Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen; Berichterstattung: Herr Weitze
Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerdienste, Soziales und Integration empfiehlt:
1. einstimmig, die Geltungsdauer aus § 14 "und am 31.12.2034 außer Kraft" gänzlich zu streichen.
2. einstimmig bei 3 Enthaltungen (Rybotycky, Meyer-Gennrich, Holste), die Mittagsruhe gem. § 8 b) des Satzungsentwurfes von 15 Uhr auf 14 Uhr zu verkürzen. Hierbei sind die Anmerkungen von städtischem Direktor Bock zu beachten.
3. einstimmig, die Regelung der Leinenführung aus § 5 Absatz 4 umzuformulieren und mit dem Zusatz "innerhalb der geschlossenen Ortslage" zu konkretisieren.
Anmerkung der Verwaltung: In die weiteren Beratungen werden die Anmerkungen der Verwaltung zur Beibehaltung der Vorschrift einbezogen.
4. mit den obigen Änderungsvorschlägen einstimmig bei drei Enthaltungen (Rybotycky, Meyer-Gennrich, Holste) den folgenden Beschlussvorschlag aus der Vorlage 73/24 zu empfehlen: Die Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Protokoll:
Stadtamtsrat Weitze trägt die Vorlage 73/24 vor.
Ausschussvorsitzender Waldau erfragt, ob die Verwaltung mit Wegfall der jährlichen Allgemeinverfügung die Öffentlichkeit per Bekanntmachung zu Silvester an das Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in der historischen Altstadt gem. § 9 des Satzungsentwurfes hinweisen wird, was Stadtamtsrat Weitze bejaht.
Ratsmitglied Daether hinterfragt die Sinnhaftigkeit eines Ablaufdatums gem. § 14 Abs. 1 des Entwurfes. Er führt aus, dass die Gefahr bestünde, dass die in 10 Jahren geltende Satzung außer Kraft treten könnte, ohne dass ein Nachfolger in Kraft trete - beispielsweise auf Grundlage eines der Corona-Pandemie ähnelnden Zustandes, in welchem die Verwaltung keine neue Satzung entwerfen und durch die zuständigen Gremien beraten und beschließen lassen könne. Stadtamtsrat Weitze erklärt, dass die Idee des Absatzes war, die Satzung in einem regelmäßigen Abstand auf aktuelle Interessen und Problematiken der Gesellschaft anzupassen, so wie es für diesen Entwurf auch getan wurde. Herr Daether beantragt die Streichung der Textpassage "und am 31.12.2034 außer Kraft" (Ergebnis s. Beschluss).
Des Weiteren hinterfragt Herr Daether, ob die in § 8 Abs. 1 des Satzungsentwurfes bzw. in § 6 Abs. 1 der bisher geltenden Satzung genannten Mittagsruhezeiten noch zeitgemäß seien. Nach seiner Erfahrung werden diese von immer weniger Menschen als notwendig empfunden. Er führt beispielhaft an, dass eine Privatperson zur Mittagsruhe keinen Lärm bei einer Hausrenovierung produzieren dürfte, während es einem professionellen Handwerker zu diesen Zeiten erlaubt sei. Nach seiner Empfindung gäbe es zunehmend mehr Personen, welche eigenständig Handwerkerarbeiten an ihren Häusern vornehmen, da es immer schwieriger sei, Fachpersonal zu bezahlbaren Preisen zu engagieren oder überhaupt zu finden. Herr Daether wünscht zuerst die Streichung der Mittagsruhe, beantragt sodann jedoch lediglich die Verkürzung der Mittagsruhe von 15 Uhr auf 14 Uhr (Ergebnis s. Beschluss).
Herr Daether merkt in Bezug auf § 6 "Bekämpfung verwilderter Tauben" an, dass er bereits vor etwa einem halben Jahr auf die Taubensituation der Herrenstraße 2 hingewiesen habe. Auch hier müsse man dringend die Nistplätze entfernen bzw. das Nisten erschweren.
Ratsmitglied Rybotycky möchte wissen, ob es gemäß § 3 Abs. 2 a) des Satzungsentwurfes auch verboten sei, benutzte Zigarettenstummel auf den Gehweg zu schmeißen. Herr Weitze bejaht dies.
Ratsmitglied Eppert findet, dass von BürgerInnnen getätigte Anzeigen über das Krähen von Hähnen nach § 5 des Satzungsentwurfes vom Ordnungsamt weniger in Bezug auf Ruhestörung untersucht werden sollten, da dies in einer Kleinstadt bzw. auf einem Dorf als Alltagsgeräusch zu erwarten sei. Vielmehr sollte bei einer solchen Anzeige darauf geachtet werden, ob die Tiere ordnungsgemäß angemeldet und geimpft wurden, da es für die Haltung von Hähnen und Hühnern eine Vielzahl von Auflagen gäbe, die mitunter nicht immer von den Besitzern eingehalten werden. Außerdem nehme die Anzahl der Hühnerbesitzer im Stadtgebiet generell zu. Ratsmitglied Holste findet, dies sei ein guter Hinweis. Ausschussvorsitzender Waldau erfragt, ob die Verwaltung eine Bekanntmachung für die Anmeldung von Hühnern beim Veterinäramt erlassen könne, die potentiell unwissende EinwohnerInnen über ihre Pflichten im Rahmen der Tierhaltung hinweist. Stadtamtsrat Weitze erklärt, dass die Anmeldung solcher Tiere über das Veterinäramt stattfindet und entsprechende Meldungen an das Ordnungsamt sodann an das Veterinäramt weitergeleitet werden. Weitere Schritte seien seitens der Verwaltung zunächst nicht vorgesehen.
Hinzugewähltes Mitglied Mahlke empfindet die Nutzung der Begrifflichkeit "Belästigung" im Satzungsentwurf grundsätzlich als zu unklar.
Ratsmitglied Meyer erbittet per Antragstellung eine Konkretisierung der Formulierung für den § 5 Abs. 4 des Satzungsentwurfes. Aus diesem ist derzeitig nicht ersichtlich, ob Hunde außerhalb des Ortes, beispielsweise in Feldwegen, abgeleint und somit freilaufen dürfen. Ein Feldweg sei laut Satzungsentwurf schließlich auch eine "öffentliche Verkehrfläche". Städtischer Direktor Bock stimmt zu und erklärt, dass die Formulierung gerne konkretisiert werde (Ergebnis s. Beschluss).
Städtischer Direktor Bock erläutert im Allgemeinen, dass Sanktionen im Rahmen einer solchen Satzung nur dann relevant sind, wenn sie jemand bei der Verwaltung anzeigt. Der Begriff "Belästigung", der in der Satzung des Öfteren Verwendung findet, sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch die Verwaltung aufgrund Ihres Ermessensspielraumes auszulegen sei. In Bezug auf das Handwerker-Beispiel von Herrn Daether erwidert Herr Bock, dass eine Privatperson sich während der Mittagsruhe in gewissen Situationen durchaus handwerklich betätigen dürfe, dies sei Auslegungssache. Würde die Mittagsruhe gänzlich aus der Satzung gestrichen werden, empfänden die Menschen es als ihr Recht, zur Mittagszeit Lärm zu machen. Eine Regelung sei in diesem Sinne hilfreich und für die Verwaltung notwendig, um im Falle einer Belästigung einen Rahmen zum Handeln zu haben. Ohne eine Ermächtigungsgrundlage könne die Verwaltung schließlich nicht eingreifen. Er empfiehlt dringend, diesen Vorschlag nochmal zu überdenken und nicht ohne weitere, reife Überlegungen eine Änderung zu bewirken.
Stadtamtsrat Weitze ergänzt, dass die Regelung der Mittagsruhe bereits seit Langem bestehe und diese eigentlich nicht Gegenstand der Satzungsänderung sei. Zudem wird die Verwaltung nicht bei jeder Lärmbeschwerde sofort tätig. Vielmehr seien von BürgerInnen Lärmprotokolle zu führen und Beweise für Belästigung zu sammeln, durch welche die Verwaltung sodann im Rahmen ihres Ermessens Entscheidungen treffe.
Hinzugewähltes Mitglied Mahlke erfragt, ob der neu angeschaffte, teure und leise Elektromäher des Sportvereins gemäß des Satzungsentwurfes nicht mehr auf dem Sportplatz fahren dürfte. Herr Weitze und Herr Bock verneinen dies und erklären, dass der Mäher zunächst, wenn er leise im Betrieb ist, keine Belästigung für jemanden darstelle. Außerdem fahre der Mäher auf einem Sportplatz, welcher einem öffentlichen Interesse und der körperlichen Ertüchtigung diene. Alleine deswegen sei hier von keiner Belästigung auszugehen und der Rasenmähroboter könne bedenkenlos weiter eingesetzt werden.
An diesem Beispiel werde aber veranschaulicht, wie Situationen in der Diskussion konstruiert werden müssten, denen dann doch mit praktikablen Argumenten begegnet werden könne.
Ratsmitglied Meyer fragt an, ob es seitens der Verwaltung eine Möglichkeit gäbe, es zu unterbinden oder verbieten, wenn eine Person eine Anzeige beim Ordnungsamt missbräuchlich tätigt. Städtischer Direktor Bock erwidert, dass für einen solchen Fall keine Ermächtigungsgrundlage an sich existiert. Einer Anzeige für objektive Verstöße, die mit Beweisen wie Lärmprotokollen oder Fotos getätigt wurde, müsse zunächst nachgegangen werden.
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