Rat

Donnerstag, 21. Juni 2018 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Ratssitzung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bekanntgabe der Tagesordnung und evtl. Beschlussfassung über die Behandlung von Beratungsgegenständen in nichtöffentlicher Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Sobotta eröffnete die Sitzung, begrüßte alle Ratsmitglieder, die Ehrenratsmitglieder, die Angehörigen der Verwaltung, die Vertreter der Presse sowie die erschienenen Gäste. Anschließend stellte der Rat die mit Schreiben vom 12.06.2018 vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Bürgermeister Bäsecke und Ratsvorsitzender Sobotta gratulierten der Gleichstellungsbeauftragten D’Ippolito geb. Herpich zur Eheschließung und übergaben einen Blumenstrauß.

Ratsvorsitzender Sobotta rügte, dass die Ladungsfrist zum Thema „Schwerpunktschule“ nicht eingehalten wurde.

Ratsvorsitzender Sobotta teilte mit, dass der geplante Tagesordnungspunkt „Verkehrsberuhigung im Stadtgebiet Schöningen“ von der Tagesordnung abgesetzt wird, da Ratsmitglied Fricke seinen Antrag zurückgezogen hat. Außerdem soll der TOP „Gesellschafterversammlung Elmregia, Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2017“ vor dem TOP  „Gesellschafterversammlung Elmregia, Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017“ behandelt werden.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 15.03.2018

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 15.03.2018 wurde einstimmig, mit einer Stimmenthaltung (Fricke), genehmigt.

 
TOP 3 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses (TOP gemäß § 4 Ziff. e) der Geschäftsordnung des Rates)

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke berichtete über folgende wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 24.04.2018, 29.05.2018 und 19.06.2018 zu folgenden Themen:

 

-       Einräumung des Wegerechtes zum Regenrückhaltebecken an der Verlängerung der Negenborntrift

-       Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Erstellung eines Gründungsgutachtens für die Erschließung des Baugebietes „Am Fabrikhof“ in Hoiersdorf

-       Planungsauftrag für die Sanierung des Marktplatzes an Ingenieurbüro Weinkopf

-       Esbecker Sportschänke wird zum Esbecker Dorftreff

-       Förderprogramm für das Baugebiet „Hopfengarten“ wurde aufgehoben

-       Beauftragung einer Organisationsuntersuchung der Verwaltung der Stadt Schöningen

-       Aufhebung der „Grünen Sheriffs“ zum 30.06.2018

-       Beantragung der Genehmigung des Brandschutzkonzeptes vom Schloss Schöningen beim Landkreis Helmstedt

-       Genehmigung eines Beachhandball-Spielfeldes am paläon, Befreiung von den Festsetzen des B-Planes

 
TOP 4 Gesellschafterversammlung Elmregia Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2017

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 120/2018, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018, der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke sowie des Wortbeitrages von Ratsmitglied Rehkuh, der an seine Forderungen hinsichtlich einer Darstellung der finanziellen Auswirkungen eines Rückübertragungsfalles an die Stadt Schöningen erinnerte, beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 12 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen , die Vertreter der Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH zu ermächtigen, in der Sitzung am 26.06.2018 folgenden Beschluss zu fassen:

Der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wird festgestellt. Die Gesellschafterversammlung beschließt weiter, gemäß § 10 Ziffer (2) des Gesellschaftervertrages vom 19.06.2009, den Jahresfehlbetrag von 503.508,61 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.


TOP 5 Gesellschafterversammlung Elmregia Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 119/2018, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018 und der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 9 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen, die Vertreter der Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH zu ermächtigen, in der Sitzung am 26.06.2018 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Geschäftsführer, Herrn Henry Bäsecke, wird für das Geschäftsjahr 2017 für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 Entlastung erteilt.

 

Bürgermeister Bäsecke hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

Weiterhin beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 10 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, die Vertreter der Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH zu ermächtigen, in der Sitzung am 26.06.2018 folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Geschäftsführerin, Frau Petra Bohn, wird für das Geschäftsjahr 2017 für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.04.2017 Entlastung erteilt.

Dem Geschäftsführer, Herrn Aygün Erarslan, wird für das Geschäftsjahr 2017 für den Zeitraum 01.05.2017 bis 31.12.2017 Entlastung erteilt.


TOP 6 Erschließung des 3. Bauabschnitts im Baugebiet Hopfengarten hier: Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages und Durchführung der 3. Ände-rung des B-Planes „Hopfengarten“

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke verdeutlichte das Bauvorhaben an einem Plan. Er betonte, dass der geplante Bolzplatz auf dem Spielplatz an der Eichendorffstraße größer sei als der jetzige auf dem Spielplatz Hopfengarten und erläuterte, dass mit der Errichtung einer Wendemöglichkeit sowie einer 4. Anbindung an den Verkehrskreisel zwischen Esbeck und Schöningen die Verkehrssituation im Baugebiet „Hopfengarten“ erheblich verbessert werde.

Ratsmitglied Much merkte an, dass die Spielplatzsituation unbefriedigend und es kritisch zu sehen sei, ob die 4. Anbindung an den Kreisel und der damit verbundene Durchbruch durch den Schallschutzwall durch den Investor realisiert werden kann. Ratsmitglied Schnabel schloss sich dieser Äußerung an und befürchtete, dass die 4. Anbindung an den Kreisel durch Verkehrsteilnehmer, insbesondere durch LKW-Fahrer, als Ampelumgehung missbraucht werden könnte.

Ratsmitglied Daether wies darauf hin, dass die Fläche im Baugebiet „Hopfengarten“ derzeit die einzige Fläche in Schöningen sei, die für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung steht und diese dafür zwingend benötigt werde. Der Bau der 4. Anbindung an den Kreisel sollte dann zuerst durchgeführt werden, damit auch die Baufahrzeuge keinen Stau im Baugebiet verursachen.

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 88/2018, der Empfehlungen des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 24.05.2018, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018, der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke sowie der Wortbeiträge der Ratsmitglieder Backhauß, Rehkuh, Daether, Schnabel, Much und Melzer beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hopfengarten“.

Weiterhin beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 17 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen die Verwaltung zu beauftragen, die Veräußerung der Flurstücke 86/21, 86/2, 86/23 und 88/58 der Flur 29 der Gemarkung Schöningen an Herrn Holger Schubert und Fa. Sunshine Haus GmbH zum Preis von 10,00 €/m² vorzubereiten sowie mit 18 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Erschließung des 3. Bauabschnitts im Hopfengarten.

Der Erschließungsvertrag ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Erstschrift der Niederschrift beigefügt.

 
TOP 7 Grundstücksveräußerung zum Zwecke der Errichtung einer Kindertagesstätte im Hopfengarten hier: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem DRK Kreisverband Helmstedt

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 87/2018, der Empfehlungen des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 24.05.2018, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 12.06.2018 und der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem DRK Kreisverband Helmstedt einen Erbbaurechtsvertrag zur Errichtung einer Kindertagesstätte auf der östlichen Teilfläche des Flurstücks 85/4 der Flur 29 im Baugebiet Hopfengarten abzuschließen.

Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages ist Bestandteil dieser Vorlage und wird der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt.


TOP 8 Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Schöningen und dem Deutschen Ro-ten Kreuz e.V. Kreisverband Helmstedt

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 103/2018, der Empfehlungen des Ausschusses für Bürger-dienste vom 12.06.2018 und des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen einen Betriebsführungsvertrag gemäß dem Entwurf der Anlage 1 der Vorlage, nach Abschluss der Baumaßnahmen, mit dem Deutschen Roten Kreuz e.V. Kreisverband Helmstedt zu schließen.


TOP 9 Raumplanung der Grundschule Schöningen 2018 – 2023

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 86/2018, der erfolgten Anhörung des Ortsrates Hoiersdorf am 15.06.2018, der Empfehlungen des Schulausschusses vom 15.06.2018 und des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, mit 2 Stimmenthaltungen (Eppert, Sobotta), die Verwaltung zu beauftragen, die Variante 8 der Raumplanung für die Grundschule Schöningen weiterzuverfolgen und mittelfristig mit dem Landkreis Helmstedt einen Eigentumstausch des städtischen Gebäudes an der Burgstraße mit dem landkreiseigenen „Gelben Gebäude“ der ehemaligen Comeniusschule vorzubereiten und der Bereitstellung der Unterrichtsräume der Grundschule Schöningen –Standort  Burgstraße- für den Landkreis Helmstedt ab dem Schuljahr 2018/2019 zuzustimmen, wenn seitens des Landkreises mittelfristig ein Eigentumsübergang des „Gelben Gebäudes“ zugesichert wird. Eine Empfehlung des Kreisausschusses am 15.06.2018 zur Zukunft des Gymnasiums Anna-Sophianeum war dieser Überlassung vorausgegangen.

Der Nutzung von 4 Unterrichtsräumen im „Gelben Gebäude“ der ehemaligen Comeniusschule, Wallstraße/Schulstraße durch die Grundschule Schöningen ab Schuljahr 2018/2019 wird zugestimmt.

 

Ratsmitglied Rehkuh bat darum, den Zustand und den Sanierungsbedarf des Gebäudes im Wertgutachten festzuhalten.

 

Weiterhin beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, mit 3 Stimmenthaltungen (Hoffmann, Eppert, Sobotta), die Schließung der Außenstelle Burgstraße der Grundschule Schöningen zum Ende des Schuljahres 2017/2018 und beschloss mit 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme (Eppert) und 2 Stimmenthaltungen (Hoffmann, Sobotta) die Schließung der Außenstelle Hoiersdorf der Grundschule Schöningen zum Ende des Schuljahres 2018/2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Genehmigungen bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 

Außerdem beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 20 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen den Standort Schützenbahn zur Schwerpunktschule zu erklären und beschloss einstimmig, mit einer Stimmenthaltung (Sobotta), den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 13.03.2018, die Fa. Assmann Beraten und Planen AG mit der Prüfung und Umsetzung der Planungsoptionen in der Schulentwicklungsplanung zu beauftragen,  aufzuheben.  

 

Beigeordneter Backhauß hob hervor, dass das Gymnasium Anna-Sophianeum in den nächsten Jahren erweitert werden soll und dies eine positive Entwicklung für Schöningen bedeute.


TOP 10 Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 104/2018, der Empfehlungen des Ausschusses für Bürger-dienste vom 12.06.2018 und des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgebühren.

Im § 1 des Satzungsentwurfes ist der Wortlaut „Märkte (Wochenmärkte und Volksfeste)“ durch „Veranstaltungen, insbesondere Wochenmärkte und Volksfeste“ zu ersetzen und der § 7 „Flucht- und Rettungswege“ ist komplett zu streichen.


TOP 11 Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernut-zungsgebührensatzung)

Protokoll:

Ratsmitglied Rehkuh stellte den Antrag in der Anlage zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen die laufende Nr. 8 zu streichen, da es sich seiner Meinung nach um eine Dienstleistung, nicht um eine Sondernutzung handele. Dem Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen entsprochen.

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 105/2018, der Empfehlungen des Ausschusses für Bürger-dienste vom 12.06.2018 und des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2018 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, mit einer Stimmenthaltung (Porth), unter Berücksichtigung der Streichung der laufenden Nr. 8, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen.


TOP 12 Sachstandsbericht und Aussprache zur mehrjährigen rechtswidrigen privaten Nutzung eines Dienstfahrzeuges

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock gab auf Wunsch des Ratsvorsitzenden Sobotta einen kurzen Sachstandsbericht. Die Angelegenheit wurde zuletzt im Verwaltungsausschuss am 15.03.2018 behandelt. Die Stadt Schöningen, wie auch die Gegenseite, werde rechtlich vertreten. Sobald eine Billigkeitsberechnung und ein Kostenbescheid vorliegen, soll darüber beraten und im Rat beschlossen werden.

 
TOP 13 Kennzeichnung aller Dienstfahrzeuge der Stadt Schöningen mit dem Stadtwappen

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 57-1/2018, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 29.05.2018, der Wortbeiträge der Beigeordneten Backhauß, Rehkuh und Riegel sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 12 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung (Stern):  Sämtliche Dienstfahrzeuge der Stadt Schöningen werden mit dem Stadtwappen und der Aufschrift „Stadt Schöningen“ gekennzeichnet.


TOP 14 Antrag auf Erstellung eines Sportentwicklungsplanes

Protokoll:

Stell. Ratsvorsitzende Rybotycky übernahm für Ratsvorsitzenden Sobotta die Sitzungsleitung.

Ratsmitglied Sobotta trug sodann sein Anliegen zur Erstellung eines Sportentwicklungsplanes vor. Ratsmitglied Rehkuh fügte hinzu, dass die Handlungsfelder des Sportentwicklungsplanes den Anliegen im Sportforum entsprachen. Ratsmitglied Backhauß schlug die Überweisung in den Ausschuss für Bürgerdienste vor.

Städtischer Direktor Bock wies darauf hin, dass derzeit keine personellen Ressourcen in seinem Geschäftsbereich, der den Ausschuss für Bürgerdienste betraue,  zur Verfügung stünden, um sich angemessen um Sportangelegenheiten zu kümmern. Außerdem sei bekannt, dass in der für Sportangelegenheiten zuständigen Stabsstelle, ein Mitarbeiter Ende August ausscheidet.

Der Rat der Stadt Schöningen beschloss einstimmig, mit einer Stimmenthaltung (Mechow), die Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste zu überweisen.

 

Ratsvorsitzender Sobotta übernahm wieder die Sitzungsleitung.

 
TOP 15 Annahme von Spenden

Protokoll:

Es lagen keine Spenden zur Annahme durch den Rat der Stadt Schöningen vor.

 
TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Auf die Frage von Herrn Michael Wöllnitz, Anwohner der Straße „Hopfengarten 1“, erwiderte Bürgermeister Bäsecke, dass die Parkplatzsituation im weiteren Verfahren geregelt werde.

Weiterhin teilte Bürgermeister Bäsecke auf eine weitere Frage des Herrn Wöllnitz mit, dass die Anbindung an den Verkehrskreisel möglichst zeitgleich mit dem Bau der Kindertagesstätte erfolgen solle und weitere Einzelheiten im anstehenden Bauleitplanverfahren geklärt würden.

Auf die Frage von Pressevertreter Herr Jäkel erläuterte Bürgermeister Bäsecke, wie der Investor der Kindertagesstätte gefunden wurde und fügte hinzu, dass die zusätzlichen Kosten für die Anbindung an den Verkehrskreisel im Gesamtfinanzierungskonzept berücksichtigt werden sollen.

Weitere Fragen des Herrn Jäkel zur Erhebung von Sondernutzungs- und Marktstandgebühren  wurden von Städtischem Direktor Bock beantwortet.

Anlässlich der Frage von Ehrenratsherr Gloger erläuterte Städtischer Direktor Bock, dass die Schulhofnutzung der Grundschule ebenfalls genehmigungsbedürftig durch die Landesschulbehörde sei und Vorschriften über Größe und Ausstattung eingehalten würden.

 

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