Haushaltsausschuss

Donnerstag, 08. Juni 2017 , 18:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Rehkuh eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder des Haushaltsausschusses, den Bürgermeister, die Mitarbeiter der Verwaltung und die anwesenden Gäste. Er stellte die mit Schreiben vom 29.05.2017 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Es bestand Einmütigkeit die Tagesordnung - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - um den Tagesordnungspunkt „Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017“ zu erweitern. Dieser wurde als Tagesordnungspunkt 4 aufgenommen, wodurch die weiteren Tagesordnungspunkte entsprechend nach hinten verschoben wurden. Außerdem bestand Einmütigkeit die Tagesordnung um eine Einwohnerfragestunde zu erweitern.

Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

Anschließend wurde die Verwaltung darum gebeten, die Sitzungen des Haushaltsausschusses künftig - wie bereits in der Niederschrift zur Sitzung des Haushaltsausschuss vom 24.01.2017 (2/2017) festgehalten - künftig regelmäßig auf 17.00 Uhr zu terminieren.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vom 14.03.2017

Protokoll:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 14.03.2017 wurde mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt.

 
TOP 3 Stand der Finanzwirtschaft Hier: 1. Quartalsbericht im Haushaltsjahr 2017

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 71/2017 erläutert der Stv. Fachbereichsleiter, Herr Backhauß, anhand einer Power-Point-Präsentation den Stand der Finanzwirtschaft zum 31.03.2017. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Hierbei wurden die in diesem Zusammenhang gestellten Nachfragen der Ratsherren Rehkuh, Daether und Fricke seitens des Berichterstatters und des Bürgermeisters Bäsecke beantwortet.

Weiterhin erkundigte sich Ratsherr Fricke danach, welche Buchungen unter dem Konto 3421500 Essensgeld getätigt werden und wie die Abrechnung seitens der Stadt Schöningen erfolgt.

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Erträge unter dem Sachkonto 3421500 Essensgeld beinhalten das Frühstücksgeld sowie das Entgelt für die Nachmittagsmahlzeit, das Kochen (1x /Woche) in den I-Gruppen Astrid-Lindgren und Kräuterwichtel und die Mittagsverpflegung an den Waldtagen (Di. u. Do.) bei den Elmzwergen. Diese Entgelte werden unmittelbar mit den Kita-Gebühren erhoben. Dem hingegen wird das Mittagessen, welches die Kinder in den Kitas erhalten, nicht über die Verwaltung, sondern unmittelbar zwischen den Eltern und dem Caterer abgerechnet.

 

Außerdem bat Ratsherr Daether darum, die Abweichungen zwischen der Anlage 1 zur Vorlage 71/2017 und der Power-Point-Präsentation vom 08.06.2017 bei der Haushaltsposition 18. Transferaufwendungen zu erläutern.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Unter der Haushaltsposition 18. Transferaufwendungen waren zum Stichtag, den 31.03.2017 laut Anlage 1 zur Vorlage 71/2017 Aufwendungen in Höhe von 1.783.648,09 € gebucht. Dies unterscheidet sich von dem Betrag in der Power-Point-Präsentation vom 08.06.2017 in Höhe von 1.578.049,37 €, um 205.598,72 €. Grund dafür sind die für das Haushaltsjahr 2017 gebildeten Rückstellungen für die Abrechnung des Betriebsabrechnungsbogens des Städtischen Betriebshofs in Höhe von 205.598,72 €. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften wurden diese zum Jahresende 2016 sowie zum Jahresanfang 2017 ergebniswirksam eingebucht. Es wurden unter der Haushaltsposition 18. Transferaufwendungen am 29.04.2017 folgende Rückstellungen gebucht:

 

31.12.2016      JA16.0096      Abrechnung gem. BAB 2016             29.748,04 €    

31.12.2016      JA16.0095     Abrechnung gem. BAB 2016             36.527,64 €    

31.12.2016      JA16.0094     Abrechnung gem. BAB 2016             52.410,49 €    

31.12.2016      JA16.0093     Abrechnung gem. BAB 2016             52.786,77 €    

31.12.2016      JA16.0092     Abrechnung gem. BAB 2016             34.125,78 €    

                                                                                                          205.597,72

 

01.01.2017      JA17.0068     Abrechnung gem. BAB 2016             -29.748,04 €

01.01.2017      JA17.0067     Abrechnung gem. BAB 2016             -36.527,64 €

01.01.2017      JA17.0066     Abrechnung gem. BAB 2016             -52.410,49 €

01.01.2017      JA17.0065     Abrechnung gem. BAB 2016             -52.786,77 €

01.01.2017      JA17.0064     Abrechnung gem. BAB 2016             -34.125,78 €

                                                                                                          -205.597,72

 

Dieser Betrag ist unter der Haushaltsposition 18. Transferaufwendungen in Anlage 1 zur Vorlage 71/2017 noch nicht enthalten, da diese Jahresabschlussbuchungen erst am 29.04.2017 und somit nach der Erstellung der Anlage 1 zur Vorlage 71/2017 (11.04.2017) erfolgt ist. Im Rahmen der Power-Point-Präsentation, die erst nach dem 29.04.2017 erstellt wurde, sind die am 29.04.2017 getätigten Buchungen zum Jahresbeginn (01.01.2017) jedoch enthalten, was die o.g. Abweichungen begründet.

 

Hinsichtlich der Ausgestaltung des Quartalsberichts samt der zugehörigen Power-Point-Präsentation zeigten sich die Ausschussmitglieder zufrieden, wiesen jedoch zugleich darauf hin, dass der Einführungsprozess des Controllings weiter zu beschreiten ist.

 

Abschließend regte Ratsherr Fricke an, bei den nächsten Quartalsberichten auch eine Hochrechnung anzustellen aus der der voraussichtliche Stand der Mittel zum 31.12 des jeweiligen Jahres ersichtlich wird.


TOP 4 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Tischvorlage vom 08.06.2017 erläuterte Bürgermeister Bäsecke den Sachstand bezüglich der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2017. Die in der Tischvorlage enthaltenen Verwaltungsvorschläge zur Änderung des Haushaltsplanentwurfs vom 03.03.2017 wurden seitens des Bürgermeisters Bäsecke einzeln erörtert. An der in diesem Zusammenhang aufkommenden Diskussion beteiligten sich die Ratsmitglieder Rehkuh, Melzer, Waldheim, Fricke und Rybotycky. Außerdem wurden die Nachfragen der Ratsmitglieder beantwortet.

Abschließend nahmen die Ausschussmitglieder die Verwaltungsvorschläge aus der Tischvorlage vom 08.06.2017 zustimmend zur Kenntnis. Es bestand Einmütigkeit diese in eine entsprechende Verwaltungsvorlage zu überführen und in der Kalenderwoche 24 in den Fraktionen, dem Verwaltungsausschuss und im Rat zu beraten (s. Vorlage 121/2017 und 121-1/2017).



TOP 5 paläon Hier: Vorläufige Endabrechnung

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 110/2017 erläutere Bürgermeister Bäsecke die der Vorlage beigefügte Kostenübersicht aus der Anlagenbuchhaltung, insbesondere die unter Kostengruppe Grundstück KG 100 ausgewiesenen Pachtausfallentschädigungen in Höhe von 72.230,00 €.

In diesem Zusammenhang bat der Ausschussvorsitzende Rehkuh die Verwaltung darum, zu begründen, wie der Umstand zu Stande kommt, dass bei der Ausstattung KG600 (ANL02630) der Einnahmebetrag den Ausgabebetrag übersteigt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der höhere Wert des Sonderpostens für die Ausstattung ist darauf zurückzuführen, dass der Förderverein Schöninger Speere insgesamt 270.000 € als Förderung für das Besucherkino bereitgestellt hat. Diese konnten dadurch direkt der Kostengruppe Ausstattung zugeordnet werden. Die restliche Förderung (insgesamt: 14.298.080 €) ist jedoch nicht spezifischen Kostengruppen zuzuordnen, da in den Förderbescheiden keine spezifische Aufteilung vorgenommen wurde. Um eine möglichst genaue Aufteilung der Förderung gewährleisten zu können, wurde die Gesamtförderung (14.298.080 €) prozentual verteilt. Das heißt, es wurden die Prozentanteile der einzelnen Werte der Kostengruppen in den Anlagen errechnet und anhand dessen die Sonderposten analog aufgeteilt. Heißt: Bei Gesamtausgaben i. H. v. 14.638.787,81 € machen die Ausgaben für die Kostengruppe Ausstattung (2.202.681,51 €) 15,05 % aus. Dies würde bei der Ausstattung einen Betrag i. H. v. 2.151.861,04 € ergeben. Da jedoch der Förderverein Schöninger Speere zusätzlich 270.000 € für das Besucherkino bereitgestellt hat, ist der Sonderposten für die Ausstattung entsprechend höher (insgesamt: 2.151.861,04 € + 270.000 € = 2.421.861,04 €) ausgefallen, als die Anlage.

 

Außerdem erkundigte sich der Ausschussvorsitzende Rehkuh nach den bei dieser Baumaßnahme gezogenen Vorsteuerabzügen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Nachfolgend werden die Vor- und USt.beträge mit 7 % und 19 % im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2015 aufgelistet:

 

Beschreibung

Bemessungsgrundlage

MwSt.-Betrag

Steuerpflichtige Umsätze

-171.000,00

-32.490,00

Vorsteuer 7%

124.546,38

8.718,24

Vorsteuer 19%

14.226.274,87

2.702.992,35

Summe:

14.179.821,25

2.679.220,59

Hierbei wurden die Auslandsgeschäfte nach §13b UStG nicht berücksichtigt, da diese nicht ergebniswirksam sind.

Darüber hinaus wurde die noch anhängige gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme thematisiert. Bürgermeister Bäsecke wies darauf hin, dass sofern die gerichtliche Auseinandersetzung verloren gehen sollte, die dafür erforderlichen Mittel im Haushalt neu veranschlagt werden müssten.

Abschließend nahmen die Ausschussmitglieder die vorläufige Endabrechnung aus Vorlage 110/2017 zur Kenntnis.


TOP 6 Badezentrum Negenborn Hier: Vorläufige Endabrechnung der energetischen Sanierung

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 109/2017 erläuterte Bürgermeister Bäsecke, den Anwesenden anhand der vorläufigen Endabrechnung die Ausgaben für die einzelnen Gewerke des Badezentrums Negenborn. Hierbei wurde insbesondere auf das Widerspruchsverfahren gegen die Kürzung der Fördermittel durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingegangen. Bürgermeister Bäsecke wies darauf hin, dass dieses Verfahren in Absprache mit der NBank ruht, bis die Entscheidung des Gerichts in einem ähnlichen Rechtsstreit der Stadt Göttingen gegen in NBank gefallen ist.

In diesem Zusammenhang fragten die beiden Ratsherren Melzer und Waldheim die Verwaltung, ob die Kosten für die Sanierung der Filtertechnik bereits in der vorläufigen Endabrechnung enthalten sind. Ferner baten Sie darum, die Kosten der Filtersanierung zu beziffern.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Zur Filtersanierung hatte Fa. Landwehr im November 2016 ein Angebot über 47.008,70 € brutto eingereicht, das auch beauftragt wurde. Die Schlussrechnung liegt noch nicht vor. Die Kosten für die Filtersanierung können noch aus der Reserve (s. Anlage zur Vorlage 109/2017) finanziert werden; sind in der vorläufige Endabrechnung jedoch noch nicht enthalten.

 

Sollte der Rechtsstreit gegen die NBank auf Zahlung der restlichen Fördersumme verloren werden, so hätte die Stadt Mindereinnahmen in Höhe von 597.473,67 € zu verzeichnen. Diese Mindereinnahmen können von der Reserve nicht in vollem Umfang abgedeckt werden und wären im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

Abschließend nahmen die Ausschussmitglieder die vorläufige Endabrechnung aus Vorlage 109/2017 zur Kenntnis.


TOP 7 Mitteilungen, Hinweise und Anfragen

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke trug die nachfolgenden Mitteilungen der Verwaltung vor.

7.1 Hinsichtlich der Aufstellung des Haushalts 2018 wurde mitgeteilt, dass der hausinterne Prozess zur Aufstellung des Haushalts 2018 eingeleitet worden ist. Die Fach- und Dienstbereiche wurden aufgefordert, ihre Mittelanmeldungen bis zum 09.06.2017 beim Fachbereich 20 einzureichen, damit dieser mit der Aufstellung des Zahlenwerks für das Jahr 2018 beginnen kann.

Es ist beabsichtigt, das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2018 im Juli 2017 über das Ratsinformationssystem vorzulegen.

7.2 Der Bürgermeister Bäsecke teilte mit, dass im, seit dem 17.03.2016 anhängigen Klageverfahren gegen die Stadt Schöningen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig, die sich u.a. gegen die am 09.12.2015 beschlossene Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von 15 v.H. auf 17 v.H. richtet und die Erstattung der entrichteten Vergnügungssteuer geltend macht, weiterhin kein Urteil ergangen ist. Jedoch wurde eine Verhandlung in dieser Sache für den 15.06.2017 terminiert. Die Stadt Schöningen wird in dieser Sache von den Rechtsanwälten Hoßbach & Kollegen vertreten. Ein Vertreter der Verwaltung wird ebenfalls an der Verhandlung teilnehmen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat Frau Richterin am Verwaltungsgericht Köhler die Klage gegen die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes der Stadt Schöningen auf 17 v.H. abgewiesen. Die Urteilsbegründung wird in der 25. Kalenderwoche erwartet.

 

7.3 Der Bürgermeister teilte im Hinblick auf die Erstellung des Jahresabschlusses 2010 einen neuen Sachstand mit. Nach zahlreichen Überarbeitungen des 1. Entwurfs der Firma Schüllermann seitens des Fachbereichs 20 wurde der Verwaltung seitens der Fa. Schüllermann am Dienstag, den 06.06.2017, der 2. Entwurf des Jahresabschlusses 2010 übermittelt. Dieser wird zurzeit vom Fachbereich 20 dahingehend geprüft, ob die mit Schreiben vom 24.05.2017 übermittelten Änderungswünsche der Verwaltung vollständig eingearbeitet worden sind.

Dies vorausgesetzt, soll der Jahresabschluss 2010 samt Vollständigkeitserklärung des Bürgermeisters gem. § 129 NKomVG an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt zur Prüfung nach § 156 Abs. 1 NKomVG übermittelt werden. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem werden sodann mitsamt dem Jahresabschluss 2010 in die politischen Gremien der Stadt Schöningen eingebracht.

7.4 Abschließend wies der Bürgermeister Bäsecke darauf hin, dass aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) vom 29.05.2017 sowie einer fernmündlichen Rücksprache mit Herrn Marek, Referatsleiter im MI, hervorgeht, dass der Stadt Schöningen im Antragsjahr 2017 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1,35 Mio. € gewährt wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Bewilligungsbescheid bis zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht eingegangen war.

Anfragen und Hinweise seitens der Ausschussmitglieder wurden nicht vorgetragen.

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Bei diesem Tagesordnungspunkt war ein Gast anwesend. Es wurden jedoch keine Fragen gestellt.

 

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