Richtlinien zur Förderung des Sports
Protokoll:
Bürgermeister Bäsecke erläuterte die Vorlage 22/2020. Nachdem der Rat im vergangenen Jahr die Aufstellung von Sportförderrichtlinien beschlossen hatte, wurde diesem Beschluss mit der Vorlage 22/2020 Rechnung getragen. Ratsherr Sobotta bemängelte, dass es im Vorfeld zu keiner Beteiligung der Sportvereine gekommen ist. Weiterhin ist es seiner Meinung nach problematisch, wenn nur die Vereine gefördert werden, die Mitglied im Kreissportbund sind. Der Landessportbund fördert die Vorhaben über die jeweiligen Kreissportbünde wobei die Richtlinien fast identisch sind. Wenn der Landessportbund eine Maßnahme genehmigt, folgt der Landkreis Helmstedt dieser Genehmigung. Bürgermeister Bäsecke führte dazu aus, dass eine Förderung seitens der Stadt erst möglich ist, wenn der Landkreis den Haushalt genehmigt hat und die Vereine entsprechend beschieden wurden. Ratsherr Sobotta stellt den Antrag, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung erstens eine Gegenüberstellung des CDU-Antrages mit dem Entwurf der Sportförderrichtlinien erarbeitet und zweitens eine Sitzung des Sportforums mit Anhörung der Vereine stattfindet. Der Vorsitzende stellte diesen Punkt dann zur Abstimmung. Mit sechs Ja-Stimmen, einer Gegenstimme (Stern) und einer Enthaltung (Rybotycky) gab der ATU die geänderte Beschlussempfehlung ab: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 26.03.2020 eine Gegenüberstellung der Vorschläge der CDU-Fraktion mit den Sportförderrichtlinien zu erstellen
2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, ebenfalls bis zur Ratssitzung eine Sitzung des Sportforums unter Beteiligung der Sportvereine mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme abzugeben, abzuhalten.
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