Schulausschuss

Dienstag, 29. November 2022 , 16:00 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagessordnung evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Beschluss:

Die Durchführung der Einwohnerfragestunde wurde einstimmig beschlossen.



Protokoll:

Die Ausschussvorsitzende, Frau Meyer-Gennrich, begrüßte vor der Besichtigung der Grundschule die Ausschussmitglieder und die Mitglieder der Verwaltung zur Sitzung des Schulausschusses. Sie übergab an den Schulleiter, Herrn Brötje, der in einem Klassenraum die aktuellen Belüftungsmöglichkeiten sowie die neuen digitalen Tafeln vorstellte. Er wies darauf hin, dass die Nutzung der digitalen Tafeln sehr vielseitig sei, führte verschiedene Funktionen vor und merkte an, dass man sich auch direkt mit den Flipbooks der Kinder vernetzen könne. Die Kinder können ihre Arbeitsergebnisse direkt an der Tafel präsentieren und Aufgaben können direkt übertragen werden, was zu einer erheblichen Einsparung an Papier- und Kopierkosten führe. Anschließend wurde die neue Schulküche besichtigt, die für Koch-AG´s u.ä. zur Verfügung steht. Hier wurde darauf geachtet, dass viele Arbeitsfläche in Kinderhöhe zur Verfügung steht. Weiterhin wurde die Funktion der Konvektomaten in der Mensa erläutert.

Im Rathaussaal angekommen, eröffnete Vorsitzende Meyer-Gennrich die Sitzung, stellte die fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einstimmig wurde TOP 9 mit TOP 6 getauscht.

Im Hinblick auf die Funktion von Frau Dr. Stefanie Westphal stellte die Vorsitzende fest, dass eine Mitwirkung als Elternvertreterin im Schulausschuss nicht mehr möglich sei, weil deren Kinder die Grundschule bereits verlassen haben. Auf die Frage von Herrn Fricke erwiderte Städtischer Direktor Bock, dass erst geprüft werden müsse, ob Frau Dr. Westphal auf Vorschlag einer Fraktion als sog. „Andere Person“ durch Beschluss des Rates gemäß § 71 Absatz 7 NKomVG Mitglied des Schulausschusses werden kann, da es sich hier um einen sondergesetzlichen Ausschuss handele.

Anmerkung der Verwaltung:

Frau Dr. Stefanie Westphal hat gegenüber Herrn Bock inzwischen schriftlich erklärt, dass sie auf eine Mitwirkung im Schulausschuss verzichten möchte.

 
TOP 2 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock wies Frau Schwarzat-Bormann gem. § 43 NKomVG auf ihre Pflichten hin, die sich aus den §§ 40-42 NKomVG  (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) ergeben.

 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Schulausschusses vom 10.06.2021

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Schulausschusses vom 10.06.2021 wurde mit 7 Ja- Stimmen und 4 Enthaltungen genehmigt.

 
TOP 4 Einwohnerfragestunde (optional)

Beschluss:

entfällt

 
TOP 5 Bericht des Schulleiters

Beschluss:

entfällt



Protokoll:

Herr Brötje berichtete über die aktuellen Schülerzahlen. Aus Klasse 4 sind 79 Schüler*innen auf die weiterführenden Schulen gegangen, in Klasse eins sind 105 Schüler*innen eingeschult worden. Zurzeit werden 22 ukrainische Kinder an der Grundschule beschult. Sie sind den jeweiligen Klassenstufen zugeteilt und werden von einer Pädagogischen Mitarbeiterin betreut, die den Kindern außerdem auch einzeln Unterricht erteilt. Mit Stand 29.11.2022 befanden sich insgesamt 411 Schüler*innen an der Schule. 

Zum Personal erklärte Herr Brötje, dass in den letzten beiden Jahren insgesamt 7 neue Lehrkräfte eingestellt wurden. Darunter wurden auch zwei Lehramtsanwärterinnen ausgebildet, die mit Bestnoten abgeschlossen haben. Im Februar schließt die dritte Anwärterin ihr Referendariat ab. Weiterhin konnten zwei Bundesfreiwilligendienstler für die Schule gewonnen werden. Wegen schwangerschaftsbedingter Beschäftigungsverbotes fehlen des Weiteren drei Lehrerinnen. 

Die Unterrichtsversorgung liegt zur Zeit bei 89%. Es fehlen 70 von 550 Lehrerstunden, welche durch die geplante Einstellung einer weiteren Lehrkraft ausgeglichen werden könnten. Die Entscheidung einer Bewerberin stehe noch aus. Trotz aller Personalengpässe weise die Grundschule Schöningen eine hohe fachliche Kompetenz in dem Bereich Werte und Normen auf. Für alle Unterrichtsfächer seien zudem Fachkräfte sowie Sozialarbeiter*innen und Förderschullehrkräfte vor Ort.

Die Entwicklungen an der Schule in Stichpunkten:

a) Angebote für Kinder wurden erweitert

Insgesamt haben sechs Klassen zurzeit Schwimmunterricht.

Hier sei hervorzuheben, dass eine neue pädagogische Mitarbeiterin einen Rettungsschwimmschein erworben hat, um die Schule besser unterstützen zu können.

Das „Werte und Normen“-Team um Frau Hollmichel hat die curricularen Vorgaben fertiggestellt.

Die Grundschule hat die Genehmigung, Werte und Normen WuN in allen Klassenstufen zu unterrichten: 50-70% der Schüler*innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, können nun vom WuN-Angebot Gebrauch machen.

Digitalisierung – Vernetzung (Glasfaser, LAN, WLAN), Ausstattung (überall digitale Tafeln, Video- und Fototechnik, Convertibles für Schüler), vernetzte Anwendungen (Website, E-Mail, Cloud, Lernsoftware, Schoolfox)

b) Anpassungen

Die Hauptlast der Inklusions- und Integrationsarbeit trägt seit Jahren das Ganztagsangebot; hier sind Zeiten für Partizipations- und Präventionsarbeit integriert

Im Halbtagsunterricht besteht ein Defizit in der Inklusions- und Integrationsarbeit.

Die 26te Stunde aus Klassenstufe 3 und 4 wurde in die Klassenstufe 1 und 2 verlegt und mit Pflichtinhalten  aufgefüllt.

c) Folgen der allgemein schlechten Fachkräfteversorgung

Die mangelnde Versorgung mit Lehrkräften und Erzieher*innen äußert sich besonders in den geografischen Randlagen Niedersachsens.

Um den personellen Mangel an unserer Schule aufzufangen, wurden bisher Spielräume aus dem Ganztagsangebot geschaffen, um alle Klassen gleichermaßen zu versorgen. Nunmehr sind die Reserven aufgebraucht (20%igen Kürzungen im pädagogischen Mitarbeiter-Bereich seit 3 Jahren). Darum sind ab Februar 2023 Kürzungen notwendig, diese werden im Halbtagsunterricht mehr ins Gewicht fallen als im Ganztagsunterricht. Die Grundschule Schöningen hat bereits im Gegensatz zu Helmstedt und Königslutter die voll gebundene Ganztagsschule eingeführt. Aus diesem Grund braucht sich bei der Schulträger der Grundschule Schöningen  auch weiterhin nicht an den Personalkosten des Ganztagsangebotes beteiligen.

d) Bedenkliches


Die Eltern, die für Ihre Kinder das Halbtagsangebot wählen, tun dies überwiegend,

  • weil damit mehr Zeit für Nachhilfeunterricht bleibt
  • weil die Inklusions- und Integrationsarbeit im Ganztag geleistet wird
  • zur Segregation (=Entmischung).

Das Hauptargument lautet: „Wir haben das ja nicht nötig!“


4. Sonstiges

Im Corona Schuljahr 21/22 gab es 249 erkrankte Kinder.  Seit den Sommerferien waren es bislang 18 Kinder. Momentan beherrschen andere Erkältungskrankheiten den Schulalltag. So fehlten in der KW 47 tageweise über 120 Kinder.

 
TOP 6 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen - Sachstand Baumaßnahmen Campus Nebengebäude - Sachstand Lüftungsanlagen - Beantwortung von Anfragen

Beschluss:

entfällt



Protokoll:

Herr Kloth berichtete über den Sachstand der zu erneuernden Fenster im Campus Nebengebäude. Die Abstimmung mit dem Denkmalschutz sei abgeschlossen. Es sei geplant dort analog zum Hauptgebäude Flügelfenster mit erhöhten Brüstungen zu installieren. Zurzeit werde geprüft, ob für die neuen Fenster noch Fördergelder beantragt werden können. Die Planungen für den Fluchttreppenturm zwischen dem gelben und dem Roten Gebäude seien vom Landkreis Helmstedt noch nicht abgeschlossen. Sobald diese abgeschlossen sind, könne mit der Ausschreibung begonnen werden.

Der Schulhof könne erst nach Fertigstellung des Fluchtturmes eine neue Oberfläche bekommen, da sich die Anbindung des Schulhofes erst aus dem Bau ergibt. In diesem Zuge wird dann auch der barrierefreie Eingang umgesetzt.

Für die Lüftungsanlagen in den Gebäuden der Grundschule werde derzeit die Vergabe der Planungsleisten durch das RPA geprüft und genehmigt. Momentan werden die Ingenieursverträge vorbereitet, um die Aufträge zu vergeben.

Herr Granzow fragte nach, ob bei dem Belag des Schulhofes darauf geachtet werde, eine weichere Oberfläche auszuwählen. Die Kniee seiner Enkelin seien im Sommer ständig aufgeschlagen. Herr Kloth verneinte das und wies darauf hin, dass der bereits vorhandenen Belag des Schulhofes dann zu entfernen sei. Herr Granzow erwiderte, dass ihm eine Oberflächenversiegelung bekannt sei, bei der dies nicht erforderlich sei. Herr Kloth werde das Anliegen prüfen.

Vorsitzende Meyer-Gennrich erbat zur Beantwortung der Anfrage aus der AfBSI Sitzung am 15.03.2022 bezüglich der Investitionskosten der Grundschule Campus Nebengebäude seit Erwerb vom Landkreis Helmstedt, die vorbereitete Aufstellung von Herrn Kloth ergänzt um Zahlen, dem Protokoll als Anlage beizufügen.

Herr Fricke erkundigte sich, warum der Schulhof erst fertiggestellt werden könne, wenn die Fluchttreppe fertiggestellt sei. Herr Kloth teilte mit, dass noch nicht sicher sei, wo welche Fundamente stehen werden.

Ratsherr Fricke fragte weiterhin, ob die Spielplatzfläche vergrößert werden könne. Herr Kloth wies daraufhin, dass die Rettungswege für Feuerwehr und Krankenwagen freigehalten werden müssten.

Ratsherr Marschallek gab noch an, dass „Thermoplast“ für Spielgeräte auch auf den Schulhof aufgebracht werden könne. Frau Hollmichel merkt an, dass die Kinder im Halbtagsbereich nur eine Pausenzeit von insgesamt maximal 30 min haben und die Spielfläche dafür ausreichend sei. Im Ganztagsbereich sehe das ganz anders aus. Dort sind die Kinder länger auf dem Schulhof und nutzten das auch richtig aus. 


TOP 7 Digitalisierung - Sachstand Umsetzung Digitalpakt

Beschluss:

Die Vorlage V106/22 wurde zur Kenntnis genommen.



Protokoll:

Frau Backhauß berichtet über den Sachstand der Umsetzung des Digitalpaktes. Von der Fördersumme aus 2019 in Höhe von 112.958 Euro, wurden bisher die Verlegung der Stromversorgung für die EDV-Steckdosen, die Umlegung des Telefonanschlusses, Verlegung der Datenleitungen für die Digitalen Tafeln, Verlegung von Repeateranschlüsse etc. ausgeführt. Ebenso die Beschaffung von 20 digitalen Tafeln für alle Klassenräume auf höhenverstellbaren Rollwagen. Für die restlichen 17.554,16 Euro sollen noch weitere 28 mobile Endgeräte in Form von Flipbooks beschafft werden. Damit werden die geplanten Maßnahmen, die aus den Fördermitteln „Digitalpakt“ möglich waren, abgeschlossen.


TOP 8 Außengelände Campus Hauptgebäude

Beschluss:

Die Vorlage V107/22 wurde zur Kenntnis genommen.



Protokoll:

Über die Planung eines neuen Außenspielgerätes für das Campus Hauptgebäude der Grundschule Schöningen informierte Frau Backhauß. Durch die jährliche Jahreshauptuntersuchung des Schulspielplatzes am 26.09.2022 wurden im Bereich des Spielbereiches einige gravierende Mängel festgestellt. Bereits vorsorglich seien im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer 211 Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Beschaffung eines neuen Außenspielgerätes mit Rutsche eingestellt.

Weiterhin sei geplant, den derzeitigen Spielsand als Fallschutz durch Fallschutzmatten aus rutschfestem Gummigranulat zu ersetzen. Durch den Sand erfolgt ein starker Schmutzeintrag in das Gebäude, wodurch die Oberfläche des Bodenbelags in den frisch sanierten Klassenräumen erheblich leidet. Für diese Maßnahme wurden im Budget 2111 Mittel in Höhe von 22.000 Euro im Haushaltplan 2023 eingeplant.


TOP 9 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Beschluss:

Die Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wurde einstimmig empfohlen.



Protokoll:

Frau Backhauß berichtete über das Ganztagsförderungsgesetz, welches der Bund im Oktober 2021 beschlossen hat. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Der Bund unterstützt erforderliche Investitionen in die Infrastruktur und wird sich auch an den laufenden Kosten beteiligen. Für die Grundschule Schöningen, in der bereits die gebundene Ganztagsschule eingerichtet wurde, ist dann trotzdem eine Erweiterung der Betreuung erforderlich. Bisher beträgt die Betreuungszeit 7,5 Stunden von Montag bis Donnerstag und freitags 4,75 Stunden. Eine Ferienbetreuung wird nicht angeboten. Bisher gibt es seitens des Landes keine Vorgaben, wie der Rechtsanspruch zu verwirklichen ist. 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Resolution zur Gewährleistung der Umsetzung des Rechtsanspruches der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu verabschieden, um das Land zu einer klaren Positionierung für die Ausgestaltung des Rechtsanspruches aufzufordern. 

Ratsherr Granzow fragte, wie dann die Hausaufgaben in den Alltag der Ganztagskinder eingebunden werden sollen. Frau Hollmichel erwiderte, dass die Kinder in der Ganztagsbetreuung keine Hausaufgaben bekämen, das sei alles im Schulalltag integriert.


TOP 10 Einwohnerfragestunde (optional)

Beschluss:

entfällt

 
TOP 11 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Vorsitzende Meyer-Gennrich schließt um 17:35 Uhr die Sitzung.

 

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