Ausschuss für Technik und Umwelt

Donnerstag, 13. Februar 2020 , 16:00 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ratsherr Melzer eröffnete die öffentliche Sitzung, begrüßte die Ausschussmitglieder sowie die Angehörigen der Verwaltung und stellte die mit Schreiben vom 03.02.2020 erfolgte ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.

Ratsfrau Rybotycky beantragte die Absetzung des TOP 4 (Richtlinien zur Förderung des Sports), da dieses Thema in der SPD noch beraten werden müsse. Der ATU sprach sich mit vier Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen (Granzow, Merkle, Sobotta und Schliephake) gegen die Absetzung des TOP 4 aus. 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 19.11.2019

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 14.11.2019 wurde einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Bestattungsmöglichkeit „EIWA“ Berichterstatter: Herr Peinemann

Protokoll:

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Peinemann von der Firma EIWA.  Herr Peinemann erläuterte anhand einer Präsentation, wie sich die Bestattungsformen und die Trauerrituale/-bewältigung in den letzten 20 Jahren geändert haben. Ratsherr Schnabel verließ aus Protest gegen den seiner Meinung nach nicht informativen, sondern mehr den Charakter einer Werbeveranstaltung habenden Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal.

Mittlerweile ist es so, dass der Anteil von Feuerbestattungen bei 70 % liegt. Auch für die Formen der Urnenbestattungen gibt es im Vergleich zu früher mehrere Formen, die von anonymen Bestattungen bis hin zu Bestattungen im Wald oder auf See reichen.  

Herr Peinemann stellte die Möglichkeit vor, einen künstlichen Baum aufzustellen, an dem für jeden Verstorbenen ein Glasblatt, welches mit einem QR-Code zum Leuchten gebracht werden kann, angehängt wird. Die Urnen werden unterirdisch wie in einem Kolumbarium (Urnenwand) bestattet. Die gesamte Anlage ist in einem Glaspavillon gesichert.

Bürgermeister Bäsecke führte aus, dass  die Verwaltung regelmäßig die Kostendeckung der Friedhöfe überprüft und danach über eventuell notwendige Gebührenerhöhungen diskutiert. Diese neue Bestattungsform könne aufgrund des geringen Arbeitsaufwandes für den Betriebshof zu einer Gebührensenkung beitragen.

Stadtamtfrau Hilal führte weiter aus, dass es in der Stadt Schöningen eine gesteigerte Nachfrage nach pflegeleichten und die Angehörigen nicht belastenden Baumbestattungen im Vergleich zu den pflegeintensiveren Erdbestattungen gibt. Die Zahl der Sargbestattungen ist rückläufig, so dass neue Erdbestattungen mit Ausnahme der Wahlgräber nur noch im alten Teil des Friedhofs erfolgen.

Die Bestattungsmöglichkeit „EIWA“ sollte den Ausschussmitgliedern als neue und moderne Art der Trauerbewältigung vorgestellt werden. Die Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.

 
TOP 4 Richtlinien zur Förderung des Sports

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke erläuterte die Vorlage 22/2020. Nachdem der Rat im vergangenen Jahr die Aufstellung von Sportförderrichtlinien beschlossen hatte, wurde diesem Beschluss mit der Vorlage 22/2020 Rechnung getragen.

Ratsherr Sobotta bemängelte, dass es im Vorfeld zu keiner Beteiligung der Sportvereine gekommen ist. Weiterhin ist es seiner Meinung nach problematisch, wenn nur die Vereine gefördert werden, die Mitglied im Kreissportbund sind.

Der Landessportbund fördert die Vorhaben über die jeweiligen Kreissportbünde wobei die Richtlinien fast identisch sind. Wenn der Landessportbund eine Maßnahme genehmigt, folgt der Landkreis Helmstedt dieser Genehmigung.

Bürgermeister Bäsecke führte dazu aus, dass eine Förderung seitens der Stadt erst möglich ist, wenn der Landkreis den Haushalt genehmigt hat und die Vereine entsprechend beschieden wurden.

Ratsherr Sobotta stellt den Antrag, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung erstens eine Gegenüberstellung des CDU-Antrages mit dem Entwurf der Sportförderrichtlinien erarbeitet und zweitens eine Sitzung des Sportforums mit Anhörung der Vereine stattfindet.

Der Vorsitzende stellte diesen Punkt dann zur Abstimmung. Mit sechs Ja-Stimmen, einer Gegenstimme (Stern) und einer Enthaltung (Rybotycky) gab der ATU  die geänderte Beschlussempfehlung ab:

1.     Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 26.03.2020 eine Gegenüberstellung der Vorschläge der CDU-Fraktion mit den Sportförderrichtlinien zu erstellen

2.     Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, ebenfalls bis zur Ratssitzung eine Sitzung des Sportforums unter Beteiligung der Sportvereine mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme abzugeben, abzuhalten.


TOP 5 Bauleitplanung – Sondergebiet „Photovoltaik“ an der Langen Trift Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemalige Ziegelei“ sowie die 22. Änderung des Flächennutzungsplans

Beschluss:

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ehemalige Ziegelei“ und die 22. Änderung des Flächennutzungsplans werden vorbehaltlich einer Kostenübernahmeerklärung für die Bauleitplanung einschließlich aller Nebenkosten und Kosten für notwendige Gutachten sowie die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen durch den Investor beschlossen. Hierfür ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.



Protokoll:

Stadtamtfrau Hilal erläuterte die Vorlage 29/2020. In dem vom Rat am 26.06.2013 beschlossenen Bebauungsplan wurde eine Fläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen. Der Betreiber der Anlage überbaute jedoch eine Teilfläche mit Photovoltaikanlagen, die nicht als Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen ausgewiesen war. Diese illegale Bebauung soll nunmehr durch eine Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes nachträglich auf Antrag und auf Kosten der Betreiberfirma legalisiert werden. Da es sich hierbei um ein vorhabenbezogenes Verfahren handelt, übernimmt die Betreiberfirma alle Kosten.

Ratsherr Schnabel erkundigte sich nach der Rechtsfolge, wenn die Stadt diese Änderung nicht durchführt. Bürgermeister Bäsecke erwiderte, dass der Landkreis dann eine Abrissverfügung erlassen wird.

Ratsherr Sobotta bemängelte, dass die Stadt kein eigenes Planungsbüro beauftragen will, sondern sich des Planungsbüros des Betreibers bedient. Verwaltungsfachwirt Hoffmann erwiderte, dass das Planungsbüro auch schon für die Aufstellung des B-Plans federführend war und die Möglichkeit der Beauftragung eines Büros durch den Betreiber legitim sei. Auch der Landkreis wird sehr genau auf das Verfahren schauen, wenn er im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt wird.

Ratsherr Sobotta stellte den Antrag, dass die Stadt für dieses und zukünftige Verfahren eigene Planungsbüros beauftragt und die Kosten dem Investor dafür in Rechnung stellt. Der Vorsitzende stellte diesen Punkt zur Abstimmung. Mit drei Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.

Danach stellte der Vorsitzende die Vorlage zur Abstimmung. Der Ausschuss für Technik und Umwelt gab einstimmig die folgende Beschlussempfehlung ab:


TOP 6 Stadtsanierung – neue Förderkulisse und Aktualisierung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Protokoll:

Stadtamtfrau Hilal erläutert die Vorlage 27/2020. Seit dem Jahr 2009 nimmt die Stadt Schöningen am Städtebauförderungsprogamm „Stadtumbau West“ teil. Mit finanzieller Unterstützung aus Mitteln des Bundes und des Landes wurden durch die Stadt Schöningen bereits zahlreiche Maßnahmen zur Neugestaltung von Straßen und Plätzen durchgeführt. Ebenso wurden viele private Maßnahmen bezuschusst. Mit dem Programmjahr 2020 ändert sich in der Städtebauförderung die Förderkulisse von sechs auf drei Förderprogramme (Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne, Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten). Das Programm „Stadtumbau West“ wurde somit in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ überführt.

Aufgrund von Kostensteigerungen im Tiefbau wurde der förderfähige Preis pro m² von 200 € auf 230 € erhöht. Bei der Umgestaltung des Marktplatzes ergibt sich somit eine förderfähige Bausumme von 1.380.000 €.

Für die Sanierung der Baderstraße und der Emil-Sader-Straße bedeutet dies eine Steigerung der förderfähigen Kosten auf 963.470,00 €. Die neuen Förderkriterien aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ wurden aufgenommen. Hier wurde das Augenmerk insbesondere auf die Begrünung, Barrierefreiheit sowie die energetischen Verbesserungen zur Anpassung an den Klimawandel gerichtet.

Die anfangs geschätzten Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen in Höhe von 400.000 € wurden zwischenzeitlich auf Grundlage des vom Gutachterausschuss des Katasteramtes Helmstedt festgelegten Bodenrichtwertes auf 120.000 € neu errechnet.

Nach einer kurzen Diskussion stellte der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt zur Abstimmung. Der ATU gab einstimmig die folgende Beschlussempfehlung ab: Der aktualisierte Stand der Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Maßnahme „Schöningen – Stadtzentrum“ aus dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ wird beschlossen.


TOP 7 Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten an Verkehrsanlagen in Schöningen, OT Esbeck und OT Hoiersdorf

Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann erläuterte die Vorlage 30/2020. Die Auftragsvolumen für die Positionen liegen bei etwa 100.000 € pro Jahr. Bürgermeister Bäsecke führte weiter aus, dass der Haushaltsplan keine Außenwirkung besitzt. Ratsherr Merkle erkundigte sich nach dem Vorteil eines mittelfristigen Vertrages. Verwaltungsfachwirt Hoffmann erwiderte, dass im Falle einer Beauftragung die Firmen an die abgegebenen Einheitspreise gebunden sind und erforderliche Maßnahmen ohne weitere Vergabemaßnahmen abgerufen werden können.

Der Ausschuss bat um Beifügung des Leistungsverzeichnisses.

Der Vorsitzende stellte diesen Punkt dann zur Abstimmung. Der ATU gab einstimmig die folgende Beschlussempfehlung ab: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Ausschreibung für den Zeitvertrag 2020/2021 durchzuführen und den Zuschlag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Anmerkung der Verwaltung: Das Leistungsverzeichnis ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


TOP 8 Bürgerfragestunde

Protokoll:

a)

 

Herr Jaekel erkundigte sich noch einmal nach dem Punkt 5 der Sitzung. Seine Frage war, ob durch die nachträgliche Legalisierung einer illegalen Bebauung kein Präzedenzfall geschaffen wird. Stadtamtfrau Hilal erwiderte, dass ein Präzedenzfall nicht geschaffen wird.

 

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