Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration

Dienstag, 15. November 2022 , 16:00 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau eröffnet die öffentliche Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wird von den Ausschussmitgliedern einstimmig festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration vom 30.08.2022

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration vom 30.08.2022 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen (Meyer, Fricke) genehmigt.

 
TOP 3 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

 
TOP 4 Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Finanzierung von Kindertagesstätten und Ganztagsgrundschulen; BerichterstatterIn: Herr Bock

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig den Beschluss der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt in der Fassung der vorliegenden Lesefassung vom 23.09.2022.



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert die Vorlage 84/22.

Ratsmitglied Eppert erkundigt sich, ob die erwähnten 200.000,00 EUR zur Ausbildungsförderung vom Landkreis Helmstedt nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Städtischer Direktor Bock bejaht dies und erläutert, dass die Stadt Schöningen durch ihren in der letzten Ausschusssitzung vorgestellten Entwurf zum "Förderkonzept Ausbildung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Schöningen" vorbereitet sei, um Fördermittel zu erhalten. Es sei Interesse an den im Förderkonzept erwähnten Maßnahmen bekannt geworden, sowohl intern als auch bei BewerberInnen von extern.

Ratsmitglied Meyer äußert sich positiv zum benannten Konzept. Nebenbei gibt er den technischen Hinweis, dass Vorlagen von der Verwaltung stets in Leserichtung eingescannt werden sollten, da nicht immer die Möglichkeit bestehe, die Dokumente auf Endgeräten zu drehen, was die Arbeit mit dem Dokument erschwere.


TOP 5 Sachstand KiTa "Kräuterwichtel 2.0"; BerichterstatterIn: Frau Backhauß / Herr Bock

Beschluss:




Protokoll:

Stadträtin Backhauß erläutert kurz die als Anlage beigefügte Skizze des Außengeländes. Eine Ausschreibung der umzusetzenden Maßnahmen sei für den November geplant. Im Innenbereich werde sich derzeitig um die Beschaffung der Ausstattung gekümmert. Der Fenstereinbau könne vermutlich in den nächsten Wochen vollzogen werden. Aktuelle Fotos vom Baufortschritt werden regelmäßig ins SchöRIS eingestellt und sind unter folgendem Pfad zu finden: Recherche - Informationen - Projektvorstellung. Außerdem wird berichtet, dass Bauherr Wreczycki im Dezember einen "Tag der offenen Baustelle" plane, zu welchem er separat einladen werde.


TOP 6 Optimierung der Mittagsverpflegung in den Städtischen Kindertagesstätten; BerichterstatterIn: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig, dass zur Optimierung der Mittagsverpflegung in der KITA "Kräuterwichtel 2.0" ein Konvektomat mit Abzugshaube sowie ein Industriekühlschrank mit einem Auftragsvolumen von ca. 27.000,00 EUR ausgeschrieben und anschließend beauftragt wird.



Protokoll:

Stadträtin Backhauß erläutert die Vorlage 108-1/21. Ratsmitglied Meyer-Genrich fragt an, wie viele Kinder in der neuen Einrichtung über das Cook&Chill-Verfahren ihr Mittagessen beziehen sowie welche monatlichen Kosten für die Eltern anfallen. Laut Stadträtin Backhauß handele es sich um 28 Kinder und optional 6 pädagogische MitarbeiterInnen. Die Abrechnung mit den Eltern erfolge direkt über den Caterer Buscopella, welcher laut aktuellem Stand einen Preis von 3,00 EUR je Mahlzeit plane. Frau Meyer-Genrich merkt an, dass die zusätzlich entstehenden Energiekosten, die laut Frau Backhauß von der Verwaltung getragen werden, sowie die bessere Essensqualität eine Ungleichbehandlung den anderen Kindertagesstätten gegenüber darstelle. Frau Backhauß erwidert, dass geprüft werden solle, das Cook&Chill-Verfahren, wie in der Vorlage erwähnt, in den nächsten Jahren auch in den anderen Einrichtungen umzusetzen.

Hinzugewähltes Mitglied Wittkowski berichtet, dass seine Kinder in der Schule gute Erfahrungen mit dem erwähnten Verfahren gemacht haben. Es sei definitiv eine Qualitätsverbesserung beim Essen zu erkennen.

Ratsmitglied Schliephake merkt an, dass die Qualität des Mittagessens wichtiger sei als die entstehenden zusätzlichen Energiekosten. Frau Meyer-Genrich betont, dass es ihr explizit um die Ungleichbehandlung durch die übernommenen Kosten gehe. Städtischer Direktor Bock argumentiert, dass es sich in Hoiersdorf bei der Großzahl der Kinder um Krippenkinder handeln wird, für welche die Eltern ohnehin Elternbeiträge zahlen müssen, was einen Ausgleich erbringe. Ratsmitglied Marschalleck findet ebenfalls, dass kein allzu großer Fokus auf die zusätzlichen Stromkosten gelegt werden sollte, da andere Verfahren andere Kosten mit sich bringen würden. Ratsmitglieder Meyer und Meyer-Genrich betonen, dass die Essensqualität auch für die CDU von hoher Bedeutung sei.



TOP 7 Bericht Jugendfreizeitzentrum; BerichterstatterIn: Frau Backhauß

Beschluss:




Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau verweist auf die Vorlage 95/22.


TOP 8 Vorstellung des neuen Seniorenbeiratsvorsitzenden Herrn Habermann

Beschluss:




Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau begrüßt den neuen Seniorenbeiratsvorsitzenden Herrn Jörg Habermann, welcher sich und einige Tätigkeiten des Seniorenbeirates vorstellt. Dieser betont vor allem, dass sich die Lebensart aktueller 60-Jähriger von der der älteren Generationen immer mehr unterscheide und strebe daher eine „Image-Verjüngung“ des Seniorenbeirates an. Als eine von vielen Ideen bringt er vor, den Namen des Beirates in "55+" umzubenennen, da sich Personen dieser Altersgruppe oftmals nicht als "SeniorInnen" betrachten. Außerdem sei eine wichtige und unterschätzte Aufgabe des Beirates, sich den Bedürfnissen älterer Menschen anzunehmen. Städtischer Direktor Bock dankt Herrn Habermann für seine Anregungen und stimmt diesen zu.

 
TOP 9 Seniorenfahrten; BerichterstatterIn: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät einstimmig:

Unter der Voraussetzung der Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 wird der Seniorenfahrt am 21. Juni 2023 und am 22. Juni 2023 zum Gifhorner Moor und zum Landcafé Neubokel zugestimmt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Verträge mit dem Busunternehmen und der Gastronomie abzuschließen.

Unter Berücksichtigung einer Besteuerung von Teilnehmerbeiträgen bei Seniorenfahrten zum 01.01.2023 wird der Kostenbeitrag voraussichtlich auf 40,00 EUR pro Person und der Sozialtarif für Empfänger von Grundsicherung auf 20,00 EUR festgesetzt. Die Teilnehmerzahl wird sich auf pro Tag 50 Personen beschränken.



Protokoll:

Stadträtin Backhauß erläutert die Vorlage 92/22. Herr Habermann äußert seine Zustimmung zu der Idee, auf freiwilliger Basis einen Mittagsimbiss anzubieten.


TOP 10 Neufassung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungssatzung); BerichterstatterIn: Herr Weitze

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät mit 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme (Marschalleck) gemäß den Einigungen über diverse Änderungen, die der ergänzten "Anlage Synopse Sondernutzungssatzung" zu entnehmen sind.

Der Antrag des Ratsmitgliedes Marschalleck, die Sondernutzungssatzung den von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN lt. Schreiben vom 09.11.2022 befragten GeschäftsinhaberInnen im Rahmen einer Anhörung vorzustellen, wird bei einer Ja-Stimme (Marschalleck) und 7 Enthaltungen empfohlen.



Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau schlägt vor, die im Anhang der Vorlage 102-4/21 beigefügte Synopse Punkt für Punkt durchzugehen und abzustimmen. Danach werde man über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Zuvor verliest Ratsmitglied Marschalleck das von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übersandte Schreiben vom 09.11.2022. 24 Geschäftsleute, die befragt worden waren, seien an einer öffentlichen Diskussionsrunde zu den Themen der Tagesordnungspunkte 10 und 11 interessiert. Er stellt mithin den Antrag, eine solche Diskussionsrunde durch die Verwaltung organisieren zu lassen. Städtischer Direktor Bock erklärt, dass verwaltungsseitig alle Vorschriften zur Bekanntmachung der Sondernutzungs- sowie Sondernutzungsgebührensatzung eingehalten wurden. Außerdem sei diese, wie jede bisherige Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration eine öffentliche, an welcher jeder Geschäftsinhaber teilnehmen könne. Auch in vergangenen Ratssitzungen habe es diese Möglichkeiten zur Teilnahme gegeben. Es stelle sich ihm, Herrn Bock, die Frage nach dem Gegenstand der Diskussion, weil bisher noch gar kein diskussionsfähiger Entwurf vorliege.

Ratsmitglied Marschalleck erwidert, dass die Ordnungskriterien in der Diskussion thematisiert werden sollten, da er für die Gewerbetreibenden teils große Einschränkungen in den bestehenden Formulierungen sehe. Außerdem habe Städtischer Direktor Bock in der letzten Ausschusssitzung vom 30.08.2022 erwähnt, die Verwaltung sei seinerzeit auf die Schöninger Werbegemeinschaft zugegangen, um Geschäftsinhaber in die Satzungsgestaltung einzubinden. Dies habe die SWG allerdings verneint, weshalb Herr Marschalleck einen schriftlichen Nachweis darüber fordere. Herr Bock erwidert, dass die Sondernutzungssatzung dem Rat schon seit 2018 regelmäßig vorgelegt werde.

Ratsmitglied Meyer informiert, dass die CDU-Fraktion mit der SWG bereits im Juli 2022 bzgl. beider Satzungen in Kontakt getreten war. Sie sei außerdem bereits auf viele Geschäftsleute zugegangen. Die sich daraus ergebenen Hinweise und Anliegen seien nun Teil des Änderungsantrages geworden.

Hinzugewähltes Mitglied Mahlke betont, dass es sich um zwei verschiedene Tagesordnungspunkte handele. Während klar sei, dass die Gebühren eingefordert werden müssen, seien die Ordnungskriterien der Sondernutzungssatzung zu reglementierend. Darüber müsse man nun diskutieren und entscheiden.

Dem Antrag von Herrn Marschalleck, die Sondernutzungssatzung den von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN lt. Schreiben vom 09.11.2022 befragten GeschäftsinhaberInnen im Rahmen einer Anhörung vorzustellen, wird mit einer Ja-Stimme (Marschalleck) und 7 Enthaltungen gefolgt.

Herr Weitze geht schrittweise auf die Synopse zur Sondernutzungssatzung ein. Die Abstimmungsergebnisse werden in der Anlage, Spalte "Beschlussempfehlung" ergänzt und dem Protokoll als Anhang beigefügt.

Zu § 11 Abs. 3:

Ratsmitglied Meyer begrüßt den Zusatz der Verwaltung anstelle der Streichung des Absatzes, da dieser die Formulierung des Absatzes entschärfe.

Zu § 11 Abs. 6:

Ratsmitglied Schliephake erkundigt sich, was passiert, wenn ein Gewerbetreibender bereits Möblierung besitzt, welche gegen die neue Satzung verstoße. Anstelle der Reglementierung per Satzung könne ein Gewerbetreibender dem Ordnungswesen ein Foto der geplanten Möblierung vorzeigen. Der jeweilige Sacharbeiter könne dann nach Einzelfall entscheiden, ob diese verwendet werden darf. Sowohl Herr Weitze als auch Herr Bock sähen hier einen zu großen Ermessensspielraum beim Sachbearbeitenden, da dieser keinen Maßstab habe, an welchem sich seine Entscheidungen orientieren könnten. Die Regelung über eine Satzung sei durchaus notwendig.

Ratsmitglied Eppert versteht das Verbot von Monoblock-Kunststoffmöbeln, findet die Formulierungen der Verwaltung aber noch immer zu ungenau. Er bestehe weiterhin auf die Streichung des Absatzes. Anstelle dessen könne eine Negativliste mit unzulässiger Möblierung aufgestellt werden.

Hinzugewähltes Mitglied Wittkowski gibt zu bedenken, dass Gastronomien oftmals brauereiabhängig sind und ihre Möblierung gestellt bekommen. Sie haben in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Ästhetik oder Farbgebung der Gegenstände.

Herr Weitze merkt an, dass auch andere Kommunen, beispielhaft Königslutter, Satzungen mit ähnlichen Regelungen haben und Reglementierungen durchaus üblich seien.

Zu § 11 Abs. 8:

Nach kurzer Diskussion gibt Städtischer Direktor Bock bekannt, dass die Verwaltung dem Änderungsvorschlag der CDU zustimmen kann.

Zu § 11 Abs. 10:

Städtischer Direktor Bock erläutert auf Nachfrage von Ratsmitglied Meyer, dass bereits bestehende Einfriedungen, wie beispielsweise beim Schöninger Ratskeller vorhanden, Bestandsschutz besäßen und nicht entfernt werden müssen. Ratsmitglied Eppert erklärt sich mit dem Zusatz der Verwaltung einverstanden.

Zu § 11 Abs. 11:

Auf Ersuchen von hinzugewähltem Mitglied Mahlke wird für § 11 Abs. 11 Nr. 3 der Wortlaut von "die Lagerung" zu "die dauerhafte Lagerung" abgeändert. Ebenso wird auf Nachfrage von Ratsmitglied Meyer als zweiter Satz der Zusatz "In begründeten Fällen sind Ausnahmen zulässig" ergänzt.

Zu §11 Abs. 12:

Ratsmitglied Eppert erklärt, dass Filialisten feste Konzepte bzgl. der Anzahl ihrer Werbeträger hätten, an die sie sich strikt zu halten haben. Städtischer Direktor Bock gibt die Streichung des von der Verwaltung vorgesehenen Zusatzes an. Ratsmitglied Meyer merkt an, dass viele Fahrradständer im Stadtbereich als Werbeträger angesehen werden können. Diese solle man nach Möglichkeit nicht abschaffen, damit Radfahrern keine Abstellmöglichkeiten genommen werden.

Zu § 16:

Herr Weitze gibt bzgl. des Zusatzes aus dem Änderungsantrag der CDU bekannt, dass der Landkreis Helmstedt die Regelungen für das Sondernutzungsrecht festlege, weshalb der Zusatz nicht in die Satzung mit aufgenommen werden könne. Hinzugewähltes Mitglied Mahlke sowie Ratsmitglied Schliephake erklären außerdem, dass das Sondernutzungsrecht solche Fälle bereits regele. Auf den Zusatz aus dem Änderungsantrag der CDU könne demnach verzichtet werden.

Es wird über das Gesamtergebnis abgestimmt.




TOP 11 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen Sondernutzungsgebührensatzung); BerichterstatterIn: Herr Weitze

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät mit 4 Ja-Stimmen (SPD), 3 Nein-Stimmen (CDU) und einer Enthaltung (Marschalleck) die Festsetzung eines Gebührensatzes von 1,50 EUR, mind. 10,-- EUR bei Tarif Nr. 6, ansonsten gem. Vorlage 103-1/2022.

Der Antrag des Ratsmitgliedes Marschalleck, die Sondernutzungsgebührensatzung den von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN lt. Schreiben vom 09.11.2022 befragten GeschäftsinhaberInnen im Rahmen einer Anhörung vorzustellen, wird bei einer Ja-Stimme (Marschalleck) und 7 Enthaltungen empfohlen.



Protokoll:

Herr Weitze geht schrittweise auf die in der Anlage "Tarife Sondernutzungsgebührensatzung" erwähnten Änderungswünsche der CDU sowie der Verwaltung ein.

Zu "Tarif Nr. 6":

Städtischer Direktor Bock erklärt, dass für den städtischen Haushalt, der im Entwurf ein Defizit von 5,9 Mio. EUR aufweise, jede Einnahme zähle. Daher sei der Vorschlag der CDU, die Gebühr auf 1,00 EUR herabzusetzen, nach Auffassung der Verwaltung nicht akzeptabel.

Ratsmitglied Meyer gibt zu bedenken, dass die Gastronomen durch die Gebühren nicht finanziell überstrapaziert werden dürfen, da diese sonst abwandern könnten und so wiederum Einnahmen verloren gingen. Er fragt, mit welchen Gesamteinnahmen die Verwaltung rechne. Städtischer Direktor Bock teilt mit, dass darüber keine Auswertung vorliege, versichert aber, dass die angegebenen Werte aus der der Gebührensatzung anliegenden Tabelle den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen würden.

Ratsmitglied Fricke empfindet die verwaltungsseitig vorgeschlagene Gebühr von 1,50 EUR als guten Mittelweg. Ratsmitglied Schliephake findet den höheren Ansatz von 2,00 EUR als angemessen, da in der Gastronomie "jeder Stuhl zähle". An dieser Stelle könne die Stadt demnach die sichersten Einnahmen generieren.

Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät einstimmig bei einer Enthaltung (Marschalleck) gem. Bewertung und Votum der Verwaltung vom 02.11.2022, die Gebühr pro Quadratmeter auf 1,50 EUR, mindestens jedoch 10,00 EUR festzulegen.

Zu "Tarife 7-11":

Ratsmitglied Meyer sagt, es sei nicht garantiert, dass Gewerbebetreibende Einnahmen durch Werbeträger generieren würden. Ratsmitglied Meyer-Gennrich findet, dass den wenigen Geschäften, die sich noch in Schöningen befänden, entgegengekommen werden sollte. Dazu erwidert Ratsmitglied Schliephake, dass es auch nicht richtig sei, gar keine Gebühren zu verlangen, wie von der CDU beantragt. Er könne sich alternativ vorstellen, dass Gebühren erst ab einer bestimmten Anzahl an Aufstellern berechnet werden, um eine gewisse Freifläche weiterhin zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt bei 4 Ja-Stimmen (SPD), 3 Nein-Stimmen (CDU) sowie einer Enthaltung (Marschalleck) gem. Bewertung und Votum der Verwaltung vom 02.11.2022 die Beibehaltung der genannten Tarife.

Zu "III."“:

Herr Weitze erläutert kurz, weshalb die Verwaltung die Gebührenerhebung ab 2023 wiedereinführen möchte und muss. Ratsmitglied Eppert merkt an, dass die derzeitigen Kostensteigerungen immens seien. Ein Entgegenkommen bei der Gebührenerhebung gegenüber den Gewerbetreibenden sei daher wichtig.

Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät bei 4 Ja-Stimmen (SPD) sowie 4 Nein-Stimmen (CDU, Marschalleck) gem. Bewertung und Votum der Verwaltung vom 02.11.2022 die Gebührenerhebung ab dem 01.01.2023. Aufgrund der Stimmgleichheit gilt der Änderungsantrag der CDU-Fraktion als abgelehnt.



TOP 12 Statusbericht Flüchtlinge; BerichterstatterIn: Herr Weitze

Beschluss:




Protokoll:

Herr Weitze erläutert kurz die Vorlage 93/22.


TOP 13 Anfragen, Mitteilungen, Hinweise

Beschluss:




Protokoll:

Ratsmitglied Eppert erkundigt sich nach der Betreuung ukrainischer Flüchtlingskinder. Es sei wichtig, Räumlichkeiten zu finden, in denen dies gewährleistet werden kann. Er berichtet von einem ihm bekannten Fall, in dem Eltern keinen Deutschsprachkurs besuchen konnten, weil die Kinderbetreuung nicht gewährleistet gewesen sei. Hinzugewähltes Mitglied Baake berichtet von einem Spielkreisangebot des Jugendrotkreuzes. Städtischer Direktor Bock erläutert kurz, dass für die Kindertagesbetreuung an erster Stelle das Land Niedersachsen sowie der Landkreis Helmstedt zuständig seien. Die Stadt Schöningen behalte das Thema allerdings weiterhin im Auge und werde auf entsprechende Nachfrage reagieren, falls diese einen Handlungsbedarf rechtfertige.

Städtischer Direktor Bock informiert im Nachgang zur vergangenen Sitzung, dass zum Thema Tempo-30 Zone eine Befahrung mit der Polizei stattgefunden habe. Der entsprechende Vermerk wird sodann dem Protokoll als Anhang beigefügt.


TOP 14 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

 
TOP 15 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau schließt die öffentliche Sitzung um 18:41 Uhr.

 

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