Haushaltsausschuss

Samstag, 07. April 2018 , 18:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Rehkuh, eröffnete die Sitzung. Er begrüßte Bürgermeister Bäsecke, die Mitglieder des Haushaltsausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jäkel vom „Helmstedter Sonntag“ und einen Gast.

Herr Rehkuh entschuldigte die Ausschussmitglieder Waldheim, Rybotycky und Melzer.

Als Vertretung für Herrn Melzer war Frau Schimmeyer anwesend und als Vertretung für Frau Rybotycky nahm Herr Göbecke an der Ausschusssitzung teil.

Für Ausschussmitglied Waldheim war keine Vertretung erschienen.

Er stellte die mit Schreiben vom 09.04.2018 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

 

Sein Vorschlag, die Tagesordnung um einen weiteren Punkt zu ergänzen (TOP 5 Einwohnerfragestunde), fand Zustimmung.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses vom 06.03.2018

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende erfragte, ob es Anmerkungen zur Niederschrift des Haushaltsausschusses vom 06.03.2018 gäbe.

Ausschussmitglied Waldau merkte an, dass seine zentrale Frage in der letzten Sitzung nicht die Ursache des hohen Wasserverbrauchs des Elmstadions gewesen sei, sondern die Modalitäten der Wasserabrechnung mit den einzelnen Sportvereinen.

Es wies dabei auf die Niederschrift 169/2009 vom 17.11.2009 des Verwaltungsausschusses hin, in der der Verwaltungsausschuss den Vertrag über die Abrechnung der Nebenkosten mit den Sportvereinen des Elmstadions beschlossen habe.

Darin sei geregelt, dass die Verwaltung den Zuschuss von 5.000 EUR auf 7.500 EUR erhöht habe, da sich der Wasserverbrauch durch die Berieselungsanlage erhöht habe.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Wasserkosten mit der Wasseruhr für das Vereinsheim anteilig an die Vereine aufgeteilt werden. Für die Wasseruhr der Berieselungsanlage seien die 2.500 EUR, um die der Zuschuss erhöht wurde.

Aufgrund der erneuten Hinterfragung durch Ausschussmitglied Waldau, sicherte Bürgermeister Bäsecke zu, dass dies von der Stadtverwaltung recherchiert werden wird und eine Erklärung entweder an das Protokoll beigefügt oder in einem Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses behandelt werden soll.

 

Sodann wurde die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 06.03.2018 einstimmig, mit 4 Enthaltungen, genehmigt.

 
TOP 3 Aussprache über die Haushaltsgenehmigung 2018 und deren Auswirkung auf zukünftige Haushaltsjahre

Protokoll:

Ausschussmitglied Rehkuh berichtete, dass die Haushaltssatzung 2018 durch den Landkreis

Helmstedt mit dem Schreiben vom 04.04.2018 genehmigt wurde.

An diese Genehmigung seien jedoch Bedingungen geknüpft.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Satzung nach der Auslegungsfrist (bis

20.04.2018) rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft treten wird.

Anschließend wurden zentrale Bedingungen der Genehmigung besprochen.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass zunächst 20 % der freiwilligen Leistungen gesperrt

bleiben, bis sich die Stadtverwaltung mit der Kommunalaufsicht geeinigt habe.

Hierfür seien Treffen vorgesehen, indem jedes einzelne Produkt zuerst intern im

Fachbereich und dann mit dem Landkreis Helmstedt auf freiwillige Leistungen

„durchleuchtet“ werden soll.

Das Ziel sei es, den Rat über die Auflistung der freiwilligen Leistungen in der letzten Sitzung

vor der Sommerpause beschließen zu lassen.

 

Weiterhin erklärte er, dass dem Haushaltssicherungsbericht zum

Haushaltssicherungskonzept 2018 eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

beizufügen ist. Für die Folgejahre soll ebenfalls so verfahren werden.

 

Er betonte jedoch auch, dass es für die Folgejahre Probleme mit der Genehmigung der

Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht geben wird, wenn sich auf keine finale

Auflistung aller freiwilligen Leistungen geeinigt werden würde.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Sobotta erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass sich der Landkreis Helmstedt den Argumenten der Beanstandung angeschlossen habe und die Kommunalaufsicht lediglich vermutet, dass sich noch freiwillige Leistungen in einigen Produkten verbergen könnten.

Zur Klärung dieser Frage wird die Verwaltung jedoch in Zusammenarbeit mit dem Landkreis die Auflistung aller freiwilligen Leistungen überarbeiten.

Ausschussmitglied Riegel erfragte die Umsetzung der 80 % - Sperre.

Bürgermeister Bäsecke schilderte, dass die paläon GmbH zunächst nur 80 % des Zuschusses erhalten werde. Die restlichen 20 % sollen dann nach der Einigung mit dem Landkreis, voraussichtlich Mitte des Jahres 2018, ausgezahlt werden.

Bei „großen Zuschussbeträgen“ solle so verfahren werden.

Andere vertragliche Regelungen, wie z.B. Zuschüsse der Vereine für die Platzpflege, werden zu 100 % ausgezahlt.

Ausschussmitglied Sobotta fragte nach einer Definition für freiwillige Leistungen.

Bürgermeister Bäsecke erklärte es wie folgt: „Alle Zahlungen, zu der die Stadt nicht durch Gesetz, Verordnung oder Satzung verpflichtet ist“.

Hierfür hat das Landesamt für Statistik Niedersachsen eine Handreichung veröffentlicht, an die sich die Stadt Schöningen in Absprache mit dem Landkreis Helmstedt schon seit Jahren halten würde.

 

Ausschussmitglied Fricke fragte, ob die Erarbeitung dieser Liste innerhalb der kurzen Zeit von 2 Monaten sinnvoll sei, oder ob sie nicht zu hohen Druck auf das Personal ausüben würde. Weiterhin wollte er wissen, ob es Erfahrungen bei anderen Kommunen bezüglich Problemen bei der Genehmigung des Haushaltes gäbe und ob der Landkreis eine eigene Auflistung aller freiwilligen Leistungen habe.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass es nur eine Handreichung gäbe, die des Landesamtes für Statistik. Die eigene Liste soll, wie bereits mehrfach erwähnt, überarbeitet werden.

Er kenne nur die Gemeine Lehre, für die nicht der Landkreis Helmstedt, sondern das Rechnungsprüfungsamt Wolfsburg zuständig sei. Eine Genehmigung soll angeblich bei diesem RPA einfacher zu erzielen sein. Weitere Kommunen wurden dazu jedoch nicht befragt. Es ist jedoch bekannt, dass auch die Stadt Königslutter am Elm Diskussionen mit dem RPA führt.

Weiterhin erklärte er, dass keine Einigung das „worst-case-szenario“ wäre und die Stadt keine Klage beabsichtigt. Falls es nicht zu einer Klärung kommen sollte, müsse sich die Stadt Schöningen „beugen“.

Bezüglich der Frage nach dem Druck für die Mitarbeiter schilderte er, dass vorher mit den zuständigen Mitarbeitern abgesprochen werden soll, ob der zeitliche Plan einzuhalten ist.

Fachbereichsleiterin Schäfer fügte noch hinzu, dass sich die Prozentzahlen der Auflistung der freiwilligen Leistungen des Landesamtes verändert haben.

Frau Porth erfragte, ob es zwingend notwendig sei, die 80 % des Zuschusses bereits jetzt auszuzahlen, oder ob man diese Zahlung nicht noch „herauszögern“ könne. Bürgermeister Bäsecke betonte jedoch, dass die paläon GmbH auf diesen Zuschuss angewiesen sei und es sonst zu finanziellen Nöten kommen könnte.

Ausschussmitglied Riegel regte an, den Zuschuss für die paläon GmbH komplett einzusparen, da es dadurch keine Probleme bei anderen freiwilligen Leistungen gäbe.

Ausschussmitglied Sobotta stellte nochmals die Folgen einer Nichteinigung über eine gemeinsame Auflistung aller freiwilligen Leistungen mit der Kommunalaufsicht dar.

Ausschussvorsitzender Rehkuh erfragte, wann es eine Rückmeldung bezüglich des Jahresabschlusses 2010 vom Landkreis Helmstedt geben werde.

Bürgermeister Bäsecke antwortete, dass ihm nach Rücksprache mit Frau Teichmann vom RPA angekündigt wurde, den Prüfbericht noch im April 2018 zu erhalten.

Ausschussmitglied Fricke hinterfragte den Ablauf der Jahresabschlüsse.

Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass der Jahresabschluss 2010 Ende Juni 2017 eingereicht wurde.

Sie äußerte die Hoffnung, dass die künftigen Jahresabschlüsse schneller abgewickelt werden können.

Ausschussmitglied Sobotta hinterfragt die Aussage auf S. 5 der Genehmigung, dass sich der Landkreis vorbehält, auf den Stellenplan ggf. zurückzukommen.

Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass es sich dabei um einen standardisierten Satz handeln würde und es bisher keinerlei Rückfragen bezüglich des Stellenplans gegeben habe.

Folgend fragte Ausschussmitglied Riegel nach der sogenannten Genehmigungsfiktion, wobei eine Genehmigung automatisch nach 3 Monaten eintreten würde.

Bürgermeister Bäsecke sagte, dass die 3 – Monats - Frist aufgrund des Nachreichens der Stellungnahme des RPA zum Haushaltssicherungskonzept noch nicht überschritten worden sei.

Ausschussmitglied Sobotta zweifelte die Zuständigkeit des Bürgermeisters über die Erstellung der Auflistung der freiwilligen Leistungen an. Seiner Meinung nach wäre der Rat für die Neugewichtung zuständig.

Fachbereichsleiterin Schäfer berichtete, dass es sich dabei nicht um eine Entscheidung über einzelne Zuschüsse, sondern um ganze Budgets handeln würde. Die meisten freiwilligen Leistungen beinhalten laufende Kosten, wie Unterhaltung oder Bewirtschaftung. Zu den großen Zuschüssen gehören lediglich das paläon und die Musik- und Heimatpflege.

Wenn der Rat nun für jede Buchung zuständig wäre, dann wäre dies ein immenser Aufwand.

Auch Bürgermeister Bäsecke sah diese Notwendigkeit nicht, da man sich voraussichtlich im Juni mit dem Landkreis einigen würde.

Ausschussmitglied Sobotta sah hierfür jedoch keine Garantie und wies auf mögliche Problematiken hin.

Folgend machte Ausschussmitglied Riegel erneut den Vorschlag, den Zuschuss an die paläon GmbH einzusparen. Daraufhin betonte Ausschussmitglied Fricke jedoch, dass dadurch eine „fatale“ Situation entstehen könnte. Er wies auf einen vergangenen Beschluss hin, an dem man sich orientieren müsste.

 

Bürgermeister Bäsecke betonte, dass er fest von einer Einigung mit dem Landkreis Helmstedt ausgehe und diese Aussage in das Protokoll aufgenommen werden soll.

 

Der Ausschussvorsitzende Rehkuh fasste die Diskussion kurz zusammen und appellierte, dass der Zeitplan für den Haushaltsplan 2019 trotzdem unbedingt eingehalten werden müsse, damit es zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommen werde.

 
TOP 4 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Protokoll:

Anschließend ging Bürgermeister Bäsecke auf 2 Fragen ein, die in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses aufgekommen waren.

Zum einen wollte der Ausschuss eine Kostenaufstellung der Grünen Sheriffs im Vergleich zu einem weiteren Außendienstmitarbeiter im Dienstbereich Ordnungswesen.

Ein Vermerk hierrüber ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Ausschussmitglied Fricke stellte jedoch fest, dass ein geschulter Außendienstmitarbeiter über weitreichendere Befugnisse verfügen würde als die Grünen Sheriffs. Bürgermeister Bäsecke stimmte dem zu.

Weiterhin war die Frage nach den fehlenden Abrechnungen der Marktbeschicker.

Auch diese Beantwortung ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

Ausschussmitglied Göbecke hinterfragte die Baustelle an der Schule in Esbeck (Am Eschenbach). Bürgermeister Bäsecke versprach, eine Klärung dieser Frage an die Niederschrift beizufügen.

Anmerkung der Verwaltung:

Diese Frage wird in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 19.04.2018 beantwortet.

 
TOP 5 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Jäkel fragte, ob das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer eine Auswirkung auf die Stabilisierungsvereinbarung habe.

 

Bürgermeister Bäsecke wies darauf hin, dass es in dieser Vereinbarung einen Passus gäbe, wonach die Pflicht zur Kompensation nicht bestehe, wenn unvorhergesehene Ereignisse, die nach Abschluss dieser Vereinbarung auftreten und die außerhalb des Einwirkungsbereiches der Stadt Schöningen liegen, eintreten würden. (Vgl. § 3 Absatz 2 der Stabilisierungsvereinbarung).

 

Der Gast fragte, wo die Einsparungen dann getätigt werden würden, wenn es zu keiner Einigung mit der Kommunalaufsicht kommen würde.

Bürgermeister Bäsecke wies Ihn darauf hin, dass von einer Einigung ausgegangen wird.

 

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