Ausschuss für Bürgerdienste

Dienstag, 19. November 2019 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, die Mitarbeiter der  Verwaltung, die Vertreter der Presse und beiwohnende Gäste. Des Weiteren wurde der Stadtoberinspektor Ingo Weitze, als neuer Mitarbeiter der Stadt Schöningen, vorgestellt. Herr Weitze übernimmt die stellvertretende Fachbereichsleitung im Fachbereich Bürgerdienste und ist als Leiter des Dienstbereichs Ordnungswesens tätig. Herr Waldau stellte die mit Schreiben vom 04.11.2019 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einmütig wurde eine Einwohnerfragestunde als TOP 12 festgelegt und  die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 27.08.2019

Protokoll:

Die Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste vom 27.08.2019 wurde einstimmig bei 1 Enthaltung (Riegel) genehmigt

 
TOP 3 Betreuungsbedarf für Kinder in der Stadt Schöningen hier: Erweiterung des Betreuungsangebotes Berichterstatter: Frau Backhauß, Herr Bock

Protokoll:

Aufgrund der im Rahmen der Anhörung des Ortsrates Esbeck am 13.11.2019 gestellten Fragen ersetzt die Vorlage 37-3/2019 die bereits verteilte Vorlage 37-2/2019 vom 04.11.2019. Stadträtin Frau Backhauß berichtete über den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Schöningen und den Sachstand der Bauvorhaben „Rumpumpel“ und „Hopfengarten“. Aktuell gäbe es insgesamt 212 unversorgte Kinder im Alter zwischen 1-6 Jahren. Davon stünden bereits 142 auf Wartelisten. Durch die in fortgeschrittener Planung befindlichen Vorhaben könne exakt die Hälfte der notwendigen Betreuungsplätze (71) geschaffen werden.

 

Die Kindertagesstätte im Hopfengarten sei so geplant, dass je nach aktueller Nachfrage, die Einrichtung mit 3 Gruppen variabel nutzbar wäre. Das DRK wartet hierzu noch die Baugenehmigung ab, bevor mit den Ausschreibungen begonnen werden könne. Frau Backhauß erläutert weiter, dass ein Baubeginn für das Frühjahr 2020 angestrebt sei. Die Bauphase betrüge geschätzte 18 Monate sodass mit zur Verfügung stehenden Plätzen hier nicht vor Ende 2021 gerechnet werden könne. Das Bauvolumen betrüge mit Stand 28.08.2019 insgesamt 3.296.196,62 €. Entsprechende Förderanträge seien gestellt. Demnach wären Fördermittel vom Landkreis Helmstedt i. H. v. 540.000 € und über die Richtlinie zur Förderung des weiteren Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren (RAT) Land Niedersachsen i. H. v. 360.000 € möglich. Ggf. seien Mittel über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (RIT) zu generieren, dessen Höhe jedoch noch nicht bezifferbar sei, da das Programm vom Landtag noch nicht verabschiedet worden sei.

 

Für das Bauvorhaben „Rumpumpel“ läge bereits die Baugenehmigung vor. Die Kosten beliefen sich auf 464.653,36 €. Eine Förderung könne man in Höhe von 115.600 € beim Landkreis Helmstedt generieren. Zuschüsse aus RIT könne man ggf. ebenfalls erwarten. Für die Bauphase würde eine vorübergehende Unterbringung der 15 Krippenkinder benötigt. Hierfür stünde die Nutzung des städtischen Gebäudes „Am Kirchhang 14“ und Mietcontainer zur Auswahl. Bei der Variante „Am Kirchhang 14“ beliefen sich die Kosten für eine Baukostenschätzung auf 10.220,97 €. Zudem wäre die Liegenschaft zwischenzeitlich bewertet und zum Verkauf angeboten worden.

 

Die Alternative „Mietcontainer“ bringe hohe Kosten mit sich. Bei einer Mietdauer von 18 Monaten lägen die Kosten bei ca. 261.918 €. Eine Mietdauer von 60 Monaten läge sogar bei 740.853 €.

 

Ferner wäre die Nutzung des Landkreisgebäudes ehemalige Schule Esbeck in Betracht gezogen worden. Allerdings bestünde enormer Sanierungsbedarf.

 

Als weitere Option käme die Containerlösung als Dauerlösung in Frage. Hierzu führte der Städtische Direktor Herr Bock weiter aus, dass lt. Anbieter ein schlüsselfertiges Gebäude innerhalb von 10 Wochen errichtet werden könne. Bei 3 Gruppen beliefen sich die Kosten auf etwa 1.600.000 €. Als Standorte seien die Weinbergstraße (Spielplatz/Wohnmobilstellplatz) und der Spiel-/Bolzplatz Eichendorffstraße zu prüfen.

 

Ratsfrau Rautenschlein fragte, ob die Ausstattung/Einrichtung bei den Angeboten für die Container bereits inklusive wäre. Frau Backhauß antwortete, dass nur die sanitären Anlagen zur Ausstattung gehören würden und der Rest angeschafft werden müsse.

 

Ratsherr Eppert kritisierte, dass für den Ausschluss des Standortes Hoiersdorf „Am Kirchhang 14“ keine ausreichend belastbaren Angaben über den tatsächlichen Sanierungsbedarf vorgelegt worden seien und man den Auftrag für den Architekten aus Oschersleben zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs in der Vorlage zu „leichtfertig“ ausgeschlossen habe. Er kritisierte weiter, dass das Objekt zum Verkauf angeboten würde, obwohl die Willensbildung im Rat zum Standort einer Kita nicht abgeschlossen sei. Herr Bock erklärte, dass bei der Lösung mit dem Gebäude Hoiersdorf 1. die Nachfrage an Plätzen in der Kernstadt sowie die Mobilität der Eltern eine Rolle spiele. Es bestehe Handlungsdruck und die Containerlösung sei die zeitlich schnellstmögliche Variante.

 

Herr Eppert merkte an, dass für das gesamte Projekt kein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 12 Abs. 1. S. 1 KomHKVO aus dem Ratsbeschluss vom 22.11.2018, TOP 10 erstellt worden sei. Ferner sei für das Projekt Kita Hopfengarten der Erbbaurechtsvertrag mit dem DRK immer noch nicht abgeschlossen. Herr Bock antwortete, dass der Erbbaurechtsvertrag noch bei den Notaren läge.

 

Das hinzugewählte Mitglied Frau Schaper merkte an, dass die Containerlösung keine endgültige Lösung sei und die Nutzung der Liegenschaft in Hoiersdorf parallel geprüft werden könne. Sie fragte nach einer möglichen Aufstockung in der Moltkestraße (Mütterzentrum). Frau Backhauß entgegnete ihr, dass die Räume aufgrund von Platzmangel nicht in Betracht kämen.

 

Herr Bock fügte hinzu, dass eine 100% ige Deckung des Bedarfs nicht möglich sei, man müsse wachsende Zahl von Pflegekindern mit berücksichtigen sowie die Anzahl an Flexi-Kindern.

 

Ratsfrau Porth kritisierte den Standort „Weinbergstraße“ wegen der zu erwartenden Verkehrsproblematiken bei „Holen und Bringen“ der Kinder. Sie führte weiter aus, dass hier zurzeit der Zirkus stünde und dafür auch nicht Platz genug sei. Frau Backhauß entgegnete ihr, dass der Zirkus normalerweise auf der Bürgermeisterwiese stünde und es daher keine Probleme mit dem Stellplatz gäbe.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau hat im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern Fragen der Besucher zu diesem Tagesordnungspunkt zugelassen.

 

Herr Jura verglich die Parksituation am Standort Weinbergstraße mit der am Astrid-Lindgren Kindergarten und merkte an, dass eine Nutzung der Turnhalle unter Umständen möglich wäre. Der Spielplatz werde nur unwesentlich, die Einfriedung müsse erneuert werden.

 

Herr Schneider brachte ein, dass man die Kostenschätzung für die Liegenschaft in Hoiersdorf durch einen ortsansässigen Hoiersdorfer Fachmann kostengünstig erstellen lassen könne.

 

Herr Jäkel fragte, ob im Rahmen eines Trägerverbandes ein Pool für Personal gebildet werden könne, um dem Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten entgegen zu wirken. Herr Bock antwortete, dass dies aufgrund unterschiedlicher Vorschriften bei den Betriebserlaubnissen und Arbeitsverträgen nicht möglich sei. Herr Jäkel fragte weiter, ob der leerstehende Supermarkt nicht als Liegenschaft in Frage käme. Herr Bock entgegnete ihm, dass auf private Liegenschaften kein Zugriff bestünde und daher nur stadteigene Gebäude in Betracht kämen.

 

Herr Bock führte weiter aus, dass der Personalmangel sehr kritisch zu beurteilen sei, dies müsse dringend beim Landtag weiter deutlich gemacht werden. Es müsse dringend eine Ausbildungsmöglichkeit für Fachpersonal geschaffen werden. Frau Griesche merkte an, dass sie die Bauvorhaben gut fände jedoch den Personalmangel als sehr kritisch ansähe. Dieser müsse vorrangig behandelt werden. Sie fragte wie die Verwaltung mit dem akuten Fachkräftemangel künftig umgehe und möchte wissen wie dem schnellstmöglich Abhilfe verschafft werden könne. Herr Bock antwortete ihr, dass kontinuierlich Stellen ausgeschrieben seien. Verwaltungsseitig wird alles getan, dass neues Personal gewonnen werde. Es müsse weiterhin mehr Druck auf die Politik diesbezüglich ausgeübt werden.

 

Alsdann wurde dem Verwaltungsausschuss mehrheitlich (5 „Ja“-Stimmen und 4 „Nein“-Stimmen) empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:

Zur weiteren kurzfristigen (Übergangslösung „Rumpumpel“) und nachhaltigen Begegnung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen werden dauerhaft zu nutzende Container am Standort Weinbergstraße, Grünfläche westlich der städtischen Turnhalle, errichtet. Das Vergabeverfahren zur Beschaffung der Container ist unverzüglich einzuleiten und entsprechende Förderanträge zu stellen. Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind vorsorglich Mittel in Höhe von 1.600.000 € für den Fall vorzusehen, dass im Rahmen eines einzuleitenden Interessenbekundungsverfahrens ein externer Träger nicht gefunden wird.


TOP 4 Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt hier: 2. Änderungsvereinbarung Berichterstatter: Herr Bock

Protokoll:

Herr Bock  führte aus, dass nach vielfachen und ausführlichen Beratungen zwischen dem Landkreis Helmstedt und seinen kreisangehörigen Kommunen nun ein Vorschlag zur künftigen Finanzierung der Kindertageseinrichtungen abgestimmt worden sei. Demnach betrage der Zuschuss 35 % der anerkannten Personalkosten. Dieser Prozentsatz werde sich jährlich um 1 %, bis auf 32 % in 2022 verringern, sodass 10 % von den Kommunen selbst zu tragen seien. Die Finanzhilfe bliebe bei 55 % mit einer Erhöhung um 1% jährlich, bis 58 % im Jahr 2022. Herr Bock erklärte weiter, dass die Kommunen zwar nicht für die Auswirkungen des Rechtsanspruchs und der Beitragsfreiheit verantwortlich seien, jedoch Träger des finanziellen Defizits wären. Mit gewissen „Bauchdrücken“ könne man der Vereinbarung zustimmen.

 

Dem Verwaltungsausschuss wurde einstimmig empfohlen, die 2. Änderung der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt in der Fassung der vorliegenden Lesefassung vom 18.10.2019 zu beschließen.


TOP 5 Satzung für das Jugendfreizeitzentrum -Schloss Schöningen- Berichterstatter: Frau Backhauß

Beschluss:

Frau Backhauß erläuterte, dass eine Neufassung aufgrund der Rechtsbereinigung erforderlich sei. Die aktuelle Satzung des Jugendfreizeitzentrums sei seit dem 21.12.1983 in Kraft. Folgende Zielsetzungen seien angepasst worden:

 

- Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen, mit Schulen und der Polizei

- die altersübergreifende und kulturelle Nutzung

- die Zusammenführung mehrerer Generationen

- die Teilnahme an Ratsausschüssen (Ausschuss für Bürgerdienste)

 

Im Gegenzug seien folgende Punkte entfallen:

 

- die Verwaltung und Organe des Jugendfreizeitzentrums

- die Vollversammlung

- der Jugendrat

- der Jugendzentrumausschuss

 

Dem Verwaltungsausschuss wurde einstimmig empfohlen die Neufassung der Satzung für das Jugendfreizeitzentrum –Schloss Schöningen- zu beschließen.

 


TOP 6 Bericht Seniorenfahrten 2019 Berichterstatter: Frau Backhauß

Beschluss:



Protokoll:

Frau Backhauß berichtete, dass die Seniorenfahrt dieses Jahr zum Arendsee führte. Es hätten 142 Seniorinnen und Senioren sowie 7 Begleitpersonen teilgenommen. Es seien Ausgaben in Höhe von 5.150 € entstanden. Die Einnahmen könne man mit 4.245 € verbuchen, sodass der Zuschuss der Stadt Schöningen 6,13 € pro Teilnehmer betrüge.

 

TOP 7 Durchführung von Seniorenveranstaltungen 2020 Berichterstatter: Frau Backhauß

Protokoll:

Frau Backhauß bittet um Beratung und Beschlussempfehlung, dass die Seniorenveranstaltungen auch im Jahre 2020 wieder durchgeführt werden können. Die Einnahmen schätze man auf 4.600 € und die Ausgaben auf 5.500 €.

 Dem Verwaltungsausschuss wurde einstimmig empfohlen den Beschluss wie folgt zu fassen: Unter Voraussetzung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2020 werden im Kalenderjahr 2020 folgende freiwillige Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt:

  Fahrten für Senioren und Rollstuhlfahrer

  1. Seniorenweihnachtsfeier in Esbeck

 

Der Teilnehmerbeitrag für die Seniorenfahrt wird auf 30,00 € sowie der Sozialtarif auf 15,00 € festgesetzt.

 

 
TOP 8 Obdachlosenunterkunft der Stadt Schöningen Berichterstatter: Frau Backhauß

Beschluss:

Frau Backhauß führte aus, dass sich der Zustand der Obdachlosenunterkunft seit der letzten Berichterstattung zunehmend verschlechtert habe. Ein externes Unternehmen sei erneut beauftragt worden, Abfall zu beseitigen und zu entrümpeln. Einige Zimmer seien nun dauerhaft verschlossen worden. Weitere Investitionen seien nicht mehr wirtschaftlich. Vorübergehend stünde noch ein Raum mit Badezimmer als Durchgangs-/Notaufnahmezimmer zur Verfügung. Langfristig müsse man aus Kostengründen die Unterkunft im Alversdorfer Weg aufgeben. Eine neue Unterkunft könne durch Anmietung einer 2- oder 3- Zimmerwohnung geschaffen werden.

 

Ratsfrau Rybotycky fragte, wie viele Obdachlose jährlich unterzubringen wären. Frau Backhauß antwortete, es seien 3 bis 4 Bedürftige. Frau Rautenschlein fragte nach der Verwendung des Gebäudes Alversdorfer Weg, wenn dieses nicht mehr genutzt werde. Herr Bock antwortete, dass diese umgehend veräußert bzw. verwertet werden müsse.

 

Dem Verwaltungsausschuss wird einstimmig mit der Änderung „Nicolaistraße 7“ gegen „Untere Burgbreite 30“ zu tauschen und „langfristig“ zu streichen empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Obdachlosenunterkunft in der Wohnung Alversdorfer Weg 3b wird aufgegeben. Bis zur Aufgabe werden nur noch die dringlichsten Unterhaltungs- und Entrümpelungs- und Abfallbeseitigungsaufgaben getätigt.

 

In der Unteren Burgbreite 30 werde eine 2- Zimmer Wohnung angemietet. In dieser Wohnung soll ein Durchgangszimmer und ein weiteres Zimmer, jeweils mit 2 Schlafmöglichkeiten eingerichtet werden. Die Polizeidienststelle in Schöningen erhalte für Notfälle einen Schlüssel zu dem Durchgangszimmer.

 


TOP 9 Sachstand Abrechnung nichtpflichtige Feuerwehreinsätze Berichterstatter: Frau Backhauß

Protokoll:

Frau Backhauß berichtete, dass 61 Einsätze aus dem Jahr 2015 abgerechnet worden seien. Die abgerechnete Summe beliefe sich auf rund 38.000 €. Herr Bock berichtete weiter, dass die Flüchtlinge im Jahr 2015 vorrangig behandelt werden mussten und daher noch keine Abrechnungen vorgenommen werden konnten. Er betonte, dass ab 2015 kein Schaden entstanden sei, da die Abrechnungen alle innerhalb der Verjährungsfrist nachgeholt worden wären bzw. werden. Eine Gebührenkalkulation sei der nächste Schritt, die Umsetzung sei bis zum Ende der Legislaturperiode (2021) angestrebt. Herr Eppert behauptete, dass vor dem Jahr 2015 bereits erhebliche Schäden entstanden seien.

 
TOP 10 Abfallentsorgung in der Stadt Schöningen Berichterstatter: Herr Bock

Protokoll:

Herr Bock berichtete über die Abfallentsorgung in der Stadt Schöningen. Bereits in der Sitzung am 13.03.2019 des Ausschusses für Bürgerdienste sei das Thema aufgegriffen worden. Der Landkreis wies in seinem Schreiben vom 17.07.2019 darauf hin, dass im Rahmen einer Gefährdungsanalyse festgestellt worden sei, dass für die Einfahrt der Sammelfahrzeuge in einige Straßen des Stadtgebietes teilweise nicht die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt würden. Soweit die Verwaltung dazu beitragen kann, würden dem Landkreis entsprechende Vorschläge gemacht.  Er führte weiter aus, dass die Einführung einer gelben Tonne statt gelber Säcke zur Diskussion stünde. Hierzu teile der Landkreis Helmstedt per E-Mail vom 21.10.2019 mit, dass der Kreisausschuss am 29.11.2019 auf Veranlassung der Samtgemeinde Grasleben darüber beraten werde,

 

  1. die Kreisverwaltung zu beauftragen, eine Rahmenvorgabe zur Einführung der „Gelben Tonne“ unter Beibehaltung eines zweiwöchigen Entsorgungsintervalls zum 01.01.2021 zu erlassen und

 

  1. der Beauftragung einer externen anwaltlichen Beratungsleistung zur Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens bis zur Bestands-/Rechtskraft dieser Rahmenvorgabe zuzustimmen.

 

Frau Rybotycky merkte hierzu an, dass eine Tonne zur Aufbewahrung des entsprechenden Abfalls nicht ausreichend sei. Die Nutzung von gelben Säcken sei nach Einführung der gelben Tonne nicht mehr möglich. Herr Eppert führte aus, dass zur Umsetzung einer solchen gelben Tonne, der Abfall generell stark reduziert werden müsse und dies aufgrund des Volumens des noch anfallenden Mülls nicht möglich wäre. Frau Schaper stimmte den Ausführungen von Herrn Eppert zu, sei aber für die gelbe Tonne.

 

In einem vom Vorsitzenden abgefragten Meinungsbild ergab sich eine klare Mehrheit für die Beibehaltung der gelben Säcke.

 
TOP 11 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen Vorstellung Herr Weitze

Protokoll:

Keine Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Frage von Herrn Brich bezüglich der Handhabung einer gelben Tonne wurde von Herrn Bock dahingehend beantwortet, dass man schon heute, gegen eine Gebühr, eine gelbe Tonne zur Aufbewahrung von verschlossenen gelben Säcken erhalten könne, die ALBA Service-Tonne.

 

Herr Waldau schloss die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste um 18:15 Uhr und wünschte einen guten Heimweg.

 

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