Beschluss über den Jahresabschluss 2023 des Planungsverbandes Buschhaus und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss des Planungsverbandes Buschhaus für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
2. Das Jahresergebnis 2023 (Überschuss in Höhe von 15.756,35 €) wird gem. § 110
Abs. 6 i V. m. § 123 Abs. 1 NKomVG der Überschussrücklage zugeführt.
3. Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG erteilt die Verbandsversammlung dem Verbandsgeschäftsführer für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2023 die Entlastung.
Protokoll:
Herr Schneider verweist auf die Vorlage und übergibt das Wort an den Verbandsgeschäftsführer Herrn Otto. Dieser erläutert die Beschlussvorlage und berichtet Bezug nehmend auf die ausgewiesene Überschussrücklage von der zwischenzeitlich durchgeführten Ausschreibung für eine Wettbewerbsbetreuung zur Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs zur Erarbeitung eines Gesamträumlichen Entwicklungskonzepts für das Helmstedter Revier (GrEK).
Es gab 5 teilnehmende Büros. Der erarbeitete Vergabevorschlag liegt aktuell noch zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Helmstedt.
Frau Heister-Neumann erkundigte sich, ob noch dieses Jahr mit der Fertigstellung des GrEK zu rechnen ist. Herr Otto erwiderte, dass es aufgrund der erforderlichen Prüfung derzeit nur 2 Wochen Verzug gibt und alle teilnehmenden Planungsbüros mit der Abgabe ihres Angebotes die Machbarkeit noch im Jahr 2024 bestätigt haben.
Da es keine weiteren Fragen gab, wurde von Herrn Schneider der Beschlussvorschlag verlesen.
Die Mitglieder fassen sodann einstimmig folgenden
|