Ausschuss für Technik und Umwelt

Donnerstag, 24. Mai 2018 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Beschluss:

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung



Protokoll:

Ratsherr Melzer eröffnete die Sitzung, begrüßte Herrn Brich von der Braunschweiger Zeitung, Herrn Jäkel vom Helmstedter Sonntag, Herrn Gronde als Vertreter der Schöninger Werbegemeinschaft, die Ausschussmitglieder sowie die Angehörigen der Verwaltung und einige Zuhörerinnen und Zuhörer und stellte die mit Schreiben vom 14.05.2018 erfolgte ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Der Vorsitzende regte an, dass die betroffenen Bürger zu TOP 4 und 5 ein Rederecht haben sollten. Im Ausschuss bestand Einmütigkeit darüber, die Redebeiträge ggf. zuzulassen.

 

Sodann stellte der Bürgermeister Herrn Andreas Rademacher als neuen Mitarbeiter im Fachbereich Bauwesen vor. 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 19.04.2018

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 19.04.2018 wurde nach Beantwortung einer Anfrage von Ratsherrn Waldheim zu der Kostenaufstellung für die Sanierung der Grundschule Hoiersdorf mit

7 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen (Riegel und Schnalke) genehmigt.

 
TOP 3 Holzstände der Stadt Schöningen und der Schöninger Werbegemeinschaft hier: Abschluss einer Vereinbarung

Protokoll:

Die Stabilisierungsvereinbarung zwischen der Stadt Schöningen und dem Landkreis Helmstedt fordert die Generierung von Einnahmen. Dies vorausgeschickt, führte Bürgermeister Bäsecke aus, dass die Verwaltung Überlegungen angestellt habe, wie eine Neuregelung von Vergabe und Transport der Holzstände erfolgen könne. Ziel sei es, die Kosten des Betriebshofes für die Transporte zu senken, Einnahmen zu gewinnen und eine effektive Regelung zu finden, die letztendlich 20 Holzstände dauerhaft in einen einwandfreien technischen Zustand versetze.

Detaillierte Einzelheiten sind dem Ausschuss durch Vorlage Nr. 70/2018 mitgeteilt worden.

In der anschließenden ausführlichen Diskussion gab Herr Gronde von der Schöninger Werbegemeinschaft den Ausschussmitgliedern weitere Erläuterungen und wies ausdrücklich darauf hin, dass die vorgelegte Vereinbarung nur ein 1. Entwurf sei und Verbesserungsvorschläge jederzeit eingearbeitet werden könnten. Er teilte mit, dass die 5000,-- € von der Stadt für die Instandhaltung der Holzstände nicht ausreichen werden und die SWG aus eigenen Mitteln weitere Gelder beisteuern werden müsse.

Ratsherr Schnalke gab den Hinweis, dass sich die alte City-Werbegemeinschaft an den damaligen Anschaffungskosten der Stände mit 25.000 ,-- DM beteiligt hatte und ein Vereinbarung damals nicht für notwendig erachtet wurde und eher auf gegenseitigem Vertrauen beruht habe.

Die Frage und der Vorschlag von Herrn Renner vom BSV Union, der als Zuschauer anwesend war, ob die Holzstände auch von anderen Personen als dem Betriebshofpersonal transportiert und aufgestellt werden könnten, sollte als Grundgedanke beibehalten und von Versicherungsseite abgeklärt werden.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt sprach sich mit 5 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen (Granzow, Kuntze, Schnalke und Waldheim) für den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Schöningen und der Schöninger Werbegemeinschaft e. V. über die Holzstände aus. Der vorgelegte Entwurf müsse in einigen Punkten, u.a. wie die finanzielle Abwicklung geregelt werde, überarbeitet werden. Die Vereinbarung solle nach Möglichkeit zum 01. Juli 2018 in Kraft treten.


TOP 4 Grundstücksveräußerung zum Zwecke der Errichtung einer Kindertagesstätte im Hopfengarten hier: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem DRK-Kreisverband Helmstedt e. V.

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke erläuterte, dass in der Stadt Schöningen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 60 Kindertagesstättenplätze fehlen. Die Stadt sei bemüht, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Aus dem genannten Grund soll mit dem DRK-Kreisverband Helmstedt e. V. der in der Vorlage 87/2018 näher erläuterte Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen werden. Das DRK möchte durch diese gewählte Vertragsform vermeiden, dass die Betriebskosten durch Kreditzahlungen belastet werden. Stadtamtfrau Hilal erläuterte auf Anfrage von Ratsherrn Granzow, dass zwischenzeitlich mit dem DRK ein Erbbaurechtszins von 2.400 € pro Jahr vereinbart worden sei.

 

Auf Bitten von Ratsherrn Melzer übernahm Ratsherr Granzow vorübergehend den Vorsitz.

Ratsherr Melzer führte aus, dass das Bauvorhaben des DRK grundsätzlich seine Zu-

stimmung fände, Probleme sehe er aber in der Verkehrssituation vor Ort auf der einzigen Zufahrtsstraße zum Wohngebiet Hopfengarten. Nicht angepasste Geschwindigkeiten der Fahrzeughalter können zu einem großen Gefahrenpotenzial für die Kinder werden. Eine Besucherin gab die Anregung, dass durch vernünftige Anlegung der Parkplätze auf dem Kindergartengelände die Verkehrssituation entschärft werden könne. Bürgermeister Bäsecke erwiderte, dass in diesem Zusammenhang bereits Gespräche mit der Polizei stattgefunden hätten. Die Polizei sei der Meinung, dass sich das erhöhte Verkehrsaufkommen sogar verkehrsberuhigend auswirken könne.

Nach eingehender Diskussion empfahl der Ausschuss für Technik und Umwelt mit 6 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen (Melzer, Schnalke, Waldheim) dem Verwaltungsausschuss und dem Rat, mit dem DRK-Kreisverband Helmstedt e. V. einen Erbbaurechtsvertrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf der westlichen Teilfläche des Flurstücks 85/4 der Flur 29 im Baugebiet Hopfengarten abzuschließen.

Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages ist Bestandteil der Niederschrift und wird der Erstschrift als Anlage beigefügt.


TOP 5 Erschließung des 3. Bauabschnitts im Baugebiet Hopfengarten hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages und Durchführung der 3. Änderung des B-Planes „Hopfengarten“ sowie Verkauf von Teilflächen

Protokoll:

Den Vorsitz übernahm zu diesem TOP Ratsherr Granzow.

Bürgermeister Bäsecke erläuterte dem Ausschuss die Planungen für das Grundstück mit dem derzeitigen Spiel- und Bolzplatz im Hopfengarten. Auf dieser Fläche würden 11 neue Bauplätze für Einfamilienhäuser und 2 Mehrfamilienhäuser mit je 12 Wohnungen entstehen. Er wies darauf hin, dass diese Spielfläche nur als provisorischer Spielplatz angelegt worden sei und sich die ausgewiesene Fläche für den eigentlichen Spielplatz an der südwestlichen Ecke des B-Planes „Hopfengarten“ befände. Der Stadt sei bewusst, dass dieser Spielplatz von den Kindern sehr gut angenommen werde und wies auch auf die im letzten Jahr stattgefundene Unterschriftenaktion gegen die Verlegung dieses Spielplatzes hin. Er führte weiter aus, dass der Erschließungsträger die Verlegung des Spielplatzes auf seine Kosten vornehmen werde.

Ratsherr Schnalke erkundigte sich nach der festgesetzten Grundstücksgröße des eigentlichen Spielplatzes im Ursprungsbebauungsplan. Die Verwaltung sicherte zu, die Quadratmeterzahl nachzureichen.

Ratsherr Melzer betonte, dass ihm das Bauprojekt Schwierigkeiten bereite. Die Bebauung führe unwiderruflich zum Wegfall von Grünflächen und zur Aufgabe von

Lebensqualität. Parkplätze könnten gar nicht geschaffen werden. Er bat um den Versuch, mit dem Investor einen Kompromiss zu finden, dass die zwei Mehrfamilienhäuser gebaut werden können und auch der Spielplatz erhalten bleibt.

Ratsherr Göbecke legte Wert darauf, dass wieder ein neuer Bolzplatz für die Kinder, evtl. an anderer Stelle, entstehen sollte. 

Nach ausführlicher Diskussion empfahl der Ausschuss für Technik und Umwelt mit 4 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen (Granzow, Kuntze, Schnalke) und 2 Enthaltungen (Melzer und Waldheim) dem Verwaltungsausschuss und dem Rat,

 

  1. den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hopfengarten zu fassen,

 

  1. die Veräußerung der Flurstücke 86/21,86/2, 86/23 und 88/58 der Flur 29 der Gemarkung Schöningen an Herrn Holger Schubert und Firma Sunshine Haus GmbH zum Preis von 10,00 €/ m² vorzunehmen und

 

  1. einen städtebaulichen Vertrag für die Erschließung des 3. Bauabschnitts im Hopfengarten abzuschließen.

 

Der Erschließungsvertrag ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Erstschrift der Niederschrift beigefügt.


TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

a)

Eine Bürgerin fragte nach dem Sachstand der Bebauung „Bürgermeisterwiese“. Bürgermeister Bäsecke erklärte, dass es noch nichts Neues gäbe.

 

Zurück zur Übersicht