Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration

Dienstag, 20. August 2024 , 16:00 Uhr
Rathaussaal



Anwensend
Daether, Christoph
Eppert, Olaf
Meyer, Hubertus
Meyer-Gennrich, Anke
Rybotycky, Waltraud
Schünemann, Sylvia
Waldau, Wolfgang


TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau eröffnet die öffentliche Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird einstimmig genehmigt.

Es wird mitgeteilt, dass Ratsmitglied Holste aufgrund von Stau verspätet zur Sitzung eintreffen wird.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Soziales und Integration vom 09.04.2024

Protokoll:

Die Niederschrift vom 09.04.2024 wird einstimmig bei 1 Enthaltung (Eppert) genehmigt.

 
TOP 3 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt, da keine Besucher anwesend sind.

 
TOP 4 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung); Berichterstattung: Frau Backhauß

Protokoll:

Ratsmitglied Holste tritt der Sitzung um 16:04 Uhr bei.

Städtischer Direktor Bock berichtet gemäß Vorlage 67/24.

Ratsmitglied Meyer-Gennrich erfragt die aktuellen Betreuungszeiten im Krippenbereich. Städtische Teamleitung Frau Hein berichtet, dass es sowohl in der Schöninger KiTa Astrid-Lindgren als auch in der Hoiersdorfer Einrichtung Kräuterwichtel eine Dreivierteltagsgruppe mit Betreuungszeit von 8 bis 14 Uhr sowie eine Ganztagsgruppe vom 8 bis 16 Uhr gebe. Lediglich das Betreuungsangebot der Dreivierteltagsgruppe werde nun auf Elternwunsch um die Option "Betreuung 8 bis 12 Uhr" erweitert.

Ratsmitglied Meyer möchte wissen, ob die Lesefassung der Änderungssatzung im Ortsrecht veröffentlicht wird, was Städtischer Direktor Bock bejaht.


TOP 5 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Städtischen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung); Berichterstattung: Frau Backhauß

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock berichtet gemäß Vorlage 66/24.

Ratsmitglied Meyer interessiert, wie und nach welchen Stundensätzen die Kosten für die 4-stündige Krippenbetreuung errechnet wurden. Städtischer Direktor Bock erwidert, dass die Kosten an die vorhandenen Gebühren der 6- bzw. 8-stündigen Betreuung angepasst werden, bis die Verwaltung eine neue Gebührenkalkulation vornehme, in welcher die Gebührenstaffelung gerne neu betrachtet werden könne. Er weist zudem auf die Schieflage des gesamten Systems hin, in welchem der Besuch von unter Dreijährigen in Kitas bezahlt werden müsse, während für Kinder über drei Jahren Beitragsfreiheit bestehe.


TOP 6 Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Schöningen und dem Deutschen Roten Kreuz e. V. Kreisverband Helmstedt; Berichterstattung: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig:

Der vorgelegte Vertragsentwurf wird nach vorangeschrittenen Verhandlungen mit dem DRK Kreisverband Helmstedt e.V. überarbeitet und sodann in der November-Sitzung des Ausschusses erneut behandelt.



Protokoll:

Stadträtin Backhauß berichtet gemäß Vorlage 64/24.

Ratsmitglied Eppert erfragt, ob die in der Vorlage rot markierten Textpassagen die zwischen den Kommunen und dem DRK Strittigen seien. Stadträtin Backhauß erklärt, dass dies die Änderungen seien, wobei nicht zwischen den bereits mit dem DRK geklärten und den noch strittigen Themen unterschieden wurde. Eine farbliche Abgrenzung wurde nicht vollzogen, da die Streit-Themen in der Vorlage explizit aufgeführt sind. Frau Backhauß merkt an, dass eine separate Farbe diese Unterscheidung im Nachhinein doch verdeutlichen würde.

Ratsmitglied Daether möchte wissen, ob jede DRK-Einrichtung einen separaten Vertrag abschließt oder ob alle Einrichtungen zusammen einen einzigen Vertrag abschließen. Stadträtin Backhauß antwortet, dass jede Einrichtung einen Betriebsführungsvertrag abschließen wird. Der hier vorhandene Entwurf wurde nur beispielhaft für die Einrichtung "Hopfengarten" vorgelegt.

Ratsmitglied Eppert hält den vorgelegten Entwurf aufgrund der noch strittigen Themen, die zunächst mit dem DRK geklärt werden müssen, für noch nicht abstimmungsfähig.

Städtischer Direktor Bock stimmt zu, dass die Anmerkungen und Hinweise nachvollziehbar seien und erklärt, dass die Empfehlung des Entwurfes auf die nächste Sitzung des Ausschusses im November verlegt wird. Bis dahin sollten die Verhandlungen mit dem DRK weitestgehend abgeschlossen seien.


TOP 7 Betreuungsbedarf für Kinder im Alter von 1-6 Jahren in der Stadt Schöningen; hier: Maßnahme zur Veränderung des Angebotes aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Integrationsplätzen; Berichterstattung: Herr Bock

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig:

1. Die Regelgruppe des Kindergartens Elmzwerge wird im Laufe des Kindergartenjahres 2024/2025 in eine Integrationsgruppe umgewandelt. Die erforderlichen Genehmigungen sind einzuholen.

2. Das Außengelände wird in Anlehnung an den konzeptionellen Schwerpunkt der Einrichtung wald- und naturgerecht umgestaltet. Die erforderlichen Spielgeräte/Materialien sind zu beschaffen.



Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert die Vorlage 30-1/24.

Ratsmitglied Meyer möchte wissen, ob die Gruppengröße des Kindergarten Elmzwerge Esbeck trotzdem von 25 auf 18 Kinder reduziert wird, auch wenn kein Mietvertrag für die Räumlichkeiten des Lebenshilfe-Kindergartens zustandekommen sollte. Städtischer Direktor Bock bejaht, dass auch dann eine Umwandlung der Regelgruppe in eine I-Gruppe angestrebt werde. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Übernahme der bisher von der Lebenshilfe genutzten Räume ausschließlich positive Effekte für die Qualität der Betreuung und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden haben werde.

Ratsmitglied Meyer möchte ferner erfahren, ob alle Kinder, die derzeitig einen Platz im Kindergarten Elmzwerge begehren, einen Platz bekommen haben und ob durch die Platzreduzierung und somit Verlust von 8 Plätzen gegebenenfalls Kinder keinen Platz erhalten würden. Städtischer Direktor Bock erwidert, dass die in der Aprilsitzung bekanntgegebenen Zahlen aufzeigen, dass die Anzahl an Geburten und somit an Krippenplatz-Anfragen bereits zurückgehen. Städtische Teamleitung Frau Hein fügt hinzu, dass die Anzahl der Kinder, welche uns zum jetzigen Zeitpunkt in den Krippen fehlen, bereits im nächsten Jahr in den Kindergartengruppen ankommen werden. Daher sei eine Platzreduzierung mit Blick auf die zukünftige Nachfrage nach derzeitiger Sicht unproblematisch.


TOP 8 Antrag des Deutschen Roten Kreuzes – Kreisverband Helmstedt auf Bezuschussung der Personalkosten für eine FSJ-Kraft in der Kindertagesstätte Hopfengarten; Berichterstattung: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig:

Der Personalkostenzuschuss für 12 Monate für eine FSJ-Kraft wird im Rahmen der zwischen der Stadt Schöningen und dem Deutschen Roten Kreuz -Kreisverband Helmstedt-, geschlossenen Betriebsführungsvertrag über die Betriebskostenzuschüsse verhandelt und entschieden.



Protokoll:

Stadträtin Backhauß erläutert die Vorlage 68/24.

Ratsmitglied Daether erfragt in Bezug auf den nächsten Tagesordnungspunkt, ob das FSJ und der BFD zwei unterschiedliche Dienste seien oder lediglich unterschiedliche Begrifflichkeiten für denselben Dienst. Stadträtin Backhauß erklärt, dass es sich um zwei verschiedene Dienste handele.


TOP 9 Antrag des Ev.-luth. Propsteiverbandes Braunschweiger Land auf Bezuschussung der Personalkosten für eine BFD-Kraft in der Kindertagesstätte St. Vincenz im Kindergartenjahr 2024/2025; Berichterstattung: Frau Backhauß

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt einstimmig:

Der Personalkostenzuschuss im Kindergartenjahr 2024/2025 für eine BfD-Kraft wird im Rahmen des zwischen der Stadt Schöningen und der Kirchengemeinde St. Vincenz geschlossenen Betriebsführungsvertrages über die Betriebskostenzuschüsse verhandelt und entschieden.



Protokoll:

Stadträtin Backhauß erläutert die Vorlage 79/24.


TOP 10 Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen; Berichterstattung: Herr Weitze

Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt:

1. einstimmig, die Geltungsdauer aus § 14 "und am 31.12.2034 außer Kraft"  gänzlich zu streichen.

2. einstimmig bei 3 Enthaltungen (Rybotycky, Meyer-Gennrich, Holste), die Mittagsruhe gem. § 8 b) des Satzungsentwurfes von 15 Uhr auf 14 Uhr zu verkürzen. Hierbei sind die Anmerkungen von städtischem Direktor Bock zu beachten.

3. einstimmig, die Regelung der Leinenführung aus § 5 Absatz 4 umzuformulieren und mit dem Zusatz "innerhalb der geschlossenen Ortslage" zu konkretisieren.

Anmerkung der Verwaltung: In die weiteren Beratungen werden die Anmerkungen der Verwaltung zur Beibehaltung der Vorschrift einbezogen.

4. mit den obigen Änderungsvorschlägen einstimmig bei drei Enthaltungen (Rybotycky, Meyer-Gennrich, Holste) den folgenden Beschlussvorschlag aus der Vorlage 73/24 zu empfehlen: Die Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.



Protokoll:

Stadtamtsrat Weitze trägt die Vorlage 73/24 vor.

Ausschussvorsitzender Waldau erfragt, ob die Verwaltung mit Wegfall der jährlichen Allgemeinverfügung die Öffentlichkeit per Bekanntmachung zu Silvester an das Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in der historischen Altstadt gem. § 9 des Satzungsentwurfes hinweisen wird, was Stadtamtsrat Weitze bejaht.

Ratsmitglied Daether hinterfragt die Sinnhaftigkeit eines Ablaufdatums gem. § 14 Abs. 1 des Entwurfes. Er führt aus, dass die Gefahr bestünde, dass die in 10 Jahren geltende Satzung außer Kraft treten könnte, ohne dass ein Nachfolger in Kraft trete - beispielsweise auf Grundlage eines der Corona-Pandemie ähnelnden Zustandes, in welchem die Verwaltung keine neue Satzung entwerfen und durch die zuständigen Gremien beraten und beschließen lassen könne. Stadtamtsrat Weitze erklärt, dass die Idee des Absatzes war, die Satzung in einem regelmäßigen Abstand auf aktuelle Interessen und Problematiken der Gesellschaft anzupassen, so wie es für diesen Entwurf auch getan wurde. Herr Daether beantragt die Streichung der Textpassage "und am 31.12.2034 außer Kraft" (Ergebnis s. Beschluss).

Des Weiteren hinterfragt Herr Daether, ob die in § 8 Abs. 1 des Satzungsentwurfes bzw. in § 6 Abs. 1 der bisher geltenden Satzung genannten Mittagsruhezeiten noch zeitgemäß seien. Nach seiner Erfahrung werden diese von immer weniger Menschen als notwendig empfunden. Er führt beispielhaft an, dass eine Privatperson zur Mittagsruhe keinen Lärm bei einer Hausrenovierung produzieren dürfte, während es einem professionellen Handwerker zu diesen Zeiten erlaubt sei. Nach seiner Empfindung gäbe es zunehmend mehr Personen, welche eigenständig Handwerkerarbeiten an ihren Häusern vornehmen, da es immer schwieriger sei, Fachpersonal zu bezahlbaren Preisen zu engagieren oder überhaupt zu finden. Herr Daether wünscht zuerst die Streichung der Mittagsruhe, beantragt sodann jedoch lediglich die Verkürzung der Mittagsruhe von 15 Uhr auf 14 Uhr (Ergebnis s. Beschluss).

Herr Daether merkt in Bezug auf § 6 "Bekämpfung verwilderter Tauben" an, dass er bereits vor etwa einem halben Jahr auf die Taubensituation der Herrenstraße 2 hingewiesen habe. Auch hier müsse man dringend die Nistplätze entfernen bzw. das Nisten erschweren.

Ratsmitglied Rybotycky möchte wissen, ob es gemäß § 3 Abs. 2 a) des Satzungsentwurfes auch verboten sei, benutzte Zigarettenstummel auf den Gehweg zu schmeißen. Herr Weitze bejaht dies.

Ratsmitglied Eppert findet, dass von BürgerInnnen getätigte Anzeigen über das Krähen von Hähnen nach § 5 des Satzungsentwurfes vom Ordnungsamt weniger in Bezug auf Ruhestörung untersucht werden sollten, da dies in einer Kleinstadt bzw. auf einem Dorf als Alltagsgeräusch zu erwarten sei. Vielmehr sollte bei einer solchen Anzeige darauf geachtet werden, ob die Tiere ordnungsgemäß angemeldet und geimpft wurden, da es für die Haltung von Hähnen und Hühnern eine Vielzahl von Auflagen gäbe, die mitunter nicht immer von den Besitzern eingehalten werden. Außerdem nehme die Anzahl der Hühnerbesitzer im Stadtgebiet generell zu. Ratsmitglied Holste findet, dies sei ein guter Hinweis. Ausschussvorsitzender Waldau erfragt, ob die Verwaltung eine Bekanntmachung für die Anmeldung von Hühnern beim Veterinäramt erlassen könne, die potentiell unwissende EinwohnerInnen über ihre Pflichten im Rahmen der Tierhaltung hinweist. Stadtamtsrat Weitze erklärt, dass die Anmeldung solcher Tiere über das Veterinäramt stattfindet und entsprechende Meldungen an das Ordnungsamt sodann an das Veterinäramt weitergeleitet werden. Weitere Schritte seien seitens der Verwaltung zunächst nicht vorgesehen.

Hinzugewähltes Mitglied Mahlke empfindet die Nutzung der Begrifflichkeit "Belästigung" im Satzungsentwurf grundsätzlich als zu unklar.

Ratsmitglied Meyer erbittet per Antragstellung eine Konkretisierung der Formulierung für den § 5 Abs. 4 des Satzungsentwurfes. Aus diesem ist derzeitig nicht ersichtlich, ob Hunde außerhalb des Ortes, beispielsweise in Feldwegen, abgeleint und somit freilaufen dürfen. Ein Feldweg sei laut Satzungsentwurf schließlich auch eine "öffentliche Verkehrfläche". Städtischer Direktor Bock stimmt zu und erklärt, dass die Formulierung gerne konkretisiert werde (Ergebnis s. Beschluss).

Städtischer Direktor Bock erläutert im Allgemeinen, dass Sanktionen im Rahmen einer solchen Satzung nur dann relevant sind, wenn sie jemand bei der Verwaltung anzeigt. Der Begriff "Belästigung", der in der Satzung des Öfteren Verwendung findet, sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch die Verwaltung aufgrund Ihres Ermessensspielraumes auszulegen sei. In Bezug auf das Handwerker-Beispiel von Herrn Daether erwidert Herr Bock, dass eine Privatperson sich während der Mittagsruhe in gewissen Situationen durchaus handwerklich betätigen dürfe, dies sei Auslegungssache. Würde die Mittagsruhe gänzlich aus der Satzung gestrichen werden, empfänden die Menschen es als ihr Recht, zur Mittagszeit Lärm zu machen. Eine Regelung sei in diesem Sinne hilfreich und für die Verwaltung notwendig, um im Falle einer Belästigung einen Rahmen zum Handeln zu haben. Ohne eine Ermächtigungsgrundlage könne die Verwaltung schließlich nicht eingreifen. Er empfiehlt dringend, diesen Vorschlag nochmal zu überdenken und nicht ohne weitere, reife Überlegungen eine Änderung zu bewirken.

Stadtamtsrat Weitze ergänzt, dass die Regelung der Mittagsruhe bereits seit Langem bestehe und diese eigentlich nicht Gegenstand der Satzungsänderung sei. Zudem wird die Verwaltung nicht bei jeder Lärmbeschwerde sofort tätig. Vielmehr seien von BürgerInnen Lärmprotokolle zu führen und Beweise für Belästigung zu sammeln, durch welche die Verwaltung sodann im Rahmen ihres Ermessens Entscheidungen treffe.

Hinzugewähltes Mitglied Mahlke erfragt, ob der neu angeschaffte, teure und leise Elektromäher des Sportvereins gemäß des Satzungsentwurfes nicht mehr auf dem Sportplatz fahren dürfte. Herr Weitze und Herr Bock verneinen dies und erklären, dass der Mäher zunächst, wenn er leise im Betrieb ist, keine Belästigung für jemanden darstelle. Außerdem fahre der Mäher auf einem Sportplatz, welcher einem öffentlichen Interesse und der körperlichen Ertüchtigung diene. Alleine deswegen sei hier von keiner Belästigung auszugehen und der Rasenmähroboter könne bedenkenlos weiter eingesetzt werden.

An diesem Beispiel werde aber veranschaulicht, wie Situationen in der Diskussion konstruiert werden müssten, denen dann doch mit praktikablen Argumenten begegnet werden könne.

Ratsmitglied Meyer fragt an, ob es seitens der Verwaltung eine Möglichkeit gäbe, es zu unterbinden oder verbieten, wenn eine Person eine Anzeige beim Ordnungsamt missbräuchlich tätigt. Städtischer Direktor Bock erwidert, dass für einen solchen Fall keine Ermächtigungsgrundlage an sich existiert. Einer Anzeige für objektive Verstöße, die mit Beweisen wie Lärmprotokollen oder Fotos getätigt wurde, müsse zunächst nachgegangen werden.


TOP 11 Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr zur Sicherung gemeindlicher Veranstaltungen; Berichterstattung: Herr Weitze

Protokoll:

Stadtamtsrat Weitze erläutert die Vorlage 72/24, welche von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen wird.


TOP 12 Feststellungsklage gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG zur gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Heranziehungssatzung zu Erfüllung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) des Landkreises Helmstedt vom 09.10.2023; Berichterstattung: Herr Weitze

Protokoll:

Stadtamtsrat Weitze erläutert die Vorlage 71/24.

Ratsmitglied Daether erwidert, dass das in der Vorlage auf S. 3 erwähnte Konnexitätsprinzip nach Art. 57 der Niedersächsischen Verfassung uns auf allen Ebenen begegne. Dabei sei es nicht ungewöhnlich, dass eine höhere Instanz, beispielsweise das Land Niedersachsen, einer untergeordneten Instanz wie dem Landkreis Helmstedt ebenso nicht alle finanziellen Mittel zahle, die es für die Erledigung einer übertragenen Aufgabe benötige. Da Herr Daether selbst Mitarbeiter des Landkreises Helmstedt sei, wolle er sich aus der Debatte grundsätzlich heraushalten, da er nicht nur die Perspektive der Stadt Schöningen und anderer Kommunen, sondern auch die des Landkreises Helmstedt sehe. Dadurch sei er in seiner Meinung zwiegespalten. Grundsätzlich müsse bereits auf Landesebene eine andere Regelung erfolgen.

Ratsmitglied Eppert entgegnet dem Wortbeitrag von Herrn Daether, dass der Druck in einer solchen Situation "von unten", das heißt von den Kommunen "nach oben" an den Landkreis gehen müsse.

Städtischer Direktor Bock erklärt, dass er Verständnis für die Sichtweise von Herrn Daether habe. Jedoch könne man Gelder, die der Stadt Schöningen zustünden, nicht einfach so dem Landkreis überlassen, besonders wenn die Gelder so dringend benötigt werden. Die Aussage des Landkreises, "einfach" die Kreisumlage zu erhöhen, habe zudem Drohpotential und sei schlichtweg nicht hinnehmbar. In der Vergangenheit sei die Stadt Schöningen im Rahmen der Flüchtlingskrise außerdem bereits auf fünfstelligen Beträgen, u.a. für Heizkosten, sitzengeblieben. Das Gericht solle im vorliegenden Fall entscheiden, wer auf welche Gelder einen objektiven Anspruch hat.


TOP 13 Informationen des Fachbereichs 13; Berichterstattung: Herr Bock/Frau Backhauß

Protokoll:

Die Protokollmitschriften werden unter den jeweiligen Unterpunkten 13.1 - 13.4 näher erläutert.

 
TOP 13.1 1. Vorhabenübersicht Haushalt Bürgerdienste 2025;

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert kurz die aktualisierte Vorhabenübersicht des Fachbereiches 13 für das Haushaltsjahr 2025. Ausschussvorsitzender Waldau bemerkt daraufhin, dass alle aufgeführten Positionen notwendige Anschaffungen seien.

Ratsmitglied Meyer-Gennrich erfragt, ob sich aus dem Umbau der Krippe St. Vincenz in eine Kindergartengruppe Rückforderungen an Fördermittelgeber ergeben würden, was Herr Bock bejaht. Die Krippe eröffnete im September 2011 und schließe vermutlich zum Ende des Kita-Jahres 2024/2025. Bei einer Zweckbindungsfrist von 25 Jahren gemäß der "Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung" (RIK) und Förderungen von je 6.500,00 EUR bei 15 Krippenplätzen ergäbe sich eine Rückforderung i.H.v. 42.900,00 EUR. Die Kommunen und Kita-Träger und benötigten die Fördermittel für die Umbaumaßnahmen sowie Anschaffung von Ausstattungsgegenständen in voller Höhe und haben die unvorhersehbaren Geburtenrückgänge der letzten Jahre, welche mittelfristig zu Gruppenschließungen führen werden, nicht zu verschulden. Daher werde man versuchen, das Land Niedersachsen von der Absurdität der Zweckbindungsfristen und Rückzahlungs-Regelungen zu überzeugen.

Frau Meyer-Gennrich erfragt weiter, ob der Betreiber der Einrichtung, hier der ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land, die Rückzahlungen leisten müsse, was Herr Bock ebenfalls bejaht. Der Propsteiverband müsse hier in Anspruch genommen werden. Dazu seien gemäß Frau Meyer-Gennrich Gespräche zwischen der Stadt Schöningen und dem Propsteiverband zu führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Herr Bock sichert zu, dass die kürzlich auch in einer Fraktionsklausur thematisierte Feuerwehrbedarfsplanung, für die seit längerem Mittel bereitständen, aufgegriffen werde.


TOP 13.2 2. Sachstand Mittagsverpflegung Kitas und Grundschule;

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erläutert kurz die derzeitige Lage bei der Suche eines neuen Essensanbieters, welche zunehmend zum Verzweifeln sei. Die Verwaltung hatte am 22.08.2024 ein Gespräch mit der Firma "vomfeinsten Catering & Service GmbH" aus Pattensen geplant. Nach kritischer Durchsicht und Prüfung des am 19.08.2024 übersandten Angebotes musste die Verwaltung feststellen, dass man sich die Leistungen über die benannte Firma nicht leisten könne und den Termin daraufhin abgesagt. Neben der Preissteigerung von über 40 % für das Elternentgelt müsste die Verwaltung hohe tägliche Leihgebühren für Cook&Chill-Ausstattung zahlen, da die Firma ausschließlich dieses Verfahren anbieten könne und nicht alle städtischen Kindertageseinrichtungen auf dieses Verfahren ausgerichtet seien - weder mit Ausstattung noch mit Personal. Man setze nun die Hoffnung auf eine Firma aus Neuerkerode, die eventuell ab dem nächsten Jahr wieder Kapazitäten frei habe und sowohl das Cook&Chill-Verfahren als auch die übliche Warmverpflegung (Cook & Hold) anbieten könne. Alle Anbieter, die in den letzten Ausschusssitzungen von den Ratsmitgliedern genannt wurden, habe die Verwaltung abgefragt, jedoch sei niemand derzeitig zur Belieferung der städtischen Einrichtungen in der Lage.

 
TOP 13.3 3. Mitteilung über die geplanten Seniorenveranstaltungen 2025;

Protokoll:

Stadträtin Backhauß erläutert kurz, welche Veranstaltungen im nächsten Jahr vermutlich geplant sind, wobei noch keine genauen Termine feststünden. Es sei ein Tag der offenen Tür sowie ein Sommerturnier auf dem Seniorenspielplatz, ein Lichterfest und generell Seniorenfahrten geplant. Zukünftig solle es außerdem mehr Kooperationen zwischen dem Seniorenbeirat und Vereinen geben, wie es derzeitig bereits mit dem TC Schöningen der Fall ist. Der Ortsrat Esbeck plane zudem ein Frühlings- und Weihnachtsfest.

Anmerkung der Verwaltung: Der Seniorenbeirat freut sich über das von zwei Schöninger BürgerInnen bekundete Interesse an der Mitarbeit im Seniorenbeirat. Es handelt sich um Martina Schlachter und Hans-Joachim Grune. Sie werden als neue Mitglieder des Seniorenbeirates herzlich begrüßt.

 
TOP 13.4 4. Vereinbarung über einen ratsöffentlichen Termin am Bike-Park;

Protokoll:

Städtischer Direktor Bock erklärt, dass für die heutige Sitzung zunächst eine Besichtigung des Bike-Parks geplant war. Stattdessen habe man sich aber dafür entschieden, über die Fraktionen einen Termin zu finden und diesen mit dem Jugendfreizeitzentrum abzustimmen, damit Angestellter Herr Nöring ein Informationsangebot für Interessierte planen könne.

 
TOP 14 Anfragen, Mitteilungen, Hinweise

Protokoll:

Stadtamtsrat Weitze teilt mit, dass vor zwei Wochen mit der Ortsfeuerwehr Hoiersdorf ein neues Löschgruppenfahrzeug LF10 abgeholt wurde und präsentiert zwei Fotos. Das Fahrzeug sei inzwischen foliert und durch den Landkreis Helmstedt abgenommen wurden. Die feierliche Übergabe solle am 27.09.2024 stattfinden.

Städtischer Direktor Bock weist darauf hin, dass die Rückmeldungen zu den Anmerkungen und Fragen aus der Sitzung des AfBSI vom 09.04.2024 dem Protokoll im Anhang beigefügt werden.

Ratsmitglied Daether kritisiert, dass der vor einigen Jahren angelegte Sitzungs-Onlinekalender, welchen man als iCal-Datei auf der Website der Stadt Schöningen in den eigenen Kalender des digitalen Endgerätes herunterladen und abspeichern kann, nicht immer aktuell sei und besser gepflegt werden müsse. Es kam bereits vor, dass Sitzungen nicht eingetragen wurden und Herr Daether habe dadurch bereits Sitzungen verpasst. Herr Bock versichert, dies umgehend durch die entsprechende Stelle prüfen zu lassen.


TOP 15 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt, da keine Besucher anwesend sind.

 
TOP 16 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Ausschussvorsitzender Waldau schließt die öffentliche Sitzung um 18:06 Uhr.

 

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