Perspektive Kindergarten St. Vincenz; Berichterstattung: Frau Backhauß
Protokoll:
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 5 findet eine Besichtigung der Kita St. Vincenz von 16:13 Uhr bis 17:03 Uhr statt. Seitens des ev.-luth. Propsteiverbandes Braunschweiger Land nehmen pädagogische Geschäftsführung Frau Bunk, betriebswirtschaftliche Geschäftsführung Herr von Samson-Himmelstjerna sowie stellvertretende Leitung der Kita St. Vincenz Frau Tiefnig und seitens der Kirchengemeinde St. Vincenz Pfarrerin Frau Rimpler an der Begehung teil. Während der Besichtigung werden unter anderem folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Ratsmitglied Meyer-Gennrich hat Fragen zu den eventuellen Rückzahlungen, die bei der Schließung der Krippe St. Vincenz anfallen könnten, welche Städtischer Direktor Bock mit einem aktuellen Sachstand beantwortet. Der Niedersächsische Städtetag habe erst gestern (Mittwoch, den 02.04.2025) ein Schreiben übersandt, in welchem eine potentielle Flexibilisierung des Förderzweckes für gewährte Förderungen zum Krippenausbau ermöglicht werde. Die Anwendbarkeit dieser neuen Regelung auf die Situation der Krippe St. Vincenz müsse neu geprüft werden. Der Ausgang der Prüfung werde darüber entscheiden, wie die neue Betriebserlaubnis für die Kita St. Vincenz zu stellen ist.
Ratsmitglied Marschalleck erwähnt in Bezug auf die Aussage von pädagogischer Geschäftsführung des ev.-luth. Propsteiverbandes Braunschweiger Land Frau Bunk, eine oder mehrere Integrationsgruppen in der Kita St. Vincenz einrichten zu wollen, dass im Landkreis Helmstedt vermehrt neue Integrationsplätze geschaffen werden. Er fragt, ob es in diesem Rahmen schwierig sei, Personal besonders von außerhalb zu finden. Frau Bunk erklärt, dass der Propsteiverband in das bereits vorhandene Personal im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen investiere. Personal von außerhalb anzuwerben sei tatsächlich ein schwieriges Unterfangen. Städtischer Direktor Bock stimmt zu, dass die Gewinnung von Personal von außerorts schwer sei und auch die Stadt Schöningen die Weiterbildung ihres vorhandenen Personals unterstütze. Betriebswirtschaftlicher Geschäftsführer des ev.-luth. Propsteiverbandes Braunschweiger Land Herr von Samson-Himmelstjerna fügt hinzu, dass die Schaffung von Integrationsgruppen auch geldliche Vorteile habe, da hierfür Zuschüsse vom Land Niedersachsen erfolgen würden und damit die Kommune entlastet werden könne.
Ratsmitglied Meyer erfragt, was mit dem bisherigen Krippenpersonal nach der Krippenschließung passiere. Frau Bunk erwidert, dass dies erst heute in einem Teamgespräch mit dem Kita-Personal erörtert wurde. Da einige Stellen ab Sommer 2025 altersbedingt bzw. durch eine Langzeiterkrankung frei werden, können alle MitarbeiterInnen ihren Wünschen entsprechend weiterbeschäftigt werden.
Hinzugewähltes Mitglied Herr Mahlke erfragt, zu wann die 25-jährige Bindungsfrist zur Aufrechterhaltung der Krippengruppe begann. Städtischer Direktor Bock erwidert, dass die Krippe St. Vincenz ca. 2011 in Betrieb genommen wurde und sie mit der geplanten Schließung zum Sommer 2025 insgesamt 14 Jahre geöffnet war. Somit würden noch weitere 11 Jahre von der Bindungsfrist verbleiben.
Ratsmitglied Meyer-Gennrich hinterfragt, was mit der blauen Kindergartengruppe, welche in einer Nebenwohnung untergebracht ist, geschehen soll. Laut Vorlage werde angestrebt, diese bei ausbleibenden Anmeldungen zu schließen, um eine Auslastung des St. Lorenz-Kindergartens zu erreichen. Stadträtin Backhauß erklärt, dass diese Option neben weiteren Prüfungen vor allem von der Entwicklung der Kinderzahlen abhängig sei.
Des Weiteren kommentiert Frau Meyer-Gennrich die Vorlage mehrfach dahingehend, dass für die Nebenräume der blauen Gruppe und Krippe keine Miete vom Propsteiverband an die Kirchengemeinde, in deren Eigentum die Wohnung sowie das Krippengebäude stünden, gezahlt werden müsse.
Ratsmitglied Meyer gibt zu bedenken, dass man bei der Planung von Krippen- oder Kindergartengruppen einen möglichen Anstieg der Geburtenraten in der Zukunft bedenken müsse.
Ratsmitglied Eppert fügt hinzu, dass bei der Planung von Platzangeboten die Ausbreitung der Pflegeeinrichtung "Lebens(t)raum Behse", ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe, einbezogen werden müsse. Städtischer Direktor Bock stimmt zu und ergänzt, dass die dort betreuten Kinder oftmals auch einen erhöhten Integrationsbedarf hätten.
Nach der Beantwortung aller Fragen leitet Ausschussvorsitzender Waldau die Besichtigung der Kita-Räumlichkeiten ein. Es werden neben den sanierungsbedürftigen Waschräumen des Hauptgebäudes auch die Gruppenräume und das Krippengebäude besichtigt. Die Krippenräumlichkeiten befinden sich in einem verhältnismäßig guten Zustand, da die Räumlichkeiten erst 2011 für die Krippennutzung hergerichtet wurden.
Nach Ende der Besichtigung um 17:03 Uhr nehmen Frau Bunk (päd. Geschäftsführung Propsteiverband) und Frau Tiefnig (stellvertretende Leitung Kita St. Vincenz) an der Sitzung im Rathaussaal teil. Städtischer Direktor Bock erläutert die Vorlage kurz in Hinsicht auf die eben stattgefundene Begehung.
Ausschussmitglied Eppert gibt zu bedenken, dass die Vorlage 40/25 aufgrund der Besichtigung der Kita St. Vincenz und der dort getroffenen Ausführungen von Frau Bunk sowie Herrn Bock praktisch "überholt" sei. Die Vorlage könne zur Kenntnis genommen werden, müsse aber für die nächste Sitzung aktualisiert werden, insbesondere hinsichtlich der neuen Rückzahlungsformalitäten und eventueller Gruppenschließungen.
Ausschussmitglied Meyer-Gennrich weist erneut mit Nachdruck darauf hin, dass die Nebenräume (Krippe und Wohnung) nicht wie in der Vorlage beschrieben „angemietet“ werden, sondern dem Propsteiverband kostenfrei von der Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt werden, was Frau Bunk bestätigt. Es wird vermerkt, dass in der Vorlage der Wortlaut "anmieten" durch "zur Verfügung gestellt" ersetzt werden müsste. Für die nächsten Vorlagen werde dies berücksichtigt.
Ratsmitglied Marschalleck erfragt, wie lange die Ausbildung zur heilpädagogischen Fachkraft, welche in eine Integrationsgruppe eingesetzt wird, andauere. Laut Frau Bunk beträgt die Dauer der Zusatz-Ausbildung 1,5 Jahre. Zudem habe die Kita St. Vincenz bereits eine Kraft ausgebildet, eine weitere befinde sich derzeitig in Ausbildung. Frau Bunk weist außerdem darauf hin, dass eine Integrationskraft bereits während der Ausbildung mit entsprechender Erlaubnis in einer Integrationsgruppe eingesetzt werden darf.
Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Es wird keine Empfehlung zur Beschlussfassung über die Krippenschließung ausgesprochen. Die Betriebserlaubnis ist stattdessen mit „Stilllegung“ zu beantragen. Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung des AfBSI wieder aufgerufen.
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