Raumplanung der Grundschule Schöningen 2018 - 2023
Protokoll:
Herr Bock stellte den Ausschussmitgliedern die Vorlage 86/2018 zur Raumplanung der Grundschule Schöningen vor. Nach dem Ratsbeschluss zur Schulentwicklungsplanung vom 19.12.2013 muss dieser jetzt den Entwicklungen von außen angepasst werden. Dazu gehört u. a. die Einführung der Inklusion, die seinerzeit in diesem Umfang noch nicht angedacht war. Des Weiteren entsprechen die benötigten Kapazitäten nicht mehr den damaligen Verhältnissen und schlussendlich muss die Umsetzung der geforderten Brandschutzauflagen erfolgen und der ermittelte Sanierungsbedarf der Gebäude berücksichtigt werden. Seit 2017 sei man nun dabei neue Lösungen zu finden und auszuarbeiten. Er erläuterte dem Ausschuss die 8 möglichen Varianten zur weiteren Schul- entwicklungsplanung und nannte die Gründe, warum einzelne Varianten verwaltungsseitig nicht umsetzbar seien. Letztlich verspreche die Umsetzung der Variante 8, – Schützenbahn + Gelbes Gebäude (z.Zt. Kunsthaus), den größtmöglichen Erfolg. Außerdem solle der Beschlussvorschlag um die folgenden Punkte erweitert werden:
7. Der Standort Schützenbahn wird vorsorglich zur Schwerpunktschule erklärt.
8. Der Beschluss vom 13.03.2018 aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses gemäß der Vorlage 26-1/2018 die Fa. Assmann Beraten und Planen AG mit der Prüfung und Umsetzung der Planungsoptionen in der Schulentwicklungsplanung zu beauftragen, wird aufgehoben.
Bevor anschließend in die Diskussion eingestiegen wurde, bat der Ausschussvorsitzende Daether Herrn Brötje vorab um sein Statement zur verwaltungsseitig favorisierten Variante 8.
Herr Brötje teilte dem Ausschuss mit, das er, nachdem er in die Entwicklung von Beginn an integriert war, in der Variante 8 die einzige erfolgversprechende Lösung sehe.
Bürgermeister Bäsecke sprach die Toilettensituation an, da diese derzeit nur über den Schulhof zu erreichen seien. Die Planungen werden eine „In-House“ Lösung enthalten, die aber erst zum Schuljahr 2019/2020 vorgesehen ist.
Ratsherr Granzow verwies auf das jetzt schon vorhandene „Verkehrschaos“ bei Schulschluss in der Schützenbahn und bat darum dies bei den Planungen zu berücksichtigen, vielleicht mit einem zentralen Abholplatz.
Herr Bock führte aus, dass Überlegungen zur Verlegung des Fußgängerüberweges bestehen, um damit auch den Weg zur Turnhalle abzusichern. Er versicherte den Ausschussmitgliedern und anwesenden Eltern, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den Schulweg zu beiden Gebäuden zu sichern.
Ratsfrau Porth erkundigte sich, ob bis zum mittelfristigen Eigentumstausch Miete oder Pacht für das Gelbe Gebäude zu entrichten seien. Herr Bock erklärte, dass man sich darüber letztendlich noch mit dem Landkreis verständigen muss. Er gehe aber von einer gegenseitigen Verwaltungsvereinbarung aus.
Weiterhin bedauerte Ratsfrau Porth, dass durch die kurzfristige Handlungsweise keine Besichtigung des Gelben Gebäudes mehr möglich sei und gab zu bedenken, dass der Schulhof des Gelben Gebäudes derzeit mit Autos befahren werde und auch dafür eine machbare Lösung gefunden werden müsse.
Herr Bock drückte sein Bedauern darüber aus, dass vor dem Hintergrund der kurzfristigen Entscheidungen beim Landkreis Helmstedt keine Besichtigung mehr möglich war. Er machte aber nochmals deutlich, dass für die Sicherheit der Kinder alles getan werden. Abschließend wies er nochmals auf die finanziellen Vorteile des Gelben Gebäudes hin, die keine Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und keine Sanierungsarbeiten beinhalten.
Hinweis der Verwaltung:
Am Montag den 18.06.2018 fand um 15:00 Uhr eine Besichtigung des „Gelben Gebäudes“ statt, an der zahlreiche Ratsmitglieder teilgenommen haben.
Ratsfrau Porth erfragte, ob eine kindgerechte Umgestaltung des Schulhofes angedacht sei.
Herr Bock bestätigte dies, sobald der Rat der Stadt Schöningen in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Vorlage positiv beschließe.
Ratsherr Fricke dankte der Verwaltung für die sicherlich schwierige Ausarbeitung der vorgestellten Varianten zur Schulentwicklungsplanung. Er befand die vorgeschlagene Variante 8 für einen guten Weg mit dem positiven Aspekt eines Standortes für die Grundschule Schöningen. Zur Aufgabe des Standortes Hoiersdorf im Sommer 2019 erkundigte er sich, ob es einen potenziellen Käufer für das Gebäude gebe.
Bürgermeister Bäsecke bejaht die Frage nach seinem jetzigen Kenntnisstand.
Ratsfrau Porth erkundigte sich nach der Anzahl der Hoiersdorfer Schüler/innen.
Herr Brötje teile mit, dass derzeit lediglich 9 Hoiersdorfer Schüler/innen am Standort Hoiersdorf beschult werden.
Der Ausschussvorsitzende Daether regte an, gegebenenfalls die Verlegung der Ampel in der Schützenbahn und die Einrichtung eines Bushaltestreifens in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Zum Abschluss der Diskussion trug der Ausschussvorsitzende zur Verdeutlichung nochmal den um die Punkte 7 und 8 erweiterten Beschlussvorschlag vor.
Alsdann empfahl der Schulausschuss einstimmig dem Verwaltungsausschuss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Variante 8 der Raumplanung für die Grundschule Schöningen weiterzuverfolgen und mittelfristig mit dem Landkreis Helmstedt einen Eigentumstausch des städtischen Gebäudes an der Burgstraße mit dem landkreiseigenen „Gelben Gebäude“ der ehemaligen Comeniusschule vorzubereiten.
2. Der Bereitstellung der Unterrichtsräume der Grundschule Schöningen –Standort Burgstraße- für den Landkreis Helmstedt ab dem Schuljahr 2018/2019 wird zugestimmt, wenn seitens des Landkreises mittelfristig ein Eigentumsübergang des „Gelben Gebäudes“ zugesichert wird. Eine Empfehlung des Kreisausschuss am 15.06.2018 zur Zukunft des GAS sollte dieser Überlassung vorausgehen.
3. Der Nutzung von 4 Unterrichtsräumen im „Gelben Gebäude“ der ehemaligen Comeniusschule, Wallstraße/Schulstraße durch die Grundschule Schöningen ab Schuljahr 2018/2019 wird zugestimmt.
4. Der Schließung der Außenstelle Burgstraße der Grundschule Schöningen zum Ende des Schuljahres 2017/2018 wird zugestimmt.
5. Der Schließung der Außenstelle Hoiersdorf der Grundschule Schöningen zum Ende des Schuljahres 2018/2019 wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Genehmigungen bei der Landesschulbehörde zu beantragen.
7. Der Standort Schützenbahn wird vorsorglich zur Schwerpunktschule erklärt
- Der Beschluss vom 13.03.2018 aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses gemäß der Vorlage 26-1/2018 die Fa. Assmann Beraten und Planen AG mit der Prüfung und Umsetzung der Planungsoptionen der Schulentwicklungsplanung zu beauftragen, wird aufgehoben.
|