Ausschuss für Bürgerdienste

Dienstag, 30. Oktober 2018 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau  eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gäste, den Seniorenbeirat sowie Ehrenratsmitglied Herrn Felgenträger, die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, die Mitarbeiter der  Verwaltung, die Mitarbeiter des Jugendfreizeitzentrums Frau Felgenträger und Herrn Kerknawi und die Vertreter der Presse. Er stellte die mit Schreiben vom 18.10.2018 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Herr Waldau regte an, den Tagesordnungspunkt 7 vorzuziehen, die Verabschiedung von Frau Felgenträger und die Vorstellung von Herrn Kerknawi nach der Genehmigung der Niederschrift vorzunehmen sowie eine Einwohnerfragestunde als TOP 13 anzubieten.

Die Ausschussmitglieder stimmten dafür, alsdann wurde die Tagesordnung festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 12.06.2018

Protokoll:

Die Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste vom 12.06.2018  wurde mehrheitlich  bei 5 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen (Granzow, Koch, Riegel, Sobotta) genehmigt.

 
TOP 3 Haushaltsplanentwurf 2019 Hier: Teilhaushalt Bürgerdienste

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock teilte mit, dass seitens des Haushaltsausschusses bzw. des Fachbereichs Finanzen keine Vorgaben zur Darstellung und Erläuterung der Haushaltsmittel in den Haushalten der einzelnen Produkte  gemacht worden seien obwohl er mit dieser Bitte mehrfach an den Rat herangetreten war.  Die Verwaltung könne sich so nur auf die Fragen vorbereiten, die die eigene Mittelanmeldung beträfen und zu diesen auch nur Stellung nehmen.

Ratsmitglied Sobotta erwiderte, dass  seitens der Fraktionen ein Papier erarbeitet worden sei, welches einen Zeitplan sowie die Darstellungsweise der Einbringung des Haushalts beinhalte. Für die heutige Sitzung habe er sich Notizen gemacht und bat um Beantwortung folgender Fragen.

Anmerkung der Verwaltung:

Die von Ratsmitglied Sobotta gestellten Fragen bezüglich des Teilhaushalts Bürgerdienstleistungen, sind im Einzelnen in der dieser Niederschrift beigefügten Anlage aufgeführt und soweit bis zur Erstellung dieses Protokolls zeitlich möglich, beantwortet.

 

Ratsmitglied Granzow bemängelte die Vorgehensweise der einzelnen Fragestellungen, da sie zu zeitaufwändig sei.

 

Herr Sobotta wies auf einen von ihm eingebrachten und mit den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden abgestimmten Verfahrensvorschlag hin, der den Fraktionen vorliege und bisher keine Berücksichtigung gefunden hätte.

 

Ratsmitglied Riegel schlug vor, schon die Mittelanmeldungen frühzeitig in den Fachausschüssen beraten zu lassen. Herr Sobotta entgegnete, dass dieser Vorschlag bereits Gegenstand seines Arbeitspapiers gewesen wäre.

 

Ratsmitglied Fricke regte an, dass nur die größten Investitionen und die größten Veränderungen in den einzelnen Fachbereichen erläutert werden sollten.

 

Herr Bock und Herr Waldau erwiderten, dass der zuständige Haushaltsausschuss erneut gebeten werden müsse die Vorgaben zur Beratung des Haushalts zu machen.

 

Der Ausschussvorsitzende Waldau dankte für die Ausführungen

 
TOP 4 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Unterbringung von Kindern in den Städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung)

Protokoll:

Zu den Vorlagen 133/2018 und 134/2018 berichtete Städtischer  Direktor Bock, dass die Änderung der Kindertagesstättensatzung und die Änderung der KiTa-Gebührensatzung, im nachfolgenden TOP 5, im Zusammenhang mit der zum 01.08.2018 durch die Landesregierung eingeführten Beitragsfreiheit für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt stehen.

Die Beschlussfassung durch den Nieders. Landtag am 19.06.2018 und die daraus resultierenden Umsetzungshinweise des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) führten zu einer Änderung der Kindertagesstättensatzung und der Kita-Gebührensatzung. Die Kindertagesstättensatzung wurde ergänzt um den Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses bei der Inanspruchnahme von Ganztagsbetreuung und/ oder Sonderdiensten. Ebenso wurde der flexible Einschulungsstichtag bei der Vergabe der Kindergartenplätze berücksichtigt.

In der Kita-Gebührensatzung wurde die Geschwisterregelung aufgehoben. Dies sei von der aktuellen Rechtsprechung bestätigt und werde auch in anderen Kommunen so praktiziert, so Herr Bock.

 

Wegen des Inkrafttretens der Änderungen des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) zum 01.08.2018, führte Herr Bock weiterhin aus, erfolgte die Beschlussfassung der Satzungsänderungen im Rat  bereits am 31.07.2018.



TOP 5 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Städtischen Kindertagesstätten (KiTa-Gebührensatzung)

Protokoll:

Siehe TOP 4.

 
TOP 6 Errichtung einer Kindertagesstätte im Hopfengarten Hier: Sachstandsbericht

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 126-1/2018 ergänzte Stadträtin Frau Backhauß, dass am 26.10.2018 ein Gespräch beim Kreisverband Helmstedt des Deutschen Roten Kreuzes stattgefunden habe, bei dem das Bauvorhaben Kindertagesstätte „Hopfengarten“ in der Entwurfsfassung vorgestellt wurde. Gleichzeitig bat das DRK, für die Bauantragstellung durch das Deutsche Rote Kreuz folgende Voraussetzungen zeitnah zu schaffen  bzw. sicher zu stellen:

 

-     Erschließung (Straße zunächst ohne Parkplätze) sowie der Ver- und Entsorgungsleitungen

 

-        Grundstücksteilung

                                  

-        Rechtssichere Bauleitplanung

 

Für die Erschließungskosten werde die Verwaltung eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 70.000 € beantragen.

Herr Bock fügte hinzu, dass im Bebauungsplan des Baugebietes „Hopfengarten“ von je her dieses Grundstück für „soziale Zwecke“ sprich Bau eines Kindergartens vorgesehen war. Erst durch die Diskussion über die Bebauung des gegenüber liegenden Grundstückes mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und dem Protest gegen die Verlegung des bauplanerisch nicht abgesicherten Übergangsspielplatzes, wurde der Bau einer Kindertagesstätte mit in die Kritik einbezogenen. In dem vorliegenden Lageplan der Kindertagesstätte sei nunmehr erkennbar, dass neben dem Kindergartengebäude auch genügend Parkplätze für den Bring- und Holverkehr sowie ausreichend Platz für einen Kinderspielplatz vorhanden sei. Des Weiteren wies Herr Bock darauf hin, dass das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Helmstedt im Februar 2019 eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Bauvorhaben plane.

 

Herr Sobotta fragte, ob die Bauleitplanung für das Bauvorhaben der Ein- und Mehrfamilienhäuser die der Bauleitplanung für den Kindergarten hindere. Herr Bock entgegnete dass das Bauwesen der Stadt diesbezüglich mit dem Landkreis Helmstedt aufnehmen werde, sobald die Bearbeiterin aus ihrem Urlaub zurück sei.

Unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen  empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem  Verwaltungsausschuss einstimmig mit 1 Enthaltung (Granzow) die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für die Bauantragstellung durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Helmstedt e.V. zeitnah wie oben aufgeführt zu schaffen.



TOP 7 Nachbesetzung der Stelle im Jugendfreizeitzentrum Hier: Vorstellung des neuen Kollegen

Protokoll:

Nachdem der Ausschussvorsitzende Herr Waldau den beruflichen Werdegang von Frau Felgenträger beschrieben hat, verabschiedete er sie nach fast 34 Jahren beruflicher Tätigkeit bei der Stadt Schöningen in die Freizeitphase. Er bedankte sich im Namen des Ausschusses für Bürgerdienste für die geleistete Arbeit, ihr darüber hinaus gehendes Engagement im  Jugendfreizeitzentrum und in der Jugendfreizeitinitiativgruppe e.V., sowie für ihre Mitarbeit im Ausschuss für Bürgerdienste. Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreichte Herr Waldau einen Blumenstrauß. Frau Felgenträger bedankte sich und richtete einige rückblickende Worte an die Anwesenden.

Alsdann stellte sich der ihr nachfolgende Mitarbeiter, Herr Anes Kerknawi vor, der ab dem 01.11.2018 im Jugendfreizeitzentrum tätig sein wird.

 

Herr Waldau dankte für die Ausführungen.

 
TOP 8 Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 154/2018 teilten Frau Backhauß und Herr Bock mit, dass durch den Zusatz in § 9 Satz 2 der Aufwandsentschädigungssatzung, Zahlungen für Aufwendungen im  frühkindlichen Bereich sowie in der Senioren-Bildung und Jugendpflege nunmehr eine rechtliche Grundlage erhalten soll.

 

Ratsherr Fricke bat um Aufnahme eines maximalen Stundensatzes als Höchstgrenze. Die Ausschussmitglieder einigten sich auf einen maximalen Stundensatz von 25 €/ Std.

 

Alsdann erfolgte die einstimmige Empfehlung an den Verwaltungsausschuss, dem Rat zu empfehlen, § 9 der Aufwandentschädigungssatzung wie folgt zu ändern:

 

            1. Der Spiegelstrich „Grünsheriffs – jeweils 45,00 Euro“ wird ersatzlos gestrichen.

 

            2. Satz 2 „Für die Unterstützung der frühkindlichen und der Senioren-Bildung sowie            der Jugendpflege wird eine Entschädigung nach Aufwand nach abgeschlossener         Vereinbarung bis zu 25 €/ Std. gezahlt“ wird ergänzt.


TOP 9 Bericht über die Seniorenfahrten 2018 an das Steinhuder Meer

Protokoll:

Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste nahmen die Vorlage 170/2018 und die Ausführungen von Frau Backhauß zur Kenntnis.


TOP 10 Durchführung von Seniorenveranstaltungen 2019

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 171/2018 und den Ausführungen von Frau Backhauß empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig dem Verwaltungsausschuss

 

1.    Die Fahrten für Senioren und Rollstuhlfahrer sowie

2.    die Seniorenweihnachtsfeier in Esbeck durchführen zu lassen und

 

den Teilnehmerbeitrag für die Seniorenfahrt auf 30 € sowie den Sozialtarif auf 15 €  festzusetzen.


TOP 11 Seniorenfahrt 2019 zum Arendsee

Protokoll:

Gemäß der Vorlage 187/2018 und den Erläuterungen von Frau Backhauß empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig dem Verwaltungsausschuss,

 

-     unter der Voraussetzung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 der Seniorenfahrt am 11. und 12. Juni 2019 nach Arendsee am Arendsee zuzustimmen,

 

-        die entsprechenden Verträge mit dem günstigsten Busunternehmen (Fuhrmann) und     dem Flair Hotel Deutsches Haus Arendsee abschließen zu lassen,

 

-        den Teilnehmerbeitrag auf 30 € pro Person und 15 € Sozialtarif    für Empfänger von         Grundsicherung festzusetzen, sowie die Teilnehmerzahl auf 150 Personen zu     beschränken.


TOP 12 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

12 a.    Grüne Sheriffs

Das hinzugewählte Mitglied  Frau Schaper gab ihr Bedauern zum Ausdruck, dass die Arbeit der Grünen Sheriffs mit Wirkung zum 30.06.2018 aus Haushaltskonsolidierungsgründen eingestellt wurde. Als Betroffene bedauere sie insbesondere, dass die Beschlussfassung sehr kurzfristig war und zuvor kein Gespräch zwischen Verwaltung und den Grünen Sheriffs stattgefunden habe. Da sie und ihre Mitstreiter ihre Aufgaben aus Überzeugung erledigten, wären sie auch unentgeltlich bereit gewesen für die Stadt tätig zu sein. Die Verabschiedung durch den Bürgermeister war ernüchternd.

Herr Bock nahm den Unmut von Frau Schaper und den Grünen Sheriffs mit Bedauern zur Kenntnis.

12 b.    Neues Spielgerät auf dem Spielplatz an der Weinbergstraße

Ratsfrau Porth bat um Auskunft, wer die Aufstellung eines neuen Spielgerätes auf dem Spielplatz an der Weinbergstraße veranlasst habe und aus welchen Gründen.

Anmerkung der Verwaltung:

Auf Nachfrage beim Fachbereich Bauwesen teilte dieser mit, dass bei Kontrollen die Standsicherheit der vorhandenen Gerätschaften nicht mehr gewährleistet war und somit die Spielgeräte abgebaut werden mussten. Als Ersatz wurden  auf dem städt.  Bauhof eingelagerte Spielgeräte aufgestellt, die bereits im Haushaltsjahr 2016 für diese Zwecke angeschafft worden waren. Die Standorte der Geräte wurden wegen einer Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Nachbargrundstückes , Weinbergstr. 21) verändert.

 

12 c.    Verkrautungen vor dem Grundstück Helmstedter Straße 9

 

Herr Sobotta wies darauf hin, dass vor dem Grundstück Helmstedter Str. 9 die Verkrautungen schon die Hälfte des Fußweges einnähmen. Er bat um Abhilfe.

Anmerkung der Verwaltung:

Der Dienstbereich Ordnungswesen hat die Grundstückseigentümerin bereits (erneut) angeschrieben und aufgefordert der Straßenreinigungspflicht / Gehwegreinigung umgehend nachzukommen.

 

12 d.    Fußgängerampel Helmstedter Straße  Höhe Aral-Tankstelle

 

Herr Sobotta wies darauf hin, dass die Fußgängerampel auf der Helmstedter Str. Höhe Aral-Tankstelle inmitten des Fahrradweges aufgestellt sei. Erst kürzlich sei ein Fahrradfahrer dagegen gefahren und habe sich verletzt. Er bat um Prüfung, wer die Aufstellung der Ampel an dieser Stelle veranlasst habe.

Anmerkung der Verwaltung:

Auf Nachfrage des Fachbereichs Bauwesen bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde mitgeteilt, dass „Die Aufstellung in dieser Form ist üblich und auch erforderlich, weil ein Abstand der Signalgeber für die Fußgänger vom Fahrbahnrand eingehalten werden muss.“

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Jäkel bat um Auskunft, ob die Zahlung einer Entschädigung bei privaten Anbietern nach Rechnungsstellung erfolge. Herr Bock wies darauf hin, dass dies gegen Unterzeichnung einer Vereinbarung erfolge, die der Vorlage beigefügt ist.

Des Weiteren fragte Herr Jäkel, weshalb bei dem Haushaltsplanentwurf keine Seitenzahlen zur Orientierung vorhanden seien. Frau Backhauß antwortete darauf hin, dass dem Entwurf noch Inhaltsverzeichnis, Vorberichte, Diagramme  etc. zugefügt werden, sodass erst bei Vollständigkeit und Abschluss des Haushaltsplanes die Seitenzahlen vergeben werden.

Herr Jäkel wollte außerdem wissen, ob künftig in der internen Leistungsverrechnung für Märkte, Feste usw. die einzelnen Kosten für Dienstleistungen des Bauhofes, der Feuerwehr, Strom, Wasser etc. zu erkennen  und beziffert seien. Herr Bock verwies auf den Status des Haushaltsplanes als Planungsgrundlage. Die Kosten- und Leistungsrechnung sei bei der Stadt Schöningen noch nicht eingeführt.

Anmerkung der Verwaltung:

Aus der internen Leistungsverrechnung des Baubetriebshofes 2017 betragen die Kosten für den Landmarkt 3.687,03 €, für das Altstadtfest 7.285,97 €, für das Harvestüstern 948,98 € und für den Weihnachtsmarkt 31.340,71 €. Des Weiteren kommen noch Kosten für Strom, Wasser, Abfallentsorgung etc. hinzu.

 

Der Besucher Herr Marx bat um Mitteilung der weiteren Planung des Kita-Projektes „Hopfengarten“.

Herr Bock teilte mit, dass die Fertigstellung der Kindertagesstätte für das Kindergartenjahr 2020/2021 geplant sei.

 

Die Besucherin Frau Böhm bat um Auskunft inwieweit für  Kinder mit Rechtsanspruch eine Betreuung angeboten werde. Herr Bock antwortete, dass die Kindertagesstätten in der Stadt Schöningen ausgelastet seien und viele Kinder mit Betreuungsbedarf auf den Wartelisten stünden. Die Stadt Schöningen versuche mit den freien Trägern und dem Landkreis Helmstedt sozialverträgliche Lösungen zu finden. Leider sei  nicht ausgeschlossen, dass einige Kinder nicht betreut werden können. Für eine weitere Entlastung sei die Erweiterung/ Anbau der DRK Kinderkrippe Rumpumpel  einer Kindergartengruppe im Kindergartenjahr 2019/2010 geplant.

 

Frau Thums gab ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass bei den Seniorenfahrten 2018 nur ein Mitglied des Seniorenbeirates unentgeltlich mitfahren durfte. Sie wäre am Dienstag mit einem Bus und am Mittwoch mit 2 Bussen überfordert gewesen. Sie bat für die Seniorenfahrten 2019 um Unterstützung.

Herr Bock sagte seitens der Verwaltung eine Prüfung zu. Gegen eine kostenfreie Begleitung eines Mitgliedes pro Bus dürfte aus Sicherheitsgründen nichts einzuwenden sein.

Anmerkung der Verwaltung:

Bei den Seniorenfahrten ist grundsätzlich pro Bus die unentgeltliche Begleitung von einem Mitglied des Seniorenbeirates und einem Ersthelfer des DRK vorgesehen. Des Weiteren werden  die Fahrten üblicherweise durch ein Ratsmitglied (auf eigene Kosten) begleitet.

 

Herr Waldau dankte allen Anwesenden für die Wortbeiträge und verabschiedete die Gäste und die Presse.

 

 
TOP 3 - Anlage Haushaltsplanentwurf 2019 Hier: Teilhaushalt Bürgerdienste

Protokoll:

Fragen des Ratsherrn Sobotta zum Teilhaushalt Bürgerdienstleistungen sowie die Beantwortung durch die Verwaltung:

Teilergebnishaushalt Fachbereich Bürgerdienste  - gesamt-

Nr. 020            2. Zuwendungen und allg. Umlagen

Wie kommt es zu der drastischen Erhöhung im Jahr 2019?

Die Erhöhung im Gesamtergebnishaushalt ergibt sich überwiegend aus dem Produkt 3651 durch die Beitragsfreiheit in den  Kindergärten, der damit verbundenen Erhöhung der Finanzhilfe und des erhöhten Zuschusses  des Landkreises Helmstedt aus der Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Nr. 050            5. Öffentlich rechtliche Entgelte

 Wie kommt es zu der Verringerung der Einnahmen im Jahr 2019?

 Die Verringerung der Einnahmen ergibt sich auch hier überwiegend aus der am 01.08.2018 eingeführten  Beitragsfreiheit in den Kindergärten im  Produkt 3651.

 

Nr. 080            8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge

 Woraus ergeben sich die höheren Einnahmen im Jahr 2019ff?

 Die Mehreinnahmen ergeben sich aus Bußgelder allgemeiner Ordnungs- widrigkeiten wie z.B. nach dem Meldegesetz, Personalausweisgesetz etc.

 

Nr. 180            18. Transferaufwendungen

 Woraus ergeben sich die höheren Aufwendungen im Jahr 2018  gegenüber dem Vorjahr?

 Für das Jahr 2018 waren die Betriebskosten für die Erweiterung der DRK Kinderkrippe Rumpumpel im Ü3 Bereich bereits mit veranschlagt. Die Erweiterung verschiebt sich voraussichtlich bis zum Beginn des Jahres 2020 und somit auch der höhere Betriebskostenzuschuss. Ebenso für den Neubau im Hopfengarten wurden die Betriebskosten ganzjährig für 2020 kalkuliert.

 

 

Teilergebnishaushalt Produkt 1211 Statistik und Wahlen

Nr. 070            7. Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Um welche Kostenerstattungen/ Kostenumlagen handelt es sich im Jahr 2019 ff?

Bei den Erstattungen im Jahr 2019 handelt es sich um die Europawahl und die HVB-Wahl, das Jahr 2020 ist wahlfrei, 2021 - Kommunalwahlen und Bundestageswahlen, 2022 – Landtagswahl.

 

 

Teilergebnishaushalt Produkt 1221 Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Nr. 060            6. Privatrechtliche Entgelte

 Wie erklärt sich das Ergebnis aus 2017 und warum gibt es für die Folge-jahre keine Ansätze?

 

Die Einnahme ist auf versehentlich auf einem falschen Sachkonto gebucht worden. Auf diesem Sachkonto gibt es keine Einnahmen.

                       

Nr. 080            8. Zinsen und ähnliche Finanzerträge

Wie erklären sich die Erhöhungen ab dem Jahr 2019ff, worum handelt es sich?

Siehe oben - Teilergebnishaushalt Fachbereich Bürgerdienste – gesamt  Nr. 080

 

Nr. 131            13. Aufwendungen für aktives Personal

Was erklärt die Erhöhung vom Jahr 2018 zum Jahr 2019?

Der Anstieg für 2019 erklärt sich mit der Tariferhöhung 2018 (3,19 %) und 2019 (3.3%) sowie einer kalkulierten Vertretungsreserve für 2019 für Arbeits unfähigkeiten der Beschäftigten des Bereichs Ordnungswesen.

 

Nr. 150            15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Wie erklären sich die Erhöhungen ab dem Jahr 2019ff, worum handelt es sich?

Es handelt sich hierbei um Kosten für ordnungsbehördliche Bestattungen. Im Jahr 2017 waren es 8 Bestattungen, im Jahr 2018 wurden bisher 2 Bestattungen abgerechnet. Ab dem Jahr 2019 wurde mit einem Mittelwert der Kosten für 8 Bestattungen kalkuliert.

 

 

Verwendete Konten Produkt 1261 Aufgaben des Brandschutzes und Feuerlöschwesen

Nr. 6                3321010 nut. Geb. u.ähnl.Entg.

Besteht die Möglichkeit Einnahmen zu generieren durch die Abrechnung der Kosten für Feuerwehreinsätze?

Herr Bock erwiderte, dass die Möglichkeit im Rahmen der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehrgebührensatzung bestehe. Diese werde zur Zeit überarbeitet und voraussichtlich 2019 den Ratsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Höhe der Einnahmen sei unter dem Konto 3321010 zu ersehen. Die Abrechnung für das Jahr 2018 ist noch vorzunehmen.

           

Nr. 46              4318000 Zuweis./Zusch. lfd. Zweck übr. Bereiche/Frakti.

Wer bekommt Zuweisungen/ Zuschüsse?

Hier werden Zuschüsse für die Kameradschaftskasse gezahlt. Die Erhöhung erfolgte aufgrund der technischen Hilfeleistungen bei Unwettern. Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus § 8 der Aufwandsentschädigungssatzung.

 

Nr. 64              4711500 Abschr. Auf Maschinen u. techn. Anlagen

Wie erklärt sich die Steigerung im Jahr 2018?

Der erhöhte Ansatz im Jahr 2018 erklärt sich durch die bestehenden Abschreibungen zuzüglich geplanter Abschreibungen für Neubeschaffungen im Planjahr  Ab 2019 werden  wieder nur die bis zum Vorjahr beschafften Vermögensgegenstände abgeschrieben.

 

Nr. 70              4811000 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

Weshalb ist das Ergebnis im Jahr 2017 und der Ansatz in 2018 im Vergleich zum Jahr 2019 so hoch?

Es sind hier überwiegend Kosten aus der Instandsetzung des Feuerwehrgerätehauses in Hoiersdorf verbucht und veranschlagt.

 

 

Produktbeschreibung Produkt 2111 Grundschule

Kennzahlen     Anzahl städti. Beschäftigter

Wer ist mit 2 + wieviel Reinigung gemeint?

Anzahl der Beschäftigten in der Grundschule betragen 5,77 VZÄ (Schulhausmeister, Schulsekretärin, Hausmeisterhelferin, Reinigungskräfte, und Std.-Anteile Verwaltung).

 

Teilergebnishaushalt Produkt 2111 Grundschule

Nr.131             Aufwendungen für aktives Personal

Was begründet den enormen Anstieg der Personalkosten im Vergleich zu den  Vorjahren und den nachfolgenden Jahren?

Der Anstieg erklärt sich mit der Tariferhöhung 2018 (3,19%) und 2019 (3,3 %) sowie der Erhöhung der Umlagen der Nieders. Versorgungskasse zur Beamtenversorgung.

 

 

Teilergebnishaushalt Produkt 3155 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer

Nr. 150            15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Wofür sind diese hohen Aufwendungen?

Frau Backhauß teilte mit, dass es sich hierbei um die Kosten für Möbel und Mieten handele. Herr Sobotta fragte weiter, ob man sich hier über Sparmöglichkeiten Gedanken mache. Herr Bock erwiderte, dass über Einsparmöglichkeiten selbstverständlich nachgedacht werde. Allerdings sei die Stadt Schöningen über die Heranziehungsvereinbarung mit dem Landkreis Helmstedt über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern dazu verpflichtet, die Hilfesuchenden unterzubringen und entsprechend auszustatten. Dazu werde vom Landkreis Helmstedt eine Pauschale gezahlt, die allerdings für die aufnehmenden Kommunen nicht auskömmlich sei. Der Landkreis Helmstedt sei auf Verlangen der Gemeinden nicht bereit, eine höhere Pauschale zu zahlen. Er hat in Aussicht gestellt  die  Aufgabenerfüllung per Satzung durchzusetzen. Die Stadt Schöningen als auch die anderen kreisangehörigen Gemeinden strebten nunmehr eine gerichtliche Entscheidung an.                 

Die Kosten im Einzelnen sind in den Sachkonten auf der Folgeseite erkennbar. Der Haushaltsansatz für 2018 war aufgrund des Ergebnisses zu niedrig kalkuliert, deshalb erfolgte zunächst die Aufstockung um 40.000 € im Jahr 2019. Nach und nach werde allerdings der Wohnungsbestand für die Stadt Schöningen verringert, da die Asylverfahren der Flüchtlinge entschieden werden.

 

 

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