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TOP 1
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung, evtl. Beschlussfassung über
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende Fricke begrüßt die anwesenden Mitglieder, den Bürgermeister sowie die Mitarbeiter/in der Verwaltung und eröffnet die Sitzung. Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Da keine Einwohner/-innen anwesend sind, wird zur Einwohnerfragestunde kein Beschluss gefasst.
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TOP 3
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Beschluss über die Jahresabschlüsse 2021 und 2022
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2021 wird gem. § 129 (1) NKomVG beschlossen. Der Jahresfehlbetrag wird in den Fehlbeträgen aus Vorjahren fortgeschrieben.
Einstimmig beschlossen.
Der Jahresabschluss 2022 wird gem. § 129 (1) NKomVG beschlossen. Der Jahresüberschuss wird zur Tilgung der Fehlbeträge aus Vorjahren verwendet.
Einstimmig beschlossen.
Protokoll:
Herr Lutz stellt die Kennzahlen der Jahresabschlüsse 2021 und 2022 vor und gibt einen Ausblick auf die weitere Aufholung der ausstehenden Jahresabschlüsse. Aktuell geht die Verwaltung von der Einreichung des Jahresabschlusses 2025 im IV. Quartal 2026 aus.
Herr Lutz führt weiter aus, dass ab dem Jahr 2023 die Jahresabschlüsse nicht mehr als Doppelabschlüsse beim RPA eingereicht werden können. Um den Aufholungsprozess nicht zu verlangsamen, werden die Jahresabschlüsse 2023 und 2024 als Einzelabschlüsse gemeinsam dem RPA zur Prüfung vorgelegt.
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TOP 4
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Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Beschluss:
Gem. § 129 (1) NKomVG wird dem Bürgermeister die Entlastung für die Führung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2021 die Entlastung erteilt.
Einstimmig beschlossen.
Gem. § 129 (1) NKomVG wird dem Bürgermeister die Entlastung für die Führung der Haushaltswirtschaft im Jahr 2022 die Entlastung erteilt.
Einstimmig bei 3 Enthaltungen (Meyer, Meyer-Gennrich, Schnalke) beschlossen.
Protokoll:
Herr Lutz führt aus, dass sowohl seitens der Verwaltung als auch seitens des RPA keine Gründe gegen eine Entlastung des Bürgermeisters für die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 vorliegen, und empfiehlt, die Entlastung zu erteilen.
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TOP 5
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Terminstruktur zur Aufstellung des Haushaltsplans 2027
Beschluss:
Die beigefügte Terminstruktur zur Aufstellung des Haushaltsplans 2027 wird einstimmig beschlossen.
Protokoll:
Der Bürgermeister erläutert, dass Hintergrund der Vorlage die Frage ist, wie mit dem Haushalt 2027 zu verfahren ist. Da es sich um ein Kommunalwahljahr handelt, sei dieses stets mit besonderen Rahmenbedingungen verbunden. Sollte in der Sitzung im August kein Beschluss gefasst werden, fände vor der Wahl keine weitere Ratssitzung mehr statt. Eine Beschlussfassung durch den neu konstituierten Rat in der Sitzung im November wäre mangels Vorbereitung nicht möglich, sodass ein Beschluss voraussichtlich erst im März 2027 erfolgen könnte. In diesem Fall hätte die Kommunalaufsicht drei Monate zur Prüfung, sodass eine Genehmigung frühestens im Juni oder Juli 2027 im Wege der Genehmigungsfiktion zu erwarten wäre. Bis dahin gälte die vorläufige Haushaltsführung mit den bekannten Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich freiwilliger Leistungen, Zuschüssen sowie der zeitgerechten Umsetzung von Investitionen. Vor diesem Hintergrund regt der Bürgermeister an, die bestehende Terminstruktur beizubehalten und den Haushalt mit erheblichem Einsatz der Verwaltung möglichst zeitnah nach der Sommerpause, idealerweise bis Ende August, zu beschließen. Anpassungen durch den neu gewählten Rat könnten anschließend über Nachtragshaushalte vorgenommen werden.
Das Ausschussmitglied Daether sieht keine Bedenken hinsichtlich des vorgeschlagenen Verfahrens und merkt an, dass, sollte es erforderlich sein, auch eine zusätzliche Ratssitzung zur Genehmigung des Haushaltsplans im Oktober außerhalb des regulären Sitzungsbetriebs einberufen werden könnte.
Das Ausschussmitglied Meyer bittet darum, die kommunale Wärmeplanung in einem möglichen Nachtragshaushalt 2026 zu berücksichtigen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten.
Anschließend wurden Fragen des Ratsmitglieds Meyer-Gennrich beantwortet.
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