Haushaltsausschuss

Dienstag, 27. August 2019 , 19:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Rehkuh, eröffnete die Sitzung. Er begrüßte Bürgermeister Bäsecke, die Mitglieder des Haushaltsausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung und Stadtbrandmeister Michael Barth.

Er stellte die mit Schreiben vom 20.08.2019 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

Ausschussvorsitzender Rehkuh schlug vor, den nachgereichten TOP „Fahrzeugbedarfsplanung für die Feuerwehr bis 2030“ als TOP 3 zu behandeln und alle nachfolgenden Tagesordnungspunkte um eine Position nach hinten zu verlegen.

Über die Erweiterung der Tagesordnung wurden die Mitglieder mit Schreiben vom 22.08.2019 informiert.

Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Ausschussmitglied Fricke merkte an, dass Ausschüsse nicht nacheinander oder parallel am gleichen Tag stattfinden sollen. Hierfür soll ggf. ein neuer Tag als Termin bestimmt werden. Die Verwaltung soll dies bei der Planung der Sitzungstermine entsprechend beachten.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vom 18.06.2019

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende erfragte, ob es Anmerkungen zur Niederschrift des Haushaltsausschusses vom 18.06.2019 gäbe. Diese gab es jedoch nicht.

Sodann wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 18.06.2019 einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Fahrzeugbedarfsplanung für die Feuerwehr bis 2030

Protokoll:

Die Vorlage 145/2019 lag allen Ausschussmitgliedern vor.

Bürgermeister Bäsecke berichtete, dass die Fahrzeugbedarfsplanung bereits im vorausgegangenen Ausschuss für Bürgerdienste thematisiert wurde.

Die Fahrzeugbedarfsplanung sei für die mittelfristige Planung von großer Bedeutung, weshalb sie ebenfalls in einer internen Besprechung der Fachbereichsleiter diskutiert wurde.

Er erklärte, dass im Ausschuss für Bürgerdienste der Beschlussvorschlag der Verwaltung angenommen wurde.

Bürgermeister Bäsecke berichtete weiterhin, dass momentan kein genehmigungsfähiger Haushalt vorläge. Er schlug deshalb vor, die Beschaffung der Fahrzeuge von der Bewilligung der Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufwendungen (§ 13 NFAG) abhängig zu machen. Er betonte jedoch, dass auch in anderen Fachbereichen „der Gürtel enger geschnallt werden müsse“.

Ausschussmitglied Fricke hielt diesen Vorschlag jedoch für sehr gefährlich. Er betonte, dass die benannten Fahrzeuge dringend erneuert werden müssten und deshalb andere Haushaltspositionen geprüft werden sollen.

Ausschussmitglied Waldau berichtigte Bürgermeister Bäsecke, dass der Ausschuss für Bürgerdienste der Vorlage nicht einfach zugestimmt hätte, sondern zunächst die Zuweisung geprüft werden soll, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes zu gewährleisten. Er lobte die Vorlage des FB 13.

Ausschussvorsitzender Rehkuh hingegen bemängelte die Vorlage als unzureichend für die Behandlung im Haushaltsausschuss. Seiner Ansicht nach fehlen wichtige Details, die für die Auswirkung auf den Haushalt von Relevanz wären. Hierbei nennt er vor allem die jährliche Abschreibung und die möglichen Verkaufserlöse.

Aufgrund der fehlenden Angaben wollte er nicht in dieser Sitzung über diese Vorlage beschließen.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass Fahrzeuge nicht automatisch ersetzt werden, wenn die Nutzungsdauer abgelaufen ist. Solange die Fahrzeuge einsatzfähig sind, werden keine Ersatzinvestitionen getätigt. Die Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen beträgt 20 Jahre, der Anschaffungswert wird entsprechend der Nutzungsdauer im Aufwand als Abschreibung gebucht und bei Zuschüssen wird ein Sonderposten gebildet.

Ausschussmitglied Daether merkte an, dass man die Auswirkungen erst bei Vorliegen des Haushaltsentwurfs sehen würde. Er war ebenfalls der Ansicht, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr gesichert sein muss und man an „anderen Stellen“ sparen müsse.

Der Beschluss über die Fahrzeugbedarfsbeschaffung sei nur ein Teilbeschluss, den man dann später im Gesamtkonstrukt Haushalt 2020 sehen müsse.

Ausschussmitglied Sobotta hinterfragte den Zustand der Feuerwehrfahrzeuge.

Daraufhin stellte Stadtbrandmeister Barth die Vorlage 145/2019 vor und erklärte unter anderem, dass vor allem das Feuerwehrfahrzeug der Ortsfeuerwehr Esbeck aus dem Jahr 1995 (LF 8/6) ersetzt werden müsste, da es nur noch bedingt einsatzfähig sei. Eine Reparatur würde zwischen 5.000 - 7.000 € kosten, was man jedoch aufgrund des Alters nicht mehr in das Fahrzeug investieren möchte. Das andere Fahrzeug der Feuerwehr Esbeck (LF16/12) sei noch voll einsatzfähig, jedoch schon 30 Jahre alt. Wenn nun dieses Fahrzeug unerwartet defekt sein sollte, dann wäre der Brandschutz im gesamten Stadtgebiet eingeschränkt und dadurch gefährdet.

Er betonte, dass es sich bei der Gewährleistung des Brandschutzes um eine Pflichtaufgabe handelt.

Ausschussmitglied Sobotta erfragte, ob gewisse Vorgaben beim Brandschutz eingehalten werden müssen. Stadtbrandmeister Barth antwortete, dass z.B. die Ortsfeuerwehr Esbeck ein Löschfahrzeug besitzen müsse.

Ausschussmitglied Rybotycky berichtete, dass Herr Barth im Ausschuss für Bürgerdienste erklärt habe, dass die Auslieferung der Feuerwehr mindestens ein Jahr dauern würde. Die Ausschreibung im Vorfeld würde ebenfalls ½ Jahr in Anspruch nehmen. Da die Beschaffung erst mit Genehmigung des Haushaltes beginnen kann, könnte das Fahrzeug für die Feuerwehr Esbeck frühestens 2021 geliefert werden. Wenn die Beschaffung nun um ein Jahr nach hinten verschoben werden würde, dann würde die Feuerwehr Esbeck erst 2022 ein neues Fahrzeug erhalten und dies sei seiner Ansicht nach viel zu spät.

Stadtbrandmeister Barth berichtete weiterhin, dass der Leasingvertrag des GW-L2 der Ortsfeuerwehr Esbeck im Haushaltsjahr 2021 auslaufen wird. Herr Barth schlägt vor, den Leasingvertrag auslaufen zu lassen und einen neuen Leasingvertrag für 10 Jahre abzuschließen.

Stadtbrandmeister Barth wies darauf hin, dass das Baujahr in der Vorlage nicht dem Herstellungsjahr, sondern dem Anschaffungsjahr entsprechen würde.

Als Kommandowagen soll ein BMW X1 durch ein Behördenleasing angeschafft werden.

Die Planung der anderen Fahrzeuge stellte er entsprechend der Vorlage kurz vor.

Er wies den Ausschuss darauf hin, dass voraussichtlich im Jahr 2021 ein neues Gesetz in Kraft treten wird, welches einen Fahrzeugbedarfsplan zwingend vorschreibt. Durch dieses Gesetz müssten ggf. noch mehr Fahrzeuge beschafft werden.

Weiterhin wies er darauf hin, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr nicht nur für den Brandschutz genutzt werden. Er verwies dabei auf den Teleskopmast, den der Bauhof für die Beschneidung der Bäume nutzen darf und somit Mietkosten für ein hierfür geeignetes Fahrzeug spart.

Stadtbrandmeister Barth beruhigte die Sorge von Bürgermeister Bäsecke, dass bei neuen Fahrzeugen die Gebäude für die Unterstellung der Fahrzeuge angepasst werden müssten. Er versicherte, dass bei den Gebäudebauten die Größe von zukünftig kommenden Fahrzeugen berücksichtigt wurde.

Ausschussmitglied Daether kritisierte die Tatsache, dass jetzt ein Fahrzeugbeschaffungsplan bis 2024 beschlossen werden soll, aber voraussichtlich 2021 ein neues Gesetz in Kraft treten wird, welches eventuell gravierende Änderungen mit sich bringt. Stadtbrandmeister Barth erklärte, dass eine solche Bedarfsplanung voraussichtlich 45.000 € kosten werde und diese von einer externen Firma erarbeitet werden müsse. Er sagte, dass hinsichtlich des neuen Gesetzes nicht schon jetzt eine Beschaffung abgewiesen werden soll, welche dann im Jahr 2021 mit dem neuen Gesetz zwingend erfolgen muss.

Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass ihrer Meinung nach die Verkaufserlöse, die Unterhaltungskosten und eine Gegenüberstellung mit den Anforderungen an den Brandschutz und die für die Erfüllung anfallenden Kosten in der Vorlage fehlen würden.

Auch Bürgermeister Bäsecke schloss sich dem an und schlug vor, eine Übersicht mit den Afa- und Reparaturkosten der entsprechenden Fahrzeuge zu erstellen,

Ausschussmitglied Waldau hinterfragte, ob die Nutzungen der Feuerwehrfahrzeuge durch den Bauhof intern verrechnet werden. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass dies im Rahmen der internen Leistungsverrechnung durchgeführt werde, Grundlage hierfür seien jedoch die Rechnungen des Ordnungsamtes, welche bislang jedoch nicht beim Bauhof vorliegen.

Ausschussvorsitzender Rehkuh hinterfragte, wer diese Verrechnung anordnet.

Stadtbrandmeister Barth erklärte, dass das Ordnungsamt dem Bauhof die Nutzung der Feuerwehrfahrzeuge in Rechnung stellt.

Ausschussmitglied Fricke hinterfragte, welche internen Verrechnungen noch nicht abgerechnet seien. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass alles abgerechnet sei, was noch nicht verjährt sei.

Ausschussmitglied Sobotta fasste zusammen, dass somit die Jahresabschlüsse des Bauhofes fehlerhaft seien.

Die Frage von Ausschussmitglied Fricke, ob Leistungen der Flüchtlingsunterkunft in Esbeck

verrechnet seien, konnte Bürgermeister Bäsecke spontan nicht beantworten.

Ausschussvorsitzender Rehkuh hinwies darauf hin, dass es sich hierbei nur um Fehler der internen Leistungsverrechnung  handeln würde, wodurch zwar Statistiken falsch dargestellt werden, jedoch keine Schäden nach außen entstehen.

Er forderte eine Übersicht über die aktuellen Feuerwehrfahrzeuge mit Anschaffungsdatum und der entsprechenden Abschreibung.

Diese ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Er klärte erneut, dass er in dieser Sitzung aufgrund der fehlenden Angaben nicht über die Vorlage beschließen werde.

Ausschussmitglied Fricke betonte, dass eine kurzfristige Umsetzung der Fahrzeugbedarfsplanung nötig sei, damit die Planungssicherheit gewährleistet sei. Ausschussmitglied Waldau unterstützte diese Ansicht und machte auf die Dringlichkeit aufmerksam.

Ausschussmitglied Sobotta erklärte, dass die Fahrzeugplanung erst dann verbindlich sei, wenn dies im Haushalt 2020 beschlossen sei. Ausschussmitglied Fricke erklärte jedoch, dass die Mittel nur dann im Haushaltsplan 2020 bereitgestellt werden, wenn in den Ausschüssen darüber beschlossen werde.

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme beschlossen.


TOP 4 Stand der Finanzwirtschaft, hier: 2. Quartalsbericht im Haushaltsjahr 2019

Protokoll:

Alsdann präsentierte Fachbereichsleiterin Schäfer den Bericht über das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2019. Die PowerPoint-Präsentation liegt den Ratsmitgliedern als Vorlage 148/2019 vor.

Sie erklärte, dass die Ergebnisse 2019 und 2018 fast identisch seien.

Zuerst thematisierte sie die Steuern und ähnlichen Abgaben.

Die Ansätze der Grundsteuer A und B werden voraussichtlich erreicht werden.

Die Hundesteuer ist erst zum 31.07. jeden Jahres fällig und die Vergnügungssteuer bestimmt sich nach dem Einspielergebnis. Hierbei werden die Ansätze voraussichtlich erreicht werden.

Weiterhin erklärte sie, dass die Zuwendungen in geplanter Höhe erwartet werden.

Lediglich bei den Schlüsselzuweisungen wird ein geringerer Betrag erwartet, da der Bemessungsmaßstab (Grundbetrag je Einwohner) gesunken sei, welcher in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen war.

Folgend wurden die öffentlich-rechtlichen Entgelte präsentiert.

Beim Badezentrum wurden lediglich die Eintrittsgelder bis Mai 2019 angeordnet, wodurch noch nicht alle Erträge abgerechnet wurden.

Aufgrund der Senkung der Straßenreinigungsgebühr, entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung ab dem 01.01.2019 von 2,78 €/lfd. Meter um 0,98 € auf 1,80 €/lfd. Meter, wurden geringere Einnahmen erzielt. 

Bei den privatrechtlichen Entgelten konnten beim Schloss nach der Umsetzung des Brandschutzes nun wieder Mieterträge generiert werden.

 

Zu den sonstigen privatrechtlichen Entgelten gehören unter anderem die Aufwendungen für Schadensfälle, welche 2019 mehr Erstattungen als 2018 verursachten.

 

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 wurde mit einer Steigerung des Ansatzes für Personal- und Versorgungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr 2018 um rd. 5% von 6.330.500 € auf 6.648.100 € geplant.

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird unter anderem der Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) gebucht. Sie erklärt, dass 2018 mehr geringwertige Wirtschaftsgüter als 2019 erworben wurden. Die meisten geringwertigen Wirtschaftsgüter werden durch die Feuerwehr und durch die Kitas erworben.

 

Weiterhin berichtete sie, dass die größte Position unter den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte die Aus- und Fortbildungskosten seien, die 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stark angestiegen seien.

 

Zuletzt thematisierte sie die größte Position bei den Transferaufwendungen, die Kreisumlage.

Diese betrug insgesamt 2.906.466 €; es wurden jedoch aufgrund des höheren Gewerbesteueraufkommens 2018/2019 Rückstellungen in Höhe von 319.100 € aufgelöst, so dass das Ergebnis für das erste Halbjahr 2019 lediglich 2.587.366 € ausweise. Insgesamt wurde die Kreisumlage 2019 mit Bescheid vom 08.07.2019 auf 6.284.645  € (Hebesatz 55 v.H.) festgesetzt; 2018 betrug sie 5.812.930 € (Hebesatz 54 v.H.).


TOP 5 Bericht über die durchgeführte unvermutete Kassenprüfung der Stadt Schöningen 2018

Protokoll:

Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass die Kasse der Stadt Schöningen durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wurde. Der Prüfbericht hierzu sei Ende Juni 2019 eingegangen.

Sie erklärte die Beanstandung der Differenz im Tagesabschluss des JFZ. Für das JFZ wurde damals ein eigenes Bankkonto eingerichtet, um den Bargeldbestand zum Schutz vor Diebstählen so gering wie möglich zu halten. Die Abrechnung erfolgt vom Fachbereich 13 monatlich durch ein Kassenbuch. Da jedoch einige Tage zwischen Abhebung und Abrechnung liegen, wird der Tagesabschluss immer Differenzen aufweisen. Lediglich am 31.12. eines jeden Jahres ist der Tagesabschluss ohne Differenz.

Eine Lösung für dieses Problem konnte noch nicht gefunden werden.

Weiterhin erklärte sie, dass die geforderte Dienstanweisung für die Verwaltung der Zahlstellen und Handvorschüsse sowie die Dienstanweisung gem. § 43 KomHKVO dem RPA zur Abstimmung übersandt wurden und zum 01.09.2019 in Kraft treten sollen.

Die Dienstanweisung enthält Regelungen über die Verfahrensweisen bei besonderen Vorkommnissen (4.2) und dass die Prüfung der Zahlstellen künftig von der Leitung des FB 20 durchgeführt werden soll (4.3).

Zu der Beanstandung 4.1 erklärte sie, dass bereits eine Programmfreigabe vorliegen würde, auf die 2. Freigabe warte man jedoch momentan noch.

Zur Beanstandung 8 erklärte sie, dass sich diese Problematik auch bei anderen Gemeinden gezeigt habe. Man habe dieses Problem bereits bei der Purena GmbH mit dem Ziel der Optimierung thematisiert.

Ausschussmitglied Waldau merkte an, dass Beanstandungen aus der Vergangenheit nicht umgesetzt wurden und so in den nachfolgenden Prüfberichten erneut beanstandet wurden. Er appellierte, dass dies in Zukunft dringend vermieden werden soll.

Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass man immer bemüht sei, die Beanstandungen zu berichtigen, Einige Beanstandungen, wie jetzt die Differenz im Tagesabschluss des JFZ seien jedoch nicht zu beseitigen und würden deshalb immer wieder im Prüfbericht bemängelt werden.


TOP 6 Haushaltsplan 2020 – Übersicht über den Planungsstand

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke teilte mit, dass alle Fachbereiche ihre Mittelanmeldungen an den Fachbereich 20 abgegeben haben.

Er konnte erfreulicherweise verkünden, dass die 100.000 € Zuschuss an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege zwar zu den freiwilligen Leistungen zählen, dieser jedoch bei der Millionengrenze nicht berücksichtigt werden muss. Insgesamt würden die freiwilligen Leistungen in der Summe unter der Millionengrenze liegen.

Der Ergebnishaushalt zeige momentan einen Fehlbetrag in Höhe von 2,6 Mio. € auf. Laut Stabilisierungsvereinbarung seien jedoch nur 2,1 Mio. € erlaubt.

Weiterhin erklärte er, dass max. 750.000 € Kreditaufnahmen erfolgen dürfen. Laut aktueller Planung sei die Summe mit ca. 1,5 MIO € doppelt so hoch.

Er berichtete, dass die geplanten Baumaßnahmen über die Jahre „gestreckt“ werden sollen, da sie zeitlich momentan sowieso nicht umzusetzen seien. Eine genaue Darstellung diesbezüglich soll noch erfolgen.

Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass alle Fachbereichsleiter einen Entwurf des derzeitigen Haushaltsplans für die Vorbereitung der Fachausschüssen erhalten hätten.

Folgend stellte sie die Stellungnahme des FB 10 bezüglich der Erhöhung des Personalaufwandes vor.

Hierbei wurden folgende Gründe genannt:

  • Tariferhöhungen 80.000 €
  • 4 neue Stellen 200.000 €
  • zusätzlicher Auszubildender im BZN
  • zusätzlich 2 Langzeitarbeitslose im Bereich Grundschule und Grünpflege 76.000 € (hierdurch werden jedoch auch Einnahmen erzielt)
  • Erweiterung des Fachpersonals im BZN
  • Altersteilzeit, wodurch teilweise doppelte Personalkosten für eine Stelle entstehen

Die Personalaufwendungen betragen 7,2 Mio.  € (80.000 € Versorgungsaufwendungen). Die Personalaufwendungen steigen jedoch bis im Jahr 2023 auf 7,4 Mio. €.

Beim Budget der Kitas steigt der Zuschussbedarf durch geänderte Rahmenbedingungen von 1 Mio. € auf 1,9 Mio. € im Jahr 2023.

Durch die beitragsfreie Betreuung in Kindertagesstätten haben die Eltern einen Anspruch auf 8 Stunden Betreuung am Tag. Dadurch werden mehr Betreuer benötigt bzw. die vorhandenen Betreuer stockten ihre Arbeitsstunden auf. Diese Personalveränderung wird auch im Vorbericht des Haushaltsplanes dargestellt werden.

Hierdurch entstehen höhere Aufwendungen für Personalkosten in Höhe von 800.000 €, die jedoch ohne das Verschulden der Stadt Schöningen entstanden sind.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass Verhandlungen mit dem Land zu führen sind, dass dieser unverschuldete Mehraufwand bei der Bestimmung des Fehlbetrags aufgrund der Stabilisierungsvereinbarung berücksichtigt wird.

Abschließend bat Bürgermeister Bäsecke die Ausschussmitglieder, den jetzigen Stand des Ergebnis- und des Finanzhaushalts bei allen künftigen Diskussionen zu berücksichtigen.

 
TOP 7 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Protokoll:

Es gab keine Mitteilungen oder Anfragen seitens der Verwaltung, der Ausschussmitglieder oder des Gastes.

 

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