Ausschuss für Technik und Umwelt

Donnerstag, 14. November 2019 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ratsherr Melzer eröffnete die öffentliche Sitzung, begrüßte die Ausschussmitglieder sowie die Angehörigen der Verwaltung und stellte die mit Schreiben vom 04.11.2019 erfolgte ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 29.08.2019

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 29.08.2019 wurde mit acht Ja-Stimmen bei einer Enthaltung (Riegel) genehmigt.

 
TOP 3 Anbau an das Wohnhaus Wilhelm-Busch-Str. 19 hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan „Otto-Hue-Siedlung“

Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte kurz die Vorlage 170/2019.

Nach einer kurzen Diskussion gab der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung. Mit acht Ja-Stimmen und einer Gegenstimme (Kuntze) gab der ATU die folgende Beschlussempfehlung ab: Für das Bauvorhaben eines Anbaus an das Wohnhaus Wilhelm-Busch-Str. 19 wird der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Otto-Hue-Siedlung“ (Überschreitung der Baulinie) zugestimmt.


TOP 4 Gemeinsamer Planungsverband zur Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbe-/Industriegebietes im Bereich des Kraftwerks Buschhaus zwischen der Stadt Schö-ningen und der Stadt Helmstedt

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke erläuterte kurz die Vorlage 80-2/2019. Der Unterschied zwischen der Vorlage 80-1 und 80-2 ist die Anzahl der Sitze in der Verbandsversammlung. In der Vorlage 80-1 ist von vier Sitzen je Kommune die Rede gewesen. Da die von der Stadt Helmstedt eingemeindete Gemeinde Büddenstedt zusätzlich zwei Sitze beanspruche, bat sie die Stadt Schöningen die Anzahl der Sitze auf sechs Sitze je Kommune anzupassen. Bürgermeister Bäsecke führte des Weiteren aus, dass der Ortsrat Esbeck gebeten habe, einen Sitz für ein Ortsratsmitglied aus Esbeck vorzusehen.

Mit den Betriebsabschlussplänen der HSR/MIBRAG ist nicht vor 2022 zu rechnen. Eine schnellere Bearbeitung ist nicht möglich, da die Stadt Schöningen dem Bergamt nicht weisungsbefugt ist. Die Stadt Helmstedt schätzt die Kosten auf 600.000 €.  Aufgrund der personellen Situation in den Bauämtern von Helmstedt und Schöningen wurde seitens der Stadt Helmstedt vorgeschlagen, dieses Projekt extern zu vergeben. Da sich die Flächen zwischen der Stadt Schöningen und der Stadt Helmstedt im Verhältnis 1:2 aufteilen, müsste Schöningen mit einem Anteil von etwa 200.000 € rechnen. Ratsherr Göbecke teilte mit, dass es zwei Geschäftsführer gibt – einen für das Kraftwerk Buschhaus und einen für den übrigen Bereich. Bürgermeister Bäsecke will einen der Geschäftsführer zu einer der nächsten Sitzungen des ATU einladen. Der Vorsitzende gab dann die Vorlage 80-2 zur Abstimmung. Der ATU gab einstimmig die folgende Beschlussempfehlung ab: Der Gründung eines gemeinsamen Planungsverbandes Buschhaus gemäß § 205 BauGB zusammen mit der Stadt Helm-stedt wird zugestimmt. Die anliegende Verbandsordnung „Planungsverband Buschhaus“ (letzte Entwurfsfassung) wird beschlossen.


TOP 5 Einebnung von Reihengrabstellen auf den städtischen Friedhöfen

Protokoll:

Stadtamtfrau Hilal erläuterte die Informationsvorlage Nr. 175/2019 und wies auf die Problematik im Umgang mit Reihen- und Wahlgräbern auf den städtischen Friedhöfen hin.

In der Anschaffung teurere Wahlgrabstätten können nach Ablauf des Nutzungsrechtes kostenpflichtig verlängert werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstelle hingegen ist laut Friedhofssatzung vom 11.06.2014 nicht möglich. Soweit es die Friedhofsverwaltung für vertretbar hält, kann sie Ausnahmen im Einzelfall zulassen. Laut Auffassung der Verwaltung würde eine grundsätzliche Genehmigung der Verlängerungsmöglichkeit von Reihengrabstellen zu einer ungerechten Behandlung der Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstellen führen. Einer Verlängerung von Reihengrabstellen kann vor dem Hintergrund der notwendigen Umstrukturierung der Friedhofsanlagen und einer gerechten Behandlung aller Friedhofsnutzer nicht zugestimmt werden.

Nach einer kurzen Erörterung nahm der ATU die Verwaltungspraxis zur Einebnung von Reihengrabstellen zustimmend zur Kenntnis und unterstützte die alternative Möglichkeit der Umbettung des/der Verstorbenen anzubieten.

Bürgermeister Bäsecke ergänzte die anstehenden Kosten bei einer Umbettung, die bei rund 1.500 € für eine Urne und 2.700 € für einen Sarg liegen würden.


TOP 6 Einführung einer Baumschutzsatzung hier: Antrag der Gruppe Grüne Bürgerliste vom 11.09.2019

Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann trug kurz die Vorlage 155-1/2019 vor. Schöningen hat etwa 3.800 Bäume, die auf öffentlichem Grund stehen. Bäume, die auf privatem Grund stehen, werden nicht erfasst, so dass eine Kontrolle über Fällungen auf Privatgrundstücken nur sehr schwer möglich wäre. Ein Einschreiten der Stadt ist nur möglich, wenn diese Bäume den öffentlichen Verkehrsraum gefährden. Nach seinen Aussagen hat eine Umfrage bei den kreisangehörigen Gemeinden ergeben, dass keine eine solche Satzung hat. Die Samtgemeinde Velpke hatte eine Baumschutzsatzung; sie hat diese jedoch wieder außer Kraft gesetzt.  Selbst die Stadt Braunschweig hat von einer Baumschutzsatzung Abstand genommen.

Ratsherr Marschalleck erwiderte, das es in der Landeshauptstadt Hannover seit 1995 eine solche Satzung – auch mit Gebührentarifen – gibt. Die hannoveraner Verhältnisse lassen sich aber nicht auf Schöningen übertragen, da alleine das Grünflächenamt der Stadt Hannover über 750 Beschäftigte hat.

Bürgermeister Bäsecke gab zu bedenken, dass der einzustellende Klimaschutzmanager – der ein Ingenieurstudium haben muss - diesen Bereich nicht abdecken kann, da er mit den normalen Aufgaben schon mehr als ausgelastet wäre und für diese Tätigkeit auch gar nicht die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Auch hätte die Stadt schon genügend Maßnahmen für einen Klimaschutz ergriffen. Der Vorsitzende gab dann diese Vorlage zur Abstimmung.

Mit sechs Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen (Merkle und Riegel) sowie einer Enthaltung (Schnalke) gab der ATU die folgende Beschlussempfehlung ab: Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Schöningen nicht weiter zu verfolgen.


TOP 7 Tagesordnungspunkt: Bauleitplanung der Stadt Schöningen, 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“ hier: 1) Kenntnisnahme der aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB und Beschlussfassung über die Abwägungsvorschläge 2) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Beteili-gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB

Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte kurz die Vorlage 183/2019. Nach einer kurzen Diskussion gab der Vorsitzende den Punkt zur Abstimmung. Der ATU gab mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme (Schnalke) und einer Enthaltung (Merkle) die folgende Beschluss-empfehlung ab:

1) Im Rahmen des Beschlusses über Bedenken und Anregungen

-       die Stellungnahme der Rechtsanwältin und Notarin Dr. K. Stolle im Auftrage von Grundeigentümern nahegelegener Grundstücke vom 16.08.2019.

-        die Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen vom 11.07.2019.

-       die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 17.07.2019.

-       die Stellungnahme der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH vom 15.08.2019.

-       die Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig vom 02.08.2019.

-       die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 15.07.2019.

-       die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 19.08.2019.

-       die Stellungnahme des LGLN Katasteramt Helmstedt vom 19.07.2019.

-       die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 08.08.2019.

-       die Stellungnahme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft und Küstenschutz vom 11.07.2019.

-       die Stellungnahme der Purena GmbH vom 01.08.2019.

-       die Stellungnahme des Zweckverbandes Großraum Braunschweig vom 31.07.2019.

entsprechend den Beschlussvorschlägen in der Anlage 2 zu behandeln.

2) den Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB zu fassen und auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


TOP 8 Bauleitplanung der Stadt Schöningen, Bebauungsplan „Discountmarkt Elmstraße/ Bergstraße“ 3. Entwurf hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB

Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte die Vorlage 184/2019. Nach einer kurzen Diskussion gab der Vorsitzende diesen Punkt zur Abstimmung. Mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme (Schnalke) und einer Enthaltung (Merkle) gab der ATU die folgende Beschlussempfehlung ab:

1)    Der 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“ wird zur Kenntnis genommen.

2)    Der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB wird gefasst. Die Auslegung erfolgt für die Dauer eines Monats.


TOP 9 Modifizierung der Nebenkostenabrechnung für das Elmstadion 2019 für den Abrechnungszeitraum 2018

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke gab einige Erläuterungen zu der Vorlage 169/2019. Die Deckelung der Kosten für Wasser ergaben sich bedingt durch den heißen Sommer des Vorjahres mit einem erhöhten Wasserbedarf. Ratsherr Schnabel erkundigte sich danach, warum der Beschluss nur für ein Jahr Gültigkeit hat. Bürgermeister Bäsecke erwiderte, dass im Jahr 2020 über den Sportentwicklungsplan entschieden wird und, da auch der TVB eine eigene Wasseruhr bekommen soll, das bisherige Abrechnungsschema für Wasser überarbeitet werden muss. Im Moment wird das Wasser im Verhältnis Vereine (TVB und FC 08 je 40 %, Stadt 20 %) aufgeteilt. Nach einer kurzen Diskussion wurde der Punkt dann vom Vorsitzenden zur Abstimmung gestellt. Der ATU gab mit sieben Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme (Göbecke) und einer Enthaltung (Kuntze) die folgende Beschlussempfehlung ab: Der Verwaltungsausschuss stimmt dem modifizierten Abrechnungsschema für 2019 für das Elmstadion mit einer Deckelung der Nebenkosten (Wasser) zu Lasten des Stadtanteils wie folgt zu:

1.    Strom und Versicherungen

Ø  Die Kostenverteilung beim Stadtanteil ändert sich geringfügig. 

2.    Wasseranteil

Ø  Für den FC 08 wird die Höchstgrenze für Wasser auf 3.000 € (für zwei Plätze) festgesetzt.

Ø  Der TVB zahlt einen Höchstbetrag von 1.500,00 € (für einen Platz).

Ø  Der MTV zahlt einen symbolischen Betrag von 4 % (Strom und Versicherung), bzw. 5 % (Wasser), maximal jedoch 300,00 € für beide Anteile zusammen.

Ø  Der Anteil des TC ändert sich nicht.

3.    Folgejahre

Für die Folgejahre findet das alte Abrechnungsschema ohne Deckelung Anwendung.


TOP 10 Werbeanlage Pizzahaus, Markt 29 hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung

Protokoll:

Stadtamtfrau Hilal erläuterte die Vorlage 186/2019. Sie führte aus, dass durch den Bauantrag das bisher ohne Genehmigung angebrachte Leuchtschild legalisiert werden soll. Der zweite Punkt ist das Bekleben der Fenster mit einer undurchsichtigen Folie. Hier erfolgte dies auf Wunsch der Gäste, da durch die Folie eine Gemütlichkeit entsteht. Diese Auffassung wurde durch die Ausschussmitglieder bestätigt. Nach einer kurzen Diskussion stellte der Vorsitzende diesen Punkt zur Abstimmung. Der ATU gab dann einstimmig die folgende Beschlussempfehlung ab: Der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag für die Werbeanlage des Pizzahauses, Markt 29, sowie der Befreiung von den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung wird zugestimmt.


TOP 11 Geplante Seniorenresidenz auf der unteren Schlosswiese hier: Antrag der Ratsfrau Schimmeyer vom 05.09.2019

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke erläuterte die Vorlage 185/2019. Der Antrag der Ratsfrau Schim-meyer hatte sich in der Zwischenzeit erledigt, da am Tage der ATU-Sitzung ein Schreiben des Investors einging, in dem er von der Investition Abstand genommen hat. Bürgermeister Bäsecke verlas das Schreiben. Das Schreiben wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.  


TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

a)

Herr Franz begrüßte die Blindenwarnanlage an der Ampel Schützenbahn. Gleichzeitig bemängelte er, dass der Bürgersteig nur auf einer Breite von einem Meter statt auf vier Meter Breite abgesenkt wurde und diese schmale Breite durch die Laterne und einen Baum eingeengt wird. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.

 

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