Neufassung der Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für
Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt
Schöningen (Sondernutzungssatzung); BerichterstatterIn: Herr Weitze
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration berät mit 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme (Marschalleck) gemäß den Einigungen über diverse Änderungen, die der ergänzten "Anlage Synopse Sondernutzungssatzung" zu entnehmen sind.
Der Antrag des Ratsmitgliedes Marschalleck, die Sondernutzungssatzung den von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN lt. Schreiben vom 09.11.2022 befragten GeschäftsinhaberInnen im Rahmen einer Anhörung vorzustellen, wird bei einer Ja-Stimme (Marschalleck) und 7 Enthaltungen empfohlen.
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Waldau schlägt vor, die im Anhang der Vorlage 102-4/21 beigefügte Synopse Punkt für Punkt durchzugehen und abzustimmen. Danach werde man über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Zuvor verliest Ratsmitglied Marschalleck das von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übersandte Schreiben vom 09.11.2022. 24 Geschäftsleute, die befragt worden waren, seien an einer öffentlichen Diskussionsrunde zu den Themen der Tagesordnungspunkte 10 und 11 interessiert. Er stellt mithin den Antrag, eine solche Diskussionsrunde durch die Verwaltung organisieren zu lassen. Städtischer Direktor Bock erklärt, dass verwaltungsseitig alle Vorschriften zur Bekanntmachung der Sondernutzungs- sowie Sondernutzungsgebührensatzung eingehalten wurden. Außerdem sei diese, wie jede bisherige Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration eine öffentliche, an welcher jeder Geschäftsinhaber teilnehmen könne. Auch in vergangenen Ratssitzungen habe es diese Möglichkeiten zur Teilnahme gegeben. Es stelle sich ihm, Herrn Bock, die Frage nach dem Gegenstand der Diskussion, weil bisher noch gar kein diskussionsfähiger Entwurf vorliege.
Ratsmitglied Marschalleck erwidert, dass die Ordnungskriterien in der Diskussion thematisiert werden sollten, da er für die Gewerbetreibenden teils große Einschränkungen in den bestehenden Formulierungen sehe. Außerdem habe Städtischer Direktor Bock in der letzten Ausschusssitzung vom 30.08.2022 erwähnt, die Verwaltung sei seinerzeit auf die Schöninger Werbegemeinschaft zugegangen, um Geschäftsinhaber in die Satzungsgestaltung einzubinden. Dies habe die SWG allerdings verneint, weshalb Herr Marschalleck einen schriftlichen Nachweis darüber fordere. Herr Bock erwidert, dass die Sondernutzungssatzung dem Rat schon seit 2018 regelmäßig vorgelegt werde.
Ratsmitglied Meyer informiert, dass die CDU-Fraktion mit der SWG bereits im Juli 2022 bzgl. beider Satzungen in Kontakt getreten war. Sie sei außerdem bereits auf viele Geschäftsleute zugegangen. Die sich daraus ergebenen Hinweise und Anliegen seien nun Teil des Änderungsantrages geworden.
Hinzugewähltes Mitglied Mahlke betont, dass es sich um zwei verschiedene Tagesordnungspunkte handele. Während klar sei, dass die Gebühren eingefordert werden müssen, seien die Ordnungskriterien der Sondernutzungssatzung zu reglementierend. Darüber müsse man nun diskutieren und entscheiden.
Dem Antrag von Herrn Marschalleck, die Sondernutzungssatzung den von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN lt. Schreiben vom 09.11.2022 befragten GeschäftsinhaberInnen im Rahmen einer Anhörung vorzustellen, wird mit einer Ja-Stimme (Marschalleck) und 7 Enthaltungen gefolgt.
Herr Weitze geht schrittweise auf die Synopse zur Sondernutzungssatzung ein. Die Abstimmungsergebnisse werden in der Anlage, Spalte "Beschlussempfehlung" ergänzt und dem Protokoll als Anhang beigefügt.
Zu § 11 Abs. 3:
Ratsmitglied Meyer begrüßt den Zusatz der Verwaltung anstelle der Streichung des Absatzes, da dieser die Formulierung des Absatzes entschärfe.
Zu § 11 Abs. 6:
Ratsmitglied Schliephake erkundigt sich, was passiert, wenn ein Gewerbetreibender bereits Möblierung besitzt, welche gegen die neue Satzung verstoße. Anstelle der Reglementierung per Satzung könne ein Gewerbetreibender dem Ordnungswesen ein Foto der geplanten Möblierung vorzeigen. Der jeweilige Sacharbeiter könne dann nach Einzelfall entscheiden, ob diese verwendet werden darf. Sowohl Herr Weitze als auch Herr Bock sähen hier einen zu großen Ermessensspielraum beim Sachbearbeitenden, da dieser keinen Maßstab habe, an welchem sich seine Entscheidungen orientieren könnten. Die Regelung über eine Satzung sei durchaus notwendig.
Ratsmitglied Eppert versteht das Verbot von Monoblock-Kunststoffmöbeln, findet die Formulierungen der Verwaltung aber noch immer zu ungenau. Er bestehe weiterhin auf die Streichung des Absatzes. Anstelle dessen könne eine Negativliste mit unzulässiger Möblierung aufgestellt werden.
Hinzugewähltes Mitglied Wittkowski gibt zu bedenken, dass Gastronomien oftmals brauereiabhängig sind und ihre Möblierung gestellt bekommen. Sie haben in diesen Fällen keinen Einfluss auf die Ästhetik oder Farbgebung der Gegenstände.
Herr Weitze merkt an, dass auch andere Kommunen, beispielhaft Königslutter, Satzungen mit ähnlichen Regelungen haben und Reglementierungen durchaus üblich seien.
Zu § 11 Abs. 8:
Nach kurzer Diskussion gibt Städtischer Direktor Bock bekannt, dass die Verwaltung dem Änderungsvorschlag der CDU zustimmen kann.
Zu § 11 Abs. 10:
Städtischer Direktor Bock erläutert auf Nachfrage von Ratsmitglied Meyer, dass bereits bestehende Einfriedungen, wie beispielsweise beim Schöninger Ratskeller vorhanden, Bestandsschutz besäßen und nicht entfernt werden müssen. Ratsmitglied Eppert erklärt sich mit dem Zusatz der Verwaltung einverstanden.
Zu § 11 Abs. 11:
Auf Ersuchen von hinzugewähltem Mitglied Mahlke wird für § 11 Abs. 11 Nr. 3 der Wortlaut von "die Lagerung" zu "die dauerhafte Lagerung" abgeändert. Ebenso wird auf Nachfrage von Ratsmitglied Meyer als zweiter Satz der Zusatz "In begründeten Fällen sind Ausnahmen zulässig" ergänzt.
Zu §11 Abs. 12:
Ratsmitglied Eppert erklärt, dass Filialisten feste Konzepte bzgl. der Anzahl ihrer Werbeträger hätten, an die sie sich strikt zu halten haben. Städtischer Direktor Bock gibt die Streichung des von der Verwaltung vorgesehenen Zusatzes an. Ratsmitglied Meyer merkt an, dass viele Fahrradständer im Stadtbereich als Werbeträger angesehen werden können. Diese solle man nach Möglichkeit nicht abschaffen, damit Radfahrern keine Abstellmöglichkeiten genommen werden.
Zu § 16:
Herr Weitze gibt bzgl. des Zusatzes aus dem Änderungsantrag der CDU bekannt, dass der Landkreis Helmstedt die Regelungen für das Sondernutzungsrecht festlege, weshalb der Zusatz nicht in die Satzung mit aufgenommen werden könne. Hinzugewähltes Mitglied Mahlke sowie Ratsmitglied Schliephake erklären außerdem, dass das Sondernutzungsrecht solche Fälle bereits regele. Auf den Zusatz aus dem Änderungsantrag der CDU könne demnach verzichtet werden.
Es wird über das Gesamtergebnis abgestimmt.
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