Neufassung der Hebesatzsatzung
hier: Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B aufgrund der Grundsteuerreform
Beschluss:
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
Ja-Stimmen: 5
Protokoll:
Bürgermeister Schneider führt kurz in den Sachverhalt der Grundsteuerreform ein. Er erklärt, dass für die Haushaltsplanung um September zunächst keine belastbaren Daten zur Errechnung neuer Hebesätze vorlagen, dies sich nun jedoch geändert hat. Ziel bleibt die Aufkommensneutralität, jedoch sind Anpassungen bei den Hebesätzen nötig. Dabei soll das Gesamtvolumen nicht steigen, auch wenn es in Einzelfällen zu Veränderungen kommen kann.
Es ergeben sich bei den Hebesätzen für die Grundsteuer A eine Erhöhung von 226 v. H. und für die Grundsteuer B eine Verringerung von 193 v. H..
Die Fachbereichsleiterin Schäfer präsentiert beispielhafte Auswirkungen der neuen Hebesätze für die Grundsteuer B anhand verschiedener Beispiele. Diese Darstellung wird dem Protokoll beigefügt. Sie erklärt außerdem, dass ein Hinweisblatt mit Informationen zu der Grundsteuer zusammen mit den Bescheiden an die Bürgerinnen und Bürger verschickt wird. Dieses Hinweisblatt wird ebenfalls dem Protokoll beigefügt.
Anmerkungen und Nachfragen:
Ausschussmitglied Bäsecke fragt, ob im Hinweisblatt direkte Ansprechpartner ergänzt werden können. Fachbereichsleitung Schäfer erklärt, dass dies umgesetzt wird.
Ausschussmitglied Schnalke merkt an, dass es bereits Fälle gibt, in denen gegen Messbescheide geklagt wurde. Verwaltungsmitarbeiter Demuth erklärt, dass dynamische Anpassungen sowie erneute Überprüfungen der Hebesätze vorgenommen werden, sobald eine genauere Bestimmung der Hebesätze möglich ist. Eine genauere Bestimmung wird erreicht, wenn eine geringere Fehlerquote in den Rohdaten des Finanzamtes vorliegt, eine höhere Eingangsquote von Grundsteuererklärungen erzielt wird oder laufende Einspruchs- und Klageverfahren des Finanzamtes abgeschlossen sind.
Ausschussmitglied Eppert fragt, ob es eine Billigkeitsgrenze für minimal veränderte Steuerbeträge gibt, um Verwaltungskosten zu sparen. Die Verwaltung stellt klar, dass eine solche Grenze nicht vorgesehen ist, da die Berechnung automatisiert erfolgt.
Ausschussmitglied Rehkuh erkundigt sich, was mit Grundstücken geschieht, für die noch keine Messbescheide vorliegen. Fachbereichsleitung Schäfer erklärt, dass diese nachveranlagt werden. Verwaltungsmitarbeiter Demuth ergänzt, dass es keine finanziellen Vorteile für nicht abgegebene Erklärungen entstehen, da das Finanzamt (FA) nicht bzw. verspätet abgegebene Messbescheide erheblich sanktioniert.
Ausschussmitglied Rehkuh fragt nach den Auswirkungen auf die Verpflichtung innerhalb der Stabilitätsvereinbarung die Hebesätze stetig zu überprüfen und an das Landesmittel anzupassen. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärt, dass die nächste Überprüfung letztmalig zum Haushalt 2026 erfolgt.
Ausschussmitglied Rehkuh möchte wissen, ob bei erheblichen Differenzen bei der Überprüfung Gutschriften möglich sind. Fachbereichsleitung Schäfer erklärt, dass Rückerstattungen möglich sind, sofern Änderungen rückwirkend durch das FA erfolgen. Bürgermeister Schneider ergänzt, dass ein rechtskräftiger Bescheid Rechtsmittel ausschließt. Verwaltungsmitarbeiter Demuth fügt hinzu, dass bei einer Veranstaltung des Niedersächsischen Städtetags berichtet wurde, dass bei groben Fehlern durch das FA oder die ausfüllende Person Änderungen im Nachgang dennoch möglich sind.
Ausschussmitglied Rehkuh fragt, ob bei einer vollständigen Übermittlung und Verarbeitung der Steuerobjekte die Hebesatzsatzung angepasst werden wird. Fachbereichsleitung Schäfer bestätigt, dass wenn die vollständige Verarbeitung aller Steuerobjekte einen anderen Hebesatz ergibt, die Satzung in diesem Fall geändert werden muss. Verwaltungsmitarbeiter Demuth ergänzt, dass die Anpassung der Hebesätze dynamisch erfolgt, wie auch in anderen Kommunen.
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