Ausschuss für Bürgerdienste

Dienstag, 30. August 2016 , 16:30 Uhr
Sitzungssaal, Rathaus



TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit, der Tagesordnung und Beschlussfassung über die Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende Herr Waldau  eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, den Bürgermeister sowie die Mitarbeiter der  Verwaltung und den Vertreter der Presse. Er stellte die mit Schreiben vom 22.08.2016 fristgemäß vorgenommene Ladung, die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest. Für die Einwohnerfragestunde gebe es ohne Besucher keinen Bedarf.

 
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 21.04.2016

Beschluss:



Protokoll:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vom 21.04.2016 wurde mehrheitlich mit 1 Enthaltung (Sobotta)  genehmigt.

 
TOP 3 Einrichtung einer Krippengruppe in der Kindertagesstätte Astrid-Lindgren –Sachstand Umbau und Übergangslösung

Beschluss:



Protokoll:

Der Städtische Direktor Herr Bock berichtete, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 22.09.2015 den Bau einer weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen in der Kindertagesstätte Astrid-Lindgren beschlossen habe. Der Bauverlauf lässt es nicht zu, dass das Ziel, die Krippengruppe zum 01.08.2016 zu eröffnen verwirklicht werden konnte. Wegen dieser Verzögerungen werde auch der Ersatztermin 15.09.2016  nicht zu halten sein. Da die Planungen bezüglich des Personals und der Aufnahme der Krippenkinder schon frühzeitig erfolgen mussten, stünde die Stadt Schöningen nunmehr in der Pflicht für die Kinder ab dem 15.09.2016 eine alternative Betreuung anzubieten.

In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Nds. Kultusministeriums- Fachdienst Braunschweig konnte eine Übergangslösung gefunden werden. In dem Zeitraum vom 15.09.2016 bis 31.10.2016 werden bis zu 10 Krippenkindern im Personalraum der Kindertagesstätte Astrid-Lindgren auf 37 Quadratmetern  betreut. Die Mitarbeiter werden sich während dieser Zeit einschränken müssen und  in dem Mehrzweckraum der Kindertagesstätte einquartieren. Diese Übergangslösung ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden in der Hoffnung, dass die Räumlichkeiten der neuen Krippengruppe nunmehr zum 01.11.2016 bezogen werden können.

Ratsherr Meier fragte, ob sich die geschätzten Baukosten durch die Verzögerungen erhöhen werden. Bürgermeister Bäsecke entgegnete, dass die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 120.000 € unverändert blieben. Für den Brandschutz jedoch in und am gesamten Gebäude müssten noch weitere 120.000 € ausgegeben werden.

Während der Besichtigung der Räumlichkeiten führte Herr Bäsecke aus, dass die Bauverzögerung durch fehlende Angebote der Tischlergewerke und Neuplanung der Holztreppe verursacht wurde. Da die Holztreppe zur Galerie (dem Ruheraum)  vollständig erneuert werden müsse, sei sogar ein Eingriff in die bisherige Statik erforderlich. Über das Obergeschoss führe auch der zweite Rettungsweg.

Auf dem Außengelände sei eine größere Terrasse geplant, ein Sandkasten mit Sonnensegel und ein größeres, altersgerechtes Spielgerät. Eine optische Trennung der Krippe und dem Kindergarten sei vorgesehen, führte Herr Bäsecke weiterhin aus.

Ferner teilte er mit, dass für die Baumaßnahme nunmehr die komplette Baugenehmigung sowie die Genehmigung des Brandschutzkonzeptes für die Krippengruppe vorläge.

 

Herr Bock teilte ergänzend mit, dass die Eröffnungsfeierlichkeit für Freitag, 28.10.2016,  14.00 Uhr geplant sei. Einladungen dazu werden rechtzeitig erfolgen.

 

Herr Waldau dankte den Herren für die Informationen.

 
TOP 4 Namensgebung der neuen Krippengruppe der Kindertagesstätte Astrid-Lindgren

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 87/2016 und den Ausführungen von Herrn Bock empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, dem Wunsch der Eltern und Mitarbeitern zu folgen und dem Namen der neuen Krippengruppe „Lönneberga“ zuzustimmen


TOP 5 Zukunft des Berufsfindungsmarktes

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 65/2016 erinnerte Herr Waldau daran, dass vor 20 Jahren der erste Berufsfindungsmarkt der Region in Schöningen ins Leben gerufen worden war, die Nachfrage der Ausbildungsplatzsuchenden trotz aller Bemühungen bedauerlicherweise stark nachgelassen habe. Verständlicherweise werde nunmehr die Veranstaltung durch die Verantwortlichen /Veranstalter in Frage gestellt, zumal der Berufsfindungsmarkt auch anderweitig Konkurrenz bekommen habe.

Ergänzend berichtete Herr Bock, dass sich über die Jahre inzwischen professionelle Veranstalter einiges abgeschaut hätten und sogenannte Jobmessen, wie im September in Braunschweig beworben, veranstalteten. Ebenso werde Ende September  wieder eine große Ausbildungsbörse in Helmstedt stattfinden.

In Anbetracht dessen, dass die treuen Aussteller über die neue Struktur des Berufsfindungsmarktes enttäuscht ja sogar verärgert waren, das Handwerk überhaupt nicht vertreten, letztendlich die Ausbildungsplatzsuchenden nicht interessiert waren und die Mitarbeiter des Jugendfreizeitzentrums in reduzierter Anzahl einen erheblichen Arbeitsaufwand hatten, sei die Fortführung des Schöninger Berufsfindungsmarktes verwaltungsseitig nicht mehr zu befürworten. Es sei sehr bedauerlich, dass eine über Jahrzehnte erfolgreich durchgeführte Veranstaltung wie der Schöninger Berufsfindungsmarkt an Bedeutung für die Region verloren habe.

 

Für Schülerinnen und Schüler, die bei der Ausbildungssuche bzw. bei Bewerbungen Hilfe und Rat bräuchten, so Herr Bock, stünden nach wie vor die Mitarbeiter des Jugendfreizeitzentrums zu Verfügung. Des Weiteren halte die Fallmanagerin für Jugendliche der Arge Helmstedt, Frau Agnes Deutsch, alle 14 Tage donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr eine Sprechstunde im Jugendfreizeitzentrum ab. Hier gehe es neben der Berufswahl auch und gerade um die Unterstützung junger Menschen in Problemlagen rund um deren persönliche Wohn-, Lebens- und Arbeitssituation.

 

Herr Waldau dankte für die Ausführungen.

 

Mit Bedauern empfahlen die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig den Beschluss zu fassen, auf die Durchführung eines Berufsfindungsmarktes in Schöningen künftig zu verzichten.


TOP 6 Bericht über die Seniorenfahrten nach Duderstadt 2016

Beschluss:



Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 84/2016 berichtete Herr Bock, dass der Seniorenbeirat erstmalig diese Fahrt organisiert und  begleitet habe. Aus Sicht der Verwaltung sei ihm dies gelungen. Herr Bock erinnerte daran, dass der Bürgermeister  im April diesen Jahres aus Haushaltskonsolidierungsgründen Verwaltungsaufgaben, die Seniorenarbeit betreffend, auf den Seniorenbeirat übertragen habe.

 

Ratsmitglied Rybotycky bemängelte, dass am ersten Tag der Seniorenfahrt nach Duderstadt keine ortskundige Person die Fahrt begleitet habe. So kam es, dass der Bus an einem  abseits gelegenen Parkplatz geparkt und die Seniorinnen und Senioren einen  beschwerlichen Weg bis zur Gastronomie auf sich nehmen mussten. Sie bat darum, die Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten in und aus dem Bus künftig stärker zu berücksichtigen.

 

Ratsmitglied Sobotta merkte an, dass der Seniorenbeirat ein berufenes Gremium des Rates sei und somit auch dieser ausschließlich weisungsbefugt wäre Er fragt, wie es dazu käme, dass Verwaltungsaufgaben an den Seniorenbeirat durch den Bürgermeister übertragen würden. Herr Bäsecke erwiderte, dass vorab ein Gespräch mit dem Seniorenbeirat zur Klärung stattgefunden  und dieser sich bereit erklärt habe, diese Aufgaben wahrzunehmen.


TOP 7 Stand der Umsetzung des Konzeptes „sauber.sicher.schön.“ im Dienstbereich Ordnungswesen

Beschluss:



Protokoll:

Zu dem seit über einem Jahr umgesetzten Konzeptes „sauber.sicher.schön.“ im Dienstbereich Ordnungswesen berichtete Herr Ebert anhand einer Bildschirmpräsentation  über den Sachstand in den Produktgruppen I – Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Produktgruppe II – Feuerwehr- und Katastrophenschutz, Produktgruppe III – Obdachlosen- und Asylbewerberangelegenheiten und Produktgruppe IV Gaststätten- und Gewerberecht, Märkte.

Die Präsentation ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

 

Reichlich diskutiert wurde im Bereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung die zunehemende Beschilderung bezüglich der Straßenreinigung ebenso wie die Gehwegreinigung und Verkehrssicherungspflicht durch die Eigentümer. Zusätzlich zu den Maßnahmen des Dienstbereiches Ordnungswesen ergänzen hier die „Grünen Sherriffs“ durch Präsenz im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

Im Bereich Obdachlosen- und Asylbewerberangelegenheiten würdigten die Ausschussmitglieder das ehrenamtliche Engagement von Vereinen und insbesondere Privatpersonen für die der Stadt Schöningen zugewiesenen Asylbewerber.

Ergänzend fügte Herr Bock hinzu, dass die Verwaltung einen guten Draht zu der Landesaufnahmebehörde entwickelt habe und sogar Tag und Nacht erreichbar wäre.

Ratsmitglied Porth bat diesbezüglich um Kontaktdaten des Landkreises Helmstedt, des Jobcenters etc.

 

Der Ausschussvorsitzende Waldau dankte Herrn Ebert für seine Ausführungen.

 

Auf den Hinweis des hinzugewählten Mitglied Frau Schaper, dass nach ihrem Empfinden das Zünden privater Feuerwerke zugenommen habe und ob dies zulässig sei antwortete Herr Ebert, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig sei. Neben dem WER? und WO? Werde von den Anzeigenden  die Vorlage eines Befähigungsnachweises und einer Haftpflichtversicherung verlangt.

Die angezeigten Feuerwerke werden der Polizei und der Feuerwehr mitgeteilt.

 
TOP 8 Führerscheinausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Schöningen - Änderung der Zuschusshöhe

Protokoll:

Nach Kenntnisnahme der Vorlage 97/2016 und den Ausführungen von Herr Ebert empfahl der Ausschuss für Bürgerdienste dem Verwaltungsausschuss einstimmig, der Änderung der Zuschusshöhe auf 1.600 € im Rahmen der Führerscheinausbildung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Schöningen zu beschließen.

Im Falle des Nichtbestehens von Prüfungen (Theorie und/oder Praxis) werden die Mehrkosten dem Feuerwehrkameraden in Rechnung gestellt.

Aufgrund der gestiegenen Kosten wird eine pauschale Eigenbeteiligung der Kameraden auf den schlussendlichen Gesamtrechnungsbetrag (z.B. 10 bis 20%) erhoben.         

 


TOP 9 Mitteilungen, Hinweise, Anfragen

Protokoll:

Keine Mitteilungen, Hinweise und Anfragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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