Erlass der Haushaltssatzung 2019, des Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushaltssicherungsberichtes
Protokoll:
Folgend wurde der Haushaltsplan 2018 thematisiert.
Auf Anfrage des Ausschussvorsitzenden Rehkuh schlug Ausschussmitglied Waldau vor, den Vorbericht Seite für Seite durchzuarbeiten.
Ausschussmitglied Daether erklärte, dass die UWG-Fraktion bei der heutigen Sitzung noch keine Empfehlung aussprechen werde. Die jetzige Sitzung sei nur dafür, Fragen zu sammeln und diese zu klären. Ausschussmitglied Waldheim berichtigte, dass dieser TOP nur zur Vorberatung bestimmt sei.
Bürgermeister Bäsecke berichtete, dass der Haushaltsplan 2019 einen Fehlbetrag von rd. 1,7 MIO EUR im Ergebnishaushalt aufweisen würde. Die Stabilisierungsvereinbarung erlaube einen Fehlbetrag von rd. 2,1 MIO EUR, wodurch diese Vereinbarung für das Haushaltsjahr 2019 eingehalten wurde.
Die Wertgrenzen in § 6 der Haushaltssatzung 2019 müssen aufgrund des Ergebnisses in TOP 8 noch diskutiert und beschlossen werden.
Anschließend wurde der Vorbericht durchgearbeitet.
Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass bei den Erträgen der Kindertagesstätten die „Härtefallregelung“ noch nicht eingeplant sei.
Ausschussmitglied Fricke erfragte, ob es rein planerisch möglich sei, den Haushalt auszugleichen. Bürgermeister Bäsecke betonte, dass dies zwar möglich sei, in dem man nur die Pflichtaufgaben wahrnehmen würde, das Leben in Schöningen dann jedoch nicht mehr lebenswert wäre.
Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Einwohnerzahlen seit 2013 erfreulicherweise wieder leicht angestiegen seien.
Ausschussvorsitzender Rehkuh hinterfragte die Kennzahlen auf Seite 10, da seiner Ansicht nach alle Einnahmen für weniger als ½ der Ausgaben reichen würden. Bürgermeister Bäsecke und Fachbereichsleiterin Schäfer erklärten, dass in dieser Auflistung nur die Steuereinnahmen berücksichtigt wurden. Gebühren, Beiträge usw. wurden hierbei nicht berücksichtigt. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass noch ausstehende Steuereinnahmen in dieser Summe fehlen würden.
Weiterhin bemängelte er die Grafik auf der Seite 17, da der Begriff „prozentualer Anteil“ nicht zutreffend sei. Frau Schäfer versicherte, dass sie diesen Begriff verbessern werde.
Folgend erfragte er, wie die Steuereinnahmekraft (S.18) beeinflusst werden könne, da diese bei der Stadt Schöningen unter dem Durchschnitt läge. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Steuersätze bereits angehoben wurden. Da ein Großteil der Einwohner ein niedriges Einkommen einfährt oder über 65 Jahre alt ist, kann die Steuereinnahmekraft nicht weiter beeinflusst werden.
Weiterhin erklärte er, dass die Darstellung auf der Seite 35 falsch sei, da auch die unbesetzten Stellen in die Grafik einfließen würden.
Folgend machte er darauf aufmerksam, dass noch nie Maßnahmen ergriffen wurden, um Energiekosten zu senken (S. 36). Ausschussmitglied Fricke korrigierte ihn, indem er erklärte, dass z.B. die Grundschule energetisch saniert wurde.
Ausschussvorsitzender Rehkuh thematisierte die Energiekosten der Asylbewerberwohnungen. Seiner Meinung nach gäbe es optimalere Wohnungen, um die Energiekosten zu reduzieren.
Bürgermeister Bäsecke schilderte, dass die Mieten der Asylbewerberunterkünfte vom Landkreis Helmstedt erstattet werden. Hierbei setze der Landkreis eine Kostengrenze pro Mietwohnungen. Diese Voraussetzungen erfüllen die Wohnungen der WBG, welche allerdings mit Nachtspeicheröfen betrieben werden. Wenn man nun allerdings Wohnungen anmieten würde, die zwar eine höhere Grundmiete kosten, jedoch weniger Energiekosten verursachen, dann würden die Mieten nicht durch den Landkreis erstattet werden.
Bürgermeister Bäsecke versicherte jedoch, dass er schon versuche die WBG zu Sanierungen zu überreden. Es wird geplant, die Energiekosten im geplanten „Quartiersmanagement“ möglichst gering zu halten.
Ausschussmitglied Sobotta wies darauf hin, dass ein Mieter eine Renovierung der Wohnung vom Vermieter verlangen könne.
Ausschussmitglied Rybotycky machte darauf aufmerksam, dass die Asylbewerber den Umgang mit den Nachtspeicheröfen nie richtig erlernt haben und deshalb die Energiekosten so drastisch hoch wären.
Ausschussmitglied Sobotta zog den Vergleich zu den Harz IV-Empfängern, bei denen nur ein bestimmter Anteil der Energiekosten vom Staat übernommen werde und zusätzliche Kosten vom Mieter selber getragen werden müssten.
Ausschussvorsitzender Rehkuh hinterfragte die Differenz von 5.000 EUR im Vergleich von 2017 und 2018 im Budget 5751 (S.41). Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass 5.000 EUR zusätzlich für das „Quartiersmanagement“ eingeplant wurden. Außerdem erklärte sie, dass sich diese Aufstellung nur auf die Zuschüsse und nicht auf das gesamte Budget beziehen würde.
Es wurde angefordert, die Verträge mit dem Unterhaltungsverband dem Protokoll beizufügen.
Anmerkung der Verwaltung:
Bis zur Fertigstellung des Protokolls lag keine Antwort des Fachbereichs vor.
Ausschussmitglied Waldau hinterfragte wiederholt die Nebenkostenabrechnung des Elmstadions. Fachbereichsleiterin erklärte, dass der Fachbereich 21 dafür ursprünglich eine Vorlage erstellen sollte, dies jedoch nicht geschah. Sie sicherte jedoch zu, dem Fachbereich ein Auszug auf diesem Protokoll zu senden, um daran zu erinnern.
Bürgermeister Bäsecke will den Fachbereich 21 darüber hinaus anweisen, diese Frage endgültig zu beantworten.
Ausschussmitglied Waldheim erbat eine Aufstellung über das Gesamtvolumen von „LEADER-Grünes Band im Landkreis Helmstedt“. Dies ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.
Ausschussmitglied Sobotta erfragte, wer die Führung über LEADER habe und welche Projekte damit umgesetzt werden würden. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass der Amtshof Eicklingen die Führung übernehme und dass mit diesem Programm Projekte in der ganzen LEADER-Region umgesetzt werden würden. Wenn sich die Stadt Schöningen bei Projekten anderer Kommunen beteiligt, dann bekäme sie diesen Anteil erstattet.
Zu der Seite 45 Abschnitt 2 betonte Ausschussvorsitzender Rehkuh, dass die Kosten-Leistungs-Rechnung weiter fortentwickelt werden müsse.
Zur Seite 49 erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass der Markt 2019 komplett saniert werden soll und nicht wie vorher geplant über 2 Jahre.
Außerdem habe sich die Planung zu KIPP II geändert, da ein Gebäudetausch mit dem Landkreis Helmstedt erfolgen soll.
Ausschussmitglied Waldheim erfragte, ob dieser Tausch schon vollzogen sei. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass die Gebäude zum neuen Schuljahr 2018/2019 getauscht wurden. Der Vertragsentwurf ist momentan noch bei der Prüfung. Mit einer Einigung wird jedoch gerechnet, wodurch die Mittel im Haushalt 2019 eingeplant seien.
Der Vertragsentwurf soll dem Protokoll beigefügt werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Vereinbarung wird im Verwaltungsausschuss am 29.01.2019 bekanntgegeben.
Zur Seite 50, INV-048 (Produkt: 5112), Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass die Maßnahmen zu einem Drittel aus Zuwendungen
des Bundes und zu einem Drittel aus Zuwendungen des Landes finanziert werden. Für den
Restbetrag sind Eigenmittel zu verwenden. Die Stadt müsse jedoch zuerst in Vorleistung gehen und erhält dann in den nächsten Jahren die Zuwendungen. Gem. § 10 Absatz 2 KomHKVO werden Aufwendungen und Erträge in dem Haushaltsjahr veranschlagt, in dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind, wohingegen die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge veranschlagt werden.
Ausschussmitglied Sobotta hinterfragte, ob für den Endausbau des Hopfengartens eine Rückstellung gebildet wurde. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärte, dass diese nicht gebildet wurde, da die früheren Daten des Hopfengartens nicht mehr nachvollziehbar waren (Fehler in der Kameralistik). Die Grundstückseigentümer haben damals das Grundstück vollständig entschlossen gekauft, obwohl die Straßen noch nicht ausgebaut waren. Der Grund und Boden der Straßen wurden damals bilanziert, der Aufbau jedoch nicht, wodurch kein doppelter Aufwand entstand.
Alle Seiten es Vorberichts wurden somit durchgearbeitet.
Ausschussmitglied Waldau stellte den Antrag, den Ansatz der Planungskosten für die Sportentwicklungsplanung in den Haushalt 2019 aufzunehmen. Dieser Antrag wurde mit 8 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen.
Folgend stellte Ausschussmitglied einige Fragen zum Haushaltsplan 2019:
· 2721 (Büchereien) Kennzahlen: Warum werden 10.900 Bücher entsorgt?
→ Bücherbestand 2018: 16.600; 2019: 5.700
→ lt. Frau Grundmann fehlerhaft im letzten Jahr gemeldet. Richtig: 2017: 5.394, 2018: 5.045, 2019: 5.700
· 2811 (Heimat und sonstige Kulturpflege), Position 19: Aufwandsentschädigungen für wen?
→ Archivar, Grabpflege und Kränze
Gewünschter Beschluss über Grabpflege ist Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
· 5751 (Tourismus und Fremdenverkehr), Position 13: 11.800 EUR Steigerung Aufwendungen aktives Personal
→ 2018: 85.600 EUR; 2019: 97.400 EUR
→ 2018 in Planung PK wg. Aufgabenzuordnung (Gremienbetreuung) mit rd. 10.000 € in Produkt 1112. Ab 2019 PK für 2 MA insgesamt in Produkt 5751
· 1111 (Gemeindeorgane), Position 15: 5.000 EUR Reduktion?
→ 2018: 13.000 EUR ; 2019: 8.000 EUR
→ Fachbereich 10 hat irrtümlich vergessen, die Dienstleistungen Dritter anzumelden.
Diese Differenz soll jedoch mit Hilfe einer Nachtragsliste berichtigt werden.
· 1112 (Innere Verwaltungsangelegenheiten) Position 15: 27.800 EUR Reduktion?
→ 2018: 81.300 EUR; 2019: 53.500 EUR
→ Hierbei waren für 2018 unter anderem die Kosten für die Personal-entwicklungsuntersuchung von Herrn Bachmann eingeplant.
· 1221 (Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) Position 13: 28.800 EUR Steigerung?
→ 2018: 238.200 EUR; 2019: 267.000 EUR
→ Kosten für den Gerätewart
· 1221 (Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) Position 15: 9.200 EUR Steigerung?
→ 2018: 18.600 EUR; 2019: 27.800 EUR
→ Differenz durch Änderung der Zuordnungsschriften
· 1222 (Einwohnermeldewesen) Position 15: 34.700 EUR Steigerung?
→ 2018: 55.100 EUR ; 2019: 20.400 EUR
→ lt. Änderung Zuordnungsvorschriften Aufwendungen für Pässe, Ausweise etc. von SK 4281400 (Nr. 15 – 35.000 €) auf SK 4431125 (Nr. 19 – 37.000 €)
· 1222 (Einwohnermeldewesen) Position 19: 37.700 EUR Steigerung?
→ 2018: 9.100 EUR; 2019: 46.800 EUR
→ lt. Änderung Zuordnungsvorschriften Aufwendungen für Pässe, Ausweise etc. von SK 4281400 (Nr. 15 – 35.000 €) auf SK 4431125 (Nr. 19 – 37.000 €)
Ausschussmitglied Sobotta betonte, dass die Kostenordnung für den Einsatz der Feuerwehr dringend überarbeitet werden müsste. Ausschussvorsitzender Rehkuh berichtete, dass die Satzung noch aus dem Jahr 2001 stamme. Bürgermeister Bäseck erklärte, dass der Fachbereich 13 bereits an einer neuen Satzung arbeiten würde. Der von Ausschussmitglied Sobotta verlangte Jahresbericht 2017 der Feuerwehr ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.
· 2111 (Grundschule) Position 13: 29.100 EUR Steigerung?
→ 2018: 266.700 EUR; 2019: 295.800 EUR
· 3651 (Kindergärten) Position 06: 9.000 EUR Steigerung?
→ 2018: 24.200 EUR; 2019: 33.200 EUR
→ Anstieg der Anzahl der Kinder erhöht Essensgeld (privatrechtliches Entgelt)
· 1113 (Finanzverwaltung) Position 13: 40.000 EUR Reduktion? (2018-2019)
→ 2018: 586.100 EUR; 2019: 546.100 EUR
→ Personalwechsel Backhauß + Lutz
2019: 546.100 EUR; 2020: 573.500 EUR - Steigerung 27.400 EUR
→ Freizeitausgleich Gruhnert
· 1113 (Finanzverwaltung) Position 19: 7.300 EUR Steigerung
→ 2018: 29.700 EUR; 2019: 37.000 EUR
→ Höhere Aufwendungen für Zwangsvollstreckungsverfahren; Reisekosten bei Personalkostenplanung durch FB 10 höher veranschlagt (Ansatz war im letzten Jahr zu niedrig veranschlagt)
· 1122 ( Gebäude und Liegenschaftswirtschaft) Position 03: 11.600 EUR Steigerung?
→ 2018: 34.900 EUR; 2019: 46.500 EUR
→ Korrekturbuchungen, da Ansatz zu niedrig
· 1122 ( Gebäude und Liegenschaftswirtschaft) Position 06: 8.300 EUR Reduktion?
→ 2018: 45.800 EUR; 2019: 37.500 EUR
→ Ansatz der Nebenkosten wurde geringer kalkuliert
· 2511 (Wissenschaftliche Sammlungen) Position 18: 100.000 EUR sollten ausreichen
→ 2019: 125.000 EUR
→ 125.000 EUR wurden an 100.000 EUR angepasst
· 4243 (Bäder) Position 05: 70.000 EUR Reduktion?
→ 2018: 200.000 EUR; 2019: 130.000 EUR
→ Anpassung an die tatsächliche Besucherzahl (ca. 12.000 EUR monatlich, 1 Monat Schließzeit)
Ausschussmitglied Sobotta wies darauf hin, dass der Rat eine Grenze von mindestens 250.000 EUR Eintrittsgebühren des BZN gesetzt habe.
· 5111 (Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen) Position 13: 39.600 EUR Reduktion?
→ 2018: 273.600 EUR; 2019: 234.000 EUR
→ Auslauf der Altersteilzeit Keinerth
· 5411 (Gemeindestraßen) Position 13: 210.200 EUR Steigerung
→ 2018: 80.500 EUR, 2019: 290.700 EUR
→ Korrekturbuchungen, da Differenzen Buchungen Personalkosten Bauhof und LOGA
· 5451 (Straßenreinigung / Winterdienst) Position 13: 21.400 EUR Steigerung?
→ 2018: 145.200 EUR; 2019: 166.600 EUR
→ Anpassung der Personalkosten
· 5511 ( Öffentlicher Grün- und Landschaftsbau) Positionen 7+13?
→ es wurden bis März 2020 4 Landzeitarbeitslose eingestellt, um die Parkanlagen zu pflegen. Diese Personalkosten werden der Stadt jedoch erstattet.
· 5531 (Friedhofs- und Bestattungswesen) Position 13: 29.900 EUR Steigerung?
→ 2018: 135.600 EUR; 2019: 165.500 EUR
→ Anpassung der Personalkosten
Ausschussvorsitzender Rehkuh wies darauf hin, dass die Gebührensatzung des Friedhofs- und Bestattungswesens überarbeitet werden sollte. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies für 2019 geplant war, jedoch aufgrund einer längeren Krankheit 2020 erfolgen soll.
· 5734 (Bauhof) Position 13: 255.200 EUR Reduktion?
→ 2018: 382.700 EUR; 2019: 127.500 EUR
→ Anpassung Personalkosten
· 5734 (Bauhof) Position 18: 17.000 EUR Reduktion?
→ 2018: 90.000 EUR; 2019: 73.000 EUR → Ansatz entsprechend tatsächl. Aufwand und Wirtschaftsplan Baubetriebshof 2019 (der Aufwandsansatz bei den Gemeindestraßen 5411 wurde höher veranschlagt)
Folgend stellte Ausschussmitglied Fricke Fragen zum Investitionsplan.
Hierbei wurde zuerst erklärt, dass Ausgaben zwischen 150 - 1.000 EUR nicht mehr eine Investition darstellen, sondern zur laufenden Unterhaltung zählen.
Zu den Investitionen des Produkts 1122 Gebäude und Liegenschaftswirtschaft wurde erklärt, dass die Kosten für den Brandschutz nicht komplett auf einmal bezahlt werden müssen, sondern die Maßnahmen nach und nach umgesetzt und überwiesen werden.
Bei dem Schloss zum Beispiel werden die Kosten des Brandschutzes über 3 Jahre aufgeteilt.
INV-161 KIP II Infrastruktur habe sich durch den Gebäudetausch mit dem Landkreis Helmstedt erledigt.
Weiterhin wurden die Pauschalansätze bei den Ansätzen für die Anschaffungen von Spielgeräten der Kindergärten hinterfragt.
Hierbei wurde erklärt, dass es bei den Kindergärten immer wieder zu Neubeschaffungen käme und deshalb diese Pauschale veranschlagt wurde. Bei den kirchlichen Kindergärten hingegen gebe es diese Pauschale nicht. Nur vorgeplante Anschaffungen dürfen vollzogen werden.
Es wurde hinterfragt, warum diese Pauschale nicht auch beim Badezentrum (4243) veranschlagt würde. Hierbei wurde erklärt, dass das Badezentrum erst vollständig saniert wurde und deshalb keine Investitionsmöglichkeiten vorhersehbar seien.
Weiterhin wurde erfragt, warum es keine Investitionen beim zukünftigen „Esbecker Dorftreff“ gebe. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass darüber noch keine Gremienentscheidung erfolgt sei.
Weiterhin erklärte Bürgermeister Bäsecke, dass es keine Änderungen im Beteiligungsbericht gegenüber dem Vorjahr geben würden.
Ausschussmitglied Sobotta erfragte, bis wann es möglich sei, Änderungsanträge einzureichen. Bürgermeister Bäsecke schlug vor, dass die Anträge auch noch nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses eingereicht werden können, soweit niemand etwas dagegen habe.
Ausschussmitglied und Ratsvorsitzender Sobotta ordnete den TOP „Aussprache zum paläon“ an.
Die Vorlage 179/2018 wurde mit 7 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, beschlossen.
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