Wählergemeinschaft vom 07.12.2016; Ortsbürgermeister Eppert vom 03.03.2017)

Protokoll:

Der Ortsrat Hoiersdorf nahm die Vorlage 17/2017 sowie die Darstellungen von Städtischem Direktor Bock zustimmend zur Kenntnis.

 Herr Eppert zog seinen am 03.03.2017 per E-Mail gestellten Antrag zurück und bat darum, dass das bestehende Ortsrecht für den Ortsteil Hoiersdorf Anwendung findet, abweichend der Vorlage 99/2013.

Zuvor machte Städtischer Direktor Bock deutlich, dass Gerüchten, z.B. über die sozialen Medien nicht kritiklos gefolgt werden sollte, es könne und sollte bei Unstimmigkeiten bitte direkt bei der Verwaltung nachgefragt werden.

 

 


TOP 9 Entwurf einer Hauptsatzung der Stadt Schöningen gemäß § 12 NKomVG

Protokoll:

Der Ortsrat Hoiersdorf nahm die Vorlage 18/2017 sowie die Ausführungen von Städtischem Direktor Bock, den Entwurf der Hauptsatzung mit den Änderungen in den §§ 3 und 4 vom Rat beschließen zu lassen, zustimmend zur Kenntnis.   


TOP 10 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften sowie die Ortsräte vom 03.11.2016 hier: Ladungsfristen und Veröffentlichungen

Protokoll:

Der Ortsrat Hoiersdorf nahm die Vorlage 19/2017 sowie die Darstellungen von Städtischem Direktor Bock, die Geschäftsordnung in der Fassung des Entwurfes vom 06.03.2017 vom Rat beschließen zu lassen, zustimmend zur Kenntnis.

 


TOP 11 Rückbau von Spielplätzen hier: Hoiersdorf, Ehemaliges Zementwerk

Protokoll:

Der Ortsrat Hoiersdorf empfahl dem Verwaltungsausschuss einstimmig, nach Ausführungen von Städtischem Direktor Bock und kurzer Diskussion, dem Rückbau des Spielplatzes „Ehemaliges“ Zementwerk zuzustimmen.

 Herr Boog erkundigte sich nach dem Zeitpunkt der Umsetzung des Rückbaus des Platzes. Er sehe eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus als problematisch an.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:


Es lagen keine Anfragen von Einwohnern vor.

 

 

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