Rat

Donnerstag, 04. November 2021 , 17:00 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Heinz Schnabel eröffnet die Sitzung als ältestes anwesendes, hierzu bereites Ratsmitglied (Altersvorsitzender). Er begrüßt zunächst die neu in den Rat gewählten Ratsfrauen und Ratsherren, den Bürgermeister Malte Schneider und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Gleichstellungsbeauftragte Frau D'Ippolito, den anwesenden Ehrenratsherrn Gerhard Gloger, die scheidenden Ratsmitglieder Frau Rautenschlein, Herrn Backhauß, Herrn Melzer, Herrn Meyer und Herrn Much, die Vertreter der Presse, Herrn Brich und Herrn Jäkel sowie zahlreiche interessierte Besucherinnen und Besucher. Er wünscht allen Anwesenden eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bei guter Gesundheit zum Besten für die Belange der Stadt Schöningen.

Herr Schnabel weist die Ratsmitglieder darauf hin, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger in ein virtuelles Meeting mit Zugangsdaten einwählen könnten, um dem Verlauf der Sitzung über das Internet mit Bild und Ton zu folgen. Deshalb seien auf den Tischen Mikrofone aufgestellt worden. Er bittet um entsprechende Beachtung bei den Wortbeiträgen und den Unterhaltungen am Ratstisch.

Er stellt fest, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht geladen wurde.  Die Beschlussfähigkeit sei ebenfalls gegeben: die gesetzliche Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren betrage gemäß § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) 28 (mit dem Bürgermeister somit 29). Aufgrund kommunalwahlrechtlicher Vorschriften (§ 37 Absatz 7 NKWG) bleibt in der Wahlperiode 2021 bis 2026 ein Sitz unbesetzt, damit wäre die regelmäßige Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Wahlperiode 2021 bis 2026 insgesamt 28, einschließlich des Bürgermeisters. Alle seien heute anwesend.

 
TOP 2 Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister

Protokoll:

Die Pflichtenbelehrung nach §§ 54 Abs. 3, 43 NKomVG ist mit der Verpflichtung nach § 60 NkomVG verbunden.

Alle Ratsmitglieder erhielten bereits vor Sitzungsbeginn einen Textauszug aus dem NKomVG  §§ 40 – 42 (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) und haben diesen mit der Empfangsbestätigung durch Unterschrift an die Verwaltung zurückgeben. Damit ist die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG schriftlich erfolgt.

Sodann verpflichtet Bürgermeister Malte Schneider alle Ratsfrauen und Ratsherren, die er bittet, sich dazu zu erheben, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 
TOP 3 Feststellung der im Rat der Stadt Schöningen vertretenen Fraktionen und Gruppen

Beschluss:

Folgende Fraktionen im Rat der Stadt Schöningen werden für die Wahlperiode 2021-2026 gebildet:

SPD-Fraktion,  Vorsitz: Jan Fricke, Stellv. Mandy Schimmeyer, Wolfgang Waldau,

CDU-Fraktion,  Vorsitz Hans-Joachim Rehkuh, Stellv. Hubertus Meyer, Olaf Eppert,

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitz: Axel Schliephake, Stellv. Lars Marschalleck, Saliha Turan,

UWG-Ziel-Fraktion, Vorsitz: Christoph Daether, Stellv. Janina Porth, Jens Kuntze.

Der Rat stellt die im Rat vertretenen Fraktionen durch einstimmigen Beschluss fest.



Protokoll:

Altersvorsitzender Schnabel gibt bekannt, dass sich gemäß § 57 NKomVG zwei oder mehr Abgeordnete zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen können.


TOP 4 Wahl der/des Ratsvorsitzenden

Protokoll:

Nach Verpflichtung der Ratsmitglieder wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode, § 61 (1) NKomVG.

Altersvorsitzender Schnabel erklärt, dass jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt und wählbar sei. Die Aufgaben der/des Ratsvorsitzenden bestehen in der Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechthaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechtes im Sitzungssaal sowie in der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Das Wahlverfahren richte sich nach § 67 NKomVG: „Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.“

Ratsmitglied Rehkuh kritisiert, dass es durch die eingeschalteten Mikrofone über das Internet möglich sei, Gespräche am Tisch mitzuhören. Er stellt den Antrag, die Videokonferenz über das Internet abzuschalten, weil er es ablehne, durch nicht abschaltbare Mikrofone aufgezeichnet und abgehört zu werden.

Bürgermeister Schneider entgegnet, dass es in Zeiten der Pandemie und vor allem angesichts aktuell wieder stark steigender Infektionszahlen erforderlich sei, den Bürgerinnen und Bürgern, die es zum eigenen Schutz vor Infektionen vorzögen,  ein virtuelles Angebot zu nutzen, anstatt persönlich der Ratssitzung zu folgen, die Teilhabe daran zu ermöglichen. Im Übrigen habe das heute keine gar keine aktuelle Bedeutung, da sich bis jetzt niemand zugeschaltet habe. Dennoch sollte das Angebot aufrechterhalten bleiben.

Der Vorschlag von Altersvorsitzenden Schnabel, über die Fortsetzung des Angebotes abstimmen zu lassen, wird mehrheitlich befürwortet. Ratsmitglied Meyer unterstützt die Kritik seines Fraktionsvorsitzenden, indem er auf die Hauptsatzung verweist, wonach seiner Auffassung nach ein einfacher Beschluss nicht ausreiche, um die Übertragung fortzusetzen.

Die im Anschluss durchgeführte Abstimmung ergibt eine Mehrheit (16 Nein zu 13 Ja) gegen den Antrag auf Abschaltung und damit zugunsten der Aufrechterhaltung des Angebotes.

Auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt zurückkommend, befragt Altersvorsitzender Schnabel die Fraktionsvorsitzenden nach Wahlvorschlägen für den Ratsvorsitz.  SPD-Fraktionsvorsitzender Fricke schlägt sodann für das Amt der Ratsvorsitzenden die Ratsfrau Waldtraud Rybotycky vor. Weitere Vorschläge werden nicht benannt.

Ratsmitglied Rehkuh macht von seinem Recht gemäß § 67 Satz 2 NKomVG Gebrauch, die geheime Wahl zu verlangen.

Sodann ruft Städtischer Direktor Bock die Ratsmitglieder einzeln auf, zu einer dafür vorbereiteten Wahlkabine zu gehen, um ihre Stimme abzugeben.

Nach offener Auszählung der 28 abgegebenen Stimmen gibt Altersvorsitzender Schnabel folgendes Ergebnis bekannt:

Ja-Stimmen: 22, Nein-Stimmen:  2, Enthaltungen:  4.

Anschließend übernimmt die neue Ratsvorsitzende, Ratsfrau Waltraud Rybotybcky die Sitzungsleitung. Sie bedankt sich bei Heinz Schnabel für die Leitung der Sitzung bis zu diesem Punkt und beim Rat für die Glückwünsche und das Vertrauen.

Die neue Ratsvorsitzende appelliert an alle Ratsmitglieder, bei der Ausübung ihres politischen Mandates zum Wohle der Stadt fair und respektvoll miteinander umzugehen.

 
TOP 5 Feststellung der Tagesordnung

Beschluss:

Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.



Protokoll:

Die Ratsvorsitzende Waltraud Rybotycky lässt die aufgestellte Tagesordnung durch den Rat  feststellen.

 
TOP 6 Beschluss über die Stellvertretung des/der Ratsvorsitzenden

Protokoll:

Der Rat hat über die Stellvertretung zu beschließen, was abweichend von TOP 4 keine Wahlhandlung bedeute. Der Ratsvorsitzenden sollten 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter beigegeben werden, über die in der Reihenfolge 1. oder 2. Vertreterin/Vertreter beschlossen wird und die die Vertretung in dieser Reihenfolge bei Bedarf wahrnehmen.

Auf die Frage der Ratsvorsitzenden wird als 1. Stellv. Ratsvorsitzender Ratsherr Jan Waldheim (CDU-Fraktion) von Ratsmitglied Rehkuh vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Sodann lässt die Ratsvorsitzende abstimmen. Das Ergebnis ist einstimmig.

Auf die Frage der Ratsvorsitzenden wird als 2. Stellv. Ratsvorsitzender Ratsherr Christoph Daether (UWG-Ziel-Fraktion)  von Ratsmitglied Porth vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Sodann lässt die Ratsvorsitzende abstimmen.  Das Ergebnis ist einstimmig.

Die Ratsvorsitzende gratuliert ihren beiden Stellvertretern im Ratsvorsitz und wünscht eine gute Zusammenarbeit.

 
TOP 7 Beschluss über die Geschäftsordnung

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt die Geschäftsordnung aus der Vorlage 84/2021 mit Ergänzung durch die Anträge der Ratsmitglieder Dr. Marx und Meyer einstimmig bei einer Stimmenthaltung (Marschalleck).



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erklärt, dass sich nach § 69 Absatz 1 NKomVG der Rat eine Geschäftsordnung gibt. Sie stelle eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften dar. Der Vorlage 84/2021 läge eine an die Mustergeschäftsordnung des Niedersächsischen Städtetages angelehnte Fassung bei.

Es läge weiterhin ein am 19. Oktober 2021 eingegangener Antrag von Ratsmitglied Dr. Marx,  DIE LINKE, Vorlage 84-1/2021 vor, der sich mit der Platzierung einer weiteren Einwohnerfragstunde innerhalb der Tagesordnungen befasse.

Ratsmitglied Meyer stellt den Antrag, den § 2 „Öffentlichkeit der Sitzungen“ um zwei Absätze zu ergänzen, die den Zugang zu öffentlichen Rats-, Ausschuss und Ortsratssitzungen per Livestream oder Videokonferenz mittels abschaltbarer Mikrofone ermöglichen sollen.

Fraktionsvorsitzender Fricke begrüßt die beiden Änderungsanträge der Herren Dr. Marx und Meyer, denen seine Fraktion sich anschließen könne, wenn durch die Verwaltung sichergestellt werde, dass alle Tagungsräume mit Internetzugang versorgt würden. Bürgermeister Schneider sagt daraufhin zu, dass mit der Umsetzung der papierlosen Ausstattung die dafür notwendige technische Ausstattung (WLAN) der Räumlichkeiten der Ortsratsfraktionen in den Ortsteilen erfolgen werde.

Ratsmitglied Rehkuh fordert für seine Fraktion die Abschaffung der nicht abschaltbaren Mikrofone.

Angesichts der Änderungen, die heute zusätzlich diskutiert werden, beantragt Ratsmitglied Marschalleck den Aufschub der Beschlussfassung bis zur nächsten Sitzung.

Städtischer Direktor Bock erklärt für die Verwaltung, dass die gewünschten Änderungen, einschließlich der heute Vorgelegten, in ihrer Umsetzung zeitlich zwar etwas Vorlauf benötigten, ansonsten aber durchführbar seien. Im Übrigen seien spätere Wiederaufrufe der Geschäftsordnung jederzeit möglich.

Daraufhin zieht Ratsmitglied Marschalleck aufgrund dieser Ausführungen seinen Antrag auf Verschiebung der Beschlussfassung zurück.



TOP 8 Bildung des Verwaltungsausschusses

Protokoll:

a) Die Bildung des Verwaltungsausschusses regeln die §§ 74 und 75 NKomVG: gesetzliche Anzahl der Beigeordneten: 6. Bei Erhöhung für die Dauer der Wahlperiode auf 8 gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG ist ein Beschluss erforderlich.

SPD-Fraktionsvorsitzender Fricke stellt den Antrag, die Zahl der Beigeordneten von 6 um 2 auf 8 zu erhöhen, gemäß § 74 Absatz 2 NKomVG. Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig über die Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten.

b) und c) Die sich nach den Vorschlägen der Fraktionen ergebende Sitzverteilung und die Besetzung des Verwaltungsausschusses werden vom Rat der Stadt Schöningen gem. § 75 i.V.m. § 71 NKomVG durch Beschluss festgestellt:

SPD: 4 Sitze

Jan Fricke, Waltraud Rybotycky, Mandy Schimmeyer, Wolfgang Waldau

CDU: 2 Sitze

Hans-Joachim Rehkuh, Hubertus Meyer

Bündnis 90/Die Grünen: 1 Sitz

Axel Schliephake

UWG-ZIEL: 1 Sitz

Janina Porth

Der Feststellungsbeschluss wird einstimmig gefasst.

d) Die VertreterInnen der Beigeordneten werden vom Rat der Stadt gem. § 75 i.V.m. § 71 NKomVG durch Beschluss einstimmig festgestellt:

SPD: Henry Bäsecke, Bianca Holste, Tobias Kunz, Sylvia Schünemann

CDU: Axel Schnalke, Jan Waldheim

Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Lars Marschalleck, Saliha Turan

UWG-ZIEL: Christoph Daether, Jens Kuntze


TOP 9 Wahl der ehrenamtlichen Vertreter/innen des Bürgermeisters

Protokoll:

Gem. § 81 NKomVG wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen/Vertreter des Bürgermeisters, die sie oder ihn bei der Leitung der Sitzung des Verwaltungsausschusses und der repräsentativen Vertretung der Gemeinde vertreten. Sie führen die Bezeichnung stellv. Bürgermeisterin/stellv. Bürgermeister und nehmen die Vertretung in der Regel in der Reihenfolge 1. stellv. Bürgermeisterin/Bürgermeister sowie 2. stellv. Bürgermeisterin/Bürgermeister wahr. Es empfiehlt sich daher auch, die/den Vertreterinnen/Vertreter in dieser Reihenfolge zu wählen. Die Wahlen finden nach § 67 NKomVG unter der Leitung des Ratsvorsitzenden statt, vorschlagsberechtigt ist jedes Ratsmitglied, ein Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG besteht nicht.

Das Wahlverfahren richtet sich nach § 67 NKomVG: Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

Es sind der bisherigen Praxis entsprechend zwei stellv. Bürgermeister/innen zu wählen.

Nach Abfrage der Vorschläge für die Wahl der Ersten Stellvertretenden Bürgermeisterin /des Ersten Stellvertretenden Bürgermeisters schlägt Ratsmitglied Fricke den Beigeordneten Ratsherrn Wolfgang Waldau vor.

Ratsmitglied Rehkuh macht von seinem Recht gemäß § 67 Satz 2 NKomVG Gebrauch, die geheime Wahl zu verlangen.

Sodann ruft Städtischer Direktor Bock erneut die Ratsmitglieder einzeln auf, zu der dafür vorbereiteten Wahlkabine zu gehen, um ihre Stimme abzugeben.

Nach offener Auszählung der 28 abgegebenen Stimmen gibt Ratsvorsitzende Rybotycky folgendes Ergebnis bekannt:

Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1.

Der wieder gewählte erste Stellvertretende Bürgermeister Wolfgang Waldau bedankt sich für das Vertrauen.

Auf die Abfrage der Vorschläge für die Wahl der Zweiten Stellvertretenden Bürgermeisterin/des Zweiten Stellvertretenden Bürgermeisters schlägt Ratsmitglied Rehkuh den Beigeordneten Ratsherrn Hubertus Meyer und Ratsmitglied Marschalleck den Beigeordneten Ratsherrn Axel Schliephake vor. Ratsherr Schnabel verlangt die geheime Wahl gemäß § 67 Satz 2 NKomVG.

Sodann ruft Städtischer Direktor Bock erneut die Ratsmitglieder einzeln auf, zu der dafür vorbereiteten Wahlkabine zu gehen, um ihre Stimme abzugeben.

Nach offener Auszählung der 28 abgegebenen Stimmen gibt Ratsvorsitzende Rybotycky folgendes Ergebnis bekannt: Axel Schliephake : 16, Hubertus Meyer: 11, bei einer Enthaltung.

Damit ist Herr Schliephake zum Zweiten Stellvertretenden Bürgermeister gewählt.


TOP 10 Bildung der Fach- und sondergesetzlichen Ausschüsse

Protokoll:

Die Bildung von Ausschüssen regelt sich nach § 71 NKomVG.

SPD-Fraktionsvorsitzender Fricke beantragt

1. einen neuen Ausschuss zu bilden, den Sportausschuss,

2. den Ausschuss für Technik und Umwelt umzubenennen in Ausschuss für Bauen und Umwelt

3. die Anzahl der sog. "anderen Personen" gem. § 71 Abs. 7 NKomVG von 4 auf 5 zu erhöhen

4. die Anzahl der Mitglieder des Schulausschusses um 2 auf 9 zu erhöhen.

Ratsmitglied Meyer begrüßt die Idee einen Sportausschuss zu bilden. Er schlägt vor diesen Ausschuss um das Ehrenamt zu erweitern, damit die ehrenamtlich Tätigen eine politische Plattform hätten.

Fraktionsvorsitzender Daether kann sich der Neubildung des Sportausschusses anschließen, ordnet aber das Ehrenamt dem Ausschuss für Bürgerdienste zu. Er beantragt den Ausschuss für Bürgerdienste um den Zusatz "Soziales und Integration" zu erweitern. Weiterhin weist Daether darauf hin, dass eine Erhöhung der Anzahl der "Anderen Personen" der Soll-Vorschrift in § 71 Absatz 2 NKomVG nicht entsprechen würde, da nicht 2/3 des Ausschusses von Ratsmitgliedern besetzt sei.

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig den Sportausschuss als neuen Ausschuss zu bilden.

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig bei einer Enthaltung (Kuntze) die Erhöhung der Sitzanzahl im Schulausschuss von 7 auf 9.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Schöningen mit 26 Ja- Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Bäsecke, Schnabel) die Bezeichnung des "Ausschuss für Bürgerdienste" in "Auscchuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration" umzubenennen.

Die Umbenennung des "Ausschuss für Technik und Umwelt" in "Ausschuss für Bauen und Umwelt" wird mit 26 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Kuntze, Schnalke) vom Rat beschlossen.

Die Benennung des Sportausschusses in "Sport und Ehrenamt" zu ändern wird mit 10 Ja-Stimmen (darunter Meyer) und 17 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung abgelehnt.

a) Beschluss über die Anzahl der Ausschüsse und Ausschusssitze

- Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integraton

- Ausschuss für Bauen und Umwelt 

- Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung 

- Haushaltsausschuss

- Betriebsausschuss (Pflichtausschuss gemäß § 140 Abs. 2 NKomVG),

- Schulausschuss (Pflichtausschuss  gemäß § 110 NSchG)

- Sportausschuss

Es erfolgt eine einstimmige Feststellung dahingehend, die Ausschüsse so zu bilden.

b) Feststellung der Sitzverteilung und der Ausschussmitglieder und ihrer Vertreter/innen

Die Fraktionen benennen ihre Ausschussmitglieder. Herr Dr. Marx, DIE  LINKE meldet sich zu Wort und macht geltend, dem Ausschuss für Bürgerdienste Soziales und Integration  als beratendes Mitglied angehören zu wollen.

Städtischer Direktor Bock bestätigt, dass es einem fraktions- und gruppenlosen Ratsmitglied  gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG zusteht, geltend zu machen, in einem Ausschuss ihrer/seiner Wahl beratendes Mitglied zu werden. Auf Grundmandate (§ 74 Abs.4, Satz 1 NKomVG) weist Herr Bock ebenfalls hin.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren, siehe Vorlage.

c) Berufung von nicht dem Rat angehörenden Mitgliedern (andere Personen)

Städtischer Direktor Bock geht darauf ein, dass beantragt wurde die  Zahl der nicht dem Rat angehörenden, sog. "Anderen Personen" im Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration, für Bauen und Umwelt, und für Wirtschaft und Stadtentwicklung auf  "5" zu erhöhen. Gemäß § 71 Absatz 7 sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Abgeordnete sein (9 Ratsmitglieder plus 5 "andere Personen" = 14, geteilt durch 3 mal 2 gleich 9,333). Damit sind bei "5" anderen Personen noch zwei Drittel erfüllt, sodass dahingehend keine Bedenken bestehen.

Im Haushaltsausschuss und im Betriebsausschuss sollen sog. "Andere Personen" nicht berufen werden.

Im Schulausschuss werden 2 Eltern und 2 Lehrervertreterinnen in einem besonderen Verfahren hinzukommen.

Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration

Ausschussmitglieder

SPD:

Bianca Holste, Waltraud Rybotycky, Sylvia Schünemann, Wolfgang Waldau

Andere Personen: Björn Bäsecke, Matthias Baake, Bernd Wittkowski

CDU:

Olaf Eppert, Hubertus Meyer, Anke Meyer-Gennrich

Andere Personen: N.N., N.N.

Bündnis 90/Die Grünen:

Lars Marschalleck

UWG-ZIEL:

Janina Porth

DIE LINKE:

Dr. Michael Marx wird als beratendes Mitglied dem Ausschuss angehören.

Der Rat der Stadt Schöningen stellt die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung

Ausschussmitglieder

SPD:

Henry Bäsecke, Sylvia Schünemann, Danny Volmer, Felix Warsawa

Andere Personen: Matthias Baake, Ellen Burgdorf-Schröder, Elke Stern

CDU:

Günter Merkle, Axel Schnalke, Jan Waldheim

Andere Personen: N.N., N.N.

Bündnis 90/Die Grünen:

Saliha Turan

UWG-ZIEL:

Janina Porth

Der Rat der Stadt Schöningen stellt die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

Haushaltsausschuss

Ausschussmitglieder

SPD:

Henry Bäsecke, Jan Fricke, Tobias Kunz, Waltraud Rybotycky

CDU:

Hubertus Meyer, Hans-Joachim Rehkuh, Axel Schnalke

Bündnis 90/Die Grünen:

Saliha Turan

UWG-ZIEL:

Christoph Daether

Der Rat der Stadt Schöningen stellt die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

Ausschuss für Bauen und Umwelt

Ausschussmitglieder:

SPD:

Tobias Kunz, Heinz Schnabel, Danny Volmer, Felix Warsawa

Andere Personen: Björn Bäsecke, Bernd Bürger, Manfred Hartwig

CDU:

Olaf Eppert, Günter Merkle, Jan Waldheim

Andere Personen: N.N., N.N.

Bündnis 90/Die Grünen:

Lars Marschalleck

UWG-ZIEL:

Jens Kuntze

Der Rat der Stadt Schöningen stellt die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

Betriebsausschuss

Ausschussmitglieder

SPD:

Heinz Schnabel, Sylvia Schünemann, Danny Volmer, Wolfgang Waldau

CDU:

Rudolf Granzow, Günter Merkle, Axel Schnalke

Bündnis 90/Die Grünen:

Axel Schliephake

UWG-ZIEL:

Jens Kuntze

Der Rat der Stadt Schöningen stellt die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

Schulausschuss

Ausschussmitglieder

SPD:

Jan Fricke, Bianca Holste, Mandy Schimmeyer, Felix Warsawa

CDU:

Rudolf Granzow, Anke Meyer-Gennrich, Hans-Joachim Rehkuh

Bündnis 90/Die Grünen:

Lars Marschalleck

UWG-ZIEL:

Christoph Daether

Elternvertreterinnen: Dr. Stephanie Westphal, Sandra Schwarzat-Bormann

Ersatzmitglieder der Elternvertreterinnen: Christine Aurisch, Rebecca Konitz

Lehrervertreter/innen: Harald Brötje, Madeleine Hollmichel

Ersatzmitglieder der Lehrervertreter/innen: N.N., N.N.

Der Rat der Stadt Schöningen stellt die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

Sportausschuss

Ausschussmitglieder

SPD:

Henry Bäsecke, Heinz Schnabel, Sylvia Schünemann, Wolfgang Waldau

CDU:

Hubertus Meyer, Hans-Joachim Rehkuh, Jan Waldheim

Bündnis 90/Die Grünen:

Axel Schliephake

UWG-ZIEL:

Jens Kuntze

Der Rat der Stadt Schöningen stellt die Ausschussbesetzung einstimmig fest.

d) Zuteilung der Ausschussvorsitze (7 an der Zahl)

Die Zuteilung erfolgt nach dem d‘Hondtschen Höchstzahlverfahren.

Zwischen Bü90/GRÜNE-Fraktion und UWG-Ziel-Fraktion müsste das Losverfahren um den 6. Vorsitz das Los entscheiden. UWG verzichtet auf den Ausschussvorsitz, Herr Schliephake benennt Ratsmitglied Schnabel als Vorsitzenden für den Betriebsausschusses.

Zugriff auf Ausschussvorsitze:

1. Zugriff: SPD, Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration

Vorsitz: Wolfgang Waldau

Stellvertreter: Olaf Eppert

2. Zugriff: CDU, Sportausschuss

Vorsitz: Hans-Joachim Rehkuh

Stellvertreterin: Sylvia Schünemann

3. Zugriff: SPD, Ausschuss für Bauen und Umwelt

Vorsitz: Heinz Schnabel

Stellvertreter: Tobias Kunz

4. Zugriff: CDU, Schulausschuss

Vorsitz: Anke Meyer-Gennrich

Stellvertreterin: Mandy Schimmeyer

5. Zugriff: SPD, Haushaltsausschuss

Vorsitz: Jan Fricke

Stellvertreter: Christoph Daether

6. Zugriff Bündnis 90/Die Grünen, Betriebsausschuss

Vorsitz: Heinz Schnabel

Stellvertreterin: Sylvia Schünemann

7. Zugriff: SPD, Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung

Vorsitz: Henry Bäsecke

Stellvertreter: Axel Schnalke

Die Verteilung der Stellvertretenden Vorsitze erfolgte ebenfalls nach dem Zugriffsverfahren.

Die Ausschussvorsitzende und deren Stellvertreter/innen stellt der Rat einstimmig fest.


TOP 11 Wahl der Vertreter in die Organe der wirtschaftlichen Unternehmen und Beteiligungen pp. / Entsendung der Vertreter in den Planungsverband Buschhaus

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen wählt einstimmig, soweit abweichend, siehe Eingangstext, die VertreterInnen für die Besetzung der Organge der Beteiligungsgesellschaften wie folgt:

Kreis-Wohnungsbaugesellschaft mbH Helmstedt

Mitglieder der Gesellschafterversammlung (Mehrheitswahl s. Protokoll)

  • Herr Waldau
  • Herr Eppert (Vertreter)

Mitglied des Aufsichtsrates:

  • Herr Fricke

Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig

Mitglieder der Gesellschafterversammlung:

  • Herr Waldheim
  • Herr Bäsecke (Vertreter)

Elmregia GmbH

 Mitglieder der Gesellschafterversammlung (entspricht dem Verwaltungsausschuss):

  • Herr Fricke
  • Frau Rybotycky
  • Frau Schimmeyer
  • Herr Waldau
  • Herr Rehkuh
  • Herr Meyer
  • Herr Schliephake
  • Frau Porth

Purena GmbH

Mitglied im Beirat:

  • Herr Bäsecke

Avacon AG

Mitglied der Versammlung des Regionalbeirates:

  • Herr Fricke
  • Frau Rybotycky
  • Frau Schünemann
  • Herr Granzow
  • Herr Merkle

Wirtschaftsregion Helmstedt

Mitglieder der Gesellschafterversammlung:

  • Herr Bäsecke
  • Herr Waldheim (Stellvertreter)

Planungsverband Buschhaus

Der Rat der Stadt Schöningen entsendet gemäß § 5 Abs. 2 der Berbandsordnung des Planungsverbandes Buschhaus  folgende 6 Vertreter der Stadt in die Verbandsplanung:

  1. Bürgermeister Schneider (bereits festgelegt)
  2. Herr Bäsecke
  3. Herr Fricke
  4. Frau Rybotycky
  5. Herr Rehkuh
  6. Herr Eppert



Protokoll:

Als Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kreiswohnungsbaugesellschaft schlägt die SPD Herrn Waldau vor. Die CDU schlägt Herrn Eppert vor. Vorsitzende Rybotycky erfragt, ob eine schriftliche geheime Abstimmung erfolgen soll, was nicht erwünscht ist. Daher wird offen durch Handzeichen gewählt. Die Abstimmung ergibt 19 Stimmen für Herrn Waldau und 9 Stimmen für Herrn Eppert.

Als Mitglied im Aufsichtsrat der Kreiswohnungsbaugesellschaft schlägt die SPD Herrn Fricke vor.

Als Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig schlägt die CDU Herrn Waldheim vor und die SPD als Vertreter Herrn Bäsecke.

Als Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH werden die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses gewählt.

Als Mitglied im Beirat der Purena GmbH schlägt die SPD Herrn Bäsecke vor.

Als Mitglied in der Versammlung des Regionalbeirates der Avacon AG schlägt die SPD Herrn Fricke, Frau Rybotycky und Frau Schünemann vor.  Die CDU schlägt Herrn Granzow und Herrn Merkle vor.

Als Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsregion Helmstedt schlägt die SPD Herrn Bäsecke vor und die CDU Herrn Waldheim als Stellvertreter.

Als Mitglieder des Planungsverbandes Buschhaus werden durch die SPD Herr Bäsecke, Herr Fricke und Frau Rybotycky vorgeschlagen und durch die CDU Herr Rehkuh sowie Herr Eppert.



TOP 12 Hauptsatzung der Stadt Schöningen gem. § 12 NKomVG

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert, dass die Hauptsatzung ein vom Verwaltungsausschuss vorzubereitender Beratungsgegenstand sei, zu dem wegen ihrer Betroffenheit auch die Ortsräte gehört werden. Daher wird der Entwurf lediglich zur erstmaligen Kenntnisnahme und Vorberatung vorgelegt. Es sei vorgesehen, den Beschluss über die Hauptsatzung in der nächsten Ratssitzung fassen zu lassen.

Es gibt keine Wortbeiträge.


TOP 13 Verleihung von Ehrenbezeichnungen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt einstimmig, Herrn Rolf-Dieter Backhauß, Herrn Wolfgang Hoffmann, Herrn Gerhard Melzer sowie Herrn Burkhard Meyer und Herrn Johannes Much die Bezeichnung „Ehrenratsherr“ nach § 58 Abs. 1, Nr. 6 NKomVG zu verleihen. Entsprechend werden Frau Barbara Rautenschlein sowie Frau Elke Stern die Bezeichnung „Ehrenratsfrau“ verliehen.

Herrn Ralf Göbecke und Johannes Much wird die Bezeichnung „Ehrenortsratsmitglied“ verliehen.



Protokoll:

Ratsvorsitzende Rybotycky stellt die Vorlage 89/2021 vor.


TOP 14 Ehrung von Ratsmitgliedern

Protokoll:

Bürgermeister Schneider übergibt den zur Feierstunde am 28.10.2021 nicht anwesenden Ratsmitgliedern nachträglich ihre Ehrengaben für die Ratstätigkeit:

Christoph Daether für 5 Jahre im Rat,

Jan Fricke für 20 Jahre im Rat,

Lars Marschallek für 5 Jahre im Rat,

Janina Porth für 15 Jahre im Rat,

Waltraud Rybotycky für 25 Jahre im Rat,

Mandy Schimmeyer für 10 Jahre im Rat.

 
TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern liegen keine Fragen vor.

 
TOP 16 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzende Rybotycky bedankt sich bei allen Anwesenden und schließt die Ratssitzung um 19:11 Uhr mit dem Hinweis auf den Termin für die nächste Ratssitzung, die am Dienstag, 14.12.2021 um 17:00 Uhr stattfinden wird.

 

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