Neufassung der Hebesatzsatzung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Schöningen lehnt folgenden Beschlussvorschlag mit 16 Nein-Stimmen (Holste, Kunz, Merkle, Meyer-Gennrich, Rehkuh, Schimmeyer, Schnabel, Waldheim, Böhm, Eppert, Granzow, Kuntze, Meyer, Porth, Schnalke, Turan) und 10 Ja-stimmen ab:
Die Haushaltssatzung 2024 erhält in § 5 folgende Fassung:
,,Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuer sind durch eine besondere Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Grundsteuer A) 500 v.H.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 534 v.H.2.Gewerbesteuer 450 v.H.
Protokoll:
Bürgermeister Schneider stellt die Vorlage V003-1/24 vor.
Ratsmitglied Schimmeyer gibt an, dass sie gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Weiter stelle Sie den Antrag, anstelle der Grundsteuer B, die Vergnügungssteuer von 20 % auf 24 % anzuheben. Sie verliest ihren Antrag wörtlich.
Bürgermeister Schneider erklärt, dass der Verwaltung eine Gewerbeabmeldung der Spielhalle am Burgplatz zum 31.12.2023 vorliege. Somit würden weitere Einnahmen wegfallen und die 4 % Erhöhung möglicherweise nicht ausreichen. Weiter weist er darauf hin, dass wenn man heute keine Einigung erziele, man in 2 Wochen voraussichtlich erneut zusammenkommen müsse. Der Antrag könne in der heute mangels Vorbereitung durch den VA nicht behandelt werden.
Ratsmitglied Rehkuh meint, dass Ratsmitglied Schimmeyer einen Antrag gestellt habe und laut Geschäftsordnung über diesen abgestimmt werden solle.
Städtischer Direktor Bock erklärt, dass es sich bei dem Antrag von Ratsmitglied Schimmeyer um keinen Änderungsantrag, sondern um einen neuen Antrag handle. Dieser hätte eingereicht werden müssen, gem. § 6 der GeschO vor Eintritt in die Tagesordnung und der Rat hätte mit 2/3 Mehrheit seiner Mitglieder die Dringlichkeit festsellen müssen. Man könne diesen Antrag in einer nächsten Ratssitzung behandeln, soweit denn die nötige Voraussetzung durch den VA gewährleistet sei.
Ratsmitglied Bäsecke gibt an, Fakt sei, dass alle Eigenheimbesitzer hier betroffen seien und diese 6 € Erhöhung pro Haushalt, womöglich über eine Nebenkostenabrechnung von den Vermietern auf die Mieter umwälzen werde. Somit wären einige Bürger*innen nur mit wenigen Centbeträgen betroffen.
Ratsmitglied Schliephake würde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen. Falls es allerdings zu keiner Einigung komme, würde er den Vorschlag unterbreiten, die Sportförderung um 25.000 € zu kürzen.
Ratsmitglied Waldheim teilt mit, er freue sich darüber, dass der Bürgermeister sowie der Ex-Bürgermeister sich so einig seien. Er vertritt die Auffassung, dass man hier nicht weiter die Bürger*innen mit weiteren Erhöhungen quälen dürfe. Man müsse hier ein Ausrufezeichen setzen und Flagge zeigen! Weiter geht er darauf ein, dass für den Herzoginnensaal immer noch keine Miete eingenommen werde.
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