Ausschuss für Bauen und Umwelt

Donnerstag, 24. November 2022 , 16:30 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Schnabel eröffnete die öffentliche Sitzung, begrüßte alle anwesenden Ausschussmitglieder sowie die Angehörigen der Verwaltung und stellte die mit elektronischer Post versandte Einladung vom 17.11.22 als ordnungsgemäß und die Beschlussfähigkeit fest.
Alsdann wurde die Tagesordnung einstimmig genehmigt. 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 23.06.2022

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom 23.06.2022 wurde einstimmig bei 2 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 3 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

 
TOP 4 Anbringung einer Werbeanlage Burgplatz 3 hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung zur Anbringung einer Werbeanlage Burgplatz 3 in der aktuell vorliegenden Fassung unter der Bedingung der Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde zuzustimmen.



Protokoll:

Stadtamtfrau Hilal verwies auf die Vorlage V082/22 und erläuterte diese.

Die Fassade des ehemaligen Kanzlerkellers solle eine neue Werbung erhalten. Der Schriftzug des "Kanzlerkellers" solle durch die neue beleuchtete Werbeanlage von Frau Bache ersetzt werden. Aufgrund des Ensembleschutzes (das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz) wäre es wünschenswert, dass die Gestaltung dezent erfolge und der Umgebung enstrechend angepasst werde.
Die Anlage würde allerdings in der Größe von 16,1 m² nicht der Vorgabe der Baugestaltungssatzung der Stadt Schöningen entsprechen. Hier seien Werbeanlagen bis max. 2,5 m² Gesamtfläche zulässig.
Zusätzlich sei eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beim Landkreis zu beantragen.


Ratsmitglied Waldheim bekundete die Unterstützung der Vorlage und merkte an, dass es sich hierbei um eine sog. Franchisekette handele und die diese Vorgabe voraussetze. Weiterhin merkte Ratsmitglied Waldheim an, dass eine Weiterentwicklung und Expansion eines Gewerbetreibenden in Schöningen positiv zu bewerten sei und man von einem Verbleib in Schöningen interessiert sein müsse.


Herrn Dehben wurde die Gelegenheit gegeben, sich zu der Vorlage zu äußern und stimmte der Aussage von Herrn Waldheim zu. Weiterhin merkte er an, dass die Außendarstellung durch Beleuchtung erzielt werden solle.
Herr Dehben bat um Zustimmung zu der Vorlage.

Ratsmitglied Schliephake merkte an, dass eine Gestaltungsrichtlinie derzeit nicht vorhanden sei und unterstütze diese Vorlage.



TOP 5 Neukalkulation der Friedhofsgebühren sowie Neuaufstellung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schöningen

Beschluss:

Nach kurzer Disskusion erfolgte eine Einzelabstimmung der vorliegenden Punkte.

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl die Vorlage einstimmig mit folgender Ergänzung auf Hinweis des Städtischen Direktors Bock zu Ziffer 3 weiter:

1. Die betriebswirtschaftliche Friedhofsgebührenkalkulation (Anlage 1) für das Friedhofswesen der Stadt Schöningen im Kalkulationszeitraum 2022 bis 2024 sowie die Nachkalkulation 2018 bis 2020 wird als Grundlage zur Entscheidung über die "Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesen der Stadt Schöningen" zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Die "Gebührensatzung über die Nutzung des Friedhofswesen der Stadt Schöningen (Friedhofsgebührensatzung)" (Anlage 2) wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft, gleichzeitig tritt die "Friedhofsgebührensatzung der Stadt Schöningen vom 11.06.2014" außer Kraft.

3. Die Umsatzsteuerpflicht für die anonymen Grabstellen (Grüner Rasen Sarg und Urne ohne Stein, Baumbestattung sowie Naturbestattung mit Steele) wird ab ihrem rechtswirksamen Inkrafttreten berücksichtigt.





Protokoll:

Stadtamtfrau Hilal verwies auf die Vorlage 45-1/22 und erläuterte diese.


Die Vorberatung der Satzung fand bereits im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 23.06.2022 statt. Dort stellte Herr Hagedorn die Gebührenkalkulation sowie die neue Friedhofsgebührensatzung vor.
Der Klärungs- bzw. Regelungsbedarf hinsichtlich einzelner Gebührenpositionen sei zwischenzeitlich abgeschlossen.

Die Gebührenposition "Baumgrabstelle" mit 1.098 ,- Euro bleibe weiterhin bestehen. Hierbei handele es sich um die Bäume 1-8 in Schöningen.
Sowohl in Esbeck als auch in Hoiersdorf befinde sich jeweils ein Baum.

Die Gebührenposition "Naturbestattungen mit Steele"werde neu eingeführt und betrage 853 ,- Euro. Die Umsatzsteuer von 19% wurde in die Satzung aufgenommen, ursprünglich ab dem 01.01.2023 als wirksam angekündigt, jedoch teilte das Finanzamt mit, dass die Option für zwei weitere Jahre keine Umsatzsteuer erheben zu müssen, genutzt werden könne. 


TOP 6 Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr"

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag für das Projekt "Fahrradfreundliches Schöningen am Elm- auf dem Weg zu einem besseren Klima" einzureichen und die geplanten Maßnahmen im Falle eines positiven Fördermittelbescheides auszuschreiben, zu beauftragen, zu koordinieren und zu überwachen.



Protokoll:

Technischer Angestellter Engel verwies auf die Vorlage V97/22 und erläuterte diese.

Es folgte eine kurze Diskussion über den Erhalt von Bäumen auf der Seite zur Elmstraße.

Technischer Angestellter Engel führte hierzu aus, dass bei der Neuherstellung des Geh- und Radweges auf die bestehende Allee Rücksicht genommen werde und nach bisherigen Planungen lediglich kleinere nachgepflanzte Bäume weichen müssten.

Weiterhin wurde erläutert, dass kein Ankauf von zusätzlichen Flächen erforderlich wäre, das Mosaikpflaster nicht unter Denkmalschutz stehe und die Anlieger zu keinen Gebühren herangezogen würden.


TOP 7 Bikepark in Schöningen: 2. Bauabschnitt Dirt Area

Beschluss:

Nach kurzer Diskussion empfahl der Ausschuss für Bauen und Umwelt einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt fristgerecht einen Antrag auf Förderung durch LEADER Grünes Band im Landkreis Helmstedt zu stellen. Der Eigenanteil beläuft sich auf 24.871,- Euro (Gesamtsumme 124.355,-Euro, Fördersumme 99.484,- Euro). Der Eigenanteil ist in den Haushaltsplanungen für 2023 eingeplant. Der Antrag wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung gestellt. 

Nach Antragsbewilligung ist die detaillierte Planung des Projekts in Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Planungsbüro und unter Einbindung der beteiligten Akteure auszuschreiben und zu beauftragen.

Die Planungsgrundlagen sind den Gremien erneut vorzustellen. Anschließend wird die Bauausführung beauftragt.



Protokoll:

Technischer Angestellter Engel verwies auf die Vorlage 99/22 und erläuterte diese.

Er wies insbesondere darauf hin, dass das gesamte Verfahren schneller ging, als gedacht und der Antrag bereits gestellt und erfreulicherweise bewilligt wurde.




TOP 8 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

 
TOP 9 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 17:20 Uhr.

 

Zurück zur Übersicht