Haushaltsausschuss

Dienstag, 26. November 2024 , 17:00 Uhr
Rathaussaal



Anwensend
Daether, Christoph
Fricke, Jan
Kunz, Tobias
Rehkuh, Hans-Joachim
Rybotycky, Waltraud
Schnalke, Axel
Turan, Saliha
Bäsecke, Henry
Eppert, Olaf


TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Fricke begrüßt die anwesenden Personen und eröffnet die Sitzung. Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 29.08.2024

Protokoll:

Ausschussmitglied Eppert merkt an, dass er im Protokoll der letzten Haushaltsausschusssitzung nicht als anwesend vermerkt ist, obwohl er anwesend war.
Die Verwaltung passt das Protokoll entsprechend an.

Die Niederschrift der letzten Haushaltsausschusssitzung vom 29.08.2024 wird einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.

 
TOP 3 Neufassung der Hebesatzsatzung hier: Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B aufgrund der Grundsteuerreform

Beschluss:

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 2

Ja-Stimmen: 5



Protokoll:

Bürgermeister Schneider führt kurz in den Sachverhalt der Grundsteuerreform ein. Er erklärt, dass für die Haushaltsplanung um September zunächst keine belastbaren Daten zur Errechnung neuer Hebesätze vorlagen, dies sich nun jedoch geändert hat. Ziel bleibt die Aufkommensneutralität, jedoch sind Anpassungen bei den Hebesätzen nötig. Dabei soll das Gesamtvolumen nicht steigen, auch wenn es in Einzelfällen zu Veränderungen kommen kann.

Es ergeben sich bei den Hebesätzen für die Grundsteuer A eine Erhöhung von 226 v. H. und für die Grundsteuer B eine Verringerung von 193 v. H.. 

Die Fachbereichsleiterin Schäfer präsentiert beispielhafte Auswirkungen der neuen Hebesätze für die Grundsteuer B anhand verschiedener Beispiele. Diese Darstellung wird dem Protokoll beigefügt. Sie erklärt außerdem, dass ein Hinweisblatt mit Informationen zu der Grundsteuer zusammen mit den Bescheiden an die Bürgerinnen und Bürger verschickt wird. Dieses Hinweisblatt wird ebenfalls dem Protokoll beigefügt.

Anmerkungen und Nachfragen:

Ausschussmitglied Bäsecke fragt, ob im Hinweisblatt direkte Ansprechpartner ergänzt werden können. Fachbereichsleitung Schäfer erklärt, dass dies umgesetzt wird.

Ausschussmitglied Schnalke merkt an, dass es bereits Fälle gibt, in denen gegen Messbescheide geklagt wurde. Verwaltungsmitarbeiter Demuth erklärt, dass dynamische Anpassungen sowie erneute Überprüfungen der Hebesätze vorgenommen werden, sobald eine genauere Bestimmung der Hebesätze möglich ist. Eine genauere Bestimmung wird erreicht, wenn eine geringere Fehlerquote in den Rohdaten des Finanzamtes vorliegt, eine höhere Eingangsquote von Grundsteuererklärungen erzielt wird oder laufende Einspruchs- und Klageverfahren des Finanzamtes abgeschlossen sind.

Ausschussmitglied Eppert fragt, ob es eine Billigkeitsgrenze für minimal veränderte Steuerbeträge gibt, um Verwaltungskosten zu sparen. Die Verwaltung stellt klar, dass eine solche Grenze nicht vorgesehen ist, da die Berechnung automatisiert erfolgt.

Ausschussmitglied Rehkuh erkundigt sich, was mit Grundstücken geschieht, für die noch keine Messbescheide vorliegen. Fachbereichsleitung Schäfer erklärt, dass diese nachveranlagt werden. Verwaltungsmitarbeiter Demuth ergänzt, dass es keine finanziellen Vorteile für nicht abgegebene Erklärungen entstehen, da das Finanzamt (FA) nicht bzw. verspätet abgegebene Messbescheide erheblich sanktioniert.

Ausschussmitglied Rehkuh fragt nach den Auswirkungen auf die Verpflichtung innerhalb der Stabilitätsvereinbarung die Hebesätze stetig zu überprüfen und an das Landesmittel anzupassen. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärt, dass die nächste Überprüfung letztmalig zum Haushalt 2026 erfolgt. 

Ausschussmitglied Rehkuh möchte wissen, ob bei erheblichen Differenzen bei der Überprüfung Gutschriften möglich sind. Fachbereichsleitung Schäfer erklärt, dass Rückerstattungen möglich sind, sofern Änderungen rückwirkend durch das FA erfolgen. Bürgermeister Schneider ergänzt, dass ein rechtskräftiger Bescheid Rechtsmittel ausschließt. Verwaltungsmitarbeiter Demuth fügt hinzu, dass bei einer Veranstaltung des Niedersächsischen Städtetags berichtet wurde, dass bei groben Fehlern durch das FA oder die ausfüllende Person Änderungen im Nachgang dennoch möglich sind.

Ausschussmitglied Rehkuh fragt, ob bei einer vollständigen Übermittlung und Verarbeitung der Steuerobjekte die Hebesatzsatzung angepasst werden wird. Fachbereichsleitung Schäfer bestätigt, dass wenn die vollständige Verarbeitung aller Steuerobjekte einen anderen Hebesatz ergibt, die Satzung in diesem Fall geändert werden muss. Verwaltungsmitarbeiter Demuth ergänzt, dass die Anpassung der Hebesätze dynamisch erfolgt, wie auch in anderen Kommunen.


TOP 4 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Protokoll:

Verwaltungsmitarbeiter Lutz teilt mit, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019/2020 abgeschlossen ist, der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) jedoch noch nicht im Original vorliegt. Sobald dieser vorliegt, werden die Abschlüsse und der Bericht im Ratsinformationssystem eingestellt. Die Prüfung ergab kleinere Anmerkungen, die während der Prüfung geklärt wurden, sowie Hinweise zu notwendigen Änderungen, die in den Folgeabschlüsse umgesetzt werden.

Verwaltungsmitarbeiter Demuth teilt mit, dass das Jahressteuergesetz beschlossen ist und die Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22a UStG somit weiterhin bis einschließlich 31.12.2026 gilt.

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Daether zum Stand des Haushaltsplans 2025 erklärt die Fachbereichsleitung Schäfer, dass der Haushaltsplan derzeit bei der Kommunalaufsicht in Prüfung ist. 

Ausschussmitglied Rehkuh stellt mehrere Fragen zu verschiedenen Themen. Zur City-Werbegemeinschaft fragt er, warum der Zuschuss höher als im Beschluss ist. Bürgermeister Schneider erklärt, dass aufgrund des Jubiläumsjahres ein erhöhter Zuschuss beschlossen wurde. Bezüglich der Baumaßnahmen im Gewerbegebiet Claas fragt Herr Rehkuh, wer dort baut. Ausschussmitglied Bäsecke erläutert, dass die Firma Thiede dort Parkplätze und eine SB-Waschanlage errichtet. Zum Grundstück am Elmsee erkundigt sich Herr Rehkuh, ob bereits Grundstücke verkauft wurden und warum die Verwaltung in diesem Fall nicht tätig wird. Die Verwaltung gibt an, keine Informationen über verkaufte Grundstücke zu haben, und verweist darauf, dass der Punkt an den Fachbereich Bauwesen weitergeleitet wird.

In Bezug auf das Grundstück des Kleingartenvereins Galgenberg fragt Herr Rehkuh, ob dieses verkauft wurde. Bürgermeister Schneider erklärt, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und die Verwaltung keine Kenntnis über Verkäufe von Privatpersonen hat. Ausschussmitglied Eppert weist darauf hin, dass die Kündigung der Kleingärtner zum 31.01.2025 ausgesprochen wurde. Ausschussmitglied Bäsecke erläutert, dass das Verkaufsverfahren bereits seit Jahren läuft und ohne eine Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) keine anderweitige Nutzung durch den Käufer möglich ist. Ausschussmitglied Rehkuh fordert, dass das Bauamt aktiv wird, um zu verhindern, dass der neue Eigentümer Tatsachen schafft. Ausschussmitglied Kunz betont hingegen, dass Veränderungen notwendig seien, um Innovationen in der Stadt zu fördern. Herr Rehkuh stellt klar, dass das Grundstück im B-Plan weiterhin als Kleingartenanlage ausgewiesen ist, sodass der Käufer keine eigenmächtigen Änderungen vornehmen kann. Abschließend ergänzt Ausschussmitglied Bäsecke, dass auch bei unverändertem B-Plan die Hütten abgerissen werden können. 

 

Zurück zur Übersicht