Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration

Dienstag, 30. August 2022 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau eröffnet die öffentliche Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Tagesordnung wird von den Ausschussmitgliedern einstimmig festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration vom 15.03.2022

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration vom 15.03.2022 wird einstimmig bei einer Enthaltung (Rehkuh) genehmigt.

 
TOP 3 Einwohnerfragestunde (optional)

Beschluss:



Protokoll:

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

 
TOP 4 Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren in der Stadt Schöningen; hier: Übersicht der Kinderzahlen (Stand: Juli 2022); BerichterstatterIn: Herr Bock

Beschluss:



Protokoll:

Städt. Direktor Bock freut sich zunächst bekanntgeben zu dürfen, dass die Kindergartengruppe "Katthult" der städtischen Kita Astrid-Lindgren den Malwettbewerb der Kinder- und Jugendhilfe Helmstedt zum Thema "Familie" gewann und präsentiert das Gewinnerbild auf der Leinwand. Der Hauptpreis ist ein 500,00 EUR - Gutschein von Sport-Thieme.

In Bezug auf den TOP 4 stellt städt. Direktor Bock eine Auswertung der Kinderzahlen aus Schöningen Stand 07/2022 vor, welche dem Protokoll angefügt wird. Dieser zufolge wurden im Ü3-Bereich im Vergleich zur letzten Auswertung aus 02/2022 mehr Betreuungsplätze vergeben, währenddessen sich die Warteliste reduzierte. Im U3-Bereich wurden ebenfalls mehr Betreuungsplätze vergeben, wobei die Warteliste aufgrund von im Februar noch nicht erfassten Geburten weiter anwuchs.

Ratsmitglied Eppert erfragt, ob in der Statistik auch ukrainische Flüchtlinge erfasst sind. Städt. Direktor Bock bejaht dies und erklärt, dass derzeitig zwei ukrainische Kinder auf den Wartelisten der Schöninger Einrichtungen geführt werden.


TOP 5 Personalsituation in den städtischen Kindertagesstätten a) Überblick über die aktuelle Personalausstattung/Akquise b) Maßnahmen: Förderkonzept Ausbildung/Personalentwicklung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Schöningen; BerichterstatterIn: Frau Hein / Herr Bock

Beschluss:



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert die aktuelle Personalsituation anhand einer Tabelle, die aussagt, dass in den städtischen Einrichtungen derzeitig noch Stellen zu besetzen sind. Dies solle bis zur Eröffnung der neuen Kita "Kräuterichtel 2.0" in Hoiersdorf umgesetzt sein. Allerdings stehe diesem Plan der weit verbreitete Fachkräftemangel im Kita-Bereich entgegen. Herr Bock beobachte zunehmend, dass BewerberInnen bei der Wahl des Arbeitgebers auf die Konzeptionen der Einrichtungen achten und ob diese mit den eigenen Werten und Vorstellungen übereinstimme. Glücklicherweise gelten die Konzeptionen der städtischen Einrichtungen meist als ansprechend und interessant (Waldpädagogik der Esbecker Elmzwerge, Kneipp-Ausrichtung der Hoiersdorfer Kräuterwichtel, Sprache und Forschung in Astrid-Lindgren).

Frau Hein bestätigt, dass von Seiten des Arbeitgebers im Gegensatz zu Früher kaum mehr von einem "Auswahlverfahren" gesprochen werden könne, da immer weniger Bewerbungen für Stellen im Kita-Bereich eingingen. Um dieser Personalkrise entgegenzuwirken, sei es wichtig, den Beruf sowie die Ausbildung attraktiver zu gestalten. Dazu sei V097/22 gefertigt wurden, welche Frau Hein erläutert. Durch das Förderkonzept Ausbildung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Schöningen könnten sowohl QuereinsteigerInnen im Berufseinstieg als auch bereits bestehende MitarbeiterInnen in Weiterbildungen unterstützt werden.

Herr Bock ergänzt, dass das Land Niedersachsen in diesem Bereich bedauerlicherweise keine Hilfe bereitstelle. Die Kommune müsse sich durch das Förderkonzept nun selbst helfen. Der Niedersächsische Städtetag versuche schon seit 2018 auf das Land einzuwirken, bisher immer erfolglos.

Frau Hein erläutert die Vorlage 97/22 genauer. Herr Bock fasst zusammen, dass der Ausschuss durch die Präsentation des Förderkonzeptes hinsichtlich des einzustellenden Personals, den neu zu schaffenden Stellen im Stellenplan 2023 und der dafür einzuplanenden Gelder sensibilisiert werden solle.

Ratsmitglied Meyer-Gennrich erfragt, ob die an Fortbildungen interessierten MitarbeiterInnen verpflichtet würden, sich für einen bestimmten Zeitraum nach den jeweiligen Fortbildungen an die Stadt Schöningen als Arbeitgeber zu binden. Frau Hein führt an, dass das Schaffen von Fortbildungsmöglichkeiten in erster Linie der Wertschätzung der MitarbeiterInnen gelte und so eine stärkere Bindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen werden könne, die Verlust von Fachpersonal verringere. Herr Bock bejaht, dass Rückzahlungsvereinbarungen mit dem Personal geschlossen werden sollen. Wichtiger sei jedoch, dass sich die MitarbeiterInnen mit ihrem Arbeitgeber identifizieren können.

Ratsmitglied Eppert hält das Förderkonzept für einen positiven Ansatz, sieht die Lösung der Personalproblematik aber eindeutig als Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände und des Landes, an welche dringend nochmals appeliert werden sollte.

Hinzugewältes Mitglied Wittkowski hält die im Förderkonzept erwähnte Praktikumsvergütung in Höhe von 520 EUR für zu niedrig angesetzt. Quereinsteiger und an Weiterbildungen interessierte Assistenzkräfte könnten von einem solchen Gehalt nicht leben. Frau Hein und Herr Bock erläutern, dass die Vergütung die Gehälter angleichen solle. Die Differenz solle aus eigenen Mitteln überwunden werden.

Ratsmitglied Marschallek befindet die im Entwurf geschafften Anreize für positiv. Er möchte wissen, ob es einen Notfallplan gebe, falls bis zur Eröffnung der neuen Kita in Hoiersdorf nicht genügend Personal gefunden werden könne. Herr Bock erklärt, dass auch andere Träger vor solchen "Worst-Case"-Szenarien stünden, die Stadt Schöningen aber ihr bestes gebe, das Personal rechtzeitig zu finden. Allerdings müsse bei Einstellungen stets auf die qualitative Eignung der BewerberInnen geachtet werden, da das Wohlergehen des Kindes im Vordergrund stehe.  

Ratsmitglied Meyer-Gennrich gibt zu bedenken, dass bei der Einstellung von Auszubildenden und Praktikanten darauf geachtet werden müsse, dass genug Personal vorhanden ist, welches zur Ausbildung dieser Personen befähigt ist. Frau Hein erklärt, dass dem entsprechenden Personal explizit Anleitungsstunden im Dienstplan bereitgestellt würden, damit man sich ausreichend um die Praktikanten kümmern könne.

Ausschussvorsitzender Waldau begrüßt Herrn Jäkel, Vertreter der Presse, der während der Besprechungen zum TOP 5 eintraf.


TOP 6 Beantragung eines Investitionskostenzuschusses der Kirchengemeinde St. Vincenz/ St. Lorenz 1. Austausch einer Lichtkuppel im Kindergarten St. Vincenz 2. Erneuerung der abgängigen Heizungsanlage im Gemeindehaus/Kinderkrippe St. Vincenz; BerichterstatterIn: Herr Bock

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.



Protokoll:

Städt. Direktor Bock erläutert die Vorlage 69/22. Er ergänzt, dass die Verpflichtung der Stadt Schöningen sich zwar nur auf die Kinderkrippe beziehe und nicht auf das Gemeindehaus, dennoch sei der beantragte Zuschuss nur ein kleiner Teil des Förderantrages, der gewährt werden sollte, um einen störungsfreien Dienstbetrieb der Krippe zu gewährleisten. Voraussetzung sei jedoch der Erfolg des Förderantrages bei der BAFA.

Ratsmitglied Eppert sieht die Förderung grundsätzlich als positiv, bemängelt allerdings, dass von der Kirchengemeinde keine Vergleichsangebote eingeholt wurden. Herr Bock weist darauf hin, dass die Kirchengemeinde vergaberechtlich nicht an dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie die Stadt Schöningen als Kommune gebunden sei und daher keine weiteren Angebote einholen müsse.

Ratsmitglied Marschallek stimmt zu, dass die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage für die Krippe höchste Priorität hat. Er empfiehlt für die Zukunft, dass die städtische Klimaschutzmanagerin die bei der Stadt Schöningen eingehenden Zuschussanträge aus dem Bereich Umweltschutz vorab beratend prüft, um Liegenschaften in Schöningen so klimaneutral wie möglich zu gestalten.


TOP 7 Seniorenfahrt nach Wernigerode 2022; BerichterstatterIn: Herr Bock

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau berichtet gemäß Vorlage 68/22 über die bereits seit 2021 geplante Seniorenfahrt nach Wernigerode. Er informiert, dass die Vorlage Fehler hinsichtlich der genannten Wochentage enthielt, die mittlerweile korrigiert wurden. Die korrekten Daten für die Fahrt lauten: Mittwoch, 21.09.22 und Donnerstag, 22.09.22. Herr Bock fügt bei, dass die Vorlage aufgrund der verspäteten Konstituierung des Seniorenbeirates erst jetzt behandelt werden konnte. Des Weiteren sei der Wegfall des Mittagessens den generellen Preiserhöhungen in der Wirtschaft zu schulden.

Hinzugewähltes Mitglied Baake informiert im Rahmen seiner Tätigkeit beim Deutschen Roten Kreuz, dass dort noch keine Informationen bezüglich der Freifahrt für ein Mitglied des DRK einging. Städtischer Direktor Bock erklärt, dies sei Angelegenheit des Seniorenbeirates, zudem müsse die Vorlage noch zur Beschlussfassung in den Verwaltungsausschuss, sodass man sich noch nicht an das DRK wenden konnte. Zukünftig werde man das DRK vorzeitig informieren.


TOP 8 Durchführung von Seniorenveranstaltungen im Jahr 2023; BerichterstatterIn: Herr Bock

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock verweist auf die Vorlage 70/22.


TOP 9 Gewährung eines Zuschusses an das DRK-Mütterzentrum; BerichterstatterIn: Herr Bock

Beschluss:

Der Antrag von Herr Daether, den Zuschuss an das DRK-Mütterzentrum auf 120,00 EUR zu erhöhen, wird vom Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration einstimmig empfohlen.



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert die Vorlage 71/22.

Ratsmitglied Daether findet es richtig, das DRK-Mütterzentrum zu unterstützen, allerdings seien 100,00 EUR im Jahr zu wenig. Er beantragt, einen jährlichen Zuschuss von 120,00 EUR zu gewähren, um monatlich zumindest eine Zuschusssumme von 10,00 EUR zu erreichen. Ratsmitglied Marschallek befürwortet dies.


TOP 10 Informationen zur Landtagswahl am 09.10.2022; BerichterstatterIn: Herr Bock

Beschluss:



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock verweist auf die Vorlage 72/22, dessen Inhalt ebenfalls auf der städtischen Homepage abrufbar sei. Zudem informiert er, dass nach aktuellem Stand alle Wahlhelferpositionen besetzt seien. Da man mit Ausfällen aufgrund von beispielsweise Krankheit aber immer rechnen müsse, sei die Verwaltung weiterhin an Ersatzmitgliedern interessiert. Weiterhin öffne das Briefwahlbüro seine Türen ab dem 19.09.2022 im Alten Gefängnis, Burgplatz 1A.

Ratsmitglied Schünemann weist darauf hin, dass der Verkehrsverein Schöningen am 24. September ein Weinfest im Alten Gefängnis veranstalte und daher gewährleistet werden müsse, dass der Verein die Räumlichkeiten an diesem Tag nutzen kann. Herr Bock bestätigt, dass die Verwaltung bereits mit dem Verein Kontakt aufgenommen habe. Eine Besprechung zwischen beiden Parteien findet am 15.09.2022 statt.


TOP 11 Erweiterung der Tempo 30-Zone; BerichterstatterIn: Herr Weitze

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig bei 1 Enthaltung (Rehkuh) die Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Zone durch die Straßenzüge Steintor, Am Wallgarten, Willigisstraße und An der Weinbreite, wie in der Vorlage dargestellt.

Ergänzend zur Vorlage solle man zusätzlich folgende Straßen klassifizieren und auf Tempo 30 prüfen lassen:

- Hötensleber Str.,

- Büddenstedter Str.,

- Gabelsberger Str.,

- Straßen, die aufgrund verschiedener Gegebenheiten sowieso nicht mit Tempo 50 befahren werden können.



Protokoll:

Herr Weitze erläutert die Vorlage 67/22.

Ratsmitglied Eppert empfindet, dass die Alarmierungszeiten der Feuerwehreinsatzkräfte als Begründung, um keine Tempo-30 Zonen einzurichten, nicht unbedingt greifen. Außerdem solle man die Aussage, die Büddenstedter Straße sowie Marienstraße lasse keine höheren Fahrgeschwindigkeiten als 30 km/h zu, überdenken. Die Querung der Straßen sei schwierig, besonders bei der geltenden Tempo-50-Regelung. Auch in der Gabelsbergerstraße sei Tempo 30 angebracht. Dort werde unter anderem der Schwerlastverkehr umgeleitet.

Ratsmitglied Marschallek kritisiert, dass in der Vorlage nur beispielhaft erwähnt wurde, weshalb manche Straßenzüge nicht als Tempo-30-Zonen ausgeschrieben werden müssten. Die Empfehlungen der Polizei sollten für alle Straßenzüge aufgeführt werden. Genauer erkundigt er sich nach den Empfehlungen für die Gabelsbergerstraße, Hötensleber Straße und Büddenstedter Straße. Städtischer Direktor Bock weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für den laufenden Verkehr bei der Polizei liege und die Stadtverwaltung direkten Einfluss nur auf den ruhenden Verkehr habe. Die Polizei habe eigene Voraussetzungen, um Geschwindigkeitsbegrenzungen festzulegen. Die Klassifizierung für die genannten Straßenzüge werde nachgereicht. Herr Marschallek beantragt, dass ergänzend zur Vorlage die genannten Straßenzüge klassifiziert und erneut auf Tempo 30 geprüft werden.


TOP 12 Neufassung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungssatzung); BerichterstatterIn: Herr Weitze

Beschluss:

Änderungswünsche/-anträge der Fraktionen und Gruppen sind schriftlich bei der Verwaltung einzureichen.

Der Antrag von Herrn Rehkuh, die Diskussion bezüglich der Gestaltungsrichtlinie im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung abzuwarten und die Entscheidung über V 102-1/2021 bis zum Jahresende auszusetzen, wird vom Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration einstimmig empfohlen.



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erklärt, dass man die Vorlage 102-1/21 bereits im Verwaltungsausschuss behandelte, wo sie von einer Fraktion abgesetzt wurde, da seinerzeit Beratungsbedarf bestand.

Ratsmitglied Eppert kritisiert, dass die Details bezüglich der Gestaltungsrichtlinie dem AfBSI noch nicht vorlägen, da diese von der vorliegenden Vorlage entkoppelt wurde, was die CDU-Fraktion nicht begrüße, und erst am 01.09.2022 im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung behandelt werde. Weiterhin sei § 11 Absatz 6 in seinem Inhalt zu eingrenzend für Geschäftsinhaber und solle daher gänzlich gestrichen werden. In Bezug auf Absatz 8 müsse bedacht werden, dass Gastronomien ihre Schirme häufig gesponsert bekämen und eine Einheitlichkeit nur schwer umzusetzen sei. Der Wortlaut ''einheitlich'' solle demnach gestrichen werden.

Ratsmitglied Meyer-Gennrich fügt hinzu, dass auch der Inhalt des § 11 Absatz 10 eine zu starke Reglementierung darstelle. Solange Einfriedungen sicher gestaltet seien, sollte es Geschäften erlaubt sein, diese aufzustellen.

Ratsmitglied Eppert erklärt, dass gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 nur ein Werbeträger pro Geschäft aufgestellt werden dürfe, was ebenfalls zu beschränkend sei. Solange diese sicher aufgestellt seien, gäbe es keinen Grund, die Anzahl in der Satzung zu reglementieren. Zudem sei § 13 Satz 4 (''in ansprechender Art'') zu subjektiv formuliert. Generell solle der § 13 auf Gehwege beschränkt werden.

Ratsmitglied Daether gibt in Bezug auf § 11 Absatz 10 zu Bedenken, dass viele Geschäfte bereits Einfriedungen hätten, die nicht den Regelungen der vorliegenden Satzung entsprächen.

Ratsmitglied Marschallek stimmt zu, dass die Vorgaben zur Gestaltung überarbeitet werden sollten. Die Verwaltung habe im AfBSI am 23.11.2021 versprochen, auf die Geschäfte zuzugehen. Er hätte sich zum heutigen Zeitpunkt bereits Änderungen in der Satzung gewünscht.

Ratsmitglied Rybotycky wünscht für die Zukunft, dass bereits von den Fraktionen besprochene Änderungsvorschläge vorab schriftlich bei der Verwaltung eingereicht werden, damit den Beratungen in Ausschusssitzungen besser gefolgt werden könne.

Ratsmitglied Meyer-Gennrich erwähnt, dass ihr Sohn, Ratsmitglied Meyer, viele Geschäftsleute persönlich angesprochen habe und die Sondernutzungssatzung zur Meinungsbildung verbreitet habe. Sie fragt, warum der AfBSI diesen Punkt überhaupt noch behandle und nicht der Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung.

Städtischer Direktor Bock erläutert, dass alle Vorschläge und Hinweise gut seien, da man die Satzung zusammen gestalten wolle. Die Verwaltung habe allerdings bereits mehrere Beschwerden über ''billige'' weiße Monoblockstühle erhalten, die von verschiedenen Geschäften benutzt werden sollen. In Antwort auf Frau Meyer-Gennrich bestätigt Herr Bock, dass die Behandlung der Satzung im AfBSI durchaus korrekt sei. Bezüglich des Hinweises von Herrn Marschallek, die Verwaltung wollte auf Gewerbetreibende zugehen, erklärt er weiter, dass die Verwaltung seinerzeit auf die Schöninger Werbegemeinschaft zuging, welche die Interessen der Gewerbetreibenden vertrete. Mit jedem einzelnen Gewerbeinhaber in Kontakt zu treten, sei für die Verwaltung nicht zu leisten. Zuletzt führt er an, dass die Verwaltung grundsätzlich keinerlei Probleme mit Lockerungen hinsichtlich der Gestaltungsregelungen habe.

Ratsmitglied Daether fasst zusammen, dass die Satzung stellenweise zu allgemein gehalten wurde und entsprechend spezifiziert werden müsse.

Ratsmitglied Rehkuh stellt fest, dass die Gestaltungsrichtlinie am Donnerstag, 01.09.2022, im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung behandelt werden soll, demnach sei es nicht sinnvoll, im heutigen AfBSI über die Gestaltungsregelungen zu diskutieren. Er beantragt, die Diskussion bezüglich der Gestaltungsrichtlinie im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung abzuwarten und die Entscheidung über V 102-1/2021 bis zum Jahresende auszusetzen.


TOP 13 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung); BerichterstatterIn: Herr Weitze

Beschluss:

Analog zum TOP 12 empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration einstimmig, den TOP 13 ebenfalls bis zum Jahresende auszusetzen.



Protokoll:


TOP 14 Bericht zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen aus den ukrainischen Kriegsgebieten; BerichterstatterIn: Herr Weitze

Beschluss:



Protokoll:

Herr Weitze informiert, dass er zusammen mit städtischem Direktor Bock dem letzten Treffen des Krisenstabes Ukraine beigewohnt habe. Derzeitig seien in der Jugendherberge Schöningen 75 und im alten Schulgebäude in Esbeck 102 Flüchtlinge aufgenommen. Das Land kündige für die ersten beiden Septemberwochen weitere 73 Aufnahmen an. Dann sei ein Aufnahmelimit an Flüchtlingen für Schöningen erreicht. Zukünftig werde der Landkreis außerdem die Anmietung von Flüchtlingswohnungen übernehmen, was derzeitig noch über die Stadt Schöningen geregelt wird. Derzeitig seien sieben Wohnungen angemietet, in denen sich insgesamt 23 Personen aufhalten. Seit dem 01.03.2022 seien außerdem 147 UkrainerInnen zugezogen. In diese Zahl nicht einberechnet seien die in den Flüchtlingsunterkünften untergebrachten Personen.

 Herr Bock ergänzt, dass sich Bund und Länder auf einen Rechtskreiswechsel einigten, nach welchem Schutzsuchende aus der Ukraine seit dem 1. Juni 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Leistungen nach SGB II) oder Sozialhilfe (Leistungen nach SGB XII) hätten. Bis dahin konnten geflüchtete Menschen aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Da Schöningen zwei Aufnahmezentren besitze, müsse man weiterhin die melderechtlichen Abwicklungen machen, um Leistungen beziehen zu können.

In der gestrigen HVB-Besprechung habe Herr Bock außerdem angemerkt, dass Schöningen Teil des Krisen-/ Organisationsstabes sein sollte. Im Verwaltungsausschuss am 06.09.2022 werde man aktuelle Informationen vorlegen.

 Ratsmitglieder Rehkuh und Mahlke verlassen den Rathaussaal um 17:55 Uhr und betreten ihn wieder um 17:57 Uhr.

Ratsmitglied Eppert spricht die Betreuungssituation der ukrainischen Kinder an. Dies sei vor allem wichtig, damit Eltern Sprachkurse belegen oder Berufsausbildungen beginnen können, was ohne Betreuungsmöglichkeit nicht möglich sei. Er verstehe, dass aktuell kein Betreuungspersonal in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehe, trotzdem solle man andere Organisationsmöglichkeiten schaffen. Herr Bock gibt zu bedenken, dass kommunale Träger für solche Vorgehen grundsätzlich Betriebserlaubnisse einholen und viele Voraussetzungen erfüllt sein müssen.  Der Unterstützung von Initiativen freier Träger sehe er positiv entgegen.

 
TOP 15 Anfragen, Mitteilungen, Hinweise

Beschluss:



Protokoll:

Es liegen keine Anfragen, Mitteilungen oder Hinweise vor.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde (optional)

Beschluss:



Protokoll:

Der anwesende Einwohner Herr Piehler schließt sich den Ausführungen des Ausschusses zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13 an. Er ist froh, dass der Ausschuss ausgiebig über die Gestaltungsrichtlinien diskutierte. Bei der Höhe der Gebühren solle man aufpassen, dass Geschäftsinhaber sich auch leisten können, ihr Gewerbe weiter in Schöningen zu betreiben. Bezüglich des Tagesordnungspunktes 11 findet auch er, dass die Gabelsbergerstraße auf jeden Fall nochmal auf Tempo 30 geprüft werden solle, und Anwohner sollten an der Besichtigung der Straße beteiligt werden. Evtl. könne die Polizei dort Geschwindigkeitsmessungen vornehmen, um sich der Verkehrslage bewusst zu werden.

Herr Jäkel vom Helmstedter Sonntag weist darauf hin, dass die Eingangstür zum Rathaus verschlossen gewesen sei und er nur mit Klingeln hineingelassen wurde. Für öffentliche Sitzungen solle die Eingangstür zukünftig geöffnet sein.

 
TOP 17 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau schließt die öffentliche Sitzung um 18:13 Uhr.

 

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