Haushaltsausschuss

Donnerstag, 06. März 2025 , 16:00 Uhr
Rathaussaal



Anwensend
Fricke, Jan
Kunz, Tobias
Merkle, Günter
Rehkuh, Hans-Joachim
Rybotycky, Waltraud
Turan, Saliha
Waldau, Wolfgang
Schnalke, Axel


TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Fricke begrüßt die anwesenden Personen und eröffnet die Sitzung. Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses vom 26.11.2024

Protokoll:

Die Niederschrift der letzten Haushaltsausschusssitzung vom 26.11.2024 wird einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen. 

 
TOP 3 Beschluss über die Jahresabschlüsse 2019 und 2020

Beschluss:

2019 - Beschluss Jahresabschluss und Verwendung des Jahresüberschusses zur Tilgung des Fehlbetrages aus Vorjahren

einstimmig beschlossen.

2020 - Beschluss Jahresabschluss und Verwendung des Jahresüberschusses zur Tilgung des Fehlbetrages aus Vorjahren

einstimmig beschlossen. 



Protokoll:

Herr Lutz erläutert, dass auf Anmerkung von Herrn Daether hin die Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 sowie die Entlastungen des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einzeln zu beschließen seien. Nach interner Prüfung und Rücksprache mit der Kommunalaufsicht gibt es keine Rechtsgrundlage, die einer gemeinsamen Beschlussfassung entgegensteht. Um jedoch keine Angriffsfläche zu bieten, sollten die Beschlüsse getrennt gefasst werden. Dies wurde vom Gremium zustimmend aufgenommen. 

Herr Lutz gibt einen kurzen Einblick in das Zahlenwerk der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 sowie die voraussichtliche Entwicklung der Jahresergebnisse 2021-2024 und die Entwicklung des Gesamtfehlbetrages. Die Prüfung des RPA ergab keine nennenswerten Beanstandungen. Einem Beschluss über die Jahresabschlüsse steht demnach nichts entgegen.

Herr Lutz erläutert, dass im Zuge des Beschlusses über den Jahresabschluss auch ein Beschluss über die Ergebnisverwendung zu fassen ist. Da die Stadt Schöningen noch Fehlbeträge aus Vorjahren zu tilgen hat, sind die Jahresüberschüsse der Jahre 2019 und 2020 zur Tilgung dieser Fehlbeträge zu verwenden. 


TOP 4 Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Beschluss:

2019 - Entlastung des Bürgermeisters

einstimmig beschlossen. 

2020 - Entlastung des Bürgermeisters

einstimmig beschlossen. 



Protokoll:

Herr Lutz erläutert, dass weder das RPA noch die Verwaltung Sachverhalte erkennen, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen. 


TOP 5 Überprüfung Hebesatz Grundsteuer A

Beschluss:

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. 



Protokoll:

Fachbereichsleitung Schäfer führt in den Sachverhalt ein. Sie erläutert, dass seit der letzten Überprüfung im Oktober vom Finanzamt lediglich drei neue Messbescheide für die Grundsteuer A vom Finanzamt zur Verfügung gestellt wurden. Dadurch gibt es aktuell noch keine ausreichende Datenlage, um die Hebesätze der Grundsteuer A und B neu zu berechnen. 

Ausschussmitglied Rehkuh erkundigt sich, ob für die Objekte, zu denen es derzeit keinen neuen Messbescheid gibt, kein Grundsteuerbescheid ausgestellt wurde. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärt, dass diese Objekte in solchen Fällen auf Basis des alten Messbescheids veranlagt wurden.

Es werden weitere Nachfragen des Ausschussmitglieds Rehkuh durch Frau Schäfer beantwortet. 

Ausschussmitglied Rybotycky fragt nach der Anzahl der eingegangenen Widersprüche. Fachbereichsleiterin Schäfer führt aus, dass es viele Widersprüche gab, dieser Rechtsbehelf jedoch nicht der richtige sei. Gegen den Grundsteuerbescheid muss Klage erhoben werden. In den meisten Fällen wollen die Bürgerinnen und Bürger jedoch gegen den Messbetrag vorgehen. Dafür hätten sie gegen den nach der abgegebenen Steuererklärung erhaltenen Messbescheid des Finanzamtes Widerspruch einlegen müssen. Laut Verwaltungsgericht werden Klagen, die sich gegen den Messbetrag richten, direkt abgewiesen. Tatsächliche Klagen gegen den Grundsteuerbescheid selbst gibt es nur wenige.

Ausschussmitglied Kunz bittet um eine Übersicht des Veranlagungssolls im Vergleich zum Vorjahr, da die Grundsteuerreform in Summe nicht zu erheblichen Mehreinnahmen bei der Stadt führen sollte.

Veranlagungssoll Grundsteuer
JahrGrundsteuer A Grundsteuer B
202471.526,401.526.217,16
202573.441,111.534.589,97


TOP 6 Vergabe Abwasserbeseitigung

Beschluss:

Vorbehaltlich der ausstehenden Vergabevorprüfung des RPA sowie der Nachprüfung der Rüge durch den Fachanwalt wird die Vergabe an die Avacon Netz GmbH (Straßenbeleuchtung) sowie die Avacon Wasser GmbH (Abwasserbeseitigung und Betriebsführung Bauhof) einstimmig ohne Stimmenthaltung beschlossen. 



Protokoll:

Bürgermeister Schneider führt in den Sachverhalt ein und erläutert, dass sich für die Durchführung der Vergabe aufgrund der Komplexität eines Fachanwalts bedient wurde. Dieser hat nach Ablauf der Vergabefristen mitgeteilt, dass ein Angebot eingegangen ist. Nach Versand der Einladung zur heutigen Sitzung hat jedoch ein Bieter die Vergabe gerügt. Nun wird vom Fachanwalt in einem Nachprüfungsverfahren geprüft, inwieweit diese Rüge begründet ist. Zusätzlich steht noch die Vergabevorprüfung durch das RPA aus. Es sollte dementsprechend ein Vorbehaltsbeschluss gefasst werden, der die Prüfungen durch das RPA und den Fachanwalt abwartet und die endgültige Vergabe erst nach deren abschließender Bewertung ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass das Verfahren rechtssicher abgeschlossen werden kann.

Auf die Frage von Ausschussmitglied Rehkuh, was passiert, wenn die Rüge berechtigt ist, antwortet Bürgermeister Schneider, dass das Vergabeverfahren dann neu gestartet wird.


TOP 7 Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Beschluss:

7 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme (Schnalke)

Mehrheitlich beschlossen. 



Protokoll:

Fachbereichsleitung Schäfer erläutert, dass aufgrund von Stellenbesetzungsverfahren nun eine Änderung des Stellenplanes notwendig ist. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes, weshalb die Änderung einer Nachtragshaushaltssatzung bedarf. 


TOP 8 Mitteilungen, Anfragen, Verschiedenes

Protokoll:

Keine. 

 

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