Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration

Dienstag, 23. November 2021 , 16:00 Uhr
Format "Videokonferenz"



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung sowie evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration, den Bürgermeister, die Mitarbeiter der Verwaltung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertreter der Presse sowie einen Gast und stellte die mit Schreiben vom 16.11.2021/18.11.2021 ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

Anschließend wurde die Tageordnung einstimmig von den Ausschussmitglieder festgestellt.

 
TOP 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Protokoll:

Bürgermeister Schneider begrüßte Herrn Baake, Herrn Bäsecke und Herrn Wittkowski als nicht stimmberechtigte, sog. "andere Personen" des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration und wies sie gem. § 43 NKomVG auf ihre Pflichten hin, die sich aus den §§ 40-42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) ergeben. Er verpflichtete sie, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Herr Baake, Herr Bäsecke und Herr Wittkowski bestätigten die erhaltene Pflichtenbelehrung mit ihrer Unterschrift.

Anmerkung der Verwaltung:

Aufgrund der epidemischen Lage wurde das unterschriebene Dokument von den zu verpflichtenden Personen bereits vor Sitzungsbeginn auf dem Postweg an die Verwaltung zurückgesendet.

 
TOP 3 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Keine Fragen.

 
TOP 4 Haushaltsplanentwurf 2022 - hier: Teilhaushalt Bürgerdienste; Berichterstatter/-in: Frau Backhauß

Protokoll:

Stadträtin Backhauß berichtete gem. Vorlage Nr. 107/21, dass der Entwurf des Haushaltplans 2022 lt. Mitteilung des Fachbereichs Finanzmanagement vom 12.11.2021 einen Fehlbetrag von 3.595.900 € ausweise und somit um knapp 1.600.000 € über dem lt. Stabilisierungsvereinbarung vereinbarten Fehlbetrag läge. 

Sie erläuterte die signifikanten Veränderungen der Mittelanmeldungen des Fachbereichs Bürgerdienste zum Vorjahr, welche insbesondere auf die Budgets 1221 (Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) und  3651 (Kindergärten) sowie die geplanten Investitionen zurückzuführen seien.

Die Fragen von Ratsherrn Meyer wurden von Stadträtin Backhauß (Fragen 1, 2 und 4), Bürgermeister Schneider (Frage 5) und Stadtamtsrat Weitze (Frage 5) folgendermaßen beantwortet:

1. Wie viele Stellen sind für die KiTa "Am Kichhang 14" vorgesehen?

Für die KiTa "Am Kichhang 14" seien folgende Stellen vorgesehen:

  • 4 Erzieher/-innen
  • 1 Küchenkraft (22,5 Std.)
  • 1 Reinigungskraft
  • 2 Bundesfreiwilligendienstleistende/Auszubildende
  • 1 weitere Vertretungskraft (39 Std.)

2. Wie groß ist ein Klassensatz und wie hoch sind die Kosten dafür?

Die Kosten für einen Klassensatz, der für 25 Schüler/-innen ausgelegt sei, betrügen ca. 25.000 €.

3. Wurde die volle Summe der Fördergelder für die Lüftungsanlagen in der Grundschule eingestellt?

Es sei vorsorglich die gesamte Fördersumme eingestellt worden.

4. Wieso sind die Kosten für die Erneuerung der Fenster des Feuerwehrgerätehauses nicht aufgeführt?

Die Maßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Bauwesen. Einzelheiten seien daher nicht bekannt.

Ausschussvorsitzender Waldau unterbreitete den Vorschlag, die Antwort der Niederschrift beizufügen.

5. Sind die Kosten für die Feuerwehrbedarfsplanung eingestellt worden?

Für die Feuerwehrbedarfsplanung seien 15.000 € veranschlagt worden.

Ratsherr Marschalleck bedauerte, dass die Vorlage erst am 16.11.2021 ins Ratsinformationssystem hochgeladen worden sei, obwohl diese bereits am 05.11.2021 (Datum des Dokuments) fertiggestellt worden sei.

Städtischer Direktor Bock erklärte, dass am 05.11.2021 lediglich mit der Erstellung des ersten Entwurfs begonnen worden sei. Die tatsächliche Endfassung hätte wegen der Anzahl der zu erstellenden Vorlagen und den Mitzeichnungspflichten später vorgelegen. Schlussgezeichnet und freigegeben habe er die Vorlage erst am 16.11.2021.

Auf Nachfrage von den Ratsherren Marschalleck und Dr. Marx erläuterte Bürgermeister Schneider, dass die volle Summe der Fördergelder für die  Lüftungsanlagen in der Grundschule veranschlagt worden sei, da die Finanzierung gesichert sein muss. Mit Bewilligung der Zuwendung würde eine Gegenbuchung auf Ertragsseite erfolgen, die zur Verbesserung der Haushaltslage führen würde.

Die Frage von Ratsherrn Dr. Marx, ob ein Zusammenhang zwischen der geplanten Erneuerung der Fenster in der und dem geplanten Einbau der Lüftungsanlagen in der Grundschule - Campus Nebengebäude bestehe, verneinte Bürgermeister Schneider.


TOP 5 Optimierung der Mittagsverpflegung in den Städtischen Kindertagesstätten; Berichterstatter/-in: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfahl einstimmig, zur Optimierung der Mittagsverpflegung in den Städtischen Kindertagesstätten 30.000 € in den Haushalt 2022 einzustellen.



Protokoll:

Entsprechend der Vorlage Nr. 108/21 schilderte Stadträtin Backhauß, dass die Mittagsverpflegung in den Städtischen Kindertagesstätten optimiert werden solle, weswegen verwaltungsseitig nun anvisiert werde, auf das sog. "Cook & Chill" Verfahren der Fa. Buscopella aus Schlanstedt umzustellen, mit dem  in der Grundschule positive Erfahrungen gemacht worden seien.

In der KiTa "Am Kichhang 14" würden die erforderlichen Anschlüsse bereits im Zuge der Umbaumaßnahmen vorgesehen werden. Inwieweit sich von dort auch die anderen Einrichtungen mitversorgen lassen, sei zu überprüfen. Ein entsprechendes Konzept wolle von der Verwaltung erarbeitet werden.

Ersten Schätzungen zufolge würden Kosten i.H.v. insgesamt 25.000 bis 30.000 € entstehen, die bereits in den Haushaltsplan für 2022 eingestellt werden müssten.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Marschalleck ergänzte Stadträtin Backhauß, dass diese allein für die Umsetzung anfallen würden. Für die Erarbeitung des Konzeptes würden keine Kosten entstehen.

Anschließend stellte Ratsherr Marschalleck einen Nachteil des Verfahrens dar: Der Einsatz von Vektomaten verursache höhere Energiekosten. Er fragte, ob diese in der Kostenschätzung bereits inbegriffen wären.

Stadträtin Backhauß antwortete, dass diesbezüglich noch keine Erfahrungswerte vorliegen würden, die Energiekosten später jedoch in der internen Leistungsverrechnung auftauchen würden.

Ratsherr Marschalleck machte des Weiteren deutlich, dass mit dem Verfahren mehr Müll produziert werde. Er erachte es deshalb für sinnvoll, die Klimaschutzbeauftragte der Stadt Schöningen an den Planungen zu beteiligen.

Ratsherrn Marschalleck interessierte es zudem, ob das Essen an Allergien oder Unverträglichkeiten angepasst werden könnte.

Ratsfrau Meyer-Gennrich wollte zum Einen wissen, ob sich die Kosten für die Eltern erhöhen würden; zum Anderen, ob zusätzliches Personal benötigt werden würde und wenn ja, ob die Kosten bereits mit eingeplant worden seien.

Städtischer Direktor Bock erklärte, dass die Beantwortung solch weitreichender Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Diese würden dann im Zusammenhang mit dem endgültigen Konzept gestellt werden können.


TOP 6 Sachstandsbericht über die Bauvorhaben "KiTa Hopfengarten" und "KiTa Am Kirchhang 14"; Berichterstatter/-in: Herr Bock und Frau Backhauß (ohne Vorlage)

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock teilte mit, dass das Deutsche Rote Kreuz plane, die Kindertagesstätte im Hopfengarten im Januar 2022 zu eröffnen. Der ursprünglich angedachte Termin im November/Dezember 2021 hätte wegen Liefer- und Dienstleistungsverzögerungen, z.B. des Bodenbelags, nicht eingehalten werden können. Einem Besichtigungstermin im Frühjahr nächsten Jahres blicke der positiv entgegen.

Für die Kindertagesstätte "Am Kirchhang 14" läge die Baugenehmigung vor, sodass demnächst mit der Personalgenerierung begonnen werden könne, so Städtischer Direktor Bock weiter. Im Anschluss an die Sommerferien solle die Einrichtung schließlich eröffnen - vorbehaltlich alle Liefer- und Dienstleistungen können termingerecht erfüllt werden. Eine Besichtigung könne im nächsten Jahr ebenfalls erfolgen.

 
TOP 7 Tätigkeitsbericht des Jugendfreizeitzentrums; Berichterstatter/-in: Frau Backhauß

Protokoll:

Stadträtin Backhauß gab anhand der Vorlage Nr. 109/21 eine kurzen Rückblick des vergangenen Jahres im Jugendfreizeitzentrum.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Marx ergänzte Stadträtin Backhauß, dass die 3-G-Regelung sowohl für die Mitarbeiter als auch für Besucher des JFZ's gelte. Die Testpflicht würde überwiegend durch den Schulbesuch erfüllt werden, in Ausnahmefällen stünden jedoch auch auf Tests vor Ort zur Verfügung. Zudem sei das Jugendcafé in verschiedene Bereiche unterteilt worden. Auch sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. 

Ratsherr Marschalleck äußerte seinen Dank für die geleistete Arbeit der Sozialpädagogen.

Gleichwohl bedauerte Ratsherr Marschalleck einen fehlenden Sachstand zum Projekt "Bikerpark". Er erkundigte sich, ob zwischenzeitlich Gespräche mit den Vereinen geführt worden seien.

Bürgermeister Schneider begründete dies mit den wenig spannenden Backoffice-Arbeiten, die es in der vergangen Zeit zu erledigen galt. Die erste Hürde, die Finanzierung, sei mittlerweile aber gemeistert worden. Die zweite Hürde stelle nun die Realisierung des Projektes mit den zu Verfügung stehenden Mitteln dar. Entsprechende Ausschreibungen würden von der Verwaltung vorbereitet werden.


TOP 8 Mitglieder für den 7. Seniorenbeirat; Berichterstatter/-in: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfahl einstimmig den Beschluss wie folgt zu fassen:

Die Benennung der Mitglieder des 7. Seniorenbeirates wird zunächst zurückgestellt.

Die Richtlinien über den Seniorenbeirat der Stadt Schöningen vom 23.03.1993 in der aktuellen Fassung vom 23..03.2017 werden in II. Berufungsverfahren um die Ziffer 6 mit folgendem Wortlaut 

"II. Berufungsverfahren

6. Sollte sich aus der Ziffer 4 und 5 nicht die Mindestanzahl an 15 Kandidaten ergeben. so können Personen nach Ziffer 3 ihr Interesse und ihre Bereitschaft an der Arbeit im Seniorenbeirat schriftlich bekunden."

ergänzt.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Aufruf in den öffentlichen Medien zu veranlassen sowie zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Mitwirkung im Seniorenbeirat dahingehend geändert werden können, dass auch Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigt werden können.



Protokoll:

Nach den Ausführungen von Stadträtin Backhauß zu Vorlage Nr. 098/21 fragte Ratsherr Daether, ob 15 Personen das "Soll" der zu benennenden Kandidaten sei.

Dies bejahte Stadträtin Backhauß.

Ratsherr Dr. Marx bat die Verwaltung zu prüfen, ob die unter "II. Berufungsverfahren, Nr. 3" in der Richtlinie über den Seniorenbeirat der Stadt Schöningen festgelegten Kriterien zur Wahlberechtigung gesetzlich verankert (z.B. im NKomVG) sind.

Städtischer Direktor Bock nahm den Prüfauftrag entgegen.

Anmerkung der Verwaltung:

Es gibt keine Vorschrift aus dem NKomVG, auf der die Kriterien beruhen. Der Inhalt wurde in der Satzung mit der letzten Änderung am 23.03.2017 festgelegt bzw. beschlossen. Demnach wäre es möglich Einwohnerinnen und Einwohner über 60 mit Wohnsitz in Schöningen in den Seniorenbeirat zu berufen.

Ausschussvorsitzender Waldau bat die Ausschussmitglieder Vorschläge zu unterbreiten.


TOP 9 Berichte Seniorenbeirat: a) Bericht Seniorenveranstaltung 17.08.2021, b) Tätigkeitsberichte des Seniorenbeirates - Legislaturperiode 2016-2021; Berichterstatter/-in: Frau Backhauß

Protokoll:

a) Bericht Seniorenveranstaltung 17.08.2021

Stadträtin Backhauß berichtete gem. Vorlage Nr. 099/21, dass die Seniorenfahrt am 17. August 2021 ins Forschungsmuseum Schöningen und Café und Bistro "Zum Elmsee" führte.

Teilgenommen hätten insgesamt 25 Seniorinnen und Senioren sowie 2 Begleitpersonen (Seniorenbeiratsmitglieder). Der Sozialtarif (10 €) für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung sei von 2 Personen in Anspruch genommen worden.

Die Ausgaben betrügen 642,00 €. Einnahmen hätten i.H.v. 548,00 € verbucht werden können. Der Zuschuss der Stadt Schöningen betrüge somit insgesamt 3,48 €.

b) Tätigkeitsbericht des Seniorenbeirates - Legislaturperiode 2016-2021

Stadträtin Backhauß freute sich, dass 2021 neben der Seniorenfahrt auch die Schöninger Gespräche wieder stattfinden konnten, nachdem 2020 pandemiebedingt sämtliche Veranstaltungen abgesagt werden mussten.

Im übrigen bat sie um Kenntnisnahme der Vorlage.

Ratsherr Marschalleck erinnerte an einen Vorschlag aus der vergangenen Wahlperiode 2016-2021, wonach Sponsoren für den Seniorenbüttel generiert werden sollten, um die Kosten zu reduzieren und erkundigte sich in Anlehnung daran, ob ein entsprechender Sponsorenaufruf auf der Homepage der Stadt Schöningen veröffentlicht werden könne.


TOP 10 Durchführung von Seniorenveranstaltungen 2022; Berichterstatter/-in: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfahl einstimmig den Beschluss wie folgt zu fassen: 

Unter der Voraussetzung der Genehmigungen der Haushaltssatzung 2022 werden im Kalenderjahr 2022 folgende freiwillige Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenhilfe und Wohlfahrtspflege durchgeführt:

1. Fahrten für Senioren und Rollstuhlfahrer

2. Seniorenweihnachtsfeier in Esbeck.

Der Teilnehmerbeitrag für die Seniorenfahrt wird voraussichtlich auf 30,00 e sowie der Sozialtarif auf 15,00 € festgesetzt.



Protokoll:

Stadträtin Backhauß bat um Beschlussempfehlung gem. Vorlage Nr. 100/21, dass die Seniorenfahrten auch 2022 wieder geplant und ggf. durchgeführt werden können.

Die Einnahmen würden verwaltungsseitig auf 4.400 € und die Ausgaben auf 5.500 € geschätzt werden.

Städtischer Direktor Bock bemerkte, dass die Seniorenfahrten nur durchgeführt werden könnten, wenn ein neuer Seniorenbeirat Zustande kommen würde.


TOP 11 Statusbericht Asylbewerber; Berichterstatter/-in: Herr Weitze

Protokoll:

Stadtamtsrat Weitze erörterte die Vorlage Nr. 106/2021.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Marschalleck ergänzte Stadtamtsrat Weitze, dass sich die Zusammenarbeit mit den Vermietern der Asylbewerberunterkünfte problemlos gestalte. Durch ihren Sitz in Esbeck sei die Garrel Hausverwaltung beispielsweise schnell und einfach zu erreichen.

Außerdem erkundigte sich Ratsherr Marschalleck, wie der Erstkontakt zu potenziellen Privatanbietern hergestellt werde und schlug vor, Suchanzeigen auf der Homepage der Stadt Schöningen zu schalten.

Stadtamtsrat Weitze erklärte, dass insbesondere 2015 in Zusammenhang mit der großen Flüchtlingswelle vermehrt Wohnungen von Privatpersonen angemietet worden wären, diese mittlerweile aber überwiegend gekündigt worden seien. Der Vorschlag würde von der Verwaltung dennoch aufgenommen werden.

Ratsherr Marschalleck äußerte ferner den Wunsch, eine Asylbewerberunterkunft besichtigen zu wollen.

Laut Städtischem Direktor Bock könne diesem Wunsch zusammen mit den geplanten Besichtigungen der Kindertagesstätten im nächsten Jahr entsprochen werden.


TOP 12 Neufassung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungssatzung); Berichterstatter/-in: Herr Bock und Herr Weitze

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock gab anhand der Vorlage Nr. 102/21 einen kurzen Rückblick zu dem in Vorlage Nr. 102/21 dargestellten Sachverhalt und eröffnete die Diskussion.

Ratsherr Dr. Marx bemerkte, dass in § 6 Abs. 2 (Innenstadtbereich) der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen die Schulstraße fehle.

Auf Nachfrage zu § 14 (Plakatwerbung) erklärte Stadtamtsrat Weitze, dass die Regelung ausschließlich für kommerzielle Werbung gelten würde. Die Wahlwerbung sei davon ausgenommen.

Ratsherr Meyer sehe in Abs. 2 darüber hinaus noch konkretisierungsbedarf: So sei für ihn unverständlich, ob 50 Plakate oder 50 Stellen gemeint seien. Sollten an einer Laterne beidseitig Plakate befestigt werden, würden diese dann als 2 Plakate gezählt werden, fragte er nach.

Ratsherr Meyer erkundigte sich außerdem, ob Gespräche mit den Gastronomen geführt worden seien.

Herr Bock erklärte, dass man in Kontakt mit der Schöninger Werbegemeinschaft stehe. Auch mit  Gastronomen sei beabsichtigt, ins Gespräch zu kommen.

Ratsherr Meyer betonte, dass die in § 11 Abs. 9 festgelegten Regelungen zur Art von Abgrenzungen und Begrünungselementen der Außengastronomie enorme Einschränkungen für die Gastronomen bedeuten würden. Er plädierte für Lockerungen.

Ratsherr Marschalleck erkundigte sich in diesem Zuge, ob für Einfriedungen Bestandschutz bestehe.

Städtischer Direktor Bock erläuterte, dass Sondernutzungen einer Genehmigung obliegen. Es gelte daher zunächst zu prüfen, ob diese vorliegt. Letztlich müsste die Entscheidung über die Rücknahme einer Genehmigung nach dem Grundsatz des Vertrauensschutz getroffen werden.

Ratsherr Marschalleck habe zudem Bedenken, dass das Vereinheitlichen der Schirme die Gewerbetreibenden finanziell belasten könnte.

Gleichwohl regte Ratsherr Marschalleck an, den Entwurf der Gestaltungsrichtlinie auf der Homepage der Stadt Schöningen zu veröffentlichen sowie alle Gewerbetreibenden zur nächsten Sitzung einzuladen. 

Städtischer Direktor Bock ergänzte, dass der Entwurf der Gestaltungsrichtlinie bereits über das öffentliche Ratsinformationssystem der Stadt Schöningen einsehbar wäre. Der Veröffentlichung auf der Homepage werde man nachkommen.


TOP 13 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung); Berichterstatter/-in: Herr Bock und Herr Weitze

Protokoll:

Siehe Top 12.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Meyer ergänzte Stadtamtsrat Weitze, dass die Jahresgenehmigungen nach Nr. 4.2 der Anlage zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen für Containerdienstleister ausgestellt werden würden.


TOP 14 Einrichtung von Einbahnstraßenregelungen; Berichterstatter/-in: Herr Bock und Herr Weitze

Protokoll:

Stadtamtsrat Weitze erläuterte die Vorlage Nr. 104/2021.

Ratsherr Merkle erkundigte sich, ob die Einbahnstraßen für Radfahrer von beiden Seiten freigegeben seien.

Bürgermeister Schneider erwiderte, dass für die Einrichtung einer solchen Regelung alle Voraussetzungen erfüllt sein müssten. Die Verwaltung werde die baulichen und technischen Voraussetzungen prüfen und ggf. eine entsprechende Regelung einrichten.


TOP 15 Erweiterung der Tempo 30-Zone Innenstadt; Berichterstatter/-in: Herr Bock und Herr Weitze

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfahl einstimmig, die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone "Innenstadt" durch die Straßenzüge "Bahnhofstraße", "Nicolaistraße", "Schützenbahn", "Salzstraße", "Anna-Sophien-Straße" sowie "Parkstraße", wie in der Vorlage dargestellt mit der Maßgabe zu beschließen, weitere Bereiche (Steintor, Salinenweg, Marienstraße - siehe SPD-Antrag sowie umfassende weitere Bereiche bis hin zum gesamten Stadtgebiet zu prüfen.



Protokoll:

Nach den Ausführungen von Städtischem Direktor Bock und Stadtamtsrat Weitze zu dem in Vorlage Nr. 105/21 dargestellten Sachverhalt stellte Ratsfrau Schimmeyer den nachfolgenden ergänzenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung ein Konzept zur Erweiterung der Tempo 30-Zonen auf den größtmöglichen Teil des Stadtgebietes, darunter die Straßen "Steintor", "Salinenweg" und "Marienstraße", zu erarbeiten.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Daether erläuterte Stadtamtsrat Weitze, dass für einen Teil der Straße "Am Schloss" bereits eine Tempo 30-Strecke eingerichtet worden sei.

Ratsherr Daether regte außerdem an, auch für die Straßen "Untere Niedernstraße", "Weinbergstraße" und "Salinenweg" (Bereiche vor Fußgängerüberwegen) eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu reglementieren sowie die Verkehrsschilder an der Schulstraße bereits vor den Fußgängerüberwegen aufzustellen.

Stadtamtrat Weitze entgegnete, dass die "Untere Niedernstraße" aktuell ein verkehrsberuhigter Bereich sei. Letzteres werde die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei überprüfen.

Zur Idee von Ratsfrau Meyer-Gennrich, das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der großen Ein- und Ausfahrtstraßen in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln, erklärte Bürgermeister Schneider, dass es bereits mehr Tempo 30-Strecken gäbe, als im beigefügtem Lageplan eingezeichnet. Galten Tempo 30-Zonen früher eher als Ausnahme, so bilden diese heute bereits die Regel. Dennoch werde die Verwaltung dies als "Prüfauftrag" aus der Sitzung mitnehmen.

Herr Wittkowski bemerkte, dass von der Ampelkreuzung aus Richtung Schloss ein Verkehrsschild erforderlich sei.


TOP 16 Mitteilungen, Hinweise und Anfragen

Protokoll:

a) Straßenreinigung

Ratsherr Meyer regte an, ein Register, aus dem entnommen werden könnte, wann die Straßen geräumt werden müssen, für alle Bürger einsehbar zu veröffentlichen.

b) Investitionskosten - Grundschule Campus Nebengebäude

Ratsfrau Meyer-Gennrich erkundigte sich nach der Höhe der Investitionskosten für die Grundschule Campus Nebengebäude seit dem Erwerb vom Landkreis Helmstedt.

Ausschussvorsitzender Waldau schlug vor, die Antwort der Niederschrift anzuhängen.

Städtischer Direktor Bock entgegnete, dass Letzteres nicht zugesagt werden könne, da erst Rücksprache mit den Fachbereichen Bauwesen und Finanzmanagement gehalten werden müsse. Es werde aber selbstverständlich eine Information geben.

c) Sitzung des Beirates der Städtischen Kindertagesstätten 02.12.2021

Stadträtin Backhauß verkündete, dass am 02.12.2021 eine Sitzung des KiTa-Beirates stattfinden solle.

d) Betriebskostenzuschuss - DRK-Mütterzentrum Schöningen

Stadträtin Backhauß gab bekannt, dass das DRK-Mütterzentrum Schöningen ein Zuschuss zu den Betriebskosten für 2020 i.H.v. 65,00 € und für 2021 i.H.v. 55,00 € von der Stadt Schöningen erhalten habe.

Im Ausschuss für Bürgerdienste am 12.06.2018 hätte man sich drauf verständigt, dass Zuschüsse für die Folgejahre mit einer jeweiligen Minderung in Höhe von 20 % ohne Gremienbefassung gewährt werden sollen. 

e) Antrag auf Erweiterung der Betreuungszeiten - Ev.-luth. Kindergarten St. Lorenz

Stadträtin Backhauß berichtete, dass ein Antrag des Ev.-luth. Kindergartens St. Lorenz auf Erweiterung der Betreuungszeiten der Vormittagsgruppe mit 25 Kindern (bisher 25 Kinder bis 12:00 Uhr /10 Kinder bis 14:00 Uhr) bis 14:00 Uhr gestellt worden sei. 

Aus ihrer Sicht gäbe es keine Gründe, die gegen eine Bewilligung sprechen würden.

 
TOP 17 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Ratsherr Meyer wies auf eine Frage zu TOP 12 von Herrn Jäkel (Helmstedter Sonntag) im Gruppenchat hin.

Städtischer Direktor Bock las diese daraufhin laut vor: 

"Wurde seitens der Verwaltung die rechtliche Zulässigkeit der avisierten "Einschränkungen" geprüft? Eine Ausbreitung des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung von 2009 suggeriert, dass die Hauptargumente für evtl. Einschränkungen zum Einen die Verkehrssicherheit ist, zum Anderen die Vermeidung von "Plakatfluten" in "schützenswerten Innenstadtbereichen". Ähnliche Fragestellungen ergeben sich für mich auch in Bezug auf andere Punkte der Gestaltungssatzung."

 
TOP 18 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau schloss die Sitzung um 18:11 Uhr.

 

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