Rat

Donnerstag, 03. Dezember 2020 , 17:00 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Ratssitzung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bekanntgabe der Tagesordnung und evtl. Beschlussfassung über die Behandlung von Beratungsgegenständen in nichtöffentlicher Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Rybotycky eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ratsmitglieder, die Ehrenratsmitglieder, die Angehörigen der Verwaltung, die Vertreter der Presse sowie die Gäste. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Fraktionen und Gruppen sich für eine Pairing-Vereinbarung ausgesprochen hätten. Um die Mehrheitsverhältnisse zu wahren, seien 6 Mitglieder der SPD, 5 Mitglieder der CDU, 2 Mitglieder der UWG und ein Mitglied der Gruppe Grüne Bürgerliste anwesend.

Anschließend wird die ordnungsgemäß erfolgte Ladung vom 10.11.2020 und Beschlussfähigkeit festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 10.09.2020

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Schöningen vom 10.09.2020 wurde einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Wahl einer/s neuen Ratsvorsitzenden

Protokoll:

Ratsvorsitzende Rybotycky teilt mit, dass Ratsfrau Barbara Rautenschlein von der CDU-Fraktion vorgeschlagen worden sei. Da keine weiteren Vorschläge abgegeben werden, lässt Ratsvorsitzende Rybotycky offen durch Handaufheben abstimmen. Der Rat der Stadt Schöningen wählt sodann einstimmig Ratsfrau Barbara Rautenschlein zur neuen Ratsvorsitzenden.

Ratsfrau Rybotycky gratuliert Frau Rautenschlein zu ihrer Wahl und übergibt ihren Platz an sie. Die neue Ratsvorsitzende nimmt die Wahl an und bedankt sich im Plenum. Sie wünsche sich eine faire und respektvolle Zusammenarbeit im Rat sowie zwischen  Rat und Verwaltung.


TOP 4 Erlass der Haushaltssatzung 2021, des Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushaltssicherungsberichtes

Beschluss:

Nach Kenntnisnahme der im Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlenen und in den Ortsräten Esbeck und Hoiersdorf vorgestellten Vorlage 149/2020 beschließt der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, aufgrund der §§ 58 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept für den doppischen Haushalt 2021 zu genehmigen.



Protokoll:

Nach den Ausführungen von Bürgermeister Schneider zu der Vorlage 149/2020 und nach dem Hinweis, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu außerplanmäßigen Einbußen gekommen sei, blicke er positiv auf das kommende Jahr 2021, da es erhebliche Fördermittelzusagen gebe.

Ratsherr Fricke richtet seinen Dank zur Aufstellung des Haushaltes an den Fachbereich Finanzen und alle zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung. Weiterhin betont er, dass die öffentlichen Plätze und Sportstätten weiterhin gepflegt werden müssen. Es werde auch im kommenden Jahr weiterhin an Themen zur Attraktivitätssteigerung und Digitalisierung gearbeitet, um Zukunft gestalten zu können.

Fraktionsvorsitzender Rehkuh erwähnt ebenfalls die durch die Pandemie hervorgerufenen Umstände. Weiterhin sei es schwer die freiwilligen Leistungen zu erfüllen. Die Sportförderung sei ebenfalls von großer Bedeutung und im Jahr 2020 seien die Gelder nicht in kompletter Höhe abgerufen worden, sodass an den Förderrichtlinien gearbeitet werden müsse. Herr Rehkuh fordert die Beachtung des durch die Corona-Pandemie in die Kommunalverfassung aufgenommenen § 182 NKomVG.

Ratsherr Schliephake äußert für die Gruppe Grüne Bürgerliste, dass es keine leichte Aufgabe gewesen sei, diesen Haushalt zu erstellen und bedankt sich bei Bürgermeister Schneider.

Ratsherr Much äußert, dass er sich im kommenden Jahr mehr Gemeinsamkeit wünsche. Als Beispiel nannte er,  bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs eine gemeinsame große Sitzung der Fraktionen und Gruppen abzuhalten. Dies würde die Zusammenarbeit stärken und entlaste die Arbeit, da weniger Vorträge seitens der Verwaltung durchgeführt werden müssten.


TOP 5 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung, Anlage zu Vorlage 139/2020).



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert die Vorlage 139/2020 und weist auf die in der Vergangenheit auch in der Öffentlichkeit geäußerten Wünsche und Erwartungen hin, eine Aktualisierung dieser Satzung vorzunehmen. Weiterhin bezieht er sich auf die Videokonferenz mit dem Kommunalberater Herrn Hagedorn am 17. September 2020 und auf die in der bisherigen Beratung geäußerten Bedenken bezüglich der Brandsicherheitswachen bei nichtkommerziellen Veranstaltungen im allgemeinen Interesse. Es gebe die abgabenrechtliche Möglichkeit, dass Vereine entsprechende Anträge auf Erlass der Kosten stellen, die nicht gesondert in die Satzung aufgenommen werden müssten. So könne der Schutz für kleinere Veranstaltungen im öffentlichen Interesse gewährleistet werden. Städtischer Direktor Bock berichtet zudem, dass die nicht pflichtigen Einsätze 2015 bis heute innerhalb der Festsetzungsverjährungsfristen aufgrund der bestehenden Satzung abgerechnet worden seien und zum 01.01.2021 die neue Satzung grundlegend sei.

Ratsherr Much erkundigt sich, ob im nichtöffentlichen Teil über die Summen gesprochen werden könne, die für die vergangenen Jahre abgerechnet worden seien. Städtischer Direktor Bock erklärt, dass er diese heute nicht vorliegen habe, er den Ratsmitgliedern die Jahresübersichten aber mit dem Protokoll zu dieser Sitzung übermitteln werde (Anlage).


TOP 6 Entlassung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Esbeck

Beschluss:

Der Rat beschließt einstimmig, Herrn Thomas Wubben mit Wirkung vom 31.03.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Esbeck zu entlassen.



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock berichtet, dass Herr Wubben aus beruflichen Gründen sein Amt niederlege und es wegen noch nicht möglicher Versammlung der Ortsfeuerwehr noch keinen Nachfolger gebe, die Amtszeit bis 31.03.2021 durch Herrn Wubben erfüllt werde.


TOP 7 Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet „Stadtzentrum“

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig:

  1. die Ausgleichsbetragserhebung nach § 154 BauGB für die Grundstücke im Bereich des Sanierungsgebietes Stadtzentrum in Schöningen,
  2. die Anfangs- und sanierungsbedingten Endwerte der Grundstücksbodenwerte im Sanierungsgebiet Stadtzentrum, die das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg ermittelt hat,
  3. dass die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet den errechneten Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 3 BauGB vor Ende der Sanierung ablösen können und
  4. dass den Grundstückseigentümern eine Ratenzahlung über bis zu 6 Monatsraten angeboten wird.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet durch Anhörungsschreiben an alle betroffenen Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet bekannt zu machen.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider berichtet, dass die Stadtsanierungen im Stadtkern in den letzten Zügen lägen und in den Bereichen Baderstraße und Emil-Sader-Straße weiterhin andauerten.



TOP 8 Stadtsanierung Schöningen hier: Aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig die aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Sanierungsmaßnahme "Schöningen – Stadtzentrum" aus dem Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten" vom 23.10.2020.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider schildert den Sachverhalt die Vorlage 143/2020.


TOP 9 1. Änderung des Bebauungsplanes „Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere“ hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:

  1. die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere" vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Anlage 1 der Vorlage 107-1/2020,
  2. die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere" in der Fassung November 2020, bestehend aus Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  3. die Billigung der Begründung in der Fassung November 2020.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider erklärt die Problematik der Energiekosten im Gebäude des paläon und dass dadurch die Betriebskosten enorm hoch seien. Aus Fördermitteln sollen eine Photovoltaik und Windkraftanlagen gebaut werden, um zukünftig das Gebäude kostenneutral mit Energie versorgen zu können. Er berichtet, dass Bedenken geäußert worden seien in Verbindung mit der Bewerbung bei der UNESCO für das Weltkulturerbe. Die Stellungnahme des MWK vom heutigen 03.12.2020 sei als Tischvorlage verteilt worden. Es sei keine gegenseitige Beeinflussung vorhanden. Bürgermeister Schneider warnt, dass bei keiner Einigung die Fördermittel in Höhe von 750.000€ nicht mehr abgerufen werden könnten und dadurch keine Photovoltaik und Windkraftanlagen gebaut werden können.

Nach Wortbeiträgen von Ratsherren Eppert, Schliephake und Meyer berichtet Bürgermeister Schneider, dass nicht zu erwarten sei, dass seitens der UNESCO eine Stellungnahme abgegeben werde. In Niedersachsen sei das MWK federführend für beide Belange und hätte somit kein Interesse am Scheitern des Projektes. Es müsse im nächsten Quartal erneute Gespräche zur Änderung des Bebauungsplanes geben. Zusätzlich verweist Bürgermeister Schneider darauf, dass der Landkreis Helmstedt das Vorkommen der Wechselkröte in diesem Gebiet festgestellt habe, was zunächst irrelevant für den Bebauungsplan sei.


TOP 10 Verkauf der Jugendherberge Richard-Schirrmann-Str. 6 a und einer nördlich davon gelegenen Fläche hier: 1. Beauftragung der Verwaltung, den Verkauf durchzu-führen 2. Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages vom 19.01.1977

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, den Verkauf des Flurstückes 10/28 der Flur 26 in der Gemarkung Schöningen, Lage Richard-Schirmann-Str. 6a (Jugendherberge) und der nördlich davon gelegenen Fläche der Flur 27, Flurstück 6/4 öffentlich auszuschreiben und an den Höchstbietenden zu veräußern.

Im Falle des erfolgreichen Verkaufs soll der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Schöningen und dem Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Hannover, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg in 30169 Hannover im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider schildert den Sachverhalt der Vorlage 154/2020. Das Gebäude befinde sich im Eigentum der Stadt Schöningen, die keine Verwendung für das Gebäude habe, weshalb es veräußert werden solle.

Ratsherren Backhauß und Much weisen darauf hin, dass der Reitverein Interesse an einem Flurstück habe (Flur 27, Flurstück 6/4) und regen an diese eventuell einzeln auszuschreiben. Herr Backhauß weist auf einen früheren Gestattungsvertrag hin. Bürgermeister Schneider bestätigt den Eingang eines Schreibens der Vorsitzenden des Reit- und Fahrvereins wenige Stunden vor der Ratssitzung, dessen Anliegen man prüfen werde.


TOP 11 Übertragung der Gesellschaftereinlage der Stadt Schöningen an der paläon gGmbH bzw. Kulturwerk Schöningen gGmbH an den Förderverein Schöninger Speere- Erbe der Menschheit e. V.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen stimmt sodann mit 6 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gegen die Beschlussvorlage 140/2020.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider verweist auf den Besuch von Herrn Thümler, dem niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, im Verwaltungsausschuss im Juni. Es seien bisher viele Aufgaben vom Land übernommen worden.

Nach kurzer Diskussion und den Wortbeiträgen von Ratsherren Schliephake, Rehkuh, Sobotta und Backhauß, der sich für eine Übertragung aussprach,  wird festgestellt, dass der Wert nicht mehr der gleiche wäre, der aufgewendet wurde und man vor einem Verzicht auf die Einlage den aktuellen Wert der GmbH erfahren wolle.


TOP 12 Aufnahme der Weinbergturnhalle in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig die Beteiligung an der Durchführung und Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen der Weinbergturnhalle vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides.



Protokoll:

Bürgermeister Schneider erläutert, dass die Weinbergturnhalle die Voraussetzungen für das Förderprogramm nur erfülle, weil sie in oder in der Nähe eines Sanierungsgebietes liege.

Ratsherr Kuntze stellt die Frage, ob sich die Verwaltung Gedanken gemacht habe, wohin die aktiven Vereine für die Zeit der Sanierung ausweichen können. Bürgermeister Schneider antwortet, dass es einen Weg geben werde. Städtischer Direktor Bock ergänzt, dass es sich heute lediglich um die Aufnahme in das Förderprogramm handle und deshalb noch nicht der Zeitpunkt sei, sich Gedanken über die operative Nutzung zu machen. Außerdem habe man Erfahrungen sammeln können, anhand der Sanierung der Grundschulturnhalle.


TOP 13 Städtischer Betriebshof Schöningen: Zustimmung Wirtschaftsplan 2021

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen stimmt dem Wirtschaftsplan 2021 für den Städtischen Betriebshof Schöningen (Vorlage 146/2020) einstimmig zu.



Protokoll:

Ohne Aussprache.


TOP 14 Elmregia GmbH: Zustimmung zur Ermächtigung der Geschäftsführung zum Abschluss von einem Einzelforderungskaufvertrag auf Grundlage des Rahmenvertrages zur Forfaitierung von Dienstleistungsentgelten der Stadt Schöningen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, den Vertretern der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH die Weisung zu erteilen, der Ermächtigung der Geschäftsführung zum Abschluss eines weiteren Einzelforderungskaufvertrages mit einem Gesamtvolumen von 0,835 Mio. EUR auf der Grundlage des Rahmenvertrages zur Forfaitierung von Dienstleistungsentgelten mit der Helaba zuzustimmen.

Mit diesem Einzelforderungskaufvertrag soll in Abhängigkeit von den Bedingungen des Kapitalmarktes (Zinshöhe) der Finanzierungsbedarf für die Investitionen der Elmregia GmbH im Jahr 2021 gedeckt werden.

Die Zinsbindungsdauer wird sich dabei in Abhängigkeit von den konkreten Kapitalmarktbedingungen maximal bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31.12.2023 bewegen.



Protokoll:

Ohne Aussprache.


TOP 15 Elmregia GmbH: Zustimmung Wirtschaftsplan 2021

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH zu ermächtigen, dem Wirtschaftsplan 2021 zuzustimmen, bestehend aus:

  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Investitionsplan
  • Finanzplan



Protokoll:

Ohne Aussprache.


TOP 16 Dienstwagen des Bürgermeisters – Neubeschaffung und Nutzung eines Volkswagens ID 3

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig die geförderte Beschaffung des Volkswagen ID.3 im Leasing und vorrangige Nutzung des Dienstfahrzeuges durch den Bürgermeister: "Die Nutzung ist nur für dienstliche Zwecke zulässig".



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock korrigiert den Titel des Tagesordnungspunktes. Es handle sich um einen Dienstwagen nicht ausschließlich für den Bürgermeister. Eine private Nutzung sei nicht vorgesehen.

Ratsherr Schliephake befürwortet die umweltbewusste Entscheidung des Bürgermeisters, ein E-Auto zu beschaffen.


TOP 17 Annahme von Spenden

Protokoll:

Herr Bock trägt die vom Rat anzunehmenden Spenden aus der Liste, die wie üblich dem Protokoll beigefügt werde, sowie aus den Einzel-Vorlagen 141/2020 und 150/2020 vor:

 
TOP 18 Annahme von Spenden: Spende des Verkehrsvereins Schöningen – Tourismus und Kultur e.V. zur Projektunterstützung der baulichen Sanierung des Schlosstorhäuschens

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen nimmt die Geldspende des Verkehrsverein Schöningen – Tourismus und Kultur e. V. in Höhe von 68.521,41 € einstimmig bei einer Stimmenthaltung an.



Protokoll:

Ohne Aussprache.


TOP 19 Annahme von Spenden: Spende Regionale EnergieAgentur e.V. in Form eines E-Lastenrades zum Einsatz beim Städtischen Betriebshof Schöningen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen nimmt die Sachspende des "Regionale EnergieAgentur e. V." in Höhe von 5.114,44 € einstimmig an.



Protokoll:

Ohne Aussprache.


TOP 20 Antrag Ratsmitglieder Lars Marschalleck (Gruppe Grüne Bürgerliste) und Günter Merkle (CDU-Fraktion): Aussprache und Beschluss "Quartiersmanagement/Problemimmobilien"

Beschluss:

Der Rat verweist den Antrag einstimmig in den Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung.



Protokoll:

Ratsmitglieder Eppert (CDU)  und Schliephake (Gruppe Grüne Bürgerliste)  nehmen nicht an der Beratung teil, sie werden durch Herrn Marschalleck (Gruppe Grüne Bürgerliste) und Herrn Merkle (CDU)  vertreten.

Ratsmitglied Merkle trägt den Antrag vom 21.11.2020 vor dem Rat vor.

Anschließend ergänzt für die mitantragstellende Gruppe Herr Marschalleck, dass bisher diese Thematik zu wenig thematisiert worden sei und man daran arbeiten wolle, dass zielstrebiger nach Lösungen gesucht werde.

Bürgermeister Schneider teilt mit, dass bereits erste Maßnahmen getroffen worden seien mit dem Einstellen von 50.000 € in den Haushalt für ein Stadtentwicklungskonzept, wobei der Schwerpunkt auf das Eichendorff-Quartier liege.

Ratsherr Merkle weist darauf hin, dass er das bisher nicht gewusst habe, bittet um mehr Transparenz und wünscht sich, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung öfter einberufen wird, da es sehr viel Gesprächsbedarf in Schöningen gebe.

Weiterhin betont Ratsherr Marschalleck, dass es neben dem Eichendorff-Quartier viele weitere Immobilien mit ähnlicher Problematik gebe und verweist auf den im Antrag erwähnten Maßnahmenkatalog.


TOP 21 Antrag der CDU-Fraktion, Gruppe Grüne Bürgerliste, UWG-Gruppe: Änderung der Reihenfolge der stellvertretenden Bürgermeister

Beschluss:

Nachdem Ratsvorsitzende Frau Rautenschlein keine weiteren Redewünsche festgestellt hat, beschließt der Rat sodann mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 5 Enthaltungen,  den Antrag in den Verwaltungsausschuss zu überweisen.



Protokoll:

Ratsherr Rehkuh trägt den Antrag dem Rat vor und erklärt, dass die Änderung notwendig sei, weil die bestehende Regelung aus einer Zeit mit anderen Mehrheitsverhältnissen stamme.

Ratsherr Backhauß äußert seine Verwunderung, dass dieser Antrag überraschend, ohne vorherige Absprache, eingebracht wurde. Habe man sich doch Anfang 2017 fraktions- und gruppenübergreifend in einem längeren Prozess, zu dem sogar die Kommunalaufsicht hinzugezogen werden musste, auf eine Hauptsatzung geeinigt. Diese damalige Gemeinsamkeit sehe er trotz der heutigen geäußerten Wünsche und Bekundungen verschiedener Ratsmitglieder angesichts dieses Antrages nicht mehr. Von der SPD-Fraktion seien seinerzeit diverse Zugeständnisse, insbesondere an die kleineren Gruppierungen, z.B. im Hinblick hinzugewählte Personen in den Ausschüssen, gemacht worden.

Ratsherr Much erläutert, dass der Antrag einen Hintergrund habe. Der 2. Stellvertretende Bürgermeister bekäme nicht die Möglichkeit, wichtige Termine der Stadt Schöningen wahrzunehmen. Zudem sei Bürgermeister Schneider ein parteiloser Bürgermeister, der jedoch Veranstaltungen ausschließlich mit Mitgliedern der SPD wahrnehme. Er solle die andere Seite ebenfalls einbeziehen. Auf veröffentlichten Fotos mit dem Bürgermeister seien nur SPD-Fraktionsmitglieder in seiner Begleitung zu sehen.

Bürgermeister Schneider entgegnet,  dass es seit seiner Wahl nur einen Termin gegeben habe, den er nicht wahrgenommen habe. Er vermute, dass ihm die Bevorzugung der SPD unterstellt werde, da er zum Volkstrauertag die Kränze mit Ratsfrau  Rybotycky als Vertreterin dieses Rates niedergelegt habe, die zu dem Zeitpunkt amtierende Ratsvorsitzende gewesen sei. Er jedoch hätte gern mit Herrn Rehkuh den Kranz in Esbeck niedergelegt und versucht, mit ihm einen Termin abzusprechen, Herr Rehkuh habe aber keine Zeit für ihn gehabt. Auch hätte Bürgermeister Schneider den Kranz am Schöninger Ehrenmal selbstverständlich  mit dem zurück getretenen Ratsvorsitzenden Herrn Sobotta niedergelegt oder mit Frau Rautenschlein, wenn diese zu dem Zeitpunkt den Ratsvorsitz schon inne gehabt hätte.

Herr Backhauß stellt fest, dass der Antrag in den Verwaltungsausschuss überwiesen werden müsse.

Fraktionsvorsitzender Rehkuh bemängelt, dass der Antrag nicht schon auf der Tagesordnung des letzten Verwaltungsausschusses gestanden habe, obwohl der Antrag innerhalb der Frist eingereicht worden sei. Er beantragt daher, über den Antrag heute direkt abzustimmen.

Städtischer Direktor Bock gibt dazu den Hinweis, dass nach dem Kommunalverfassungsgesetz für eine Hauptsatzungsänderung das Quorum „Mehrheit der Mitglieder des Rates“ notwendig sei. Bei den  Antragsgegenständen handle es sich um Änderungen der Hauptsatzung in § 6 Absatz 1 und Absatz 2. Es sei kommunalverfassungsrechtlich problematisch, wenn darüber heute, unter den Verhältnissen einer Pairing-Vereinbarung, bei nur 15 anwesenden Ratsmitgliedern, abgestimmt würde. Der Antrag selbst sei insbesondere im letzten Satz  so zu verstehen gewesen, dass er heute erst vom Rat in den nächsten Verwaltungsausschuss überwiesen werden sollte. Herr Sobotta entgegnet, er halte es für üblich, einen Antrag anzukündigen, wie es hier geschehen sei.


TOP 22 Antrag der SPD-Fraktion und Gruppe Grüne Bürgerliste: Resolution "Sicherer Hafen"

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt sodann einstimmig, den Antrag der SPD-Fraktion und der Gruppe Grüne Bürgerliste in den Verwaltungsausschuss zu verweisen.



Protokoll:

Ratsherr Fricke trägt die Resolution „Sicherer Hafen“ aus dem Antrag mit der Vorlagennummer 162/2020 vor. Er berichtigt in der Begründung den Tippfehler in der letzten Zeile des ersten Absatzes. Es müsse richtigerweise heißen: „weltoffene Stadt Schöningen“.

Ratsherr Meyer weist darauf hin, dass die Resolution im Landkreis Helmstedt und bei der Stadt Helmstedt umstritten sei. Er habe sehr viel Mitgefühl mit den Geflüchteten, sehe aber ein großes Problem in der Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge und begründet dies mit den begrenzten monetären Möglichkeiten der Stadt Schöningen. Er, Meyer, sei bereit, sofort einen Betrag von 100 Euro von seiner Aufwandsentschädigungen in eine Sammlung zu geben, wenn nur andere Ratsmitglieder seinem Beispiel folgen würden.

Ratsherr Fricke bestätigt, dass es diese Diskussion genauso im Kreistag gebe und dass nicht ganz klar sei, ob es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handle. Er habe jedoch in Erfahrung gebracht, dass Gelder über den Bund und die Europäische Union zur Verfügung gestellt würden.

Weiterhin stellt Ratsherr Sobotta die Frage, warum der CDU-Fraktion und der UWG-Gruppe der Antrag nicht vorab zur Kenntnis vorgelegt worden sei.

Für die Gruppe Grüne Bürgerliste gibt Ratsherr Schliephake sein Rederecht an Ratsherrn Marschalleck ab. Dieser betont, dass das Projekt nur sinnvoll sei, wenn mehrere Kommunen an dem Projekt teilnehmen würden. Er appelliere an die Schöninger Ratsmitglieder, einer Teilnahme aus Gründen der Solidarität mit den Geflüchteten und den teilnehmenden Kommunen zuzustimmen.

Ratsherr Kuntze stellt die Frage, ob ein Beitrag zu zahlen wäre, da es sich um einen Beitritt handle, der oftmals damit verbunden sei. Darauf erklärt Fricke, dass kein monetärer Beitrag gezahlt werden müsse, sondern es sich um eine symbolische Unterstützung handle.

Von Ratsherrn Sobotta wird der Antrag gestellt, den Antrag in einen Ausschuss zu überweisen.


TOP 23 Beantwortung von Anfragen

Protokoll:

Die Beantwortung von Anfragen werden dem Protokoll beigefügt.

 
TOP 24 Einwohnerfragestunde  
TOP 25 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Rautenschlein schließt die öffentliche Sitzung um 19:02 und bedankt sich bei den Gästen.

 

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