Betreuungsbedarf für Kinder in der Stadt Schöningen
hier: Erweiterung des Betreuungsangebotes
Berichterstatter: Frau Backhauß, Herr Bock
Protokoll:
Aufgrund der im Rahmen der Anhörung des Ortsrates Esbeck am 13.11.2019 gestellten Fragen ersetzt die Vorlage 37-3/2019 die bereits verteilte Vorlage 37-2/2019 vom 04.11.2019. Stadträtin Frau Backhauß berichtete über den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen im Stadtgebiet Schöningen und den Sachstand der Bauvorhaben „Rumpumpel“ und „Hopfengarten“. Aktuell gäbe es insgesamt 212 unversorgte Kinder im Alter zwischen 1-6 Jahren. Davon stünden bereits 142 auf Wartelisten. Durch die in fortgeschrittener Planung befindlichen Vorhaben könne exakt die Hälfte der notwendigen Betreuungsplätze (71) geschaffen werden.
Die Kindertagesstätte im Hopfengarten sei so geplant, dass je nach aktueller Nachfrage, die Einrichtung mit 3 Gruppen variabel nutzbar wäre. Das DRK wartet hierzu noch die Baugenehmigung ab, bevor mit den Ausschreibungen begonnen werden könne. Frau Backhauß erläutert weiter, dass ein Baubeginn für das Frühjahr 2020 angestrebt sei. Die Bauphase betrüge geschätzte 18 Monate sodass mit zur Verfügung stehenden Plätzen hier nicht vor Ende 2021 gerechnet werden könne. Das Bauvolumen betrüge mit Stand 28.08.2019 insgesamt 3.296.196,62 €. Entsprechende Förderanträge seien gestellt. Demnach wären Fördermittel vom Landkreis Helmstedt i. H. v. 540.000 € und über die Richtlinie zur Förderung des weiteren Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren (RAT) Land Niedersachsen i. H. v. 360.000 € möglich. Ggf. seien Mittel über die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung (RIT) zu generieren, dessen Höhe jedoch noch nicht bezifferbar sei, da das Programm vom Landtag noch nicht verabschiedet worden sei.
Für das Bauvorhaben „Rumpumpel“ läge bereits die Baugenehmigung vor. Die Kosten beliefen sich auf 464.653,36 €. Eine Förderung könne man in Höhe von 115.600 € beim Landkreis Helmstedt generieren. Zuschüsse aus RIT könne man ggf. ebenfalls erwarten. Für die Bauphase würde eine vorübergehende Unterbringung der 15 Krippenkinder benötigt. Hierfür stünde die Nutzung des städtischen Gebäudes „Am Kirchhang 14“ und Mietcontainer zur Auswahl. Bei der Variante „Am Kirchhang 14“ beliefen sich die Kosten für eine Baukostenschätzung auf 10.220,97 €. Zudem wäre die Liegenschaft zwischenzeitlich bewertet und zum Verkauf angeboten worden.
Die Alternative „Mietcontainer“ bringe hohe Kosten mit sich. Bei einer Mietdauer von 18 Monaten lägen die Kosten bei ca. 261.918 €. Eine Mietdauer von 60 Monaten läge sogar bei 740.853 €.
Ferner wäre die Nutzung des Landkreisgebäudes ehemalige Schule Esbeck in Betracht gezogen worden. Allerdings bestünde enormer Sanierungsbedarf.
Als weitere Option käme die Containerlösung als Dauerlösung in Frage. Hierzu führte der Städtische Direktor Herr Bock weiter aus, dass lt. Anbieter ein schlüsselfertiges Gebäude innerhalb von 10 Wochen errichtet werden könne. Bei 3 Gruppen beliefen sich die Kosten auf etwa 1.600.000 €. Als Standorte seien die Weinbergstraße (Spielplatz/Wohnmobilstellplatz) und der Spiel-/Bolzplatz Eichendorffstraße zu prüfen.
Ratsfrau Rautenschlein fragte, ob die Ausstattung/Einrichtung bei den Angeboten für die Container bereits inklusive wäre. Frau Backhauß antwortete, dass nur die sanitären Anlagen zur Ausstattung gehören würden und der Rest angeschafft werden müsse.
Ratsherr Eppert kritisierte, dass für den Ausschluss des Standortes Hoiersdorf „Am Kirchhang 14“ keine ausreichend belastbaren Angaben über den tatsächlichen Sanierungsbedarf vorgelegt worden seien und man den Auftrag für den Architekten aus Oschersleben zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs in der Vorlage zu „leichtfertig“ ausgeschlossen habe. Er kritisierte weiter, dass das Objekt zum Verkauf angeboten würde, obwohl die Willensbildung im Rat zum Standort einer Kita nicht abgeschlossen sei. Herr Bock erklärte, dass bei der Lösung mit dem Gebäude Hoiersdorf 1. die Nachfrage an Plätzen in der Kernstadt sowie die Mobilität der Eltern eine Rolle spiele. Es bestehe Handlungsdruck und die Containerlösung sei die zeitlich schnellstmögliche Variante.
Herr Eppert merkte an, dass für das gesamte Projekt kein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 12 Abs. 1. S. 1 KomHKVO aus dem Ratsbeschluss vom 22.11.2018, TOP 10 erstellt worden sei. Ferner sei für das Projekt Kita Hopfengarten der Erbbaurechtsvertrag mit dem DRK immer noch nicht abgeschlossen. Herr Bock antwortete, dass der Erbbaurechtsvertrag noch bei den Notaren läge.
Das hinzugewählte Mitglied Frau Schaper merkte an, dass die Containerlösung keine endgültige Lösung sei und die Nutzung der Liegenschaft in Hoiersdorf parallel geprüft werden könne. Sie fragte nach einer möglichen Aufstockung in der Moltkestraße (Mütterzentrum). Frau Backhauß entgegnete ihr, dass die Räume aufgrund von Platzmangel nicht in Betracht kämen.
Herr Bock fügte hinzu, dass eine 100% ige Deckung des Bedarfs nicht möglich sei, man müsse wachsende Zahl von Pflegekindern mit berücksichtigen sowie die Anzahl an Flexi-Kindern.
Ratsfrau Porth kritisierte den Standort „Weinbergstraße“ wegen der zu erwartenden Verkehrsproblematiken bei „Holen und Bringen“ der Kinder. Sie führte weiter aus, dass hier zurzeit der Zirkus stünde und dafür auch nicht Platz genug sei. Frau Backhauß entgegnete ihr, dass der Zirkus normalerweise auf der Bürgermeisterwiese stünde und es daher keine Probleme mit dem Stellplatz gäbe.
Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau hat im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern Fragen der Besucher zu diesem Tagesordnungspunkt zugelassen.
Herr Jura verglich die Parksituation am Standort Weinbergstraße mit der am Astrid-Lindgren Kindergarten und merkte an, dass eine Nutzung der Turnhalle unter Umständen möglich wäre. Der Spielplatz werde nur unwesentlich, die Einfriedung müsse erneuert werden.
Herr Schneider brachte ein, dass man die Kostenschätzung für die Liegenschaft in Hoiersdorf durch einen ortsansässigen Hoiersdorfer Fachmann kostengünstig erstellen lassen könne.
Herr Jäkel fragte, ob im Rahmen eines Trägerverbandes ein Pool für Personal gebildet werden könne, um dem Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten entgegen zu wirken. Herr Bock antwortete, dass dies aufgrund unterschiedlicher Vorschriften bei den Betriebserlaubnissen und Arbeitsverträgen nicht möglich sei. Herr Jäkel fragte weiter, ob der leerstehende Supermarkt nicht als Liegenschaft in Frage käme. Herr Bock entgegnete ihm, dass auf private Liegenschaften kein Zugriff bestünde und daher nur stadteigene Gebäude in Betracht kämen.
Herr Bock führte weiter aus, dass der Personalmangel sehr kritisch zu beurteilen sei, dies müsse dringend beim Landtag weiter deutlich gemacht werden. Es müsse dringend eine Ausbildungsmöglichkeit für Fachpersonal geschaffen werden. Frau Griesche merkte an, dass sie die Bauvorhaben gut fände jedoch den Personalmangel als sehr kritisch ansähe. Dieser müsse vorrangig behandelt werden. Sie fragte wie die Verwaltung mit dem akuten Fachkräftemangel künftig umgehe und möchte wissen wie dem schnellstmöglich Abhilfe verschafft werden könne. Herr Bock antwortete ihr, dass kontinuierlich Stellen ausgeschrieben seien. Verwaltungsseitig wird alles getan, dass neues Personal gewonnen werde. Es müsse weiterhin mehr Druck auf die Politik diesbezüglich ausgeübt werden.
Alsdann wurde dem Verwaltungsausschuss mehrheitlich (5 „Ja“-Stimmen und 4 „Nein“-Stimmen) empfohlen folgenden Beschluss zu fassen:
Zur weiteren kurzfristigen (Übergangslösung „Rumpumpel“) und nachhaltigen Begegnung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen werden dauerhaft zu nutzende Container am Standort Weinbergstraße, Grünfläche westlich der städtischen Turnhalle, errichtet. Das Vergabeverfahren zur Beschaffung der Container ist unverzüglich einzuleiten und entsprechende Förderanträge zu stellen. Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind vorsorglich Mittel in Höhe von 1.600.000 € für den Fall vorzusehen, dass im Rahmen eines einzuleitenden Interessenbekundungsverfahrens ein externer Träger nicht gefunden wird.
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