Überprüfung Hebesatz Grundsteuer A
Beschluss:
Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.
Protokoll:
Fachbereichsleitung Schäfer führt in den Sachverhalt ein. Sie erläutert, dass seit der letzten Überprüfung im Oktober vom Finanzamt lediglich drei neue Messbescheide für die Grundsteuer A vom Finanzamt zur Verfügung gestellt wurden. Dadurch gibt es aktuell noch keine ausreichende Datenlage, um die Hebesätze der Grundsteuer A und B neu zu berechnen.
Ausschussmitglied Rehkuh erkundigt sich, ob für die Objekte, zu denen es derzeit keinen neuen Messbescheid gibt, kein Grundsteuerbescheid ausgestellt wurde. Fachbereichsleiterin Schäfer erklärt, dass diese Objekte in solchen Fällen auf Basis des alten Messbescheids veranlagt wurden.
Es werden weitere Nachfragen des Ausschussmitglieds Rehkuh durch Frau Schäfer beantwortet.
Ausschussmitglied Rybotycky fragt nach der Anzahl der eingegangenen Widersprüche. Fachbereichsleiterin Schäfer führt aus, dass es viele Widersprüche gab, dieser Rechtsbehelf jedoch nicht der richtige sei. Gegen den Grundsteuerbescheid muss Klage erhoben werden. In den meisten Fällen wollen die Bürgerinnen und Bürger jedoch gegen den Messbetrag vorgehen. Dafür hätten sie gegen den nach der abgegebenen Steuererklärung erhaltenen Messbescheid des Finanzamtes Widerspruch einlegen müssen. Laut Verwaltungsgericht werden Klagen, die sich gegen den Messbetrag richten, direkt abgewiesen. Tatsächliche Klagen gegen den Grundsteuerbescheid selbst gibt es nur wenige.
Ausschussmitglied Kunz bittet um eine Übersicht des Veranlagungssolls im Vergleich zum Vorjahr, da die Grundsteuerreform in Summe nicht zu erheblichen Mehreinnahmen bei der Stadt führen sollte.
Veranlagungssoll Grundsteuer| Jahr | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
|---|
| 2024 | 71.526,40 | 1.526.217,16 | | 2025 | 73.441,11 | 1.534.589,97 |
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