"Energetische Sanierung der Sporthalle Esbeck"
hier: Ermächtigung der Verwaltung zur Ausführung
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:
"In Umsetzung der Fördermittelbestimmungen wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Ausschreibungen durchzuführen und die Aufträge zu erteilen."
Protokoll:
Verwaltungsfachwirt Hoffmann verwies auf die Vorlage V008/23 und erläuterte diese.
Für die energetische Sanierung der Sporthalle Esbeck wurden Fördermittel beantragt und auch genehmigt. Die Planungsleistung sei bereits erfolgreich ausgeschrieben worden, nunmehr seien die einzelnen Gewerke in der Planung. Bei der Sanierung werden die Außenhülle, Wände, Fenster, die Duschen und das Dach gänzlich ertüchtigt. Die Fertigstellung solle im Jahr 2023 erfolgen.
Ratsherr Marschalleck erkundigte sich, wieso die vorläufige Bauzeitplanung für die beiden Bauabschnitte nicht besser aufgeführt wurde und dass die Ausschreibungsverfahren nicht ersichtlich seien. Verwaltungsfachwirt Hoffmann teilte mit, dass die Ausschreibungsverfahren jetzt erst stattfinden und Vergaben bisher nicht durchgeführt wurden. Ein aktueller Bauzeitenplan könne an das Protokoll gehängt werden.
Ratsherr Merkle erkundigte sich, wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei. Dies wurde seitens der Verwaltung damit beantwortet, dass dies im Sommer der Fall sei. Weiterhin stellte Ratsmitlied Merkle die Frage, ob es im Sportbetrieb zu Einschränkungen kommen könne. Da die Bauarbeiten an der Außenhülle gestartet werden, bestehen vorerst keine Einschränkungen. Bei den Dacharbeiten seien Einschränkungen des Sportbetriebes nicht ausgeschlossen und können zu Hallenschließzeiten führen.
Ratsherr Eppert merkte an, dass die Aufteilung der Fördermittel im Verhältnis 90/10 sei. Dadurch, dass es sich bei der energetischen Sanierung um zwei Förderbescheide handele, seien zwei Bauabschnitte vorgesehen. Weiterhin wünsche sich Ratsmitglied Eppert, dass die konkreten Entwurfspläne vorgelegt werden. Diese werden dem Protokoll angefügt.
Ratsherr Kuntze erkundigte sich nach den Fristen für die Umsetzung der Fördermittel. Verwaltungsfachwirt Hoffmann antwortete darauf, dass die Frist bis zum 31.12.2023 gesetzt sei.
Ratsfrau Meyer-Gennrich fragte nach, weshalb es sich hier um zwei verschiedene Summen handele und wo diese genau im Haushalt zu finden seien. Verwaltungsfachwirt Hoffmann erklärte, dass die Beträge im Haushalt 2021 und 2022 veranlagt wurden. Im Haushalt 2023 sei die Gesamtinvestition unter der Investitionsnummer INV-171 zu finden.
Ratsherr Marschalleck fragte nach, ob die einzelnen Abschnitte zeitgleich ausgeführt werden können. Sobald die Aufträge an die Firmen vergeben wurden, werde von der Verwaltung die Frage geklärt, ob es möglich sei, beide Abschnitte zeitgleich auszuführen.
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