Haushaltsausschuss

Donnerstag, 30. November 2023 , 16:00 Uhr
Rathaussaal



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fricke begrüßte die anwesenden Personen und eröffnete die Sitzung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Ladung fest. 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 30.05.2023

Protokoll:

Die Niederschrift der letzten Haushaltsausschusssitzung vom 30.05.2023 wurde einstimmig beschlossen. 

 
TOP 3 Neufassung der Hebesatzsatzung

Beschluss:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Fricke) und 1 Enthaltung (Schnalke) die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes der Grundsteuer B und die damit verbundene Neufassung der Hebesatzsatzung.



Protokoll:

Der Allgemeine Stellvertreter, Städtischer Direktor Karsten Bock führte in den Sachverhalt ein und untermauerte, dass die Stadt Schöningen sich gemäß der Stabilisierungsvereinbarung von 2016 dazu verpflichtet hat, den Grundsteuerhebesatz um 133% über dem Landesmittel zu halten. Aufgrund des gestiegenen Landesmittels ist eine entsprechende Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes nun erforderlich.

Ausschussmitglied Rehkuh merkte an, dass diese Erhöhung etwa 23.000 € einbringen würde. Aufgrund der Kreisumlage verbliebe jedoch nur etwa die Hälfte dieses Betrags im Haushalt der Stadt Schöningen.

Ausschussmitglied Bäsecke wies darauf hin, dass bei Nichtbeschluss eine Haushaltsversagung droht.

Anschließend erfolgte die Abstimmung.


TOP 4 17. Änderungssatzung Abwassergebühren

Beschluss:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt die Erhöhung die Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung bei 4 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme (Schnalke) und 2 Enthaltungen (Meyer-Gennrich, Rehkuh). 



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock führte in den Sachverhalt ein. Er betonte dabei, dass die notwendige Erhöhung für die Bürgerinnen und Bürger eine drastische Belastung darstelle. Aufgrund der Regelung des § 5 NKAG, der eine kostendeckende Gebühr für die kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunen vorschreibt, sei die Stadt jedoch zu dieser Erhöhung verpflichtet. Die Zinsbindung der durch die Elmregia GmbH aufgenommenen Kredite liefe aus, wodurch neue Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden müssen. Durch die nun gestiegenen Zinsen erhöhten sich die von der Verwaltung zu zahlenden Betriebsführungsentgelte und dadurch letztlich die Abwassergebühr.

Ausschussmitglied Schnalke fragte, wieso die benachbarten Kommunen mit einer im Vergleich zur jetzt geplanten Erhöhung auf 6,30 €/m³ deutlich geringeren Abwassergebühr auskommen.

Städtischer Direktor Bock und Fachbereichsleitung Schäfer führten dies auf unterschiedliche Gegebenheiten, Sanierungsbedarfe und Strukturen der Abwasserkanäle zurück. Sie erinnerten daran, dass zum Zeitpunkt der Gründung der Elmregia GmbH die Stadt Schöningen nicht in der Lage gewesen wäre, die Sanierung der Abwasserkanäle selbst vorzunehmen, weil sie dafür nicht einmal die Kredite hätte aufnehmen dürfen. 

Ausschussmitglied Rehkuh merkte kritisch an, dass die Erhöhung der Abwassergebühren früher hätte erfolgen müssen. Auch in den letzten Jahren deckten die Abwassergebühren nicht den erwirtschafteten Fehlbetrag. Dennoch sei eine Anpassung nicht erfolgt, sodass anstelle moderater Erhöhungen schrittweise nunmehr ein derart drastischer Gebührensatz erhoben werden müsse. 

Ausschussmitglied Schnalke pflichtete ihm bei und wies darauf hin, dass eine frühere Erhöhung auch im Sinne der Generationengerechtigkeit richtig gewesen wäre.

Ausschussmitglied Bäsecke erinnerte daran, dass die Erhöhung vorrangig mit der Erhöhung des Zinssatzes zusammenhinge und aufgrund der Regelung des § 5 NKAG keine andere Möglichkeit bestehen würde. 


TOP 5 Erlass der Haushaltssatzung 2024, des Haushaltssicherungskonzeptes und des Haushaltssicherungsberichtes

Beschluss:

Unter Ausklammerung des Stellenplanentwurfs empfahl der Haushaltsausschuss den Beschluss der Haushaltssatzung 2024 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes bei 4 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen (Meyer-Gennrich und Schnalke) und 1 Enthaltung (Rehkuh).



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock führte in den Sachverhalt ein. Er führte aus, dass der nun geplante ca. 6,5 Mio. € Fehlbetrag für das Jahr 2024 mit den anhaltenden Auswirkungen durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine in Zusammenhang stünde. Hohe Energiekosten sowie das stark gestiegene Zinsniveau belasteten den Haushalt für das Jahr 2024 immens. Zusätzlich stelle insbesondere im pädagogischen Bereich der Wettbewerb um Arbeitskräfte die Kommunen vor Herausforderungen. Durch die im Rat am 14.12.2023 zu beschließende Strategische Ausrichtung der Stadt Schöningen entstünde jedoch Priorisierungen einzelner Produkte, welche einen hohen Stellenwert bei den Bürgerinnen und Bürgern hätten. Diese würden in Zukunft durch ein Berichtswesen überwacht und vom Rat gesteuert. Dadurch wird trotz hohem Fehlbetrag versucht, die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich zu gestalten.  
Weiter erwähnte er die Bitte des Ortsrates Esbeck, einen Unterstützungsbetrag in Höhe von 2.000,- € im Haushaltsplan zu berücksichtigen. 

Ausschussmitglied Bäsecke führte aus, dass ein geplanter Fehlbetrag von 6,5 Mio. € nicht erstrebenswert sei. Er erinnerte jedoch auch daran, dass es in der Vergangenheit unter anderem durch entsprechende Maßnahmen gelungen war, das Ergebnis positiver zu gestalten als die Planung. Zusätzlich merkte er an, dass die im Stellenplan nun geplanten Stellen für den Bauhof auch eine Reaktion auf die Bürgerbefragung im Zuge der Strategischen Ausrichtung darstelle. Die Bürger hätten in der Bürgerbefragung die Sauberkeit der Stadt bemängelt. Abschließend kündigte er an, dass die SPD-Fraktion dem Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen zustimmen werde. 

Ausschussmitglied Rehkuh stellte Nachfragen zur von der Verwaltung übersandten Übersicht über die in das Jahr 2023 übertragenen investiven Haushaltsreste, welche von Fachbereichsleitung Schäfer sowie Städt. Direktor Bock beantwortet wurden. 

Ausschussmitglied Schnalke merkte an, dass der Haushaltsplan 2024 kein gutes Bild auf die Stadt Schöningen werfe. Er warb dafür, sich weniger Maßnahmen vorzunehmen, da die Übersicht über die Haushaltsreste zeigt, dass die Anzahl der geplanten Maßnahmen oft nicht umgesetzt werden kann.  

Städt. Direktor Bock erwiderte, dass die HH-Reste hauptsächlich für Pflichtaufgaben gebildet wurden. Er merkte auch an, dass wenn Vorhaben reduziert werden sollten, die Lebensqualität in der Stadt Schöningen sinken werde. 

Fachbereichsleitung Schäfer ergänzte, dass die Mehrzahl der investiven Maßnahmen gefördert seien. Grundsätzlich würden größere investive Maßnahmen nur durchgeführt, wenn eine Förderzusage gegeben wurde. So werde zum Beispiel die Sanierung des Radweges an der Elmstraße mit 95% gefördert. 

Eine Frage bezüglich Einsparmöglichkeiten durch interkommunale Zusammenarbeit des Ausschussmitgliedes Rehkuh wurde durch den Allgemeinen Stellvertreter Bock beantwortet. 

Ausschussmitglied Kunz merkte an, dass die Stadt Schöningen in Zukunft prüfen sollte, ob bei der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen eine Klausel zur Deckelung der Preissteigerungen vereinbart werden kann. Er bat außerdem darum, dass die Aufklärung über die Finanzierung der kommenden Maßnahmen stärker in der Bevölkerung kommuniziert werden sollte. Weiter sollte die Verwaltung prüfen, ob die Vermietung der Stellplätze für Wohnmobile am Badezentrum Negenborn als Onlinekonzepte angeboten werden könnten. 
Letztlich bat er die Verwaltung, zu prüfen, ob ein Gesamtkonzept für die Telefon- und Internetanschlüsse erstellt werden könne. Hierbei solle insbesondere geprüft werden, ob eine Umstellung auf einen privaten Anschluss möglich sei, da ein Businessanschluss erheblich teurer sei. 
Anmerkung der Verwaltung: Die Anmerkungen wurden an den zuständigen Fachbereich zur Prüfung weitergeleitet. 

Anschließend wurden weitere Fragen der Ausschussmitglieder Meyer-Gennrich bezüglich Glasfaseranschluss der Grundschule sowie der Fahrradgaragen durch Fachbereichsleitung Schäfer beantwortet. 

Ausschussmitglied Schnalke merkte an, dass der Stellenplanentwurf noch nicht im Verwaltungsausschuss thematisiert und beschlossen wurde. Er bat darum im Beschlussvorschlag den Stellenplanentwurf auszuklammern.  


TOP 6 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Protokoll:

Fachbereichsleitung Schäfer teilte mit, dass die Stadt Schöningen 465.547,88 € Bedarfszuweisung vom Landkreis erhalten habe. 
Zusätzlich teilte sie mit, dass die Haushaltsplanung 2025 im nächsten Jahr früher abgeschlossen sein soll. Ziel sei es, den Haushaltsplan bereits Ende September/Anfang Oktober zu beschließen, um vor Jahresende einen genehmigten Haushaltsplan zu haben. 
Dazu merkte Ausschussmitglied Schnalke an, dass auch die Teilhaushalte nach Abschluss der Mittelanmeldungen in den Fachausschüssen beraten werden sollten. 

Die stellvertretende Fachbereichsleitung Lutz teilte mit, dass im Zuge der geplanten Änderung bei der Haushaltsplanung sowie der strategischen Ausrichtung ein automatisiertes Berichtswesen angeschafft werden solle. Hierbei handele es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Da durch das Programm jedoch insbesondere die Berichtserstellung erleichtert wird, wird auch die Haushaltsplanung beschleunigt. Zusätzlich biete das Programm die Möglichkeit, die im Rahmen der Strategischen Ausrichtung festgelegten Produkteziele und deren Kennzahlen entsprechend auswerten und berichten zu können. Das im Programm enthalte Kennzahlenvergleichssystem biete dabei die Möglichkeit, die erarbeiteten Kennzahlen mit anderen Kommunen zu vergleichen. 

 

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