Ausschuss für Bürgerdienste

Mittwoch, 13. März 2019 , 15:30 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau  eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, die Mitarbeiter der  Verwaltung sowie die Teamleiterin der Städtischen Kindertagesstätten, die Gleichstellungsbeauftragte und die Vertreterin der Presse. Er stellte die mit Schreiben vom 05.03.2019 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Unter Verzicht auf eine Einwohnerfragestunde wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 30.10.2018

Protokoll:

Die Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste vom 30.10.2018  wurde mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (Eppert, Hoffmann, Melzer) genehmigt.

 
TOP 3 Fortschreibung des Kindertagesstätten-Entwicklungs-Programms (KitEP 2016–2021)

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 36/2019 berichtete die Teamleiterin der Städtischen Kindertagesstätten Frau Hein, dass sich seit der Präsentation des KitEP’s, zu Beginn des Jahres 2018, die  Städtischen Kindertagesstätten weiter entwickelt hätten.

So sei im Bereich Konzeption, die vorhandene pädagogische Konzeption bezüglich der Erweiterung des Kindergartens Elmzwerge überarbeitet worden. Seit Januar 2019 sei durch die Teamleitung ein Kita-ABC fertig gestellt, welches in jeder Gruppe zur Verfügung stünde und Regelungen zur Umsetzung der Konzeption und der pädagogischen Arbeit sowie wichtige Arbeitsgrundlagen (z.B. Dienstanweisungen, Dokumentensammlungen) enthielte.

Im Bereich Rahmenbedingungen und Ressourcen wurden  im vergangenen Jahr im Außengelände der Kinderkrippe Bullerbü sämtliche  Fichten zur Sturmschadenprävention gefällt. Auch auf dem Nachbargrundstück seien vorsorglich Fällungen vorgenommen worden. Zwischenzeitlich seien Heckenpflanzen und Sträucher neu angepflanzt worden. Auf hochwachsende Bäume wurde verzichtet. Die  Außenspielgeräte der Kita Astrid-Lindgren erhielten einen neuen Anstrich. Ebenso wurden die Garten-/ Spielhäuser im Außengelände, im Hinblick auf das Herkunftsland der schwedischen Namensgeberin der Einrichtung in den Farben weiß-rot gestrichen.

Zum Thema Kindesschutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII wurden die pädagogischen Mitarbeiter/innen an einem Studientag zu dem Thema Kindesschutz geschult. Auch wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Schöningen zur Umsetzung des Schutzauftrages unterzeichnet.

Die Kita-Gebührensatzung wurde in Folge der seit dem 01.08.2018, durch die Niedersächsische Landesregierung, eingeführten Beitragsfreiheit für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren angepasst.

Der Gute Zweck e.V., der seit Jahren die Kindertagesstätten mit einem gesunden Frühstück unterstützte, fördere nun das Angebot zur Wassergewöhnung der Kita Astrid-Lindgren.

Im Bereich Personal zeichne der Fachkräftemangel deutliche Spuren. Es konnten zwar 3 Erzieherinnen und 2 Sozialassistentinnen in den vergangenen Monaten  für die Einrichtungen gewonnen werden, zwischenzeitlich seien aber wieder 2 Stellen vakant. Stellenbesetzungen erwiesen sich zunehmend schwierig. Perspektivisch sei zu befürchten, dass das vorhandene Betreuungsangebot gefährdet ist.

Im Bereich Pädagogik sei hier die Sprachförderung und Sprachbildung zu nennen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sei ab sofort die Sprachstanderfassung und die Unterstützung der vorschulischen Sprachbildung Aufgabe der Kindertagesstätten. Das Land Niederachsen gewähre dafür eine besondere Finanzhilfe, deren Höhe bereits feststünde, aber noch kein Zuwendungsbescheid erteilt worden sei.

Die Folgezertifizierung „Haus der kleinen Forscher“ (alle 2 Jahre)  werde im Jahr 2019 wieder angestrebt.

Zum Thema Elternarbeit seien Elternabende zum Thema „Wutzwerge“ und „Zwergensprache“ durchgeführt worden. In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale werde ein Elternabend zum Thema „Ernährung“ angeboten.

Darüber hinaus, so Frau Hein, würden sich die Einrichtungen Kräuterwichtel, Elmzwerge und Astrid-Lindgren entsprechend ihrer Profile weiter entwickeln.

Ratsherr Eppert erkundigte sich nach dem Sachstand der Erweiterung der Betreuungszeit im Kindergarten Kräuterwichtel in Hoiersdorf. Herr Bock antwortete, dass zu Beginn des Jahres 2019 eine Bedarfsabfrage bei den Eltern erfolgt sei. Als Ergebnis interessierten sich 5 Eltern eine Betreuungszeit für ihre Kinder bis 15.00 Uhr. Die Erzieherinnen der Einrichtung erklärten sich mit einer möglichen Erweiterung des Betreuungsangebotes und einer damit verbundenen Aufstockung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einverstanden. Vorbehaltlich der Genehmigung des Landesjugendamtes und der Erteilung einer entsprechenden Betriebserlaubnis könnte die Betreuungszeit im Kindergarten Kräuterwichtel ab dem 01.08.2019 bis 15.00 Uhr erweitert werden. Dies sei, so Herr Bock, zu großen Teilen durch die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen, ihre persönlichen Lebensumstände anzupassen, gelungen.

Herr Eppert bat um Auskunft, ob die Sprachförderung und Sprachbildung durch entsprechende Fachkräfte durchgeführt werde. Frau Hein erwiderte, dass das KiTa-Gesetz die Sprachförderung und Sprachbildung nur durch eigene Erzieher/ innen vorsehe. Die Mitarbeiter/ innen besuchten dafür entsprechende Fortbildungen.

In diesem Zusammenhang verwies auch  Herr Bock auf den Fachkräftemangel. Für die am Montag stattfindenden Vorstellungsgespräche hätten sich nur 3 Bewerberinnen gemeldet. Aufgrund der großen Nachfrage könnten sich die Bewerber heutzutage das beste Angebot heraussuchen. Die Erfahrung zeige inzwischen, dass befristete Teilzeitbeschäftigungen im ländlichen Raum unattraktiv seien. Leider bemühen   sich auch gerade erst mühsam gewonnene Fachkräfte um  lukrativere Beschäftigungsverhältnisse. Inzwischen vergehe kein Monat, in dem nicht eine Stellenausschreibung im Erzieher/innen Bereich erfolgen müsse.

Das Kultusministerium reagiere leider schwerfällig auf den schon vor Jahren durch die kommunalen Spitzenverbände prognostizierten Fachkräftemangel in der frühkindlichen Betreuung und der damit geforderten dringenden  Reform  der Erzieherausbildung. Zur Attraktivität des Berufs werde eine duale Ausbildung zum/r Erzieher/in  angestrebt. Es könne nicht sein, so Herr Bock, dass bei der großen Nachfrage in der frühkindlichen Bildung  die Interessierten noch selbst ihre Ausbildung bezahlen müssten. Die Stadt Schöningen würde gern die Ausbildung zum/ r Erzieher/in  in den Städtischen Kindertagesstätten anbieten. Eine Personalbindung wäre damit möglich.

Herr Waldau dankte Frau Hein und Herrn Bock für die Ausführungen.


TOP 4 Betreuungsbedarf für Kinder in der Stadt Schöningen hier: Übersicht über den Stand der Kinderzahlen (Februar 2019)

Beschluss:

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Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 37/2019 berichtete Frau Backhauß, dass am 20.02.2019 das jährliche Gespräch mit den freien Trägern der Schöninger Kindertagesstätten stattfand, in dem die aktuellen Anmeldelisten abgeglichen wurden. Gemäß statistischer Auswertung der Stadt Schöningen zum Stichtag 13.02.2019 seien insgesamt 494 Kinder im Zeitraum vom 01.08.2013 bis 31.07.2018 geboren und mit Erstwohnsitz gemeldet. Diese hätten zum 01.08.2019 einen Rechtsanspruch  auf einen Betreuungsplatz.

Nach Abgleich der Listen und Berücksichtigung der seit 2018 bestehenden gesetzlichen Regelung zur Flexibilisierung des Einschulungstermins wären 313 Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt. Für 102 Kinder wäre bisher kein Bedarf angemeldet. Als unversorgte Kinder, die auf den Wartelisten stünden, konnten 78 Kinder gezählt werden.

Bis zum 31.12.2019 erlangten weitere insgesamt 34 Kinder einen Rechtsanspruch. Hier wäre bisher 1 Betreuungsplatz vergeben, für 26 Kinder wäre bisher kein Bedarf angemeldet und 7 Kinder würden auf den Wartelisten geführt.

Insgesamt stünden in den Schöninger Kindertagesstätten 345 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Diskrepanz zwischen den zur Verfügung stehenden 345 Betreuungsplätzen und den „vergebenen“ 313 Plätzen erkläre sich wie in der Vorlage näher beschrieben.

Insgesamt ergebe sich  aus den vorliegenden Zahlen im Kita-Jahr 2019/2020 eine Kinderbetreuungsquote von  63 %. Unversorgt blieben mit heutigem Stand voraussichtlich insgesamt 78 Kinder, davon 30 Krippenkinder (U3) und 48 Kindergartenkinder (Ü3).

Ratsherr Melzer bat um Auskunft, weshalb es freie Plätze wegen „Entfernung und Mobilitätsprobleme“ gäbe. Frau Backhauß erwiderte, dass die angebotenen Betreuungsplätze in Esbeck abgelehnt würden, weil sie angeblich für einige Eltern nur schwer oder nicht erreichbar wären.

Auf Anfrage von Herrn Eppert teilte Frau Hein mit, dass üblicherweise keine „Absageschreiben“ an die Eltern verschickt würden.

Herr Bock ergänzte, dass die Eltern deren Kinder keinen Betreuungsplatz erhalten hätten, den Rechtsanspruch durch Klage erheben könnten. Die Klage, wäre als letztes Mittel, an den örtlichen Träger der Jugendhilfe, den Landkreis Helmstedt, zu richten. Zuvor werde jedoch nach einer einvernehmlichen Betreuungsmöglichkeit gesucht.

Ratsfrau Porth bat um Auskunft, ob der Rechtsanspruch sich nur auf den Wohnort beziehe. Herr Bock antwortete, dass zunächst der Wohnort maßgeblich sei.

Herr Eppert fragte an, ob es bereits verlässliches Zahlenmaterial über die erhöhte Finanzhilfe, der damit verbundenen Beitragsfreiheit und des Zuschusses des Landkreises gäbe.

Herr Bock erwiderte, dass die Verhandlungen mit dem Landkreis Helmstedt bezüglich des Zuschusses zur Finanzhilfe, wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin, zur Zeit auf Eis lägen. Gemeinsam mit anderen kreisangehörigen Gemeinden habe die Stadt Schöningen auch nicht vor, die Verhandlungen voranzutreiben, da der Landkreis auf eine Minderung des Zuschusses dränge. Eine vorläufige Berechnung der Auswirkungen mit Stand vom 30.11.2018 ist als Anlage 1 beigefügt; hier seien aber noch redaktionelle Änderungen vorgesehen.

Ratsherr Marschalleck bat um Mitteilung ob bekannt sei, wie die Kinderbetreuungsquote in anderen Kommunen des Landkreises Helmstedt ausfalle. Frau Backhauß erwiderte, dass der Landkreis Helmstedt in jedem Jahr eine Kindertagesstättenbedarfsplanung aller kreisangehörigen Gemeinden zusammenstelle, diese aber bisher nicht veröffentlicht wurde. Stichtag sei hier der 15.03. eines jeden Jahres. Sie empfahl, die aktuelle Erhebung abzuwarten und in einer der nächsten Sitzungen des AfB bekannt zu geben.


TOP 5 DRK-Kindertagesstätten Rumpumpel und Hopfengarten – Sachstand

Protokoll:

Herr Bock erläuterte die Entwürfe des Lageplans der Einrichtung, des Gebäudes und der Parkplätze (siehe Anlage 2). Seitens der Stadt Schöningen seien die Vorarbeiten wie Straßenplanung und Grundstücksteilung in Arbeit. Leider müsse darauf hingewiesen werden, dass die Genehmigungsverfahren beim Bauaufsichtsamt des Landkreises Helmstedt recht lange dauerten und das Deutsche Rote Kreuz zudem noch weitere vier Kindertagesstätten  im Landkreis Helmstedt errichte. Auch finanziell müssten diese Bauvorhaben gesichert sein. Von einer Eröffnung im Spätsommer 2020 könne nicht mehr gesprochen werden, ohne fahrlässig falsche Erwartungen zu wecken..

Die Frage von Herrn Eppert, ob die vorgesehen Parkplätze an der Seite der Fasanenstraße  eine  mögliche Anbindung an die Bundesstraße 244 beeinträchtigten, verneinte Herr Bock.

Herr Melzer bemerkte, dass die Größe des verbleibenden Spielplatzes seiner Meinung kleiner wäre als ursprünglich angedacht. Er habe in Erinnerung, dass das Grundstück in zwei Hälften geteilt werden sollte. Herr Bock entgegnete, dass der angedachte Spielplatz immer noch eine Größe von ca.1000 m² hätte und somit ausreichend sei. Er werde aber prüfen lassen, ob ein Beschluss hinsichtlich der Größe der Grundstücke gefasst worden sei.

Anmerkung der Verwaltung:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2018, Vorlage 126-1/2018 vom 29.10.2018 unter anderem den Beschluss über die Grundstücksteilung, wie in der Vorlage beigefügten Anlage, gefasst. Somit ergibt sich eine Grundstücksgröße von 2.115 m² für die Kindertagesstätte und für den verbleibenden Spielplatz eine Größe von 1.012 m², wobei 55 m² für das Trafohäuschen in Abzug gebracht werden müssen.

Herr Marschalleck bat um Auskunft, ob der Bolzplatz vom Spielplatz im Hopfengarten schon auf den Spielplatz am Goetheplatz/ Eichendorffstraße verlegt wurde.

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Auskunft des Fachbereiches Bauwesen sei die Verlegung des Bolzplatzes erst mit beginnender Bautätigkeit auf dem Grundstück am Fasanenweg geplant. Eine Abfrage des Sachstandes biete sich daher im Ausschuss für Technik und Umwelt an.

 
TOP 6 Bericht des Jugendfreizeitzentrums

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 38/2019 ergänzte  Herr Bock, dass im Rahmen der Netzwerkarbeit des Jugendfreizeitzentrums die Sprechstunden des Jobcenters und des ProAktivCenters sowie die übrigen Angebote gut angenommen würden. Auch aus dem Südkreis würden junge Erwachsene und Jugendliche diese Angebote wahrnehmen.

Der seit November 2018 beschäftigte Sozialpädagoge Anes Kerknawi habe sich bisher gut integriert und eingearbeitet. Die neue Aufteilung der Aufgaben funktioniere und Herr Kerknawi bringe Energie und neue Ideen in das JFZ.

Die Jugendfreizeitinitiativgruppe JFZ-I), die schon von jeher die Arbeit im Jugendfreizeitzentrum intensivehrenamtlich unterstützt, möchte in der Einrichtung einen Tanztreff anbieten. Diese Möglichkeit zum Gesellschaftstanz könne alle 14 Tage ganz ungezwungen stattfinden und sei für alle Altersklassen offen. Zur Deckung der anfallenden Benutzungsgebühr für die Räumlichkeiten im Schloss sei die Zahlung eines Beitrages an die Stadt angeboten worden. Die JfZ-I möchte keinesfalls eine Konkurrenz zu den Tanzabteilungen der Vereine darstellen, sondern eine Ergänzung

Herr Waldau dankte für die Ausführungen.


TOP 7 Optimierung der Öffnungszeiten im Bürgerbüro

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 41/2019 berichtete Frau Backhauß, dass nach einer Evaluation der Samstagsöffnungszeit in der Zeit von Oktober 2017 bis Oktober 2018 festgestellt worden sei, dass das Erfordernis dieser Öffnungszeit nur für 1- 2 Bürger pro Woche bestünde, die während der Arbeitstage Montag bis Freitag das Bürgerbüro nicht aufsuchen könnten. Andere Bürger könnten ihr Anliegen auch zu den üblichen Öffnungszeiten erledigen. Es handele sich hierbei nur um die Aushändigung von „Hundekotbeuteln“ und „Gelben Säcken“.

Mit einer Samstagsöffnungszeit von 2,5 Std./ Monat, die mit 2 MitarbeiterInnen besetzt werden würde, könnten die Bürgeranliegen qualitativ angemessen bedient  und eine deutliche Aufwandsreduzierung erreichen werden. Nach wie vor bestünde die Möglichkeit der Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.

Das hinzugewählte Mitglied Frau Schaper bedauerte den Wegfall der wöchentlichen Samstagsöffnungszeit, da sich dieses Angebot zum Wochenmarkt gut ergänzte.

Frau Koch regte an, die nicht von dieser Änderung betroffenen Öffnungszeiten aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.

Die Herren Eppert und Marschalleck begrüßten eine verlässliche Samstagsöffnungszeit am 1. Samstag im Monat.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig  bei 1 Enthaltung (Mechow) dem Verwaltungsausschuss, die Öffnungszeiten des Bürgerbüros ab dem 01.04.2019 wie folgt festzusetzen:

 

            Mo und Fr 8.00 bis 12.00 Uhr

            Die            8.00 bis 16.00 Uhr

            Do             8.00 bis 18.00 Uhr

            Jeden 1. Samstag im Monat: 9.30 bis 12.00 Uhr

            Mittwoch geschlossen


TOP 8 Abfallentsorgung in der Stadt Schöningen

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der nachgereichten Vorlage 42/2019 vom 13.03.2019 berichtete Herr Bock von dem Gespräch der Stadt Schöningen mit dem Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt bezüglich verschiedener Handlungsfelder in der Stadt Schöningen. So wurden z.B. durch eigene Beobachtungen und durch Hinweise aus der Bevölkerung

 

    die Abfallentsorgung in engen Straßenzügen,
    die starke Vermüllung an den Standorten der Altglascontainer und Kleider-/Textilsammler und
    die Abfuhrzyklen „Gelber Sack“ in der Innenstadt

 

problematisiert.

Zu 1. seien die Vertreter des Landkreises bzw. des Abfallentsorgungsunternehmen der Ansicht, dass die Straßen zu eng und für die Müllfahrzeuge nicht befahrbar seien. Rückwärtsfahren ohne Einweiser sei ohnehin nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften nicht zulässig. Aus diesem Grund seien die Anwohner aufgefordert worden, die Abfallbehälter an einen für die Abfallsammelfahrzeuge frei zugänglichen Sammelplatz zu stellen. Die Stadt Schöningen, so Herr Bock  werde unter Beteiligung  des Landkreises und dem Abfuhrunternehmen eigene Präsenzbefahrungen durch Feuerwehrfahrzeuge  in den maßgeblichen Straßen unternehmen.

Zu 2. beabsichtige die Verwaltung, die Kleidersammler an den besonders vermüllten Stellen im Stadtgebiet zu reduzieren, soweit das aufgrund der Eigentumsverhältnisse möglich sei, teilte Herr Bock mit.

Zu 3. berichtete Herr Bock, dass zwischen dem Landkreis Helmstedt die geltende Vereinbarung bestätigt worden sei, dass die Abfuhr der Gelben Säcke im Innenstadtbereich montags frühestens ab 9.30 Uhr erfolgen solle. Die Vertreter würden die Information an den Abfallentsorger weitergeben.

In diesem Zusammenhang wies Herr Bock darauf hin, dass für die Entsorgung der Gelben Säcke am Rathaus ein anderer Sammelplatz angeboten worden sei, um die Position am Gedenkstein zu verändern.

Ratsherr Mechow bat die Verwaltung, die Verantwortlichen für die Austeilung der kostenlosten Zeitungen anzuhalten, die Zeitungen in die dafür vorgesehenen Behälter zu stecken und nicht nur in die Hauseingänge zu werfen. Das Papier würde überall in der Stadt herumfliegen.

Frau Schaper teilte mit, dass das auf der Moltkestraße eingeführte absolute Halteverbot dazu geführt habe, dass die Fahrzeuge jetzt auf dem Fußweg oder auf den Grünflächen stünden.

Herr Hoffmann bat um Mitteilung, wann der Sperrmüll frühestens heraus gestellt werden dürfe und wann er wieder herein geholt werden müsse. Des Weiteren wollte er wissen, ob Zuwiderhandlungen sanktioniert würden.

Frau Porth beklagte, dass Montagmorgen immer viele „fremde“ Gelbe Säcke vor ihrer Apotheke lägen. Sie vermute, dass hier eine Sammelstelle für den engen Bereich der Salzstraße eingerichtet worden sei. Sie bat um Prüfung.


TOP 9 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

9 a.      Wahlhelferakquise

Frau Backhauß bat die Anwesenden um die Benennung möglicher Wahlhelfer an die Verwaltung.

 

 

9 b.      10-jähriges Bestehen des Standesamtsbezirks Süd-Elm

Frau Backhauß teilte mit, dass der Standesamtsbezirk Süd-Elm in diesem Jahr sein 10- jähriges Bestehen begehe. Eine kleine Feierstunde mit Vertretern der angehörigen Kommunen sei dazu geplant.

9 c.      Raumakquise für vorläufige Unterbringung einer Krippengruppe

Frau Backhauß berichtete, dass die Kinderkrippe Rumpumpel  um einen Anbau erweitert werden soll. Um die Arbeiten, insbesondere am Dachstuhl durchführen zu können, müssten die Krippenkinder für einen Zeitraum von ca. 2 Monaten anderweitig untergebracht werden. Die Verwaltung nähme gern Vorschläge für mögliche Räumlichkeiten entgegen.

9 d.      Seniorennachmittag

Herr Waldau teilte mit, dass der Vorsitzende des TVB Schöningen, Herr Voges, mit der Bitte an ihn herangetreten sei den Bunten Seniorennachmittag im Rahmen der Sportwoche am 14.06.2019 im Elmstadion durchzuführen. Einzelheiten über die Art der Beteiligung seien bisher nicht bekannt.

Nach Rücksprache mit der Verwaltung bestünden gegen die Durchführung eines Seniorennachmittags keine Bedenken. In diesem Jahr sei allerdings zu berücksichtigen, dass die Seniorenveranstaltungen dicht beieinander lägen. Die Seniorenfahrten fänden in der gleichen Woche (Dienstag, 11.06.2019 und Mittwoch, 12.06.2019) statt. Das 20-jährige des Bestehen des Pavillons auf dem Seniorenspielplatz soll am Mittwoch, 19.06.2019, gefeiert werden.

Insgesamt bedarf es noch einiger klärender Gespräche (Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Finanzierung etc.) mit dem TVB und dem Seniorenbeirat. Die Beteiligung des TVB Schöningen oder anderer Schöninger Vereine am Seniorennachmittag könne anschließend in den Ratsgremien beraten und für das nächste Jahr vorgesehen werden.

9 e.      Sportlerehrung am 04.04.2019

Herr Waldau berichtete, dass die Sportlerehrung in diesem Jahr am 04.04.2019 stattfinden werde. Die Vereine wurden durch die Verwaltung bereits angeschrieben und um Meldung der nach den Richtlinien zu ehrenden Athleten gebeten. Nach erfolgter Rückmeldung seien bisher 10 Sportler und Sportlerinnen zu ehren, sowie 6 Mannschaften. Eine Einladung zu dieser Feierstunde werde rechtzeitig erfolgen.

9 f.       Müllsammelaktion

Frau Schaper bedauerte, dass in diesem Jahr wieder keine allgemeine Müllsammelaktion stattfinden werde.

Herr Waldau dankte allen Anwesenden für die Wortbeiträge und der Presse für ihr Erscheinen.

 

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