Fahrzeugbedarfsplanung für die Feuerwehr bis 2030
Protokoll:
Die Vorlage 145/2019 lag allen Ausschussmitgliedern vor.
Bürgermeister Bäsecke berichtete, dass die Fahrzeugbedarfsplanung bereits im vorausgegangenen Ausschuss für Bürgerdienste thematisiert wurde.
Die Fahrzeugbedarfsplanung sei für die mittelfristige Planung von großer Bedeutung, weshalb sie ebenfalls in einer internen Besprechung der Fachbereichsleiter diskutiert wurde.
Er erklärte, dass im Ausschuss für Bürgerdienste der Beschlussvorschlag der Verwaltung angenommen wurde.
Bürgermeister Bäsecke berichtete weiterhin, dass momentan kein genehmigungsfähiger Haushalt vorläge. Er schlug deshalb vor, die Beschaffung der Fahrzeuge von der Bewilligung der Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufwendungen (§ 13 NFAG) abhängig zu machen. Er betonte jedoch, dass auch in anderen Fachbereichen „der Gürtel enger geschnallt werden müsse“.
Ausschussmitglied Fricke hielt diesen Vorschlag jedoch für sehr gefährlich. Er betonte, dass die benannten Fahrzeuge dringend erneuert werden müssten und deshalb andere Haushaltspositionen geprüft werden sollen.
Ausschussmitglied Waldau berichtigte Bürgermeister Bäsecke, dass der Ausschuss für Bürgerdienste der Vorlage nicht einfach zugestimmt hätte, sondern zunächst die Zuweisung geprüft werden soll, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes zu gewährleisten. Er lobte die Vorlage des FB 13.
Ausschussvorsitzender Rehkuh hingegen bemängelte die Vorlage als unzureichend für die Behandlung im Haushaltsausschuss. Seiner Ansicht nach fehlen wichtige Details, die für die Auswirkung auf den Haushalt von Relevanz wären. Hierbei nennt er vor allem die jährliche Abschreibung und die möglichen Verkaufserlöse.
Aufgrund der fehlenden Angaben wollte er nicht in dieser Sitzung über diese Vorlage beschließen.
Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass Fahrzeuge nicht automatisch ersetzt werden, wenn die Nutzungsdauer abgelaufen ist. Solange die Fahrzeuge einsatzfähig sind, werden keine Ersatzinvestitionen getätigt. Die Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen beträgt 20 Jahre, der Anschaffungswert wird entsprechend der Nutzungsdauer im Aufwand als Abschreibung gebucht und bei Zuschüssen wird ein Sonderposten gebildet.
Ausschussmitglied Daether merkte an, dass man die Auswirkungen erst bei Vorliegen des Haushaltsentwurfs sehen würde. Er war ebenfalls der Ansicht, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gesichert sein muss und man an „anderen Stellen“ sparen müsse.
Der Beschluss über die Fahrzeugbedarfsbeschaffung sei nur ein Teilbeschluss, den man dann später im Gesamtkonstrukt Haushalt 2020 sehen müsse.
Ausschussmitglied Sobotta hinterfragte den Zustand der Feuerwehrfahrzeuge.
Daraufhin stellte Stadtbrandmeister Barth die Vorlage 145/2019 vor und erklärte unter anderem, dass vor allem das Feuerwehrfahrzeug der Ortsfeuerwehr Esbeck aus dem Jahr 1995 (LF 8/6) ersetzt werden müsste, da es nur noch bedingt einsatzfähig sei. Eine Reparatur würde zwischen 5.000 - 7.000 € kosten, was man jedoch aufgrund des Alters nicht mehr in das Fahrzeug investieren möchte. Das andere Fahrzeug der Feuerwehr Esbeck (LF16/12) sei noch voll einsatzfähig, jedoch schon 30 Jahre alt. Wenn nun dieses Fahrzeug unerwartet defekt sein sollte, dann wäre der Brandschutz im gesamten Stadtgebiet eingeschränkt und dadurch gefährdet.
Er betonte, dass es sich bei der Gewährleistung des Brandschutzes um eine Pflichtaufgabe handelt.
Ausschussmitglied Sobotta erfragte, ob gewisse Vorgaben beim Brandschutz eingehalten werden müssen. Stadtbrandmeister Barth antwortete, dass z.B. die Ortsfeuerwehr Esbeck ein Löschfahrzeug besitzen müsse.
Ausschussmitglied Rybotycky berichtete, dass Herr Barth im Ausschuss für Bürgerdienste erklärt habe, dass die Auslieferung der Feuerwehr mindestens ein Jahr dauern würde. Die Ausschreibung im Vorfeld würde ebenfalls ½ Jahr in Anspruch nehmen. Da die Beschaffung erst mit Genehmigung des Haushaltes beginnen kann, könnte das Fahrzeug für die Feuerwehr Esbeck frühestens 2021 geliefert werden. Wenn die Beschaffung nun um ein Jahr nach hinten verschoben werden würde, dann würde die Feuerwehr Esbeck erst 2022 ein neues Fahrzeug erhalten und dies sei seiner Ansicht nach viel zu spät.
Stadtbrandmeister Barth berichtete weiterhin, dass der Leasingvertrag des GW-L2 der Ortsfeuerwehr Esbeck im Haushaltsjahr 2021 auslaufen wird. Herr Barth schlägt vor, den Leasingvertrag auslaufen zu lassen und einen neuen Leasingvertrag für 10 Jahre abzuschließen.
Stadtbrandmeister Barth wies darauf hin, dass das Baujahr in der Vorlage nicht dem Herstellungsjahr, sondern dem Anschaffungsjahr entsprechen würde.
Als Kommandowagen soll ein BMW X1 durch ein Behördenleasing angeschafft werden.
Die Planung der anderen Fahrzeuge stellte er entsprechend der Vorlage kurz vor.
Er wies den Ausschuss darauf hin, dass voraussichtlich im Jahr 2021 ein neues Gesetz in Kraft treten wird, welches einen Fahrzeugbedarfsplan zwingend vorschreibt. Durch dieses Gesetz müssten ggf. noch mehr Fahrzeuge beschafft werden.
Weiterhin wies er darauf hin, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr nicht nur für den Brandschutz genutzt werden. Er verwies dabei auf den Teleskopmast, den der Bauhof für die Beschneidung der Bäume nutzen darf und somit Mietkosten für ein hierfür geeignetes Fahrzeug spart.
Stadtbrandmeister Barth beruhigte die Sorge von Bürgermeister Bäsecke, dass bei neuen Fahrzeugen die Gebäude für die Unterstellung der Fahrzeuge angepasst werden müssten. Er versicherte, dass bei den Gebäudebauten die Größe von zukünftig kommenden Fahrzeugen berücksichtigt wurde.
Ausschussmitglied Daether kritisierte die Tatsache, dass jetzt ein Fahrzeugbeschaffungsplan bis 2024 beschlossen werden soll, aber voraussichtlich 2021 ein neues Gesetz in Kraft treten wird, welches eventuell gravierende Änderungen mit sich bringt. Stadtbrandmeister Barth erklärte, dass eine solche Bedarfsplanung voraussichtlich 45.000 € kosten werde und diese von einer externen Firma erarbeitet werden müsse. Er sagte, dass hinsichtlich des neuen Gesetzes nicht schon jetzt eine Beschaffung abgewiesen werden soll, welche dann im Jahr 2021 mit dem neuen Gesetz zwingend erfolgen muss.
Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass ihrer Meinung nach die Verkaufserlöse, die Unterhaltungskosten und eine Gegenüberstellung mit den Anforderungen an den Brandschutz und die für die Erfüllung anfallenden Kosten in der Vorlage fehlen würden.
Auch Bürgermeister Bäsecke schloss sich dem an und schlug vor, eine Übersicht mit den Afa- und Reparaturkosten der entsprechenden Fahrzeuge zu erstellen,
Ausschussmitglied Waldau hinterfragte, ob die Nutzungen der Feuerwehrfahrzeuge durch den Bauhof intern verrechnet werden. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass dies im Rahmen der internen Leistungsverrechnung durchgeführt werde, Grundlage hierfür seien jedoch die Rechnungen des Ordnungsamtes, welche bislang jedoch nicht beim Bauhof vorliegen.
Ausschussvorsitzender Rehkuh hinterfragte, wer diese Verrechnung anordnet.
Stadtbrandmeister Barth erklärte, dass das Ordnungsamt dem Bauhof die Nutzung der Feuerwehrfahrzeuge in Rechnung stellt.
Ausschussmitglied Fricke hinterfragte, welche internen Verrechnungen noch nicht abgerechnet seien. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass alles abgerechnet sei, was noch nicht verjährt sei.
Ausschussmitglied Sobotta fasste zusammen, dass somit die Jahresabschlüsse des Bauhofes fehlerhaft seien.
Die Frage von Ausschussmitglied Fricke, ob Leistungen der Flüchtlingsunterkunft in Esbeck
verrechnet seien, konnte Bürgermeister Bäsecke spontan nicht beantworten.
Ausschussvorsitzender Rehkuh hinwies darauf hin, dass es sich hierbei nur um Fehler der internen Leistungsverrechnung handeln würde, wodurch zwar Statistiken falsch dargestellt werden, jedoch keine Schäden nach außen entstehen.
Er forderte eine Übersicht über die aktuellen Feuerwehrfahrzeuge mit Anschaffungsdatum und der entsprechenden Abschreibung.
Diese ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
Er klärte erneut, dass er in dieser Sitzung aufgrund der fehlenden Angaben nicht über die Vorlage beschließen werde.
Ausschussmitglied Fricke betonte, dass eine kurzfristige Umsetzung der Fahrzeugbedarfsplanung nötig sei, damit die Planungssicherheit gewährleistet sei. Ausschussmitglied Waldau unterstützte diese Ansicht und machte auf die Dringlichkeit aufmerksam.
Ausschussmitglied Sobotta erklärte, dass die Fahrzeugplanung erst dann verbindlich sei, wenn dies im Haushalt 2020 beschlossen sei. Ausschussmitglied Fricke erklärte jedoch, dass die Mittel nur dann im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt werden, wenn in den Ausschüssen darüber beschlossen werde.
Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen.
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