Ausschuss für Bauen und Umwelt

Donnerstag, 21. September 2023 , 16:30 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Der Auschussvorsitzende Schnabel eröffnete die öffentliche Sitzung, begrüßte alle anwesenden Ausschussmitglieder sowie die Angehörigen der Verwaltung und stellte die mit elektronischer Post versandte Einladung vom 11.09.2023 als ordnungsgemäß und damit die Beschlussfähigkeit fest.
Alsdann wurde die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 08.06.2023

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom 08.06.2023 wurde bei einer Enthaltung einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

 
TOP 4 Beschluss zur Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schöningen

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Der Beschluss zur Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schöningen wird gefasst.



Protokoll:

Für diesen Tagesordnungspunkt rückt Ratsherr Eppert in den Zuschauerbereich.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V048/23 und erläutert diese.

Zum Beginn des Jahres wurden für Hoiersdorf zwei Anträge für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen an die Stadt Schöningen gestellt. Es werde beabsichtigt die Flächen künftig umzuwandeln.
In der vergangegen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt wurde über das Flächenkataster in Gebieten mit bergbaulicher Vorprägung beraten und einstimmig empfohlen.
Durch den vorliegenden Flächennutzungsplan werden die Planungsgrundlagen geschaffen, damit das Projekt weitergeführt werden kann und der Investition nichts mehr im Wege stehe.
Im Ortsrat Hoiersdorf wurde diese Vorlage einstimmig weiter empfohlen.





TOP 5 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Hoiersdorf"

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Hoiersdorf'" für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.



Protokoll:

Für diesen Tagesordnungspunkt rückt Ratsherr Eppert in den Zuschauerbereich.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V049/23 und erläuert diese:

Auf der Grundlage der vorherigen Vorlage gehe es nun um das konkrete Vorhaben.
Es handele sich hierbei um getrennte Vorhabenträger. Es werden Synergien durch die Erschließung des 11 ha großen Fläche geschaffen. Der Ortsrat Hoiersdorf habe der Vorlage einstimmig zur Weitergabe empfohlen.
Es werde weiterhin beabsichtigt einen extra Vertrag abzuschließen, welcher vom Bebauungsplan entkoppelt wird; hierbei bekommen wir rund 0,2 ct. für die gewonnene Energie der Photovoltaikanlagen.



TOP 6 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Schöningen-Hoiersdorf 'an der Bahn'"

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schöningen-Hoiersdorf 'an der Bahn'" für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.



Protokoll:

Für diesen Tagesordnungspunkt rückt Ratsherr Eppert in den Zuschauerbereich.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verwies auf die Vorlage V050/23 und erläuterte diese.

Der Sachverhalt der Vorlage deckt sich zur vorherigen Vorlage. Hier beabsichtigt der zweite Vorhabenträger für einen Grundstückseigentümer auf ca. 11,8 ha Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Ratsherr Waldheim erkundigte sich, inwieweit die Partizipation vom Strom durch die Photovoltaikanlagen stattfände und ob die Bürger durch günstigere Strompreise profitieren können.
Dies wurde seitens der Verwaltung verneint, da die Kommunen keinen Einfluss auf die Strompreise haben. Die Stadt Schöningen erhält eine kleine Entschädigung der Firmen. Der Vertrag solle in Zukunft, entkoppelt zum Bebauungsplan, abgeschlossen werden, wodurch wir etwa 0,2 ct/KwH erhalten sollen.


TOP 7 Glasfaser in Schöningen; Oberflächen

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, Sanierungen an Oberflächen im Rahmen des Glasfaserausbaues gemeinsam mit dem Auftraggeber, Avacon Connect zu prüfen und dort wo sich Synergien ergeben Oberflächen gemeinsam sanieren zu lassen. Kosten, die über die Maßnahme der Avacon Connect hinausgehen, werden von der Stadt getragen.



Protokoll:

Ratsherr Eppert nimmt wieder an der Sitzung teil.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V059/23 und erläutert diese.

Das Projekt "Breitband" werde umgesetzt. Die Ausschreibungen seien derzeit am Laufen. Es werde beabsichtigt, dass dieses Jahr noch mit dem Ausbau begonnen werden soll. Es werde drauf geachtet, wenn der Aufbruch getätigt wird, dass man möglichst alles was in der Straße verbaut ist zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Es werden für den Haushalt 2024 Mittel eingeplant, damit man handlungsfähig bleiben kann.

Ratsherr Eppert fragte nach, ob nur die Oberfläche neu gelegt werde oder auch alles was darunter liegt.
Dies wird seitens der Verwaltung damit beantwortet, das man es nur an Stellen macht, wo es möglich sei und Sinn mache. Es werden vorher alle Versorger vor Ort abgefragt und um Stellungnahme gebeten.

Ratsherr Kunz erkundigte sich wie es mit den Glasfasernetzen ausschaue, die bereits gelegt wurden und was aus den Nachbesserungen werden soll, bei Schäden die die Vodafone in Esbeck verursacht habe.
Es habe eine Begehung gemeinsam mit der Verwaltung und dem Ortsbürgermeister Rehkuh stattgefunden, wo alle Schäden aufgenommen wurden und auch abgearbeitet wurden.
Sollten noch Schäden vorhanden sein werde drum gebeten sich schnellstmöglich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen, da man noch im Gewährleistungszeitraum sei.

Ratsherr Merkle erkundigte sich, ob es eine zentrale Anlaufstelle gäbe, wo Firmen im öffentlichen Interesse Tätigkeiten im öffentlichen Verkehrsraum durchführen.
Für jede Baumaßnahme muss eine verkehrsbehördliche Genehmigung vorliegen. Dies stellt das Ordnungsamt aus. Durch die Genehmigung wird unser Tiefbauer in Kenntnis gesetzt.

Ratsherr Schnabel merkte an, dass an vielen Fußwegen Sanierungsbedarf vorliege.



TOP 8 Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Schöningen zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Schöningen zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie werden folgende Beschlüsse gefasst:

1) Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird beschlossen.

2) Der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 47 (5) BImSchG wird gefasst. Die Auslegung erfolgt für die Dauer eines Monats.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V061/23 und erläutert diese:

Im Jahr 2018/2019 wurde sich erstmals mit dem Thema des Lärmschutzes befasst. Dies gibt eine EU-Richtlinie vor. Alle 5 Jahre müsse der Aktionsplan auf aktualität überprüft werden. Mit dem hier vorliegenden Lärmaktionsplanes erfolgt nahezu eine Neuaufstellung mit ähnlichem Inhalt.
Die B244 ab der Einmündung nach Wobeck über die Klosterfreiheit, Steintor, Elmstraße, Helmstedter Straße und die komplette Hauptstraße in Esbeck sind von einer erhöhten Lärmemission betroffen. Der Straßenbaulastträger ist die Straßenmeisterei in Schöppenstedt (Landkreis Wolfenbüttel); Dort werde geprüft welche Maßnahmen umsetzbar seien.

Ratsherr Eppert merkte an, dass Hoiersdorf zwingend berücksichtigt werden solle, da der Verkehr durch LKWs hoch sei.

Ratsherr Marschallek merkte an, dass man auch die anliegenden Straßen bedenken soll, da insbesondere im Bereich der Langen Trift die anliegenden Straßen ebenfalls vom Lärm betroffen seien.

Ratsherr Kunz merkte an, dass die LKWs die Lange Trift befahren müssten um auf die B244 zu gelangen.


TOP 9 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 BauGB im Bereich Burgstraße/Untere Burgbreite

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt die anliegende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Burgstraße/Untere Burgbreite wie im anliegenden Lageplan gelb markiert dargestellt.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V062/23 und erläutert diese.

Im Bereich der Eichendorffstraße, Burgstraße und der Unteren Burgbreite befinden sich zahlreiche Häuser aus den ehemaligen BKB Zeiten. Die Häuser sind extremst sanierungsbedürftig sowie die Grünflächen drumherum, welche nicht gepflegt werden.
Die Blöcke wurden mehrfach weiterverkauft, ohne dass Besserung in Aussicht ist.
Ein besonderes Vorkaufsrecht kann es nur durch einen triftigen und wichtigen Grund geben.
Man könne sich vorstellen die Blöcke abzureißen und zu seniorengerechten Wohneinheiten neuzubauen. Um handlungsfähig bleiben zu können, müsse eine Gewisse Summe für den Haushalt 2024 bereitgestellt werden.

Ratsherr Eppert fragte nach, ob die Summe im Haushalt aus dem laufenden Haushalt belastet werde oder ob ein Sondervermögen geschaffen werden könne.
Seitens der Verwaltung wurde dies verneint, da in der Doppik keine Sondervermögen zu bilden seien.

Ratsherr Marschallek erkundigte sich, ob die Blöcke Paketweise verkauft werden und für welche Bereiche das Vorkaufsrecht gelten solle. Weiterhin fragte Herr Marschallek nach, wie sich der Verkaufspreis ermitteln ließe.
Das Vorkaufsrecht gelte nur für die in der Anlage aufgeführten Bereiche. Bei dem letzten paketweisen Verkauf, wurden die einzelnen Objekte wertmäßig einzeln ausgeweisen.

Ratsherr Kunz merkte an, dass nach Empfehlung und Beschluss dieser Vorlage Geld in der Haushalt eingeplant werden müsse.
In den Haushalt 2024 werde beabsichtigt einen Betrag von 1 Mio. € einzuplanen.


Ratsherr Merkle fragte nach wer den Abriss bezahlen würde.
Es werde beabsichtigt, dass die Grundtsücke im Anschluss an einen Investor weiterverkauft werde und somit der Investor den Abriss zahlen müsste.





TOP 10 Erweiterung eines Wohnhauses durch Anbau hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Messbeeke“

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt epmfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Im Messbeeke" hinsichtlich der östlichen Baugrenze zur Umsetzung des Wohnhausanbaus auf dem Grundstück Ulmenweg 15 wird zugestimmt.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V071/23 und erläutert diese.

Im Bebauungsplan "Im Messbeeke" wurden Baulinien und Baugrenzen festgelegt. Bei dem geplanten Anbau werde die Baugrenze etwas überschritten. Die Verwaltung schlägt vor, der Ausnahme zuzustimmen.

Ratsherr Merkle merkte an, dass der Ortsrat Esbeck der Vorlage und dem Vorhaben einstimmig empfohlen habe.

Ratsherr Schnabel erkundigte sich, wann es Sinn mache eine Bauvoranfrage zu stellen.
Verwaltungsfachwirt Hoffmann antwortete darauf, dass eine Bauvoranfrage immer dann Sinn mache, wenn man nicht wisse, ob die Maßnahme genehmigungsfähig sei.



TOP 11 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es lagen keine Einwohnerfragen vor.

 
TOP 12 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

In der Anlage befinden sich zwei Anfragen der CDU-Fraktion.

Anworten zur Anlage 1:
Die aufgestellten Poller, rund um den Markt, sind den DIN Normen und den technischen Vorschriften entsprechend.
Die Verwaltung habe sich aufgrund der Anfrage der CDU noch einmal mit dem Ing.-Büro in Verbindung gesetzt. Als Vorschlag wurde in Verlängerung der Laufbänder an den Straßenübergängen die Poller zusätzlich mit einem speziell für diesen Zweck bestelltem "Markierungsband" beklebt.
Die Ausschussmitglieder konnten sich sodann mit einem Blick aus dem Fenster des Sitzungssaales einen Eindruck von entsprechend vorbereiteten bzw. markierten Pollern am Beginn des Marktplatzes machen.
Vor einiger Zeit stand das Blindenmobil auf dem Marktplatz, wo betroffen Bürger sich an die Personen wenden konnten um Wünsche mitzuteilen, teilte Vorsitzender Schnabel mit.

Ratsherr Eppert merkte an, dass Blindenhunde im Bereich Volksbank-Burgplatz den Bordstein nicht unterscheiden könne.

Antworten zur Anlage 2:

Bürgermeister Schneider führte aus, dass im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz bisher nur Mittelzentren aufgeführt seien. Auf Bundesebene werde es noch in diesem Jahr in die Parlamentsgremien eingebracht werden. Solange noch nichts genaueres feststehe, sei eine Anwendung noch nicht möglich.

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Ratsher Merkle regte an, dass der Fußweg im Bereich der Klosterfreiheit wieder freigegeben werden solle. Bürgermeister Schneider habe zeitnah ein Gespräch mit Herrn Wagner vom Landkreis, wo dies thematisiert werde. In dem Gespräch werde auch nach einem Sachstand des Gebäudes im Westendorf gefragt.

Ratsherr Schnabel merkte an, dass in der Marienstraße und in der Annabergstraße neue Laternen angebracht wurden, die Schilder daran aber bisher nur mit Kabelbinder befestigt wurden.





TOP 13 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Schnabel schließt die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt um 17:59 Uhr.

 

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