Ausschuss für Technik und Umwelt

Donnerstag, 03. September 2020 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ratsherr Melzer eröffnete die öffentliche Sitzung, begrüßte die Ausschussmitglieder, die Angehörigen der Verwaltung, die anwesenden Gäste und die Zuhörer und stellte die mit Schreiben vom 24.08.2020 erfolgte ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verwies auf die Änderung der Tagesordnung, wonach der Punkt 9 der öffentlichen Sitzung im nichtöffentlichem Teil behandelt werden muß. Der Vorsitzende erläuterte es dem Ausschuss. Weiterhin sollten die Tagesordnungspunkte 3 und 4 zusammengefasst werden, da es sich um ein Parallelverfahren handelt.

Die Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 21.07.2020

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 21.07.2020 wurde mit fünf Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen (Kuntze, Rybotycky und Sobotta) genehmigt.

 
TOP 3 Bauleitplanung der Stadt Schöningen 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Einzelhandel Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“ hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.   

die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Einzelhandel Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“ in der Fassung vom Oktober 2019, vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Anlage 1,

2.                   

die Feststellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schöningen "Sonderbaufläche Einzelhandel Discountmarkt Elmstraße/ Bergstraße“ in der Fassung vom Mai 2020, bestehend aus Planzeichnung,

3.        

die Billigung der Begründung in der Fassung vom Mai 2020 einschließlich des             Umweltberichtes.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte kurz die Historie des Planverfahrens.

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Punkt Herrn Funke vom Planungsbüro Funke, der den Ausschuss über die Anpassungen der Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Vergleich zu der ursprünglichen Version informierte. Die Lärmemmissionen wurden fachgutachterlich überprüft.

Ratsherr Granzow gab zu bedenken, dass geklärt werden muss, wer für etwaige Änderungen in der Verkehrsführung aufkommen wird. Diese Änderungen dürfen nicht zu Lasten der Stadt Schöningen gehen. Die Stadt sagte eine Erledigung zu.

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verwaltung hat am 04.09.2020 mit Herrn Schäfer von Aldi-Nord per Mail Kontakt mit der Bitte um Beantwortung bis zum 08.09.2020 aufgenommen, damit dem Verwaltungausschuss und dem Rat zeitnah berichtet werden kann.

Die Kostenübernahme wurde durch Aldi-Nord zugesagt.

Der Vorsitzende stellte den Tagesordnungspunkt dann zur Abstimmung. Mit sechs Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen (Schnalke und Sobotta) gab der Ausschuss für Technik und Umwelt die folgende Beschlussempfehlung ab:


TOP 4 Bauleitplanung der Stadt Schöningen Bebauungsplan „Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“ hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Rat beschließt

1.  

die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“ vom November 2019 mit redaktioneller Korrektur vom Januar 2020 vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Anlage 1,

2.  


den Bebauungsplan „Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße““ in der Fassung vom Juli 2020, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung,

3.  

die Billigung der Begründung in der Fassung vom Juli 2020 einschließlich des Umweltberichtes .



Protokoll:

Herr Funke beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder; insbesondere die Frage, warum die Verkaufsfläche von 1.200 m² auf 800 m² vermindert, gleichzeitig aber nicht das Gebäude selbst verkleinert wird. Die Begründung ist, dass ein Laden mit 800 m² Verkaufsfläche mehr Lagerkapazität benötigt.

Nach einer kurzen Diskussion stellt der Vorsitzende den Punkt zur Abstimmung.

Mit sechs Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen (Schnalke und Sobotta) gibt der Ausschuss für Technik und Umwelt die folgende Beschlussempfehlung ab:


TOP 5 Baugebiet Fabrikhof in Hoiersdorf hier: Sachstandsbericht durch Herrn Rainer Fricke

Protokoll:

Anhand einer Präsentation berichtete Herr Fricke von den Bauarbeiten der letzten zwei Jahre "Am Fabrikhof" in Schöningen, von den Schwierigkeiten mit dem z. T. im Erdreich vorhandenen Restfundamenten, der Beseitigung der Gehölze und dem Bau der Versorgungsleitungen und Erschließungsanlagen. Nach seinen Aussagen sind Bauplätze im Ortsteil Hoiersdorf nach wie vor sehr begehrt.

 
TOP 6 Bauleitplanung der Stadt Schöningen 1. Änderung des Bebauungsplanes „Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere“ hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schöningen beschließt

1.  

den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere“ in der beigefügten Fassung (Stand 07/2020) und billigt die Begründung.

2.  

Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 (2) BauGB durchzuführen; die Nachbargemeinden werden nach § 2 (2) BauGB beteiligt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Die Auslegung erfolgt für die Dauer eines Monats.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann berichtete von der geplanten Auslegung. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bezieht sich nur auf die textlichen Festsetzungen. Hintergrund ist, dass durch Photovoltaik und Windenergie die Betriebskosten für das Paläon gesenkt werden sollen. Allerdings darf kein überflüssiger Strom produziert werden, der dann in das Netz eingespeist wird.

Nach einer kurzen Diskussion stellte der Vorsitzende den Punkt zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Technik gab einstimmig die folgende Beschlussempfehlung ab:


TOP 7 Bauleitplanung der Stadt Schöningen Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich „Dreckwiese“

Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Schöningen beschließt, den Beschluss über die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Dreckwiese“ zu fassen.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte, dass es sich bei der Bezeichnung "Dreckwiese" um die alte Flurbezeichnung handelt. Der Planungsverband soll einen gemeinsamen Bebauungsplan für die Zeit nach der Entlassung der Fläche aus dem Bergrecht aufstellen.

Bürgermeister Schneider führte dazu aus, dass es sich bei dem Gebiet um die ehemaligen Kfz-Werkstätten der BKB handelt. Der Interessent für dieses Gebiet würde die Werkstätten gerne weiter nutzen, sodass sich ein Rückbau seitens der HSR (Rechtsnachfolger der BKB) erübrigen würde.

Nach einer kurzen Diskussion stellte der Vorsitzende den Punkt dann zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt sprach sich einstimmig für die folgende Beschlußempfehlung aus:


TOP 8 KWL-Stromausschreibung

Beschluss:

Die Stadt Schöningen nimmt 2021 an der Stromausschreibung der KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft) für niedersächsische Kommunen, kommunale Einrichtungen und Verbände für den Versorgungszeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2023 teil.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann führte die Vorlage aus. Die Verwaltung hat jeden Stromzähler in den städtischern Liegenschaften ermittelt um an der europaweiten Ausschreibung der KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft) teilzunehmen.

Der Ausschreibungszeitraum geht über einen zweijährigen Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023, da es infolge Kündigungen und Vorbereitungszeit der KWL nicht eher möglich ist.

Ratsherr Schnabel erkundigte sich nach den laufenden Stromkosten der Stadt und wie hoch die gesamten Einsparungen sind.

Anmerkung der Verwaltung:

Die jährlichen Stromkosten betrugen im Jahr 2019 rund 110.000 €. Ausgenommen hiervon ist das BZN. Hier gibt es infolge der großen Abnahmemengen einen gesonderten Stromliefervertrag, der am 31.12.2022 endet.

Zu den im Stadtbereich befindlichen Zählern gehören Sporthallen und Sportplätze, Gebäude und Liegenschaften, Bedürfnisanstalten, Marktschränke, öffentliche Grünflächen, Kirchen und die Pumpe am paläon.

Nach einer kurzen Diskussion stellte der Vorsitzende dann diesen Punkt zur Abstimmung. Mit sieben Ja-Stimmen und einer Gegenstimme (Kuntze) gab der ATU die folgende Beschlußempfehlung ab:


TOP 9 Haushaltsplanentwurf 2021 hier: Teilhaushalt FB Bauwesen/Gebäudewirtschaft

Beschluss:

Die Planzahlen der Teilhaushalte können in den Gesamtplan übernommen und im Haushaltsausschuss im Rahmen des Gesamtplanes beraten werden.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte, das der Fachbereich Bauwesen keinen eigenen Teilhaushalt hat, sondern sich in den Teilhaushalten der anderen Fachbereich wiederfindet.

Ratsherr Schnabel erkundigte sich, wieso die Duschen in der Weinberghalle saniert werden sollen. Diese seien noch in einem guten Zustand. Verwaltungsfachwirt Hoffmann erwiderte, dass es sich um die Duschen im vorderen Gebäudeteil handelt.

Ratsherr Kuntze erkundigte sich, wieso der Umbau des Torhäuschens mit einem veranschlagten Betrag von 240.000 € nicht im Ausschuss für Technik und Umwelt, sondern im Ausschuss für Bürgerdienste behandelt wird. Verwaltungsfachwirt Hoffmann erklärte, da es sich hierbei um Mittel aus dem "Leader"-Programm handele und somit der Ausschuss für Bürgerdienste der richtige Fachausschuss ist, da dieser das Projekt von Anfang an betreut habe.

Der Vorsitzende stellte diesen Punkt zur Abstimmung. Mit sieben Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme (Kuntze) gab der ATU die folgende Beschlussempfehlung ab:


TOP 10 Bürgerfragestunde

Protokoll:

a)

Ein Anwohner der Baderstraße erkundigt sich nach der Höhe der Ausbaubeiträge für die Baderstraße. Stadtamtfrau Hilal erwiderte, dass es sich  um keine Ausbau- sondern um Ausgleichsbeiträge handelt, da das Gebiet "Baderstraße" im Sanierungsgebiet liegt. Der entsprechende Ausgleichsbeitrag liegt zwischen 2,00 € und 5,00 € je Quadratmeter Grundstücksfläche. Zuständig für die Festlegung ist der Gutachterausschuss des Landkreises Helmstedt. Dieser hat auch schon eine Besichtigung des Gebietes vorgenommen. Eine abschließende Begutachtung wird nach der Fertigstellung erfolgen.

b)

Der Pressevertreter Herr Brich fragte nach dem Sachstand der Fördermittel für das paläon Schöningen. Verwaltungsfachwirt Hoffmann erwiderte, dass die Fördermittel in Höhe von 700.000,00 € bereits bewilligt seien und das das Land Niedersachsen mit der Stadt Kontakt wegen der Bauleitplanung aufnehmen wird.

c)

Ein Zuhörer äußerte seinen Unmut darüber, dass durch den Neubau des Aldi-Marktes die Kastanienbäume auf der Elmstraße wohl irreparabel beschädigt werden würden und dadurch der schöne Gesamteindruck zerstört wird.

 

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