Ausschuss für Bürgerdienste

Dienstag, 18. Juni 2019 , 16:00 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit des Ausschussvorsitzenden Herrn Waldau und der Stellvertreterin Frau Koch übernahm das  Ratsmitglied Frau Rybotycky den Vorsitz. Alsdann eröffnete die Ausschussvorsitzende Frau Rybotycky die Sitzung, begrüßte die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, die Mitarbeiter der  Verwaltung, die Gleichstellungsbeauftragt, die Vertreter der Presse und als Gast Herrn Tinguely. Sie stellte die mit Schreiben vom 11.06.2019 fristgemäß vorgenommene Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einmütig wurde eine Einwohnerfragestunde als TOP 15 festgelegt und  die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 13.03.2019

Protokoll:

Die Niederschrift des Ausschusses für Bürgerdienste vom 13.03.2019 wurde einstimmig bei 4 Enthaltungen (Eppert, Meyer, Rautenschlein, Schnabel) genehmigt.

 
TOP 3 Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Protokoll:

Das zu verpflichtende, hinzugewählte Mitglied, Manfred Hartwig, fehlte unentschuldigt.

 
TOP 4 Änderung des Betreuungsangebotes im Kindergarten Kräuterwichtel in Hoiersdorf zum 01.08.2019

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 97/2019 führte Frau Backhauß aus, dass im Dezember 2018 einige Eltern gegenüber der Stadt Schöningen den Wunsch einer erweiterten Betreuungszeit, bis 15.00 Uhr, im Kindergarten Kräuterwichtel in Hoiersdorf  äußerten. Daraufhin wurde eine Bedarfsabfrage bei den Hoiersdorfer Kindergarteneltern veranlasst mit dem Ergebnis, dass 5 Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit eine Betreuungszeit bis 15.00 Uhr benötigten. Nach Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen der Einrichtung seien diese bereit, durch eine Arbeitszeiterhöhung, die Betreuung der Kinder bis 15.00 Uhr zu ermöglichen. Das Nieders. Landesjugendamt, als Aufsichtsbehörde äußerte keine Bedenken. Es wurde empfohlen, die Kernbetreuungszeit auf 13.30 Uhr zu erweitern, da ohnehin 2 Mitarbeiterinnen anwesend sein müssen und daher mehr Finanzhilfe gezahlt werde. Die übrige Zeit von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr werde als Sonderöffnungszeit angeboten. Hier müsse bei einer Betreuung von max. 10 Kindern auch nur 1 Mitarbeiterin anwesend sein.

Das Benehmen mit dem Kita-Beirat wurde in der Sitzung am 28.05.2019 einstimmig hergestellt.

Herr Bock ergänzte, dass die Anhörung des Ortsrates Hoiersdorf erfolgt sei.

 

Alsdann wurde dem Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen, die Erweiterung der Betreuungszeit im Kindergarten Kräuterwichtel in Hoiersdorf ab dem 01.08.2019 von 13.30 Uhr auf 15.00 Uhr zu beschließen.


TOP 5 Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung (Kita-Gebührensatzung) zum 01.08.2019 hier: Einführung einer freiwilligen Sachkostenpauschale

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 98/2019 berichtete Frau Backhauß, dass ebenfalls aus der Elternschaft die Anregung entstand, auf Bargeldsammlungen für freiwillige Zusatzangebote zu verzichten und dafür eine freiwillige monatliche Pauschale für die Zusatzangebote (KiMaMu, Theaterbesuche, Ausflüge, Sondermaterialien, Entwicklungsdokumentationen etc.) einzuziehen. Seitens der Teamleitung wurde aus den anstehenden Angeboten eine monatliche Pauschale kalkuliert. Diese betrage für die Krippe 2,00 € und für den Kindergarten 4,00 €. Alle Eltern wurden in einem Elternbrief darüber informiert und gebeten, entweder ihr Einverständnis oder ihre Ablehnung schriftlich zu äußern. Alle Eltern haben ihr Einverständnis für die freiwillige Zahlung eines pauschalierten Entgeltes gegeben.

Als rechtliche Grundlage hierzu werde nunmehr die Kindertagesstättengebührensatzung (Kita-Gebührensatzung) in dem § 1 Abs. 1 Buchstabe d und Abs. 2 Buchstabe b der Text ergänzt „Auf freiwilliger Basis wird eine monatliche Sachkostenpauschale für Zusatzangebote erhoben“.

Die monatliche Pauschale für Mittagsverpflegung in den Integrationsgruppen und im Kindergarten Esbeck werden ebenfalls rechtlich verankert und die Krippengebühren um das kostendeckende Verpflegungsgeld ergänzt.

Das Benehmen mit dem Kita-Beirat wurde in der Sitzung am 28.05.2019 einstimmig hergestellt.

Herr Bock ergänzte, dass  die Anhörung des Ortsrates Hoiersdorf erfolgt sei.

Ratsfrau Porth fragte, ob die Sachkostenpauschale monatlich eingezogen werde.

Frau Backhauß bejahte dies.

Ratsherr Marschalleck bat um Auskunft, wie die Sachkostenpauschale eingezogen und überwacht werde. Frau Backhauß erklärte, dass die freiwillige  Sachkostenpauschale, wie das Verpflegungsgeld auch, per Gebührenbescheid eingezogen und überwacht werde.

Alsdann wurde dem Verwaltungsausschuss einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Schöningen die Beschlussfassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schöningen über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Städtischen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) zum 01.08.2019 zu empfehlen.


TOP 6 Antrag auf Einsatz einer stellvertretenden Leitung in der Kindertagesstätte St. Lorenz und Änderung der Betreuungszeiten

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 117/2019 und den Erläuterungen des Städtischen Direktors Herrn Bock empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig wie folgt zu beschließen:

  1. Die Notwendigkeit einer ständigen Vertretung nach dem TVöD wird verwaltungsseitig bestätigt. Dem Antrag ist zuzustimmen unter dem Vorbehalt mit der kirchlichen Verwaltungsstelle Einzelheiten zu klären.

  1. Der beantragten Änderung der Betreuungszeiten ist zuzustimmen.

  1. Dem Vorschlag, die Betreuungszeit in der Ganztagsgruppe auf 16.00 Uhr zu verkürzen und bis 16.30 Uhr eine Sonderöffnungszeit anzubieten, ist zuzustimmen.


TOP 7 Tanztreff der Jugendfreizeitzentrums-Initiative (JFZ-I) hier: Kostenbeteiligung für die Raumnutzung

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 108/2019 berichtete Herr Bock, dass die Jugendfreizeitzentrums-Initiative (JFZ-I) bereits seit mehr als 40 Jahren existiere, maßgeblich an der Jugendarbeit in der Stadt Schöningen beteiligt sei und die Arbeit im Jugendfreizeitzentrum ehrenamtlich intensiv unterstütze. Zu Beginn des Jahres habe sich das Angebot der JFZ-I um einen Tanztreff erweitert. Diese Möglichkeit zum Gesellschaftstanz könne alle 14 Tage ganz ungezwungen in den Räumlichkeiten des Jugendfreizeitzentrums stattfinden und von allen  Altersklassen wahrgenommen werden. Als Anerkennungsbeitrag, für die Benutzung der Räumlichkeiten, werde pro Teilnehmer und Übungstag ein Beitrag in Höhe von 5,00 € eingesammelt und der Jugendarbeit als Spende zugeführt.

Die Berichterstattung über die JFZ-I in der Presse veranlasste einen Verein mit einer Tanzabteilung gegenüber der Verwaltung, mit Schreiben vom 19.03.2019, von einer „Nicht-Gleichbehandlung“ zwischen der JFZ-I und den Nutzern im Haus der Vereine zu sprechen. Die Nutzer im Haus der Vereine müssten Verbrauchskosten zahlen und seien zur Eigenleistung verpflichtet.

Die Verwaltung, so Herr Bock,  könne sich der Argumentation des Vereins nicht anschließen, da das Haus der Vereine ausschließlich für  Vereinszwecke unterhalten werde. Das Jugendfreizeitzentrum im Schöninger Schloss habe hingegen eine soziokulturelle Ausrichtung und sei immer für jedermann geöffnet.

Ratsherr Eppert beantragte Punkt 3 des Beschlussvorschlages zu streichen. Herr Marschalleck schloss sich dem an.

Ratsherr Schnabel wies darauf hin, dass die Nutzer der Räumlichkeiten im Haus der Vereine neben den Verbrauchskosten noch weitere Kosten für die Reinigung, Unterhaltung der Musikanlagen, Übungsleiterentgelte, Verbandsbeiträge, Versicherung etc. zu zahlen hätten. Des Weiteren würden noch weitere ehrenamtliche Eigenleistungen wie Grünpflege im Eingangsbereich, Reparatur des Parketts, Austausch von Leuchtmittel etc. durchgeführt. In Anerkennung dieses ehrenamtlichen Einsatzes halte er die kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten im JFZ durch den Tanztreff der JFZ-I für eine „Nicht-Gleichbehandlung“.

Herr Bock erwiderte, dass die JFZ-I  schon seit Jahren mit ihrem außerordentlichen Engagement  im und außerhalb des Jugendfreizeitzentrums ein wichtiger Bestandteil in der Stadtjugendpflege sei, ohne deren Unterstützung  der Ferienpass und viele weitere Veranstaltungen nicht möglich wären. An einem Beispiel wies Herr Bock auf die Wertschätzung des Ehrenamtes durch die Stadt Schöningen hin. So konnten einem Verein kurzfristig Räumlichkeiten im Kindergarten Astrid-Lindgren und im JFZ zur Nutzung angeboten werden, weil die Gymnasiumsporthalle wegen Reparaturarbeiten geschlossen wurde.

Die Ausschussvorsitzende bat um nunmehr um Abstimmung des Beschlussvorschlags im Einzelnen. So empfahl  der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss wie folgt:

1. Einstimmig bei 1 Enthaltung (Schnabel) die Feststellung, dass die Aktivität „Tanztreff der Jugendfreizeitzentrums-Initiative (JFZ-I)“ Teil der generationsübergreifenden Ausrichtung des Jugendfreizeitzentrums ist.

 

2. Einstimmig, für die Benutzung des Jugendfreizeitzentrums wird die Zahlung eines Beitrages der JFZ-I Tanzgruppe in Höhe von 5,00 € pro Person und Tanztreff anerkannt. Der Beitrag ist für die Jugendarbeit zu verwenden.

 

3. Einstimmig bei 1 Enthaltung (Schnabel) abgelehnt, den Antrag vom 19.03.2019 auf Übernahme der Verbrauchskosten im Haus der Vereine dem zuständigen Fachbereich 21 (Gebäudewirtschaft) zur Bearbeitung zu übergeben.


TOP 8 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schöningen

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 116/2019 vom 06.06.2019 und den Ausführungen von Herrn Ebert ergänzte Herr Bock, dass die Anhörung im Ortsrat Hoiersdorf erfolgt sei.

Alsdann beschloss der Ausschuss für Bürgerdienste einstimmig dem Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Schöningen zu empfehlen, die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schöningen zu beschließen.


TOP 9 Abrechnung der nichtpflichtigen Feuerwehreinsätze – Übersicht/ Sachstand

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 119/2019 vom 11.06.2019 berichtete Herr Ebert, dass nicht alle Feuerwehreinsätze in den Jahren 2017 und 2018 abrechnungsfähig seien. Es bestünde die begründete Annahme, dass die in der Gebührensatzung hinterlegten Sätze keiner gerichtlichen Überprüfung standgehalten hätten. Deshalb sei die Abrechenbarkeit der Einsätze entsprechend reduziert  bzw. bei entsprechenden verwaltungsseitigen Zweifeln nicht durchgeführt worden (Prozessrisiko). Die Kostenabrechnung für den Großbrand im Tagebau 2017 in Höhe von ca. 4.000 €– 6000 € stünde noch aus.

Herr Bock ergänzte, dass die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr  aus dem Jahre 2001 stamme. Seit Übernahme des Brandschutzes in den Geschäftsbereich I im Jahr 2015 sei geplant, die Kosten- und Gebührentarife neu zu kalkulieren und die Satzung entsprechend zu ändern. Durch die Langzeiterkrankung einer Mitarbeiterin im Dienstbereich Ordnungswesen und die Langzeiterkrankung der Vertretung sowie die Unterbringung von Schutzsuchenden konnte eine arbeitsintensive Gebührenkalkulation bisher nicht vorgenommen werden. Es sei aber geplant, ähnlich wie bei den Kindertagesstättengebühren, ein Inhouse-Seminar durchzuführen und Informationen bei einer Nachbargemeinde einzuholen. Vorab seien  die Vermögenswerte zu ermitteln und zu bewerten.

Für die Abrechnung der nichtpflichtigen Feuerwehreinsätze gelte eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Bisher sei der Stadt Schöningen  kein Vermögensschaden entstanden.

Auf die Frage von Herrn Schnabel ob die Einsätze künftig stundenmäßig abgerechnet würden, entgegnete Herr Ebert, dass die Einsätze im Viertel-, Halb- und Stundentakt abgerechnet würden. Pro angefangene halbe Stunde würde ein Einsatz zwischen 15 – 25,00 € liegen, hierin seien dann aber auch alle Kosen wie Aus- und Fortbildung etc. kalkuliert.

Ratsherr Eppert bat um Auflistung der Feuerwehreinsätze in den Jahren 2017 und 2018.

Herr Bock sagte zu, die Auflistung der Feuerwehreinsätze als Anlage dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage).

Ratsherr Meyer bemängelte, dass bisher keine neue Gebührensatzung erarbeitet worden sei und meinte, dass dadurch der Stadt Schöningen doch ein Vermögensschaden entstanden sei.

Herr Bock gab zu Bedenken, dass mit dem vorhandenen Personal im Dienstbereich Ordnungswesen zunächst die Angelegenheiten der Flüchtlinge vorrangig zu behandeln gewesen seien. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf der Entstehung eines Vermögensschadens, da dieses nicht bewiesen werden könne.

Herr Meyer formulierte seinen Vorwurf dahingehend, dass der Stadt Schöningen ein Vermögensschaden entstanden sein könnte.

Frau Rybotycky, als Vorsitzende dankte für die Ausführung.


TOP 10 Umsetzung der Sondernutzungsgebührensatzung

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 107/2019 führte Herr Bock aus, dass die Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung aus dem Jahr 1978 im Juni 2018 durch den Rat der Stadt Schöningen mehrheitlich beschlossen wurde.

Im April 2019 wurde der Beschluss in Form eines Bescheides umgesetzt und an die Gewerbetreibenden verschickt. Die darin abgerechneten Parameter führten zu heftigem Unmut der Geschäftsleute, die  daraufhin bei der Verwaltung vorsprachen  und sich beschwerten. Einigen  Geschäftstreibenden war sogar keine Sondernutzung erteilt, obwohl eine tatsächliche Sondernutzung vorlag. Eine  Abrechnung der Sondernutzungen durch den Dienstbereich Ordnungswesen erfolgte wegen der bekannten Unwägbarkeiten nur unregelmäßig.

Mit den Beschwerdeführern wurde zunächst die Aufhebung der Sondernutzungsgebührenbescheide, für die Zeit  der Beratung in den Ratsgremien und evtl. Anpassung der Sondernutzungssatzung- sowie der Sondernutzungsgebührensatzung vereinbart.

Bei evtl. Anpassung der Satzungen und  Bescheiderteilung sei der anstehende  Umbau des Marktes zu berücksichtigen. Auch sei es sinnvoll, dass die Gewerbetreibenden ihre Nutzungsfläche gegenüber der Verwaltung anzeigen und danach die Sondernutzungsgebühr festgesetzt würde.

Herr Meyer begrüßte die Rücknahme der Bescheide. Ihm sei bekannt, dass bei einigen Geschäftsleuten Abrechnungen auch für die Vorjahre vorgenommen worden seien. Die nachträgliche Erhebung erfolgte plötzlich und ohne vorherige Information.

Herr Bock bemerkte dazu, dass die Aufarbeitung von Versäumnissen aus der Vergangenheit oftmals zu Unmut führen und den handelnden Personen Ärger einbrächten. Nichtsdestotrotz habe der Dienstbereich Ordnungswesen rechtskonform gehandelt. Die sachliche Darstellung der Gewerbetreibenden habe nunmehr dazu geführt, die Satzungen über die Sondernutzungen zu überdenken.

Herr Ebert räumte ein, dass die Beratung Vorort notwendig und fruchtbar sei und schon im Vorfeld Unstimmigkeiten geklärt werden könnten. Eine sensiblere Vorgehensweise sei hier sicher angezeigt.

Herr Schnabel wollte wissen, wie sich die Kommunalaufsicht zu der Rücknahme der Gebührenbescheide verhalte. Herr Bock entgegnete, dass hier eine Prüfung Erkenntnisse erbringen könnte.

Alsdann empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig dem  Rat der Stadt Schöningen die Beschlussfassung wie folgt zu empfehlen:

Die Aussetzung der Gebühren, die gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Ortsstraße und Ortsdurchfahrten in der Stadt Schöningen (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 21.06.2018 für die Kalenderjahre 2018, 2019 und bis Ende der Umbaumaßnahmen des Marktes für das Kalenderjahr 2020 zu erheben wären, wird für das folgende Gebiet bis

Nord:   Neuetor / Am Schloss

Süd:    Kreuzung Salzstraße / Salinenweg / Schützenbahn / Weinbergstraße

West:   Burgplatz / Herrenstraße

Ost:     Hötensleber Straße / Nicolaistraße

beschlossen.

Bis zum Ende dieses Zeitraums sind Vorschläge für die Gebührenerhebung beschlussreif vorzulegen.


TOP 11 Abfallentsorgung in der Stadt Schöningen – Sachstand (siehe AfB 13.03.2019, TOP 8)

Protokoll:

Ergänzend zur Vorlage 42-1/2019 berichtete Herr Ebert, dass bezüglich der problematischen Abfallentsorgung durch die Firma Veolia im Hopfengarten inzwischen eine Befahrung stattgefunden habe. Die Befahrung erfolgte mit dem größten Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr, dem Bronto-Skylift. Anwesend waren neben dem Mitarbeiter der Verwaltung, 2 Mitarbeiter der unteren Abfallbehörde des Landkreises Helmstedt. Es wurde festgestellt, dass die Befahrung der einzelnen Straßen zwar zeitaufwendig sei und der Fahrer öfters rangieren müsse, grundsätzlich aber das Befahren der Straße durch große Fahrzeuge durchaus möglich sei. Die Behinderung erfolge meistens durch das Abstellen von Containern auf Veranlassung der Anwohner oder das Parken auf nicht gekennzeichneten Flächen. Bauliche Veränderungen der betroffenen Straßen seien nur in geringem Maße vorzunehmen. Seitens des Landkeises Helmstedt soll nun auf die Firma Veolia eingewirkt  werden, eine problemlose Abfallentsorgung zu gewährleisten.

 

Herr Bock merkte des Weiteren an, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass eine andere Firma die gelben Säcke und die grüne Tonne problemlos abfahren würden. Durch die Befahrung der engen Straßen im Hopfengarten konnte auch die Feuerwehr wichtige Erkenntnisse bezüglich der Zugänglichkeit der Grundstücke im Brandfall  erlangen.

 

Die Anwesenden nahmen die Ausführungen von Herrn Ebert und Herrn Bock zur Kenntnis.



TOP 12 Bericht über den Aufwand im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten

Protokoll:

Ergänzend zum vorliegenden Bericht wies Herr Ebert darauf hin, dass die Stadt Schöningen nur zuständig für die Unterbringung von Asylbewerbern sei. Anerkannte Flüchtlinge gingen in den Bestand des Jobcenters über und erhielten von dort Sozialleistungen. Auch seien sie damit zur eigenen Wohnsitznahme berechtigt. Das heißt, sie können den Zuständigkeitsbereich der Stadt Schöningen verlassen und in eine andere Ortschaft ziehen. Viele hätten davon Gebrauch gemacht und die Stadt Schöningen ohne Rückmeldung gegenüber der Verwaltung verlassen. Demzufolge konnten auch keine Wohnungsabnahmen stattfinden. Die Wohnungen wurden  oftmals vermüllt, möbliert, mit Schimmelbefall oder auch vollkommen zerstört hinterlassen (Bildmaterial). Die Wiederherstellung in einen vertragsmäßigen Zustand koste bei nicht grundsanierten Wohnungen der Firma Adler ca. 2.000 €, bei einer grundsanierten Wohnung 12.000 € und 15.000 €. Leider sei davon auszugehen, dass die Stadt Schöningen bei der Rückgabe solcher Wohnungen  insgesamt zwischen ca.  75.000 und 100.000 € aufzuwenden habe. Regressforderungen seien kaum durchzusetzen, da die Verursacher entweder nach Unbekannt verzogen seien oder unpfändbare Sozialleistungen erhielten.

Herr Bock merkte an, dass die Stadt Schöningen auf Fördermittel des Bundes/ Landes in Form zunächst der Heranziehungsvereinbarung und der späteren Satzung des Landkreises Helmstedt angewiesen sei. Wegen anhaltender Differenzen bezüglich der Kostenerstattung mittels Satzung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Helmstedt werde die Satzung derzeit beim Sozialgericht geprüft.  

Herr Meyer fragte, ob die Wohnungen zur Kontrolle durch die städtischen Mitarbeiter betreten werden durften. Herr Ebert erwiderte, dass dies mit einer Vertrauensperson und oder eines Dolmetschers möglich gewesen sei.

Frau Rautenschlein fragte, ob bei Aufforderung die Wohnung zu verlassen, die Mitnahme der Möbel angeboten wurde. Herr Ebert bejahte dies. Leider wurde davon kein Gebrauch gemacht.

Herr Schnabel interessierte die Anzahl der für Asylbewerber angemieteten Wohnungen. Herr Ebert antwortete, dass von insgesamt 70 angemieteten Wohnungen noch 29 Wohnungen im Bestand seien. Ca. 20 – 25 Wohnungen müssten noch saniert werden. Die Sanierung erfolgt durch die Firma Adler, die die Kosten der Stadt Schöningen in Rechnung stelle.

Ratsherr Hoffmann bat um Auskunft, ob die Problematik auch aus anderen Kommunen bekannt sei. Herr Ebert bejahte dies. Ihm seien derartige Fälle auch aus Königslutter bekannt.

Herr Marschalleck wies darauf hin, dass die Schimmelbildung auf die unterschiedliche Bauweise der Liegenschaften zurückzuführen sei.

Herr Ebert erwiderte, dass des Weiteren ungenügendes Lüften, das nicht sachgemäße Heizen mit Nachtspeicheröfen, mangelnde Isolierung des Mauerwerkes zur Schimmelbildung mit beitrügen.

Auf die Frage von Herrn Schnabel wie es mit dem Zuzug von Flüchtlingen aussehe, entgegnete Herr Ebert, dass der Zuzug bzw. die Zuweisungen sich von Jahr zu Jahr verringerten.

 
TOP 13 Optimierung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 41-2/2019 wurden auch die Ausführungen von Herrn Bock zur Kenntnis genommen.




TOP 14 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

Zu 14 a.          Öffnungszeiten

Herr Meyer bat um künftige Beachtung, dass Hinweise bezüglich der Öffnungszeiten/ Brückentage etc. gleichlautend seien. So war z.B. auf der Homepage der Stadt Schöningen der Hinweis, dass nach Himmelfahrt der Freitag geschlossen, der Samstag aber geöffnet sei. An der Tür des Rathau-                ses stand der Hinweis, dass auch der Samstag geschlossen sei.

Zu 14 b.          Zeitungszustellung

Herr Schnabel fragte, um was für eine Zeitungszustellung es sich in der Vorlage 42-1/2019 handelte. Herr Ebert teilte mit, dass die kostenlosen Zeitungen an Sammelstellen für Zeitungszusteller zur Abholung abgelegt würden.

Zu 14 c.          Esbecker Jugendwehr

Herr Meyer bat um Honoration der Esbecker Jugendfeuerwehr, die den  1. Platz bei den Bezirksmeisterschaften erkämpfen konnten.

Zu 14 d.          Verabschiedung Ebert

Herr Bock nahm die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste zum Anlass Herrn Ebert zu verabschieden, der seit 2015 bei der Stadt Schöningen im Dienstbereich Ordnungswesen beschäftigt war und diese zum 30.06.2019 verlassen werde. Es sei ihm gedankt für die geleistete Arbeit verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft.

 
TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Die Fragen von Herrn Brich und Herrn Jäkel bezüglich der Sondernutzung wurden von Herrn Bock beantwortet.

 

Frau Rybotycky schloss die Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und wünschte einen guten Heimweg.

 

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