Ausschuss für Bauen und Umwelt

Donnerstag, 18. September 2025 , 16:30 Uhr
Rathaussaal



Anwensend
Eppert, Olaf
Holste, Torsten
Kunz, Tobias
Merkle, Günter
Hartwig, Manfred
Kuntze, Jens
Marschalleck, Lars
Rybotycky, Waltraud
Schnabel, Heinz
Warsawa, Felix


TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnunugsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Kunz eröffnete die öffentliche Sitzung und begrüßte alle anwesenden Ausschussmitglieder sowie die Angehörigen der Verwaltung und stellte die mit elektronischer Post versandte Einladung als ordnungsgemäß und damit die Beschlussfähigkeit fest.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 05.06.2025

Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt vom 05.06.2025 wurde bei 1 Enthaltungen einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es waren keine Einwohner anwesend.

 
TOP 4 Erweiterung des Verbandsgebietes des Planungsverbandes Buschhaus

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig mit 2 Enthaltungen folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt die Erweiterung des Verbandgebietes des Planungs-
verbandes Buschhaus (s. Lageplan). Mit den zusätzlich übertragenen Flächen umfasst der
Flächenanteil der Stadt Schöningen somit 280,1 ha.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V098/25 und erläutert diese.

Die Städte Helmstedt und Schöningen gründeten im Dezember 2019 den Planungsverband Buschhaus zur gemeinsamen Überplanung der Revierflächen. Schöningen brachte damals 192,3 ha Fläche in den Verband ein.

Inzwischen haben die Gemeinden Warberg und Wolsdorf (Samtgemeinde Nord-Elm) beschlossen, dem Planungsverband beizutreten. Hintergrund ist die Absicht, westlich des Kraftwerks ein neues Industriegebiet („Buschhaus West“) zu entwickeln.

Mit dem Beitritt sowie einer geplanten Flächenerweiterung durch die Stadt Schöningen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Industriegebiet geschaffen werden.

Erste konzeptionelle Überlegungen hierzu wurden am 26.05.2025 in einer interfraktionellen Sitzung des Rates und des Ortsrates Esbeck durch Herrn Otto, Geschäftsführer des Planungsverbandes, im Rathaus Schöningen vorgestellt.

Ratsherr Eppert kündigte in einem Redebeitrag an, dass er sich enthalten würden, weil der wissen wolle, wie der Ortsrat Esbeck zu diesem Thema stehen würde.


TOP 5 23. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Beschluss:



Protokoll:

Ratsherr Eppert begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V095/25 und erläutert diese.

Der Rat der Stadt Schöningen hat am 28.09.2023 die 23. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage bei Hoiersdorf zu schaffen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren mit zwei Bebauungsplänen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden Stellungnahmen eingeholt, ausgewertet und dokumentiert. Die Abwägung erfolgte unter Berücksichtigung der relevanten Belange (z. B. Energiegewinnung, Naturschutz, Landwirtschaft). Die Planänderung kann nun gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung eingereicht werden.


TOP 6 Bebauungsplan - "Schöningen - Hoiersdorf an der Bahn" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schöningen beschließt:


1. die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf des Bebau-
ungsplanes „Schöningen – Hoiersdorf an der Bahn“ gemäß Anlage 1


2. den Bebauungsplan „Schöningen – Hoiersdorf an der Bahn“ in der Fassung vom
09.07.2025, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen ge-
mäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung


3. die Billigung der Begründung in der Fassung vom Juli 2025 einschließlich des Umwelt-
berichtes



Protokoll:

Ratsherr Eppert begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V096/25 und erläutert diese.

Am 28.09.2023 beschloss der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans „Schöningen – Hoiersdorf an der Bahn“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Parallel wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt (§ 8 Abs. 3 BauGB).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden wurde durchgeführt, Stellungnahmen wurden ausgewertet und in einer Abwägungstabelle dokumentiert. Die Belange von Energiegewinnung, Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaft sowie Orts- und Landschaftsbild wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

Der Bebauungsplan kann nun gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden; das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel weitergeführt.


TOP 7 Sanierung der Parkanlage "Wallgarten"

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Der Sanierung der innerstädtischen Parkanlage „Wallgarten“ sowie der Finanzierung aus dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorliegen der denkmalrechtlichen Genehmigung die Ausschreibung für die Sanierung des Wallgartens durchzuführen und dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.



Protokoll:

Stadtamtsrätin Hilal verweist auf die Vorlage V103/25 und erläutert diese.

Der Wallgarten im Südwesten der Schöninger Innenstadt ist eine denkmalgeschützte Grünanlage aus den 1950er Jahren, deren Zustand eine umfassende Sanierung erfordert. Eine Bestandsaufnahme wurde durch das Landschaftsarchitekturbüro Brokhof erstellt. Wege, Treppen, Sitzmöglichkeiten sowie die Aufenthaltsqualität sind stark beeinträchtigt.

Die Anlage liegt im Fördergebiet des Programms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Stadtzentrum Schöningen“, das zum 31.12.2026 endet. Aus dem Förderbudget stehen noch rund 300.000 EUR zur Verfügung, die für die Sanierung des Wallgartens eingesetzt werden sollen. Der Erhalt der Anlage ist im Integrierten Entwicklungskonzept als Ziel festgehalten.

Die geplante Umgestaltung sieht u. a. barrierefreie Hauptwege in Betonpflaster, wassergebundene Nebenwege, Sanierung der Treppenanlagen, neue Sitzgelegenheiten sowie eine pflegeleichtere Gestaltung der Brunnenanlage vor. Ziel ist die Schaffung einer attraktiven, klimaangepassten Grünfläche im Innenstadtbereich.

Frau Rybotycky regt an, im Zuge der Neugestaltung auch eine Beleuchtung in der Parkanlage vorzusehen, um die Aufenthaltsqualität in den Abendstunden zu erhöhen.

Herr Marschalleck erkundigt sich, ob zusätzlich die Möglichkeit besteht, einzelne Bereiche der Anlage durch Zäune abzugrenzen und diese bei Bedarf in den Nachtstunden verschließen zu können.

Die Verwaltung sichert zu, beide Anregungen im weiteren Planungsprozess zu prüfen.


TOP 8 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schöningen

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

1. Der Beschluss zur Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Schöningen wird gefasst.


2. Weiterhin wird die Aufhebung der Vorlagen-Nummer 53/2013


3. die Aufhebung der Vorlagen-Nummer 29/2020 beschlossen.



Protokoll:

Stadtamtsrätin Hilal verweist auf die Vorlage V100/25 und erläutert diese.

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 15.09.2009 (Vorlage BV 113/2009) die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplans für das ehemalige Wienerberger-Ziegelwerksgelände an der Langen Trift. Beide Verfahren wurden jedoch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Für die dort errichtete Freiflächenphotovoltaikanlage erteilte der Landkreis Helmstedt am 07.05.2013 eine Baugenehmigung auf Grundlage der zwischenzeitlich erreichten Planreife. Da Teile der Anlage außerhalb des damaligen Geltungsbereichs errichtet wurden, erfolgte am 28.09.2015 eine Beseitigungsanordnung.

Zur planungsrechtlichen Heilung soll nun ein neues Verfahren durchgeführt werden. Hierzu sollen folgende Beschlüsse aufgehoben werden:

  • BV 53/2013: Aufhebung wegen fehlender Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans.

  • BV 29/2020: Eine 1. Änderung eines nicht wirksamen Bebauungsplans ist rechtlich unzulässig.

Zur rechtlichen Absicherung der Bestandsanlage wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet und das Bebauungsplanverfahren „Ehemalige Ziegelei“ neu aufgestellt.

Der Investor hat das Planungsbüro Lange & Jürries GmbH beauftragt und übernimmt sämtliche Planungskosten.


TOP 9 Bebauungsplan "Ehemalige Ziegelei"

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:


1. Die Aufhebung der Vorlagen-Nummer 54/2013.


2. Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Ehemalige Ziegelei“ und die Begründung sind
nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 (2) BauGB durchzuführen; die
Nachbargemeinden werden nach § 2 (2) BauGB beteiligt.
Hierüber ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Auslegung
erfolgt für die Dauer eines Monats.



Protokoll:

Stadtamtsrätin Hilal verweist auf die Vorlage V101/25 und erläutert diese.

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 15.09.2009 (BV 113/2009) die Aufstellung eines Bebauungsplans und der 16. Änderung des Flächennutzungsplans für das ehemalige Wienerberger-Gelände an der Langen Trift (vgl. Vorlage V020/2024).

Am 26.06.2013 fasste der Rat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Ehemalige Ziegelei“ (BV 54/2013), dieser wurde jedoch nicht bekannt gemacht und ist somit nicht rechtskräftig.

Da Teile der errichteten Photovoltaikanlage außerhalb des damaligen Geltungsbereichs liegen, wurde ein überarbeiteter 2. Entwurf des Bebauungsplans erstellt. Zur rechtlichen Neuaufstellung ist der Beschluss 54/2013 aufzuheben.

Auch der mit Vorlage 29/2020 gefasste Änderungsbeschluss ist hinfällig, da eine Änderung eines nicht rechtskräftigen Bebauungsplans rechtlich nicht zulässig ist.

Der Investor hat das Planungsbüro Lange & Jürries GmbH mit der Durchführung des neuen Bebauungsplanverfahrens beauftragt und übernimmt sämtliche Kosten.


TOP 10 Wasserlauf Burgplatz/Burgplatzrinne

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl mit 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, die Nachnutzung bzw. Umgestaltung des Wasserlaufs am Burgplatz zu einer Grünanlage auszuarbeiten.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen -wie in der Vorlage genannt- zur Nachnutzung/Umgestaltung des Wasserlaufes Burgplatz/Burgplatzrinne zu erarbeiten bzw. die beschriebenen notwendigen Reparaturarbeiten nach Mittelverfügbarkeit zu planen und erneut dem Ratsgremium zur Beratung vorzulegen.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V102/25 und erläutert diese.

Im Frühsommer kam es an der Burgplatzrinne aufgrund eines technischen Defekts an der Pumpentechnik zu einem Ausfall der Anlage. Die Instandsetzung war aufwendig, deckte jedoch weitere Mängel auf:

  • Zuleitung vom „Westendorf“: Der Bypass vom Mühlenbach ist stark verschlammt/verstopft (vermutlich durch Calcit). Eine vollständige Kamerabefahrung war nicht möglich. Die Leitung ist außer Betrieb und muss voraussichtlich erneuert werden (Schätzkosten ca. 25.000 EUR), was eine Sperrung des betroffenen Kreuzungsbereichs erfordert.

  • Unterirdisches Pumpen- und Rückhaltebecken: Das Becken weist gravierende Mängel auf (fehlender Ablauf, stark korrodierte Leitungen, defektes Pumpengestänge). Kosten für Instandsetzung: ca. 10.000 EUR. Zustand weiterer Wassertransportleitungen ist unbekannt.

  • Fremdstoffeintrag: Fremdstoffe (Blätter, Äste etc.) gelangen über die Abläufe in das Rückhaltebecken und verursachen Reinigungsaufwand. Ein zusätzlicher Ablauf an die Kanalisation wäre sinnvoll (geschätzte Kosten ca. 15.000 EUR).

  • Sicherheitsaspekte: Der Wasserlauf wird regelmäßig überquert. Absturzhöhen liegen teils über Richtwerten. Ein Handlauf oder eine Abdeckung wäre zu prüfen.

Gesamtkosten für vollständige Sanierung: ca. 57.000 EUR (zzgl. möglicher Kosten für Sicherungsmaßnahmen).

Vorschlag der Verwaltung:
Es soll geprüft werden, ob die Anlage vollständig saniert oder alternativ zurückgebaut und z.B. begrünt bzw. umgestaltet wird. Letztere Variante wäre vermutlich kostengünstiger, pflegeleichter und würde Energie sowie Reparaturkosten einsparen. Eine Beispiel-Fotomontage für eine mögliche Begrünung liegt vor.

Im Rahmen der Beratung kam es zu einer kurzen Diskussion. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Alternative einer Umgestaltung der Burgplatzrinne in eine Grünanlage fand grundsätzlich Zustimmung und wurde als nachvollziehbare sowie zukunftsorientierte Lösung bewertet.


TOP 11 Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr - Alternativvorschlag zu den Radabstellanlagen

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Alternative der Radabstellanlagen beim Fördermittelgeber einzureichen. Sollte die Alternative als förderfähig bewertet werden, so sollen diese auch an den genannten Standorten baulich umgesetzt werden. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, Korrekturen an der aufgezeigten Anlage vorzunehmen, um die Förderfähigkeit zu erreichen. Sollte sich herausstellen, dass diese Alternative nicht förderfähig ist, wird auf die Vorlage V097/22 und V097-1/22 verwiesen und die Ausführung wird, wie seinerzeit beschlossen ausgeführt.



Protokoll:

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V097-2/22 und erläutert diese.

Mit dem ursprünglichen Beschluss wurde der grundsätzlichen Durchführung des Fördervorhabens zugestimmt. Auf Wunsch der Politik prüfte die Verwaltung alternative Varianten zu den geplanten Fahrradabstellanlagen.

Als mögliche Alternative wird ein Fahrradunterstand mit Flach-/Pultdach, Fahrradanlehnbügeln (teilweise mit Ladefunktion), einem Ladeschrank mit Münzrückgabe sowie einem PV-Dach zur teilweisen Eigenstromversorgung vorgeschlagen. Beleuchtung und zusätzlicher Stromanschluss sind vorgesehen. Die Planung erfolgt durch das beauftragte Planungsbüro in Abstimmung mit der Verwaltung.

Bei Förderfähigkeit soll die Alternativlösung an den Standorten „Paläon“ und „Elmstadion“ umgesetzt werden. Abweichungen vom Bildmaterial sind möglich, da die Ausschreibung produktneutral erfolgen muss. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfügige Anpassungen vorzunehmen, um die Förderfähigkeit zu sichern.

Die Anlagen gelten als wartungsarm, der Ladevorgang soll kostenlos angeboten werden. Bei Zustimmung durch den Fördermittelgeber erfolgt ein Abänderungsbescheid mit neuen Schätzkosten. Die Förderquote von bis zu 100 % bleibt bestehen.

Sollte die Alternativlösung nicht als förderfähig anerkannt werden, erfolgt die Umsetzung der ursprünglich geplanten Anlagen gemäß bisherigem Zuwendungsbescheid und Ratsbeschluss.


TOP 12 Bebauungsplan "Freiflächen-photovoltaikanlage bei Hoiersdorf" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfahl einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:

1.  Die eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3
(1) BauGB und § 4 (1) BauGB werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den
Abwägungsvorschlägen beschlossen und in die Begründung übernommen.


2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Hoiersdorf“ und
der Begründung wird zugestimmt. Es wird beschlossen, dass die öffentliche Auslegung gem.
§ 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB zu erfolgen hat. Die öffentliche
Auslegung hat für die Dauer eines Monats zu erfolgen.



Protokoll:

Ratsherr Eppert begibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerbereich und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

Verwaltungsfachwirt Hoffmann verweist auf die Vorlage V097/25 und erläutert diese.

Der Stadtrat der Stadt Schöningen hat am 28.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Hoiersdorf“ gefasst. Ziel ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf privaten, bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemarkung Hoiersdorf. Für die Genehmigung ist ein wirksamer Bebauungsplan erforderlich. Der Stadt Schöningen entstehen durch die Planung keine Kosten.


TOP 13 Einwohnerfragestunde (optional)

Protokoll:

Es waren keine Einwohner anwesend.

 
TOP 14 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

Baumaßnahme Kreuzung Neuetor:
Ratsherr Schnabel erkundigt sich nach dem zeitlichen Ablauf der Bauarbeiten an der Kreuzung Neuetor. Verwaltungsfachwirt Hoffmann teilt mit, dass sich die Maßnahme im vorgesehenen Zeitplan befindet.

Weinbergturnhalle:
Ratsherr Kuntze weist darauf hin, dass an den vorhandenen Steckdosen Kindersicherungen fehlen. Die Verwaltung nimmt diesen Hinweis auf; eine Nachrüstung wird veranlasst.
Zudem bittet Ratsherr Schnabel um die Installation einer Uhr mit Gitterschutz und Stromanschluss. Auch dieser Vorschlag wird durch die Verwaltung aufgenommen und geprüft.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Klinke am Nebeneingang defekt ist. Die Verwaltung wird die Mängelbeseitigung ebenfalls veranlassen.

Teichentschlammung:
Ratsherr Eppert fragt nach dem Beginn der Teichentschlammung. Verwaltungsfachwirt Hoffmann informiert, dass die Arbeiten am 19.09.2025 starten.

 
TOP 15 Schließung der Sitzung

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Kunz schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 18:10 Uhr.

 

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