Rat

Donnerstag, 27. Juni 2019 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Ratssitzung sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bekanntgabe der Tagesordnung und evtl. Beschlussfas-sung über die Behandlung von Beratungsgegenständen in nichtöffentlicher Sitzung

Protokoll:

Ratsvorsitzender Sobotta eröffnete die Sitzung, begrüßte die Ratsmitglieder, das Ehrenratsmitglied Gloger, die Bandura-Gruppe aus der Partnerstadt Solotschiw, die Angehörigen der Verwaltung, die Vertreter der Presse sowie die zahlreich erschienenen Gäste. Anschließend stellte der Rat die mit Schreiben vom 19.06.2019 vorgenommene Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Der vorgesehene Tagesordnungspunkt „Gemeinsamer Planungsverband zur Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbe/Industriegebietes im Bereich des Kraftwerkes Buschhaus zwischen der Stadt Schöningen und der Stadt HE“ wurde nach bestehender Einmütigkeit, aufgrund von noch bestehendem Klärungsbedarf, von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Sodann unterbreitete die Bandura-Gruppe aus der Partnerstadt Solotschiw eine musikalische Darbietung und übereichte Bürgermeister Bäsecke als Gastgeschenk ein ukrainisches Brot als Zeichen der Verbundenheit.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 28.03.2019

Beschluss:

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Protokoll:

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 28.03.2019 wurde einstimmig genehmigt.

 
TOP 3 Bericht über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses (TOP gemäß § 4 Ziff. e) der Geschäftsordnung des Rates)

Protokoll:

Bürgermeister Bäsecke berichtete über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses zu folgenden Themen:

 

-       Optimierung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros ab 01.08.2019:

Montag + Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und jeden 1. Samstag 09.30 bis 12 Uhr (2 MA)

 

-       Brandschutzbeauftragter der Stadt Schöningen ist ab 01.07.2019 Herr Michael Barth.

 

-       Betreuungszeit im Kindergarten Kräuterwichtel ab 01.08.2019 bis 15 Uhr.

 

-       Zuschuss für die St. Lorenz Kirchengemeinde im Jahr 2020 für 900 Jahre Kloster in Höhe von 2000,00 €.

 

-       Ablehnung der Veräußerung eines Stichweges im Baugebiet Hopfengarten.

 

-       Abschluss eines Modernisierungsvertrages im Rahmen der Stadtsanierung für das Gebäude Niedernstraße 44.

 

-       Verpachtung von Sauna und Bistro im Badezentrum Negenborn an Herrn Karsten Priesnitz aus Klinze.

 

-       Einrichtung einer Bundesfreiwilligenstelle in der Grundschule Schützenbahn.

 
TOP 4 paläon GmbH - Pachtaufhebungsvertrag (lt. VA 12.04.2019) - Abschluss eines Betriebspachtvertrages - Fortsetzung der Gesellschaft - Vertretung der Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung

Beschluss:

4



Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlagen 62/2019, 115/2019 und 118/2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke fasste der Rat der Stadt Schöningen folgende 4 Beschlüsse:

  1. Der Rat der Stadt Schöningen stimmte einstimmig der Pachtaufhebungsvereinbarung zwischen der Stadt Schöningen und der paläon GmbH mit Ablauf des 30.06.2019 zu.

 

  1. Der Rat der Stadt Schöningen stimmte einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen (Kuntze, Schnabel), dem Abschluss des Pachtvertrages zwischen der Stadt Schöningen und dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in der Fassung vom 26. Juni 2019 einschließlich der Anlage zu und ermächtigte Herrn Bürgermeister Bäsecke, den Vertrag zu unterzeichnen.

  1. Der Rat der Stadt Schöningen stimmte mit 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen der Fortsetzung der paläon GmbH, wie bei der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 beschlossen, zu und beschloss, dass Frau Christine Schmid weiterhin Geschäftsführerin der Gesellschaft ist.

 

  1. Der Rat der Stadt Schöningen beschloss einstimmig, bei zwei Stimmenthaltungen (Kuntze, Schnabel), mit sofortiger Wirkung Herrn Bürgermeister Bäsecke in die Gesell-schafterversammlung der paläon GmbH zu entsenden. Im Verhinderungsfall vertritt Herr Städtischer Direktor Bock die Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung.

Ratsmitglied Backhauß begrüßte die Entscheidung, dass das Land Niedersachsen die paläon GmbH weiterführt und merkte rückblickend an, dass eine zügigere Einigung wünschenswert gewesen wäre.

Er betonte den hohen wissenschaftlichen Wert und den Bekanntheitsgrad des paläon, welches auch weiterhin als außerschulischer Lernort genutzt werden könne.

Ratsmitglied Backhauß führte weiterhin an, dass die Stadt Schöningen dafür Sorge zu tragen habe, dass der Gebäudezustand erhalten bleibt und die Verpachtung der noch nicht verpachteten Räumlichkeiten, wie vorrangig der Gastronomiebereich, angestrebt werden sollte.

Hinsichtlich der Personalübernahme bedauerte er die langwierige vorherrschende Ungewissheit der Beschäftigten und teilte mit, dass das Gesamtkonzept der neuen Einrichtung nicht bekannt sei und daher leider keine Prognose zur Personalübernahme durch das Land Niedersachsen gestellt werden kann.

 

Ratsmitglied Rehkuh schloss sich dem Beitrag von Ratsmitglied Backhauß an und fügte ebenfalls hinzu, dass eine zügigere Abwicklung zur Einigung wünschenswert gewesen wäre. Er begrüßte den Abschluss des Pachtvertrages mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und die Aufhebung des Pachtvertrages mit der paläon GmbH mit Ablauf des 30.06.2019.

Ratsmitglied Rehkuh betonte, dass entgegen gewisser Aussagen der Presse, die zukünftige Aufgabe der Gesellschaft nicht bekannt sei und dass der Wert der Gesellschafteranteile ermittelt werden müsse.

Herr Rehkuh forderte, dass zukünftig die Ratsmitglieder zeitnah ausreichende Informationen aus der Gesellschaft zum weiteren Ablauf erhalten.

 

Ratsvorsitzender Sobotta hob hervor, dass die Ratsmitglieder durch den bisherigen Vertreter der Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung, Herrn Städtischen Direktor Bock, stets unverzüglich und umfassend informiert wurden.




TOP 5 Neuwahl eines Vertreters der Stadt Schöningen für den Aufsichtsrat der Kreis-wohnungsbaugesellschaft mbH

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 66/2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung, das Ratsmitglied Rolf-Dieter Backhauß als Vertreter der Stadt Schöningen für den Aufsichtsrat der Kreis-Wohnungsbaugesellschaft mbH, Helmstedt vorzuschlagen, zu folgen.

 

Ratsmitglied Backhauß hat an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.


TOP 6 Sanierung/Ausbau des historischen Schlosstorhäuschens zum Informationspunkt für touristische Angebote des Südkreises und zur Leader-Region "Grünes Band im Landkreis Helmstedt“

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 109/2019, der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Stadtentwicklung vom 18.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, das historische Schlosstorhäuschen im Hinblick auf eine Nutzung als touristischen Informationspunkt für 254.000 € brutto zu sanieren, vorausgesetzt, die Gesamtkosten werden über eine ZILE-Förderung in Höhe von 90 Prozent erstattet. Die zehnprozentige Ko-Finanzierung ist durch den Verkehrsverein abgedeckt. Da es sich bei der Förderung um ein Erstattungsprinzip handelt, wird die Gesamtsumme von 254.000 € in die Haushaltsplanung 2020 aufgenommen.


TOP 7 Feststellungsbeschluss über den Lärmaktionsplan für die Stadt Schöningen

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 20-1/2019, der erfolgten Anhörung im Ortsrat Esbeck am 19.06.2019, der Empfehlung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 20.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, dem Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Schöningen zuzustimmen.



TOP 8 Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schöningen „Sonderbaufläche Einzelhandel, Discountmarkt Elmstraße/Bergstraße“

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 111/2019, der Empfehlung des Ausschusses für Technik und Umwelt, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 15 Ja-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen, den Beschluss über die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schöningen "Sonderbaufläche Einzelhandel, Discountmarkt Elmstraße / Bergstraße" für den in der Anlage umgrenzten Bereich zu fassen.

Weiterhin ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.


TOP 9 Aufhebung Beschluss 41-1/2016 –Bauleitplanung „Discountmarkt Elmstraße/ Bergstraße“ a) Beschluss über die Begründung, b) Feststellungsbeschluss

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 112/2019, der Empfehlung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 20.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 15 Ja-Stimmen und 9 Stimmenthaltungen, aufgrund des Beschlusses des OVG Lüneburg vom 02.03.2017 die Aufhebung des Beschlusses BV41-1/2016 vom 16.06.2016 –Bauleitplanung "Discountmarkt Elmstraße / Bergstraße a) Beschluss über die Begründung, b) Feststellungsbeschluss“. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit dem Planungsziel der Festsetzung eines Sonder­gebietes für nicht großflächigen Einzelhandel der Nahversorgung zu ändern.


TOP 10 3. Änderung des Tarifs über die Erhebung eines Entgeltes für die Benutzung des Badezentrums Negenborn der Stadt Schöningen hier: Einführung von Monatskarten

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 63-1/2019, der Empfehlung des Ausschusses für Technik und Umwelt vom 20.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung, die Einführung von Monatskarten für Erwachsene und Jugendliche, unter Berücksichtigung der Aufnahme der Personengruppen „Hartz IV- Empfänger“ und „Schwerbehinderte“, zu beschließen.

 

Ratsmitglied Backhauß sprach sich gegen die Einführung von Monatskarten aus, da bereits ausreichende Ermäßigungsmöglichkeiten vorhanden seien und durch die unzureichenden Kontrollmöglichkeiten der Eintrittskarten mit einem erheblichen Einnahmerückgang zu rechnen sei. Durch die Einführung der Monatskarten sehe Ratsmitglied Backhauß eine kostendeckende Führung des Badezentrums in Gefahr.

 

Ratsmitglied Schimmeyer trug vor, zu bedenken, dass kein anderes Schwimmbad im Umkreis eine Monatskarte vorhalte und stellte eine soziale Ungerechtigkeit fest, da gewisse Personengruppen, wie Schwerbehinderte, Hartz IV-Empfänger, Arbeitslose und Familien bei den Begünstigungen nicht berücksichtigt werden.

Daraufhin stellte Ratsmitglied Meyer den Antrag, die Personengruppen „Hartz IV- Empfänger“ und „Schwerbehinderte“ als zukünftig mögliche Empfänger der Monatskarte mit aufzunehmen.

 

Ratsmitglied Schliephake sprach sich dafür aus, die Einführung der Monatskarte zu unterstützen, da dies zur Förderung der Gesundheit der Bürger/innen beitragen würde.

 

Ratsmitglied Rehkuh regte an zu bedenken, dass das Fitnessstudio Actic Fitness mit günstigen Konditionen werbe, die den Eintritt in das Badezentrum beinhalteten und das Badezentrum Negenborn dadurch die Attraktivität der Eintrittspreise verbessern müsse, damit die Besucher weiterhin die Eintrittskarten über das Badezentrum Negenborn erwerben statt zu den günstigen Konditionen des Fitnessstudios.

 

Ratsmitglied Melzer bat um Beachtung, dass bei der Einführung die Monatskarten personalisiert werden müssten, damit eine Mehrfachnutzung durch verschiedene Personen verhindert werden könne. Außerdem sei die Durchführung von ausreichenden Kontrollen notwendig.

 

Nach der Auffassung von Ratsmitglied Kuntze seien die technischen Möglichkeiten für eine Personalisierung der Eintrittskarten und die Begrenzung der einmaligen Eintrittsmöglichkeiten an einem Tag durch das Kassensystem des Badezentrum Negenborn zweifelsfrei gegeben.



TOP 11 Einführung Rechnungsworkflow

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 88/2019, der Empfehlung des Haushaltsausschusses vom 18.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 27.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke  beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Fricke), der Erweiterung der vorhandenen Finanzsoftware NewSystemKommunal der Firma Infoma zuzustimmen.

Die erforderlichen Mittel sollen außerplanmäßig bzw. mit einem Nachtrag 2019 (sollte eine Aufstellung aufgrund weiterer Gegebenheiten erforderlich werden) bereitgestellt werden.


TOP 12 Reform der Grundsteuer – Resolution des Rates

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 89/2019, der Empfehlung des Haushaltsausschusses vom 18.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, die beigefügte Resolution zur Reform der Grundsteuer.


TOP 13 Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses für das Geschäftsjahr 2018 der Elmregia GmbH

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 94/2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Bürgermeister Bäsecke beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Kuntze), die Vertreter der Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH zu ermächtigen, in der Sitzung am 03.07.2019 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wird festgestellt.

Die Gesellschafterversammlung beschließt weiter, gemäß § 10 Ziffer (2) des Gesellschaftervertrages vom 19.06.2009, den Jahresfehlbetrag von 572.890,00 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.


TOP 14 Gesellschafterversammlung Elmregia GmbH hier: Entlastung der Geschäftsführung

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 93/2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, bei einer Stimmenthaltung (Kuntze), die Vertreter der Stadt Schöningen in der Gesellschafterversammlung der Elmregia GmbH zu ermächtigen, in der Sitzung am 03.07.2019 folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Geschäftsführer, Herrn Henry Bäsecke, wird für das Geschäftsjahr 2018 für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 Entlastung erteilt.

Dem Geschäftsführer, Herrn Aygün Erarslan, wird für das Geschäftsjahr 2018 für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 Entlastung erteilt.

 

Bürgermeister Bäsecke hat an der Beschlussfassung zu seiner Person nicht teilgenommen.


TOP 15 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Städtischen Kindertagesstätten (KiTa-Gebührensatzung)

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 98/2019, der erfolgten Anhörungen der Ortsräte Esbeck und Hoiersdorf, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 18.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Städtischen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) zum 01.08.2019.


TOP 16 Umsetzung der Sondernutzungsgebührensatzung

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 107/2019, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 18.06.2019, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen mit 22 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme (Kuntze) und einer Stimmenthaltung (Riegel) die Aussetzung der Gebühren, die gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 21.06.2018 für das Kalenderjahr 2018, 2019 und bis Ende der Umbaumaßnahmen des Marktes für das Kalenderjahr 2020 zu erheben wären, für das folgende Gebiet:

 

Nord: Neuetor/ Am Schloss

Süd: Kreuzung Salzstraße/ Salinenweg/ Schützenbahn/ Weinbergstraße

West: Burgplatz/ Herrenstraße

Ost: Hötensleber Straße/ Nicolaistraße

 

Bis zum Ende dieses Zeitraumes sind Vorschläge für die Gebührenerhebung beschlussreif vorzulegen.

 

Ratsmitglied Meyer bat um Mitteilung der Höhe der Einnahmen, die in den letzten 10 Jahren erzielt worden seien.


TOP 17 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schöningen

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 116/2019, der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 18.06.2019, der erfolgten Anhörungen der Ortsräte Esbeck und Hoiersdorf, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses vom 25.06.2019 sowie der Ausführungen von Städtischem Direktor Bock beschloss der Rat der Stadt Schöningen einstimmig, die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Schöningen.

 

§ 12 Abs. 5 des Entwurfs soll dahingehend geändert werden, dass lediglich darauf hingewiesen wird, dass weitere Regelungen die Kinder- und Jugendfeuerwehrordnung enthalte.


TOP 18 Anträge und Anfragen

Protokoll:

Es lagen keine Anträge und Anfragen vor.

 
TOP 19 Annahme von Spenden

Protokoll:

Es lagen keine Spenden zur Annahme vor.

 
TOP 20 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Auf die Frage von Herrn Andreas Franz, ob bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes auch das hohe Verkehrsaufkommen auf den Straßen Gabelberger Straße und Lange Trift berücksichtigt wurde, erwiderte Bürgermeister Bäsecke, dass nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen lediglich die Lärmbelastung an den Straßen entlang der B 244 geprüft wurde.

 

Herr Franz erkundigte sich weiterhin, ob das Gebäude des entstehenden Aldi-Marktes an der Elmstraße so groß wie die Bodenplatte werden soll. Bürgermeister Bäsecke berichtete, dass das Gebäude tatsächlich nahezu so groß werden soll, jedoch die Verkaufsfläche nach den gesetzlichen Vorgaben nur 800 qm² betragen werde.

 

Weiterhin bat Herr Franz um Prüfung, warum die Außenfassade des Badezentrum Negenborn nach lediglich 3 Jahren in einem so schlechten Zustand sei.

Schlussendlich erkundigte sich Herr Franz, ob die Stadt Schöningen sich die Unterhaltung des paläon zukünftig leisten könne.

 

Die Frage von Thomas Baumgart, ob der neue Pächter des Bistros im paläon an die Öffnungszeiten des paläon gebunden sei, verneinte Bürgermeister Bäsecke.

 

Pressevertreter Herr Brich erkundigte sich nach der Höhe des Zuschusses an die St. Lorenz Kirchengemeinde, nach dem Abstimmungsergebnis zur Einführung der Monatskarte im Badezentrum Negenborn und ob, die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren einem Verzicht gleich kommt.

 

Herr Ottwin Wojahn stellte die Frage, ob Bürgermeister Bäsecke mit einer weiteren Klage der Bürgerinitiative gegen den Weiterbau des Aldi-Marktes an der Elmstraße rechne und ob die Stadt Schöningen daraufhin von ALDI in Regress genommen werden könne. Bürgermeister Bäsecke erwiderte, dass damit gerechnet werden könnte und dass im Falle einer Aufhebung der Baugenehmigung keine Regressansprüche gegen die Stadt Schöningen geltend gemacht werden können.

 

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