Flächennutzungsplan Ortsteil Hoiersdorf
Protokoll:
Der Ortsbürgermeister Eppert informiert darüber, dass der Flächennutzungsplan in der kommenden Sitzungsperiode sowohl im Verwaltungsausschuss als auch im Rat thematisiert werde. Eine umfassende Überarbeitung sei erforderlich, deren Umsetzung voraussichtlich einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren in Anspruch nehmen werde.
Vor diesem Hintergrund weist Ortsbürgermeister Eppert erneut auf die noch ungeklärte Nachnutzung der leerstehenden Kindertagesstätte in Hoiersdorf hin. Angesichts des anhaltenden Leerstands und des sich verschlechternden baulichen Zustands des Gebäudes, regt er an, eine Anpassung bzw. Aufhebung des bestehenden Nutzungsvertrags zu prüfen, um einer zunehmenden Verwahrlosung entgegenzuwirken.
Weiterhin bringt Ortsbürgermeister Eppert die Überlegung ein, zusätzliche Baugrundstücke zu schaffen. Das geplante Baugebiet „Am Kaffeebeek“ werde mittelfristig nicht realisiert, weshalb alternative Optionen betrachtet werden sollten. Insbesondere in der Gartenstraße seien mehrere Grundstücke mit großzügigen, derzeit ungenutzten Gartenflächen vorhanden. Eine mögliche Teilung dieser Grundstücke und deren Erschließung über eine Zufahrt von der Straße „Auf dem Bruckberge“ solle geprüft werden.
Bürgermeister Schneider merkt an, das er im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Mitteilungen, Hinweise und Anfragen“ ebenfalls auf die Thematik des leerstehenden Kindergartengebäudes eingehen wollte. Zwischenzeitlich habe es in dieser Angelegenheit neue Entwicklungen gegeben. Trotz intensiver Bemühungen habe sich bislang kein Interessent gefunden, der das Objekt unter den bestehenden vertraglichen Nutzungsbedingungen übernehmen wolle.
Nach weiteren Überlegungen sei die Idee entstanden, das Gebäude Vereinen zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang sei bereits Kontakt mit dem DLRG aufgenommen worden, welcher bereits seit längerer Zeit auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sei. Auch in diesem Fall stelle der bestehende Nutzungsvertrag jedoch ein Hindernis dar. Daher habe man sich zwischenzeitlich an die zuständige Stelle im Landkreis gewandt, um etwaige planungsrechtliche Hürden – insbesondere im Hinblick auf den Bebauungsplan – zu klären und die rechtlichen Voraussetzungen für eine alternative Nutzung des Gebäudes zu schaffen.
Der Ortsbürgermeister Eppert begrüßt diesen Vorschlag grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass auch die Verkehrssituation berücksichtigt werden müsse. Insbesondere seien die Parkmöglichkeiten sehr begrenzt.
Bürgermeister Herr Schneider entgegnet, dass das zu erwartende Verkehrsaufkommen im Falle einer Nutzung durch einen Verein deutlich geringer sei als zu Zeiten des regulären Kindergartenbetriebs mit regelmäßigem Bring- und Abholdienst.
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